Mandari Insight

3084/2025

Bürgerhaus MüZe, Berliner Straße 77 in Köln-Mülheim - Verlängerung der Interimsträgerschaft

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.11.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.12.2025, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5154 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
Vorlagen-Nummer 
 3084/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgerhaus MüZe, Berliner Straße 77 in Köln-Mülheim - Verlängerung der 
Interimsträgerschaft  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Weiterführung der sozialen Angebote im Bür-
gerhaus MüZe durch den Interimsträger InterKultur e. V. über den 31.12.2025 hinaus um ein 
Jahr bis zum 31.12.2026 zu verlängern. 
Über den langfristigen Träger des Bürgerhauses MüZe wird nach Abschluss der Instandhal-
tungsarbeiten im Rahmen der Betreiberverantwortung im Laufe des Jahres 2026 entschieden. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  222.940 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    229.580 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 07.12.2020 (3357/2020) wurde beschlossen, 
für die Zeit der ursprünglich vorgesehenen Generalsanierung die Weiterführung der sozialen 
Angebote des Bürgerhauses MüZe dem Verein „InterKultur e. V.“, Glücksburgstraße 17, Köln-
Mülheim, zu übertragen. Über den langfristigen Träger des Bürgerhauses MüZe sollte nach 
Abschluss der Baumaßnahme auf Grundlage einer Beschlussvorlage zu einem späteren Zeit-
punkt entschieden werden.  
Eigentümerin der Liegenschaft „Bürgerhaus MüZe“ in der Berliner Straße 77, Köln-Mülheim, 
ist die Stadt Köln. Bauherr von baulichen Maßnahmen ist das Amt für Soziales, Arbeit und Se-
nioren der Stadt Köln; mit den Aufgaben der Projektsteuerung wurde die Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln beauftragt. 
In der Sitzung am 07.09.2023 hat der Rat der Stadt Köln (1107/2023) beschlossen, die ur-
sprünglich vorgesehene Generalsanierung „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bür-
gerhauses MüZe“ zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der fehlenden Finanzierung zunächst 
nicht zu realisieren. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Objekt Berliner Straße 77 in Köln-

3 
Mülheim baulich soweit zu ertüchtigen, dass die Betreiberverantwortung sichergestellt ist. Die 
ausschließlich konsumtiven Mittel wurden auf etwa 2,0 Mio. Euro geschätzt. Die Mittel stehen 
für 2025/2026 im Teilergebnisplan 0507 – Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürger-
häusern/-zentren, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfü-
gung.  
Mit dem vorgenannten Beschluss wurde die Weiterführung der sozialen Angebote im Bürger-
haus MüZe durch den Interimsträger InterKultur e. V. über den 31.12.2023 hinaus um zwei 
Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert. Über den langfristigen Träger des Bürgerhauses MüZe 
sollte nach Abschluss der Instandhaltungsarbeiten im Rahmen der Betreiberverantwortung im 
Laufe des Jahres 2025 entschieden werden. 
Aufgrund der herausfordernden Gebäudestruktur bestand und besteht ein hoher Abstim-
mungsbedarf innerhalb der Verwaltung sowie mit dem Architekturbüro und den vorgesehenen 
ausführenden Firmen. Mit den Instandhaltungsarbeiten im Rahmen der Betreiberverantwor-
tung konnte tatsächlich erst im April 2025 begonnen werden.  
Diese Instandhaltungsarbeiten umfassen folgende Maßnahmen: 
 Maßnahmen zur Barrierefreiheit 
 Optimierung des Brandschutzes 
 Bauliche Ertüchtigung der Sanitäranlagen, des Küchenbereiches, der Flucht- und Ret-
tungswege sowie der Elektrotechnik 
 Kanalsanierung 
 Anpassungsmaßnahmen an den Arbeitsschutz (z. B. Verstärkung des Galeriegeländers) 
 Notwendige Begleitmaßnahmen wie Verputzungsarbeiten, Anstrich, Bodenflächenschutz 
etc. 
Mit einem Abschluss der Arbeiten wird Mitte des Jahres 2026 gerechnet.  
Vor dem Hintergrund der noch laufenden Bauarbeiten wurde das Interessenbekundungsver-
fahren für einen langfristigen Träger für das Bürgerhaus MüZe zunächst zurückgestellt, wird 
aber zum Ende des ersten Quartals 2026 angestoßen. Die Interimsträgerschaft für das Bür-
gerhaus MüZe von InterKultur e. V. wird daher um ein weiteres Jahr über den 31.12.2025 hin-
aus bis zum 31.12.2026 verlängert. Der Betriebskostenzuschuss für den Träger des Bürger-
hauses beträgt wie bisher im Jahr 2025 insgesamt 222.940 Euro und im Jahr 2026 insgesamt 
229.580 Euro.  
Der Betriebskostenzuschuss steht im Haushalt 2025/2026 im Teilergebnisplan 0507 – Betrieb, 
Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern/-zentren, Teilplanzeile 15 - Transferaufwen-
dungen, zur Verfügung.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1103 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Beschlussvorlage beinhaltet die Verlängerung der Interimsträgerschaft von InterKultur e. V. für das 
Bürgerhaus MüZe. Die Öffentlichkeit hat keinen Einfluss auf eine Entscheidungsfindung, so dass eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung weder notwendig noch zielführend ist.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

08.12.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3084/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.11.2025
Erstellt
30.10.2025 10:38