Mandari Insight

2006/0136

Sanierung des Sozialen Brennpunktes Akazienweg/Gehaborner Weg - Städtebauliches und Freiraumplanerisches Gesamtkonzept

Magistratsvorlage 16.03.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2006/0136

13.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

9.3 MB · application/pdf

Ansehen

2006/0136

3133 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
29.03.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI / III 
Amt: Stadtplanungsamt / 
Grünflächen- und 
Umweltamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat V 
Dezernat VI 
 
Vorlage-Nr. 2006/0136 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Sanierung des Sozialen Brennpunktes Akazienweg/Gehaborner Weg - 
Städtebauliches und Freiraumplanerisches Gesamtkonzept  
 
Vorlage vom: 16.03.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt das beiliegende Städtebauliche und Freiraumplanerische 
Gesamtkonzept für die Sanierung des Sozialen Brennpunktes Akazienweg/Gehaborner Weg 
zur Kenntnis und stimmt der allgemeinen Zielsetzung zu. 
2. Diese Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. 
 
 
Anlagen: Gesamtkonzept_Akazienweg 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 16.03.2006 
 
 
Im Januar 1998 hat der Magistrat der Stadt Darmstadt die Sanierung des Wohngebiets 
Akazienweg/Gehaborner Weg beschlossen. Seither wurden kontinuierlich 
Modernisierungsmaßnahmen am Gebäudebestand durchgeführt. 
 
Da sich die Sanierungsmaßnahmen nicht ausschließlich auf die Gebäude sondern auch auf 
das Wohnumfeld, das sich momentan in einem sehr desolaten Zustand befindet, erstrecken 
sollen, ist es erforderlich, diese Maßnahmen unter dem Rahmen eines städtebaulichen und 
freiraumplanerischen Gesamtkonzepts für die Siedlung zu bündeln. 
Die an der dezernats- und ämterübergreifenden Projektrunde „Sanierung Sozialer 
Brennpunkte“ beteiligten Fachämter haben Fachpläne erarbeitet, die unter der Federführung 
des Stadtplanungsamtes zusammengefasst und zu einem Gesamtkonzept entwickelt 
wurden. Das Freiflächenkonzept wurde über eine Auftragsvergabe durch das Grünflächen- 
und Umweltamt erarbeitet und in die Rahmenplanung integriert. Ziel des städtebaulichen und 
freiraumplanerischen Gesamtkonzepts zur Sanierung der Siedlung ist die ganzheitliche und 
integrative Betrachtung der Sanierung und die Zusammenführung der einzelnen 
Maßnahmen unter dem Rahmen dieses Konzeptes. Dadurch können Einzelmaßnahmen 
besser aufeinander abgestimmt werden. 
 
Das Konzept wird hiermit dem Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt und soll der 
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben werden. 
 
 
Darmstadt, 16.03.2006 
61.1 ho-sm   Tel.: 3646 
 
 
 
Der Dezernent II  Der Dezernent III 
 
 
 
Wolfgang Glenz  Klaus Feuchtinger  
Bürgermeister Stadtrat 
 
 
Der Dezernent V Der Dezernent VI 
 
 
 
Daniela Wagner Dipl.-Ing. Dieter Wenzel  
Stadträtin Stadtrat 
 
 
Anlage 
Sanierung Sozialer Brennpunkt Akazienweg/Gehaborner Weg: Städtebauliches und 
Freiraumplanerisches Gesamtkonzept 
 
Für die StaVo werden vorab 10 Exemplare auf CD-Rom zur Verfügung gestellt.

anlage 1

84465 Zeichen

Sanierung  
Sozialer Brennpunkt  
Akazienweg/ 
Gehaborner Weg 
 
Städtebauliches und 
Freiraumplanerisches 
Gesamtkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadtplanungsamt, Februar 2006 
 
Städtebauliches. und Freiraum-
planerisches Gesamtkonzept

Inhalt 
 
1 Ausgangssituation 
1.1 Anlass und Ziel des Städtebaulichen und Freiraumplanerischen  
Gesamtkonzepts           1 
1.2 Plangebiet            2 
1.3 Rechtliche und sonstige materielle und immaterielle Bindungen     5 
2 Analyse der derzeitigen städtebaulichen Situation 
2.1 Nutzung            6 
2.2 Grün- und Freiflächen          7 
2.3 Verkehr          12 
2.4 Gestaltung          13 
3 Detailanal yse: Gemeinbedarfseinrichtungen 
3.1 Gemeinschaftshaus         15 
3.2 Kindergarten/-hort, „Kita Siebenstein“      16 
3.3 Jugendzentrum         17 
3.4 Ehemalige Marienkapelle        18 
3.5 Kiosk           19 
3.6 Quartiersplatz          20 
4 Alternativen für eine städtebauliche Konzeption 
4.1 Ziele           21 
4.2 Modellalternativen zur Nutzung und städtebaulichen Gestaltung   22 
4.3 Modellalternativen zur Gestaltung von Grün- und Freiflächen   24 
4.4 Modellalternativen zum Verkehr       25 
4.5 Ergebnis der Modelldiskussion       26 
5 Städtebauliches Konzept 
5.1 Nutzungskonzept         28 
5.2 Grün- und Freiflächenkonzept       28 
5.3 Verkehrskonzept         34 
5.4 Gestaltungskonzept         36 
6 Ideenskizzen zu den Gemeinbedarfseinrichtungen 
6.1 Grundidee          38 
6.2 Gemeinschaftshaus         38 
6.3 Kindertagesstätte         38 
6.4 Jugendzentrum         38 
6.5 Ehemalige Marienkapelle        39 
6.6 Kiosk           39 
6.7 Gestaltung des Quartiersplatzes       39 
7 Entw ässerungskonzept         40 
8 Wärmevers orgung         41 
9 Abfallentsorgung          41 
 i

10 Ökologische Komponenten im Konzept 
10.1 Gebäudesanierung         42 
10.2 Verkehrserschließung        42 
10.3 Freibereiche          42 
11 Durchführungsplanung und Sicherung des Durchgeführten 
11.1 Durchführungsplanung für das Städtebauliche und  
Freiraumplanerische Gesamtkonzept      44 
11.2 Ablaufplan der baulichen Maßnahmen      44 
11.3 Sicherung des Durchgeführten       45 
12 Das Verfahren zur Aufstellung des Städtebaulichen und 
Freiraumplanerischen Gesamtkonzepts      46 
 ii

1 Ausgangssituatio n 
1.1 Anlass und Ziel des Städtebaulichen und Freiraumplanerischen Gesamt-
konzeptes 
In der Sitzung am 21.01.1998 hat der Magistrat der Stadt Darmstadt die Sanieru ng und Moder-
nisierung des Wohngebietes Akazienweg / Gehaborner Weg beschlossen. Seitdem werden Mo-
dernisierungsmaßnahmen am Gebäudebestand durchgeführt. Da sich jedoch nicht nur die Häu-
ser, sondern auch da s Wohnumfeld in einem sehr desolaten Zustand befinden, ist es dringe nd 
erforderlich, ein Städtebauliches un d Freiraumplanerisches Gesamtkonzept für die weitere Sa-
nierung des Wohngebietes zu entwickeln.  
Ziel des Städtebaulichen und Freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes ist es, die Sanierung des 
Wohnquartiers unter einem ganzheitlichen  Blick zu  betrachten. Das heißt, dass ne ben der Mo-
dernisierung der Wohng ebäude auch die Verbe sserung de s Wohnumfeldes in  die  Sanierung 
einbezogen wird. Die e inzelnen ba ulichen Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt wer-
den.  
In dem Konzept werden aufbauend auf eine Be standsuntersuchung städtebauliche Defizite er-
mittelt. Daraus ergeben sich Zielsetzungen, die in eine grundlegende st ädtebaulichen Konzepti-
on übergefü hrt und sch ließlich in einen Rahme nplan umgesetzt werde n. Das Städtebauliche  
und Freiraumplanerische Gesamtkonzept setzt sich aus graphischen Plänen und einem schriftli-
chen Erläuterungstext zusammen. Hauptbestandteil der graphischen P läne ist eine städtebauli-
che Rahmenplanung für die gesamte Siedlung im Maßstab 1:1.000.  
Inhaltlich baut das Konzept auf ein vorliegendes bauplanerisches Gutachten zur Modernisierung 
der sozialen Brennpunkte in Darmstadt auf, welches 1988 v on der Rittmannsperger, Kleebank 
und Partner GmbH im Auftrag der Stadt Darmstadt erstellt  wurde und viele Aussagen zum Ge -
bäuzustand etc. trifft. In dem Gutachten wurde aufgrund des sehr desola ten Zustandes der Ge-
bäude und wegen der ungünstigen Lage innerhalb des Stadtgebietes Darmstadt ein Rückbau 
der Siedlung statt einer Sanierung favorisiert. Nach Abwägung dieser Empfehlung hat sich die  
Stadt dennoch dazu entschlossen, den Standort Akazienweg / Gehaborner Weg we iterhin als 
Wohnstandort zu nutzen und das Gebiet zu sanieren (vgl. Magistratsbeschluss vom 30. März 
1994).  
Ergänzend zum städteb aulichen Gesamtkonzept wurde ein Sozialbericht über das Wohngebiet 
erarbeitet. Die Ergebnisse hieraus sind in da s Städtebauliche und F reiraumplanerische Ge-
samtkonzept eingeflossen. 
 
 1

1.2   Plangebiet 
1.2.1   Lage in der Stadt 
Die Obdachlosensied lung Akazienweg / Gehab orner Weg liegt am nordwestlichen  Stadtrand  
Darmstadts zwischen Gewerbe, Bahndamm u nd Hauptve rkehrsstraßen. Südlich  des Gebiets 
befindet sich die Wa ldkolonie, ein größeres zusammenhängendes Wohngebiet mit etwa 3.000  
Einwohnern. Die zwei Wohnstandorte berühren sich über Eck. In fußläufiger Entfernung beginnt 
der Westwald.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Abb. 1: Lage der Siedlung im Stadtraum 
 2

1.2.2   Gebietsbeschreibung 
Die Siedlung Akazienweg / Gehaborner Weg umfasst eine Fläche von 1,5 ha. Sie setzt sich aus 
mehreren Hauszeilen mit etwa 150 Wohnungen zusammen. Zwei Gebäude stehen zur Zeit leer, 
da während der Sanierungsabeiten nicht alle Wohnungen bewohnt sein können. In den momen-
tan 148 Haushalten wohnen etwa 400 Personen.  
Die Gebäude wurden größtenteils in Schlichtbauweise in den 50er Jahren errichtet und sind 2-3-
geschossig. In den  70 er Jahren wurde die Bebauung durch drei Großtafelbauten in 3-4 -
geschossiger Bauweise im nördliche n Bereich d er Siedlung  ergänzt. Im  Wohngebie t befinden 
sich eine Kindertagesstätte, ein Ge meinschaftshaus, ein Kiosk, eine momentan leer stehende  
ehemalige Kapelle und ein Jugendzentrum.  
Die bauliche Dichte innerhalb der Siedlung ist gering. So ergibt eine Berechnung des Maßes der 
baulichen Nutzung eine GRZ von 0 ,2 und eine  GFZ von 0 ,4. Die begr ünte Südspitze und die  
unbebaute Nordspitze an der Mainzer Straße bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.  
 
 3

4

1.3   Rechtliche und sonstige materielle und immaterielle Bindungen 
1. 3.1   Eigentümer 
Das Gebiet befindet sich inklusive der Straßen im Normaleigentum der Stadt Darmstadt.  
 
 
 
1 3.2   Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 
Im Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Landschaftsp lan von 2005 (3. Offenlage) ist das Ge-
biet als Wohnbaufläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan wurde nicht aufgestellt.  
 
 
 
 
 5

2   Analyse der derzeitigen städtebaulichen Situation 
Die Analyse der städteb aulichen Situation untergliedert sich in die thematischen Be reiche Nut-
zung, Grün- und Freiflächen, Verkehr sowie Gestaltung. In die Betrachtungen wird nicht nur das 
Grundstück, sondern auch das Umfeld der Siedlung miteinbezogen.  
 
 
2.1   Nutzung 
Das Schlich twohngebiet Akazienweg/Gehaborner Weg ist eine Wohnsiedlung mit verschiede-
nen Gemeinbedarfseinrichtungen. Auch ein Kiosk und ein gesondertes Häuschen mit Büros fü r 
die Hausverwaltung und die Sozialarbeit befinden sich in der Siedlung.  
Der bauliche Zustand der Gebäude ist heute, a ußer bei den bereits sa nierten Gebäuden bzw.  
dem Neubau Akazienweg 33A, sehr schlecht. Zu bemängeln sind bauliche Schäden, die fehlen-
de Ausstattung der Wohnungen mit Bädern und Heizungen sowie Grundrisszuschnitte.  
Neben der Wohnnutzung hat sich in der Siedlung eine gewerbliche Nutzung durchgesetzt. Meh-
rere Anwohner sind selbstständig als Schrotthändler tätig. Bei dieser Tätigkeit wird Schrott ge-
sammelt, sortiert, in Containern oder auf Lagerflächen zwischengelagert und schließlich ent-
sorgt. Die gewerbliche Tätigkeit ist mit unverträglichen Störungen für die Anwohner verbunden, 
verursacht durch Lkw-Verkehr sowie Motorgeräusche und Abgase während der Sortierarbeiten 
mit dem Kran. Der Schrott wird zur Zeit zwischen den Häusern und auf dem ehemaligen Sport-
platz gelagert. Dies verringert die Freiraumnutzung zu Erholungszwecken im nahen Wohnum-
feld und stellt eine große Gefahrenquelle für spielende Kinder dar. Ein Teil des Altmaterials 
konnte bereits aus der Siedlung auf die im Juli 2004 fertiggestellten Containerstellplätze an der 
Michaelisstraße verlagert werden. 
Die Versorgung der Bewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs und mit Dienstleistung ist aus-
reichend über Einrichtungen in der benachbarten Waldkolonie und im Gewerbegebiet Nord-
West vorhanden. Als soziale Einrichtungen befinden sich eine Kindertagesstätte, ein Jugend-
zentrum sowie ein Gemeinschaftshaus, das momentan in erster Linie von betreuten Kinder-
gruppen genutzt wird, in der Siedlung. In der Waldkolonie gibt es eine Grundschule. Insgesamt  
sind keine wesentlichen Versorgungsdefizite zu vermerken.  
 
Ziele:  
ƒ Weiterentwicklung der Siedlung als Wohnstandort 
ƒ Modernisierung der Wohngebäude und Gemeinbedarfseinrichtungen 
ƒ Weitere Verlagerung des Schrottgewerbes auf gesonderte Flächen  
 
 6

Abb. 2: Im Wohngebiet gelagerte Altautos 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 3: Unsanierte Wohngebäude 
 
 
2.2   Grün- und Freiflächen 
Die Grünversorgung der Siedlung ist insgesamt pos itiv zu bewerten. Aufgrund ein er lockeren 
Bebauung mit großzügigen Freiber eichen zwischen den Häusern ist d er Grünanteil sehr ho ch. 
Des weiteren werden di e Grünflächen in großen Teilen ext ensiv gepflegt, was jedoch zu einem 
ungepflegten Erscheinungsbild der Wohnsiedlung beiträgt. Beeinträchtigt wird die Qualität der 
Freiflächen durch die Nutzung als Lagerfläche  für Altmate rialien bzw. als Lkw- oder Wohnwa-
genstellplatz.  
 
 7

Die Freibereiche sind g rößtenteils gemeinschaftlich nutzbare Freiflächen. Sie sind  im wesentli-
chen mit Gras und Bäu men bepflanzt. Teilweise wurden Freibereiche einer bestimmten Einrich-
tung (Kindergarten, Gemeinschaftshaus, etc.) oder einem bestimmten Haushalt zugeordnet. An 
den bereits sanierten Gebäuden wurden Mietergärten angelegt. 
Im direkten Umfeld der Siedlung liegt ein Gewerbe- und Sondergebiet  mit geringer Durchgrü-
nung. Die südöstlich an die Siedlung angrenzende Waldkolonie hat eine Einfamilienhausstruktur 
mit hohem Grünanteil. Besonders erwähnenswert ist der nahe gelegene Westwald, der für die  
Bewohner einen hohen Freizeitwert bietet.  
 
Ziele: 
ƒ Erhalt von ökologisch hochwertigen Grünbeständen 
ƒ Erhalt möglichst großzügiger Grünbereiche 
ƒ Ordnung und ansprechende Gestaltung der Freiflächen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 4: extensiv gepflegte Grünflächen 
 
 
 
 8

Auszug aus dem Freiraumkonzept vom Büro Neuhann & Kresse, beauftragt durch 
das Grünflächen- und Umweltamt Darmstadt   
Bestand 
 
 
Freiraumvernetzung 
Die isolierte Lage des Quartiers wirkt sich auch auf die Freiraum vernetzung aus. Nach Osten 
und Norden sind keine  Bezüge erkennbar. Nach Westen  ergeben sich, u.a. üb er die „Feld-
schneise“ gute Anbindungen an den naturnahen Westwald. Aber auch das zusammenhängende 
Waldgebiet westlich von  Arheilgen ist schnell n ach Überquerung der Mainzer Straße zu errei-
chen. Bei d en genannten Flächen handelt es sich um Forstflächen; Grünflächen im  Sinne von 
„Öffentlichen Parkanlagen“ sind im Nahbereich nicht verfügbar.  
 
 
Vegetation (siehe auch Bestandsplan) 
Zu Beginn der Planung  wurde eine  genaue Be standsaufnahme der Vegetation dur chgeführt. 
Das Ergebnis ist in dem ‚Bestandsplan‘ festgehalten und stellt eine wichtige Planung sgrundlage 
für die Ent wicklung da r. Erfasst w urden der Baumbestand, wesentliche Gehölzbestände, g e-
schnittene Hecken so wie Rasen- und Wiesen flächen. Bet rachtet wurden auch d ie befestigte n 
Flächen, ihre Oberflächengestalt und Versickerungsfähigkeit.  
 
 
Freiraumnutzungen  
Im Planungsraum existieren Fläche n mit spezifischen Nutzungen und Mehrfachnutzungen. I m 
Rahmen der Bestandsaufnahme wurden folgende Freiraumnutzungen festgestellt:  
 
 
Flächen für Schrottverwertung  
Weite Teile der Freiflächen, insbesondere in der Nähe von Straßen, sind mit Cotainern bestückt, 
die verschiedenste Teile von Schrott beinhalten. Teilweise liegt der Schrott auch unmittelbar auf 
den Freiflächen. Hinzu kommen Autowracks u.ä. die wesentlich zu dem teilweise. desolaten 
Erscheinungsbild beitragen.  
 
 
Ruhender Verkehr  
Die Flächen für den ruhenden Verkehr sind z.T. nicht eindeutig ausgewiesen und in der Folge 
wird im Gebiet auch ‚wild geparkt‘. Die ausgewiesenen Parkplätze dienen z.T. auch dem dauer-
haften Abstellen von Autowracks. Weiterhin fehlt eine grünordnerische Gestalt der Parkplatzfä-
chen in Form einer Baumüberstellung und vegetativen Abgrenzung zu angrenzenden Freiräu-
men.  
 
 
Spielplatz / Kinderhort  
 
Südlich der Gebäude Gehaborner Weg 4 und 6 befindet sich ein provisorischer Kinderspielplatz, 
der vor nicht allzu langer Zeit überarbeitet wurde. Er beinhaltet überwiegend Spielangebote für 
6-12-jährige. Die gestalterische Qualität ist mäßig, die Eingrünung und Einfriedung unbefriedi-
gend.  
 9

Sportfeld (Hartplatz)  
 
Im Süden des Planungsraumes gibt es eine große befestigte Fläche (siehe auch Bestandsplan), 
welche u.a. zum Fußballspielen genutzt wird. Sie ist ungestaltet und an den Rändern mit 
Schrottcontainern und Autowracks versehen.  
 
 
Private Aufenthaltsbereiche im Nahbereich der Wohnung 
 
Im Nahbereich der Eingänge haben Bewohner sich individuelle Aufenthaltsbereiche im Freien 
geschaffen. Dies resultiert vor allem aus dem Umstand, dass die noch nicht modernisierten Ge-
bäude über keine Balkons/ Terrassen verfügen. Zum Teil sind diese durch Hecken oder ande-
ren Sichtschutz etwas abgeschirmt und mit Sitzgelegenheiten und Blumenschmuck versehen.  
 
 
 
Analyse der Freiräume 
 
 
Die derzeitige Freiflächensituation bedarf dringend einer planerischen Neuordnung um den 
Wohnwert, die soziale und die ökologische Qualität des Planungsraumes zu erhöhen. Als defizi-
tär werden vor allem angesehen:  
 
ƒ allgemeine Gestaltungsgesichtspunkte,  
ƒ die Belastung der vegetativen Flächen durch Schrottablagerungen,  
ƒ der Umgang mit Bäumen, 
ƒ die Qualität und Quantität der Spiel- und Sportflächen, 
ƒ die Nutzungsqualität der Freiflächen (Erfahrungs- und Tätigkeitsmöglichkeiten), 
ƒ die Zuordnung der verschiedenen Funktionsbereiche, 
ƒ die Qualität der Verkehrsflächen, 
ƒ die fußläufige Erschließung.  
 
 
Allgemeine Gestaltungsregeln, wie Abstimmen der Materialien in der Siedlung, funktionale Zu-
ordnung der nutzungsspezifischen Außenräume, Raumbildung mit Vegetation u.ä. sind im Pla-
nungsraum derzeit kaum erkennbar.  
 
Die Schrottflächen stören erheblich den Gesamteindruck der Siedlung und stellen außerdem 
eine potentielle Belastung der Vegetation, des Bodens und des Grundwassers dar. Außerdem 
besteht durch das Lagern der Altmaterialien in der Siedlung ein gesundheitliches Risiko für die 
Bewohner (Verbreitung von ‚Ungeziefer‘) und insbesondere eine Gefahrenquelle für Kinder. 
Desweiteren ist die Ausübung der Schrottverwertung mit unverträglichen Störungen der Bewoh-
ner (Lärm, Abgase u.ä.) verbunden. Nicht zuletzt schränkt diese Tätigkeit die Nutzung der be-
troffenen Flächen als wohnungsnahe Freiräume ein. Eine wichtige Voraussetzung für die 
Aufwertung der Freiflächen im Gebiet ist daher das Auslagern der Altmaterialien. Diesbezügli
wurde vom Hochbauamt ein konkreter Vorschlag erarbeitet, welcher in das Konzept einfließt. 
ch 
 
Die derzeitige Verteilung der Bäume wird als ungünstig angesehen (siehe auch Bestandsplan). 
Einerseits existieren Flächen mit (zu) dichtem Baumbestand, so dass ein Unterwuchs aufgrund 
des Schattendrucks nicht möglich ist und die Belichtung der dahinterliegenden Wohnungen 
problematisch ist. Dann wiederum fehlen in weiten Teilbereichen Bäume gänzlich - vor allem im 
Süden des Planungsraumes. Hinzu kommt die z.T. falsche Auswahl der Baumarten – fünf Pla-
tanen zwischen den Zeilen sind einfach zu üppig bemessen und schaffen zunehmend Probleme 
u.a. aufgrund der Verschattung. In anderen Teilbereichen haben sich Sämlinge (vor allem A-
horn) zu wäldchenartigen Beständen entwickelt (insbesondere im Nordwesten der Siedlung).  
 10

Die Qualität und die Quantität der Spielflächen erscheint für die überdurchschnittliche Anzahl 
von Kindern im Gebiet nicht ausreichend. Vor allem im südlichen Bereich fehlt es an Spielange-
boten. Die Freiflächen der Kita sind in keinem guten Zustand und zudem stark verschattet. Die 
Sportflächen im Süden sind ungestaltet und werden z.T. anderweitig genutzt.  
Es fehlen spezifische Angebote der Freiraumnutzung für die Bewohnerschaft, die eine sinnvolle 
Freizeitbeschäftigung ermöglichen und die sozialen Kontakte fördern (Mietergärten, Quartiers-
platz u.ä.).  
 
Eine planerische Zuordnung und Verbindung unterschiedlicher Freiraumnutzungen im Sinne 
eines Konzeptes ist nicht erkennbar. Nur bei den sanierten Bauten ist die direkte Zuordnung der 
Mietergärten zum Haus deutlich. Im Rahmen des Konzeptes ist diese Zuordnung nicht nur ob-
jektbezogen, sondern für das gesamte Quartier zu entwickeln.  
 
Für die fußläufige Erschließung sowie für Radwege fehlt ein konzeptioneller Ansatz. Im Sinne 
der Verbindung von Flächen und Objekten sowie der quartiersbezogenen Naherholung ist dies 
unbedingt erforderlich. In diesem Zusammenhang ist auch die Vernetzung des Planungsraumes 
mit seiner Umgebung zu betrachten.  
 
 
Im Gebiet positiv bewertet werden:  
 
ƒ die ökologische Qualität der Freiflächen,  
ƒ die quartiersbezogene Verkehrserschließung. 
 
Aus ökologischer Sicht sind die Freiflächen positiv zu betrachten, sofern sie nicht mit Schrottab-
lagerungen belastet bzw. zu stark beschattet sind. Aufgrund der geringen GRZ und der aufgelo-
ckerten Bebauung ist der Grünanteil hoch. Die Grünflächen werden extensiv unterhalten, was 
ökologisch zu begrüßen ist, jedoch an manchen Stellen den verwahrlosten Charakter unter-
streicht. In der Strauchschicht befinden sich viele einheimische, standortgerechte Gehölze, wel-
che ein Nist- und Nahrungsangebot für die Avifauna darstellen.  
 
 
 
 
 
 11

2.3   Verkehr 
Die Erschließung des Wohngebiets erfolgt über ein Stichstra ßensystem. Dieses System un-
terliegt einer hohen Störanfälligkeit, da der gesamte Verkehr über einen Knotenpunkt in das 
Gebiet gelangt.  
Die Straßenräume sind erneueru ngsbedürftig und unterd imensioniert. Häufig we rden an-
grenzende Wiesenbereiche als Verkehrsfläche genutzt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 5: erneuerungsbedürftige Stichstraße im Akazienweg 
 
Der ruhende Verkehr in der Siedlu ng setzt sich aus Pkw‘s, Lkw‘s und Wohnwagen zusam-
men. Das Parken erfolgt nur zum T eil auf den dafür vorge sehenen Flächen. Diese werden 
gleichzeitig als Lagerplatz  für Altmaterialien ode r zum Abstellen von abgemeldeten Schrott-
fahrzeugen, Wohnwagen und Lkw‘s genutzt.  
Obwohl der Verkehr innerhalb der Siedlung sehr gering ist, da er sich ausschl ießlich aus 
dem Anwohnerverkehr zusammensetzt, sind die Bewohner einer hohen Verkehrsbelastung  
ausgesetzt. Die angrenzende Michaelisstraße u nd Mainzer Straße mit einer tägliche n Belas-
tung von etwa 12.000 Fahrzeugen auf der Michaelisstraße und etwa 10.000 Fahrzeugen auf 
der Mainzer Straße führen zu erheb lichen Beeinträchtigung en für die B ewohner. Der Lkw-
Verkehr der Schrotthändler innerhalb der Siedlung ist eine weitere Belastung für die Anwoh-
ner (Abgase und Lärm) und insbesondere eine Gefahr für spielende Kinder.  
Die verkehrliche Anbind ung der Sie dlung an die Gesamtstadt Darmstadt erfolgt über die  
Mainzer Straße/Pallaswiesenstraße und über die Michaelisstraße, die beide Hauptwegever-
bindungen innerhalb des Darmstädter Straßennetzes und eine direkte Verbindung zur Darm-
städter Innenstadt sind. An das Netz des öff entlichen Nahverkehrs ist das Gebiet mit dem F-
Bus angebunden. Dieser verkehrt tagsüber viertelstündlich zum Hauptba hnhof und zum Lui-
senplatz. Weitere Busverbindungen sind die Linien 5506 (Groß Gerau  – Darmsta dt Mathil-
denplatz) und 5513 (Weiterstadt – Darmstadt Hauptbahnhof). Somit ist, trotz der stadträumli-
chen Randlage der Siedlung, die verkehrliche Anbindung an die Gesamtstadt ausreichend  
gesichert. 
 
 12

Ziele: 
ƒ Verminderung der Störanfälligkeit des Erschließungssystems 
ƒ Erneuerung der Straßen und Neugestaltung der Straßenräume 
ƒ Ordnung des ruhenden Verkehrs 
ƒ Verminderung der Belä stigung durch den Lkw-Verkehr der Schrotthändler innerhalb der  
Siedlung 
ƒ Verminderung der Lärm- und Abgasbelastung durch die Michaelisstraße und die Mainzer 
Straße 
 
 
2.4 Gestaltung 
Das äußere Erscheinungsbild der Siedlung ist insgesamt trist und monoto n. Die Orientierung 
innerhalb des Gebietes ist dadurch erschwert, dass sich die  Gestaltung der unsanie rten Ge-
bäude in den einzelne n Straßen kaum voneinander unterscheidet. Die gestalterische He -
raushebung von öffentlichen Einrichtungen erfolg t nur in einem geringen Maß. Zu dem sind 
Gemeinschaftsbereiche ungestaltet  wie beispie lsweise der Platzbereich am Kiosk oder der 
Freibereich am Jugendzentrum. Ein Aspekt, d er Erschein ungsbild de s Gebietes zusätzlich 
erheblich beeinträchtigt, ist das Altmaterial, das zwischen den Häusern gelagert wird.  
Die konstanten Gestaltungsdeterminanten wie Größe der Siedlung, Dichte und Ma ssierung 
der Gebäude sind im wesentliche n positiv zu  bewerten. Da s negative Erscheinungsbild be-
trifft im wesentlichen Aspekte, die im Rahmen der Sanierung verändert werden können.  
Im näheren Umfeld des Wohngebiets ist das städtebauliche Erscheinungsbild sehr diffus, so 
dass sich daraus keine weiteren Vorgaben für die künftige Gestaltung des Akazien-
wegs/Gehaborner Wegs herleiten lassen.  
 
Ziel:  
ƒ Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes der Siedlung 
ƒ Schaffung einer angemessenen gestalterischen Vielfältigkeit der Hausfassaden sowie 
der Freibereiche 
ƒ Schaffung von Merk- und Identifikationspunkten in der Siedlung 
ƒ Säuberung der Siedlung und Verlagerung des Altmaterials auf gesonderte Flächen 
 13

3   Detailanalyse: Gemeinbedarfseinrichtungen 
3.1   Gemeinschaftshaus 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 6: das Gemeinschaftshaus 
 
Die Evange lische Stadt mission Darmstadt nutzt als Träger  das Gemeinschaftshau s Aka-
zienweg. Sie bietet verschiedene Kurse und Veranstaltungen für un terschiedliche Alters-
gruppen an. Der Schwerpunkt liegt auf der Arbeit mit Kindern. Die Evangelische  Stadtmissi-
on verfolgt das Ziel, Menschen se elsorgerisch zu betreuen und praktische Hilfe b ei der Le-
bensbewältigung zu geben.  
Der Standort des Ge meinschaftshauses im Zentrum der Siedlung am Platzbereich neben 
dem Kiosk ist positiv zu bewerten.  
Im Gemeinschaftshaus befinden sich mehrere Beratungs- und Gruppenräume sowie Dusch- 
und Badeeinrichtungen  für die Sie dlungsbewohner. Letzte re werden inzwischen nur noch 
von wenigen Haushalten genutzt. Das Rauman gebot entspricht nicht m ehr dem derzeitige n 
Nutzungsbedarf, da langfristig nach der Sanierung der Wohnungen kein Bedarf mehr an Ba-
deeinrichtungen besteh en wird. Demgegenüber werden zusätzliche Gruppen- und Bera-
tungsräume benötigt.  
Insgesamt zeigt sich, dass im Gebäude des Gemeinschaftshauses keine grav ierenden 
Grundrissänderungen nötig sind, so ndern lediglich eine Umnutzung von einzelnen Räumen, 
um eine dem derzeitigen Bedarf angemessene Gestaltung zu erreichen.  
Der bauliche Zustand des Gemeinschaftshause s ist befried igend. Es sind keine gravieren-
den baulichen Mängel vorhanden. Allerdings sind Instandsetzungsarbe iten notwendig. Das 
Erscheinungsbild des Hauses ist sowohl innen als auch außen verbesserungswürdig. Als ein 
wichtiger öffentlicher Tr effpunkt im Quartier unterscheidet sich das Gemeinschaftshaus op-
tisch kaum von einem Wohnhaus, die jetzige Nutzung ist äußerlich nicht ablesbar. Der Ein-
gangsbereich befindet sich verdeckt an einer Seite des Gebäudes.  
Dem Ge meinschaftshaus ist  ein  Fr eibereich zugeordnet, der für verschiedene A ktivitäten 
genutzt wird. Der Bereich ist  mit Platten ausgelegt und zur Straße hin uneinsehbar mit Mau-
ern umschlossen. Wegen des fehlenden Grüns wirkt der Freibereich trostlos.  
 15

Ziele:  
ƒ Behebung kleinerer baulicher Schäden durch Instandsetzungsarbeiten 
ƒ Verbesserung des Erscheinungsbildes des Gebäudes  
ƒ Gestaltung des Außenbereichs  
 
 
3.2   Kindergarten/-hort, “Kita Siebenstein” 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 7: die KITA “Siebenstein” 
 
Die Einrichtung wird vo n der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Darmstadt  Stadt e.V. getragen. 
Kindergarten und Kinderhort mit insgesamt 60 Plätzen befinden sich in  einem Geb äude auf 
verschiedenen Etagen. Der Hort ist ausgelastet, der Kindergarten nicht. Es ist zur Zeit jedoch 
nicht möglich, Kinder von außerhalb für den Kindergarten im Akazienweg zu werben. Im Ge-
bäude befindet sich ne ben dem Kindergarten/-hort noch eine Wohnung, die üb er einen ge-
sonderten Zugang erschlossen wird.  
Das Gebäude befindet sich an einer ruhigen aber zentralen Stelle zwischen Wohngebäuden. 
Der Standort ist positiv zu bewerten. Der Kindergarten im Erd geschoss verfügt über mehrere 
Gruppenräume, Toilettenanlagen, einen Abstellr aum, Küche und einen  Besprechungsraum. 
Im Oberges choss befin det sich de r Kinderhort mit Grupp enräumen, Hausaufgabenraum, 
Turnraum, Putzkammer und Toilette. Das Gebäude wurde ursprünglich  als Wohngebäude in 
Schlichtbauweise errichtet und weist heute ba uliche Mängel auf, auße rdem gibt es Grund-
rissdefizite. Für die Umnutzung als KITA mussten Ausnah meregelungen getroffen  werden,  
da die vorhandenen Räumlichkeiten nicht den Normen entsprachen. Eine Wandbemalung an 
der Außenfassade deu tet auf die Nutzung als Kindergarten /-hort hin. Der Freibereich ist  
ausreichend groß, weist aber gestalterische Mängel auf. Hohe Betonma uern und ein dichter  
Baumbestand verschatten die Freiflächen. 
 
Ziele:  
ƒ Nutzungsgerechte Änderung der Grundrisse 
ƒ Behebung baulicher Mängel, ggf. Neubau 
ƒ Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes 
ƒ Gestalterische Aufwertung des Freibereichs 
 16

3.3   Jugendzentrum 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 8: das Jugendzentrum Akazienweg 
 
Träger des Jugendzentrums ist die Stadt. Das Haus ist werktags geöffnet. Eine Besonderheit 
ist die  Tatsache, dass nicht nur  Ju gendliche sondern auch Erwachse ne, überwie gend An-
wohner aus dem Akazienweg/Geh aborner Weg, das Juge ndzentrum aufsuchen. Es ist ein  
wichtiger Treffpunkt für die Bewohner der Siedlung. Das Jugendzentru m befindet sich in ei-
nem Flachbau, der ursprünglich als Ausweichunterkunft genutzt wurde, am Rand  der Sied-
lung an der Michaelisstraße.  
Im Jugendzentrum befinden sich ein Diskoraum, ein Werkraum, ein Billardraum, ein Jugend-
cafe, ein Bewegungsraum, ein Computerraum, ein Büro und Toilettenanlagen.  
Als ehemalige Ausweichunterkunft wurde das Gebäude in einfacher Barackenbauweise 
errichtet. Neben erheblichen baulichen Mängeln sind auch hier die Räume teilweise 
ungünstig geschnitten. Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes ist auffällig wegen der 
Gestaltung mit einem Graffiti, aber dennoch wenig einladend durch die Barackenbauart mit 
Metalltür und Metallfensterläden. Der Eingangsbereich ist von der Straße abgewandt und 
eher unauffällig. Der Außenbereich des Jugendzentrums ist ein ungestalteter, schadhaft  befestigter Aufent-
haltsbereich ohne Qualität. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Jugendzentrum befindet sich  
ein ehemaliger Bolzplatz, der zur Zeit jedoch, da er vorübergehend als Lagerplatz für Altma-
terialien genutzt wird, den Jugendlichen nicht als Bolzplatz zur Verfügung steht.  
 
Ziele: 
ƒ Ggf. Abriss und Neubau eines nutzungsgerechten, attraktiven Jugendzentrums oder Be-
hebung der baulichen Schäden und nutzungsgerechte Grundrissverbesserung. 
ƒ attraktive Umgestaltung des Gebäudes 
ƒ Einladende Gestaltung des Eingangsbereichs 
ƒ Gestaltung eines vielfältig nutzbaren Freibereichs mit einer hohen Aufenthaltsqualität in 
Verbindung mit dem Bolzplatz  
 
 17

3.4   Ehemalige Marienkapelle 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 9: Marienkapelle im Akazienweg 
 
Die ehemalige Marienkapelle befindet sich seit kurzer Zeit im Eigentum der Stadt Darmstadt.  
Ehemalige Eigentümerin war die Ev. Marienschwesternschaft e.V.. Schon seit mehreren 
Jahren wurde die Kap elle nicht mehr von den evangelischen Marienschwestern selbst ge-
nutzt, sond ern an eine  Künstlerin vermietet, welche die R äumlichkeiten als Galerie nutzte.  
Momentan steht das Gebäude leer. Am Gebä ude sind umfangreiche bauliche In standset-
zungsarbeiten notwendig.  
Hinter der Mauer verbi rgt sich ein begrünter Garten. Im Vergleich zu den sonstigen Gebäu-
den im Woh ngebiet ist die ehemalige Kapelle eine Besonderheit, da die Aufenthaltsqualitä t 
hoch ist. Sie besteht aus einem größ eren Raum, einer Abstellkammer und Sanitäreinrichtun-
gen.  
 
Ziele:  
ƒ Behebung der Bauschäden 
ƒ Öffnung für die Allgemeinheit, dabei sind verschiedene Nutzungen vorstellbar 
 
 
 18

3.5   Kiosk 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 10: das “Lädchen” im Akazienweg 
 
Der Kiosk übernimmt in der Siedlung zwei Funktionen,  zum einen werden im Kiosk  
Gebrauchsartikel verkauft, zum anderen ist er ein wichtiger Treffpunkt für die Bewohner.  
Auch “Lädchen” genannt, stellt der  Kiosk die e inzige Möglichkeit zur V ersorgung mit Gütern 
des täglichen Bedarfs innerhalb der Siedlung dar. Er hat morgens zwei Stunden geöffnet, hat 
tagsüber ge schlossen u nd ist aben ds wiederum für zwei Stunden geöffnet. Neben den, in 
einem Kiosk gängigen V erkaufsgegenständen werden zusät zlich Kaffee, süße Kaffe estück-
chen und e ine geringe  Auswahl an Lebensmitteln angeb oten. Morgens treffen sich dort  
Frauen zum Kaffeetrinken und abends Bewohner zum Biertrinken. Nach Aussage  der Ver-
käuferin würde sich eine Ausweitung des Verkaufsangebotes nicht rentieren.  
Das Gebäude liegt mittig in der Siedlung nebe n dem Ge meinschaftshaus, der Kapelle und 
einem Wohngebäude an einer platzartigen Aufweitung. Da  sich im So mmer die Ki oskbesu-
cher auch draußen auf dem Platz aufhalten, fühlen sich einige Anwohner gestört.  
Die Räumlichkeiten des Kiosks befinden sich in einem eingeschossigen fensterlosen Anbau 
am Wohngebäude Akazienweg 9. Das Gebäude verfügt weder über eine  Heizung noch über 
sanitäre Anlagen. Der Innenraum des Kiosks wird durch eine Verkaufstheke, hinte r der die  
Waren gelagert werden, gegliedert.  Davor befin det sich ein  kleiner Vorbereich (etwa 3 qm), 
in dem sich die Käufer aufhalten. Im Vorbereich stehen zwei Bänke als Sitzgelegen heit, die 
im Sommer auf den Platz geste llt werden. Die Nutzer und  die Kioskb etreiberin kr itisieren, 
dass nicht g enügend Raum für Treffen der Bewohner  vorhanden ist.  Es wird mehr Platz für  
Sitzgelegenheiten benötigt. Des weiteren besteht dringender Bedarf für z wei Toiletten für die 
Gäste. Das betreiben eines Cafes ist nach Aussagen Kioskbetreiberin finanziell nicht tragbar.  
Neben dem Kiosk befindet sich ein großer Lagerraum mit natürlicher Belichtung, der momen-
tan zum Unterstellen von Möbeln und einem Gefrierschrank des Ladens genutzt wird.  
 
Eine bauliche Umgestaltung des Kiosks ist not wendig. In der jetzigen  Form ohne Fenster, 
Heizung und Sanitäranlagen erweckt er den Eindruck eine s Lagergebäudes. Auch der Platz-
bereich vor dem Kiosk sollte gest alterisch auf gewertet we rden und kann in Teilb ereichen 
weiterhin im Zusammenhang mit dem Kiosk genutzt werden.  
 19

Ziele:  
ƒ Nutzungsgerechte Grundrissverbesserungen zur Unterstützung der Treffpunktfunktion  
ƒ Behebung baulicher Schäden 
ƒ Attraktivierung des äußeren Erscheinungsbildes 
ƒ Gestalterische Aufwertung des Freibereichs um den Kiosk 
 
 
3.6   “Quartiersplatz” 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 11: Platzbereich vor dem “Lädchen” 
 
Der “Quartiersplatz”, der einzige Platzbereich in der Siedlung, der befestigt ist, ist als solcher 
weder zu erkennen noch nutzbar, d a er momen tan als Parkplatz dient. Es handelt sich um 
eine asphaltierte Fläche zwischen dem Wohnhaus Akazien weg 9, dem Gemeinschaftshaus 
und der ehe maligen Kapelle. Der P latz wird durch den Kiosk zweigete ilt. Die belebt ere Flä-
che befindet an der Vorderseite des Kiosks, die Platzfläche an der Rückseite des Ki osks hat 
eher den Charakter eines Hinterhofs.  
Der Platz verfügt nur über eine geringe Aufenthaltsqualitä t. Das Gemeinschaftshaus hat nur 
eine fenster lose Seitenf ront zum Platz; es fehl t jegli ches Platzmobiliar wie Beleu chtung, 
Mülleimer oder Sitzgelegenheiten. Der asphaltierte Platzbelag wirkt trist.  
Die zentrale Lage des Platzes im Gebiet spricht dafür, diesen Bereich zu einem Quartiers-
platz umzugestalten.  
 
Ziele: 
ƒ Neugestaltung des Platzes zu einem erlebbaren zentralen Quartiersplatz 
ƒ Aufwertung der Randnutzungen Kio sk und  Gemeinschaftshaus als Be lebungselemente 
am Platz 
 
 
 
 20

4   Alternativen für eine städtebauliche Konzeption 
Hinsichtlich d er Umsetzung de r Zi ele, die a us de r städteb aulichen Analyse abgeleitet wu rden, sind  
verschiedene Alternativen im Bezug auf die städtebauliche Gestaltung, die Nutzung, die Organisation 
und Abwicklung des Verkehrs sowie die Gestaltung der Freiräume vorstellbar, die in die sem Kapitel 
erläutert und miteinander verglichen werden (Modelldiskussion). Am Schluss dieses Kapitels wird eine 
Alternative vorgeschlagen, auf deren Grundlage der Rahmenplan ausgearbeitet wird.  
Diese M odelldiskussion i st erfo rderlich, weil in  der Si edlung Akazi enweg/Gehaborner Weg eine b e-
sondere Situ ation aufg rund de r Bevöl kerungsstruktur un d de r En twicklung de r Siedlun g in der Ve r-
gangenheit vorliegt. Daher sind beim Vergleich der alternativen Modelle sozialplanerische Argumente 
als Be wertungskriterien ausschlaggebend. Wi e be reits im Kapit el 1.1. erwäh nt, wurd e pa rallel zum 
städtebaulichen Gesamtkonzept ein Sozialbericht verfasst, welcher diesem Kapitel inhaltlich zugrunde 
liegt. 
Zunächst werden noch einmal die Ziele aufgelistet, die aus de r Analyse abgeleitet wurden. Anschlie-
ßend erfolgt in der Model ldiskussion e ine zu sammenfassende Gege nüberstellung von denkbaren 
Modellen. Di e Modelle werden e ntsprechend de r Analyse t hematisch n ach Nutzung, Grün -
/Freiflächen, Verkehr und städtebaulicher Gestaltung gegliedert.  
 
 
4.1   Ziele 
Ziele für die Nutzung:  
ƒ Weiterentwi cklung als Wohnstandort 
ƒ Erneuerung der Wohngebäude und der Gemeinbedarfseinrichtungen 
ƒ Weitere Verlagerung des Schrottgewerbes auf gesonderte Flächen  
Ziele für die Gestaltung der Grün- und Freiflächen:  
ƒ Erhalt von ökologisch hochwertigen Grünbeständen 
ƒ Erhalt möglichst großzügiger Grünbereiche 
ƒ Ordnung und Gestaltung der Freiflächen 
Ziele für den künftigen Verkehr: 
ƒ Verminderung der Störanfälligkeit des Erschließungssystems 
ƒ Erneuerung und Gestaltung der Straßenräume 
ƒ Ordnung des ruhenden Verkehrs 
ƒ Verminderung der Belästigung durch den Lkw-Verkehr der Schrotthändler innerhalb der Siedlung 
ƒ Verminderung der Lärm- und Abgasbelastung durch den Verkehr auf der Michaelisstraße und der 
Mainzer Straße 
Ziele für die städtebauliche Gestaltung:  
ƒ Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes der Siedlung 
ƒ Schaffung einer angemessenen gestalterischen Vielfältigkeit der Hausfassaden sowie der Freibe-
reiche 
ƒ Schaffung von Merk- und Identifikationspunkten in der Siedlung 
ƒ Säuberung der Siedlung und Verlagerung des Altmaterials  
 
 
 21

4.2   Modellalternativen zur Nutzung und städtebaulichen Gestaltung 
Als Ergebnis der städte baulichen Analyse soll die Siedlung als Wohng ebiet weiterentwickelt 
werden. Die  Altmaterialien sollen a us dem Ge biet verlagert und die Wohngebäude weiter 
modernisiert werden. Mögliche infrastrukturelle Defizite sollen ausgeglichen werden.  
Unter städtebaulichen Gesichtsp unkten sind folg ende Modelle vorstellbar, die der Stärkung  
der Siedlung als Wohngebiet dienen.  
 
Nachverdichtung mit zusätzlichen    Beibehaltung des  
Wohngebäuden auf vorhandenen     jetzigen Wohnungsbestandes 
Freiflächen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ein mögliches infrastrukturelles Defizit an sozialen Einrichtungen ist auch unter Berücksichtigung so-
zialplanerischer Argumente zu diskutieren. Hier sind zunächst aus städtebaulicher Sicht die folgenden 
Modellalternativen denkbar: 
 
Erweiterung der sozialen     Verringerung der jetzigen 
Einrichtungen       Infras truktureinrichtungen um  
       Gemeinsc haftshaus und Jugendzentrum 
 
Für die Nachverdichtung mit zusätzlichen Wohn gebäuden spricht ein erhöhter Spielraum bei 
der Durchmischung der  Bewohnerstruktur. Hierdurch kann der spezielle Milieucharakter der 
Siedlung aufgehoben werden. Darüber hinaus können bereits vorhandene gemeinschaftliche 
Kontakte erhalten bleiben.  
Für die Beibehaltung des jetzigen Wohnungsbestandes spricht der Erhalt der großzügigen  
Freiräume im Wohnumfeld. Eine höhere Dichte von “Proble mfällen” auf engem Raum kann 
zu einer Verschärfung des Konflikt potenzials im Gebiet f ühren. Das enge soziale Bezie-
hungsnetz, dass seit einigen Jahren relativ ausgewogen und konfliktarm ist, kann so erhalten 
bleiben.  
 22

Eine Erweiterung der sozialen Einrichtungen er möglicht die verstärkte individuelle Unterstüt-
zung der Bewohnerschaft zur Sich erung des sozialen, ku lturellen und ökonomisch en Kapi-
tals. Das Gemeinschaft sleben innerhalb der Siedlung wird gestärkt. Außerdem erf olgt eine 
zusätzliche Hilfestellung vor dem Hintergrund der vielen Veränderungen im Zusammenhang 
mit der Sanierung des Wohngebiets.  
Für eine Ve rringerung d er Anzahl d er sozia len Einrichtungen in der Sie dlung würde spre-
chen, dass dadurch die Situation “Sozialer Brennpunkt” aus der räumlichen Isolation heraus-
gehoben wird. Die Integration und Vernetzung mit anderen Stadtteilen und Bewoh nergrup-
pen wird gefördert. Die Bewohner müssen mit einer größeren Eigenständigkeit handeln.  
 
Fazit:  
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der Alternativen wird vorgeschlagen, den jet-
zigen Wohnungsbestand beizubehalten und stufenweise langfristig die jetzigen Infra-
struktureinrichtungen zu reduzieren  
 
ƒ Grundsätzlich keine Nachverdichtung im Gebiet, in vertretbaren Ausnah mefällen ist eine 
Nachverdichtung denkbar, um Ausweichwohnraum für die Sanierung zu schaffen 
ƒ Erneuerung der besteh enden Gebäude durch  Instandset zung und Modernisierung, in  
Ausnahmefällen Abriss und Neubau, falls sich Bewohner da mit identifizieren können und 
es aus baulicher Sicht sinnvoll ist 
ƒ Erhalt des Freiraums für den Aufenthalt im Wohnumfeld 
ƒ Kurz- und mittelfristige  Unterstützung der vorhandenen so zialen Einrichtungen vor allem 
während der Sanierung, aber keine gravierende bauliche Erweiterung 
ƒ Kurz- und mittelfristige Förderung der Vernetzung durch interessante Nutzungsangebote 
für Bewohner außerhalb des Gebietes  
ƒ Langfristig ist eine Umnutzung der  sozialen Einrichtungen  denkbar, w enn aufgrun d vo -
rangeschrittener Integration, die sozialen Einr ichtungen im Gebiet nicht mehr benötig t 
werden  
 
 
 23

4.3   Modellalternativen zur Gestaltung von Grün- und Freiflächen 
Das aus der städtebaulichen Analyse abgeleitete Ziel besagt bezüglich der Gestaltung von 
Grün- und Freiflächen innerhalb der Siedlung, dass möglichst großzügige Grünbereiche ges-
taltet werden sollen. Hierbei sind zwei grundlegend verschiedene Konzeptmodelle vorstell-
bar.  
 
 
Gärtnerische Neugestaltung der    Errichtung von Mietergärten 
Freibereiche als gemeinschaftlich 
genutzte Flächen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Durch die Gestaltung der Grün- und Freiflächen in der Siedlung als gemeinschaftlich genutz-
te  Flächen wird die Gemeinschaft unter den Bewohnern im Gebiet g efördert. Es können 
großzügige Grün- und Freibereiche gestaltet werden. Es be steht allerdings auch d ie Gefahr 
der Verwahrlosung und des Vandalismus, wenn sich die Bewohnerschaft nicht für die Pflege 
verantwortlich fühlt. Die Identifikatio n ist vergleichsweise niedrig, da der Einfluss d er Bewoh-
nerschaft auf die Gestaltung gering ist.  
Bei der Errichtung von Mietergärten werden die Interessen  der Bewohner berücksi chtigt, die 
in der Bewohnerbefragung zu 84% Mietergärten wünschte n. Außerdem werden d ie Bewoh-
ner durch Fortführung des begonnenen Prinzip s gleichbeh andelt. Sie erhalten ein e eigen-
verantwortliche Aufgabe, wodurch sich die Ide ntifikation mit „ihrer“ Fläche und mit der ge-
samten Siedlung erhöht. Die Pflege der Mietergärten durch die Bewohner wurde geklärt. 
 
 
 24

Fazit: 
Es wird ein kombiniertes Modell aus öffentlichen Grünflächen und privaten Mietergär-
ten vorgeschlagen, da keines der beiden Alternativmodelle allein für sich sinnvoll 
scheint:  
 
ƒ Mietergärten für viele Haushalte aber auch noch Raum für gemeinschaftliche Grünberei-
che 
ƒ Um die Identifikation mit und das Verantwortungsgefühl für die gemeinschaftlichen Grün-
bereiche zu erhöhen, sollen die Bewohner Aufgaben innerhalb der Pflege des Gemein-
schaftsgrüns wahrnehmen (z.B. Patenschaften). 
 
 
4.4   Modellalternativen zum Verkehr 
In der Analyse wurde de utlich, dass das System der Erschließung hinsichtlich seiner Störan-
fälligkeit verbessert und der Straßenraum erneu ert und gestaltet werden muss. Unte r städte-
baulichen Gesichtspunkten kommen zwei Modelle in Frage: 
 
 
Öffnung der Siedlung für den    Verkehrsberuhigte Erschließung  
Individualverkehr durch Anbindung    durch  ein Stichstraßensystem  
an die Michaelisstraße 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Die verkehrliche Anbind ung der Si edlung an die Michaelisstraße würde zur Öffn ung der 
Siedlung führen und dadurch deren räumliche Isolation verringern.  
Durch eine verkehrsberuhigte Erschließung mit einem Stichstraßensystem wird de mgegen-
über Durchgangsverkehr vermieden. Die Gefahr für Kinder im öffentlichen  Raum ist geringer. 
Die Wohnqualität wird gesteigert und die Aufenthaltsqualität im Freien erhöht.  
 
 
 25

Fazit: 
Die verkehrsberuhigte Erschließung durch ein Stichstraßensystem wird vorgeschla-
gen:  
 
ƒ Verkehrsberuhigte Erschließung durch ein Stichstraßensystem 
ƒ Einrichtung eines not befahrbaren Stichs, d er bei Bedarf für ein e Durchfahrt zur 
Michaelisstraße geöffnet werden kann 
ƒ Verkehrliche Öffnung u nd damit st adträumliche Integration der Siedlung für Ra dfahrer 
und Fußgänger durch Führung eines beschilderten Radweges durch die Siedlung 
 
 
4.5  Ergebnis der Modelldiskussion 
Als zusammenfassendes Ergebnis der Modell diskussion wird folgende Alternative vorge-
schlagen, auf die aufbauend das städtebauliche Gesamtkonzept entwickelt wird.  
Die Siedlung soll baulich nicht nachverdichtet werden, sondern die durch das Auslagern des 
Schrottgewerbes wieder freigewordenen Fläch en sollen a ls gestalter isch aufgewertetes 
Wohnumfeld nutzbar gemacht werden. Viele Haushalte erhalten eine n Garten. Z ur Förde-
rung des Gemeinschaftslebens im Quartier sollen in den Fr eibereichen auch gemeinschaftli-
che Grünanlagen gesta ltet werden. Die Siedlu ng soll als ein verkehrsberuhigtes familien- 
und kinderfreundliches Wohngebiet entwickelt werden.  
 
 
 
 26

Ergebnis der Modelldiskussion 
 27

5   Städtebauliches Konzept 
5.1   Nutzungskonzept 
Die Siedlung wird als Wohngebiet weiterentwickelt und gestärkt.  
Hierfür wird das Schrottgewerbe aus dem Na hbereich de r Wohngebäude ausgelagert. Auf  
zwei geson derten Flächen mit eig enen Zufahr ten werden Containerst ellplätze ein gerichtet, 
auf denen Schrottcontainer und Lkw‘s abgest ellt werden können. Somit sind da s Wohnen 
und das "S chrotteln“ funktional voneinander getrennt. Der f rei werdende Raum im direkten 
Nahbereich der Wohn gebäude wird zur Stär kung der W ohnfunktion in Mieterg ärten oder  
Gemeinschaftsgrün umgestaltet.  
Es werden keine weiter en Wohngebäude errichtet. Auch e ine bauliche Erweiterung der Ge-
meinbedarfseinrichtungen erfolgt nicht. Das Nut zungsangebot der vorh andenen Einrichtun-
gen ist dem vorhandenen Bedarf anzupassen. Schäden am Gebäude bestand der Siedlung 
werden beseitigt. Bei der Modernisierung soll auf eine energieeinsparende Bauweise geach-
tet werden. Das Oberflä chenwasser der Dachflächen soll gesammelt und dezentral versi-
ckert werden. In einzelnen Gebäuden sollen barrierefreie Wohnungen geschaffen werde.  
 
Der Konflikt  zwischen d em Verkehrslärm auf der Michaelisstraße und Mainzer Straße und 
der Wohnnutzung im Akazienweg / Gehaborner Weg kann durch Maßnahmen an den Ge-
bäuden, u.a. dem Einb au von Lärmschutzfen stern, entschärft werden. Durch eine anspre-
chende Begrünung am Siedlungsra nd zu den  Straßen hin kann zu dem der subje ktive Ein -
druck der Störung verringert werden.  
 
Verschiedene Bildungs- und Kultureinrichtungen  sowie Dien stleistungen und Läden  sind in 
der Waldkolonie vorhanden. Um die Integration der Siedlung Akazienweg/Gehaborner Weg 
in das bena chbarte Gebiet zu stärken, soll en diese Angebote verstärkt von Bewoh nern des 
Akazienwegs/Gehaborner Wegs mitgenutzt werden. D.h. es werden keine zusät zlichen An-
gebote innerhalb der Siedlung eing erichtet. Sozialeinrichtungen für Kinder und Ju gendliche 
sind in beiden Quartieren vorhanden. Sie sollen in Zukunft enger zusammenarbeiten.  
 
 
5.2    Grün- und Freiflächenkonzept 
Auszug aus dem Freiraumkonzept vom Büro Neuhann & Kresse, beauftragt 
durch das Grünflächen- und Umweltamt Darmstadt:   
 
Mietergärten  
 
Laut einer Umfrage im Wohngebiet sind Mietergärten ein großer Wunsch der Bewohner. Vor 
diesem Hintergrund sowie aus fachplanerischen Sicht wird der Ausweisung von Mietergärten 
bei der zukünftigen Entwicklung ein hoher Stellenwert beigemessen. Mit dieser Nutzung soll 
u.a. eine stärkere Identifikation der  Bewohner mit ihrem Wohnumfeld erreicht werden, wor-
aus dann wiederu m (bestenfalls)  soziales u nd verantwortungsvolle s Handeln resultieren  
kann.  
In der Rege l wird diese Nutzung an der Wohnseite (Exposition: Westen oder Süden) un mit-
telbar an das Gebäude angrenzend ausgewiesen. Meistens handelt es sich u m ca. 6 Parzel-
len (durchschnittliche Gr öße: ca. 50 m2) pro Ha us, so dass jede Wohnung über einen woh-
nungsnahen Garten verfügen kann (siehe auch  System skizze). Ist dies aus der Lage der 
 28

Gebäude oder der zur V erfügung stehenden Flächen nicht möglich, so wird der Bedarf woh-
nungsfern auf einer zentralen Fläche abgedeckt (zusätzlich ca. 20 Einheiten).   
Durch die Bewirtschaft ung der Gä rten soll eine positive Freizeitbeschäftigung er möglicht 
werden, die auch einen Beitrag zur Förderung sozialer Kontakte (Kommunikation, gegensei-
tige Hilfe) darstellen kann. Ein weiterer Vorteil entsteht dad urch, dass durch den Eigenanbau 
von Produkten und deren Verwertun g laufende Kosten bei den Haushalten eingesp art wer-
den können. Die Mieter übernehmen auch die Pflege dieser Flächen, so dass sich die Sum-
me der zu unterhaltenden Freiflächen für den Eigentümer reduziert.  
In welcher Form die Bewohner die Gärten anlegen (Nutzgarten, Ziergarten oder eine Kombi-
nation aus beiden), bleibt ihnen selbst überlassen. Die Zuordnung der Gartenflächen zu den  
Mieteinheiten bzw. der Teilflächen untereinander kann flexibel gestaltet werden.  
Vorgaben gibt es hinsichtlich der Einfriedung (geschnittene Hecke Höhe ca. 1,0-1,2 m), der 
Baumauswahl ( für drei Mietergärten max. 1 Obstbaum) und der Erschließung. Der Schnitt 
der Hecken soll von den Mietern im Rahmen der Gartenpflege übernommen werden.  
 
 
Grünflächen  
 
Als solche werden alle Flächen be zeichnet, die mit keiner spezifische n Nutzung ausgewie-
sen sind. E s handelt sich dabei vo r allem um Rasen- und Pflanzfläch en, welche z.T. baum-
überstanden sind. Vor allem die Ras enflächen sind vielseitig nutzbar. Die Pflanzflächen wer-
den u.a. zur Raumbildung angelegt, z.B. um die parkenden Autos zu ve rdecken oder vorbei-
führende, hoch frequentierte Straßen optisch abzuschirmen.  
Die Unterha ltung dieser  Flächen so llte extensiv erfolgen – hierdurch werden Pflegekosten 
eingespart und die ökologische Qualität gesteigert.  
 
 
Spielplätze / Kita 
 
Im Konzept werden zwei Spielplätze sowie die Freianlagen für die Kita als Spielflächen  aus-
gewiesen. Durch die Verteilung der Standorte ist eine gute Versorgung des Planungsraum es 
gewährleistet. Die Spielflächen so llen in ihrer Rau mbildung einfach und gut gegliedert wer-
den und leicht zu pfleg en sein. Die Ausstattung sollte robust sein. Während i m südlichen  
Spielplatz formal Kreisformen vorherrschen ist f ür den nördlichen eine polygonale Formen-
sprache vorgesehen.  
Die beiden Spielplätze bieten Spielangebote vo r allem für d ie  6-12 -jährigen, beinh alten je-
doch auch Kleinkinderangebote (2-6 Jahre). Spielmöglichkeiten für Kleinkinder sollen jedoch 
hauptsächlich im nahen Wohnu mfeld angeboten werden. Dafür sind zwischen de n Häuser-
zeilen, in die Freiflächen integriert –je nach Bedarf- weitere Kleinkinde rspielplätze (nach DIN  
18034) anzulegen. In d er Regel handelt es sich um  kleinere Sandspie lbereiche. D ies trifft  
auch auf eine Fläche südlich des Hessenhauses zu; hier soll ebenfalls ein Kleinkinderspiel-
platz entstehen.  
Bei der weit eren planerischen Bear beitung ist der Mustererlass der  Arge Bau- Fre iflächen 
zum Spielen- zu beachten.  
Die Freianlagen um das bestehende  Kita-Gebäude sind zu überplanen; dies betrifft die Aus-
stattung, die funktionale Aufteilung und die Flä chenmaterialen. Außerdem sind i m Rahmen 
der Umgestaltung einige Bäume zu entfernen, um die Freifläche besser zu besonnen und die 
Räume i m Kita-Gebäude ausreich end zu belichten. Die Einfriedung sollte transp arent aus-
 29

gebildet werden – hierzu ist die bestehende Mauer nur in Teilabschnitten zu erhalten und  
durch offene Abschnitte (Stabgitterzaun) zu ergänzen. 
 
 
Flächen für Jugendliche  
 
Zentraler Bereich für Jugendliche ist das vorhandene Jugendzentrum an der Michaelisstraße 
sowie die ö stlich angrenzenden Freiflächen. Die Lage des Bauwerks im Planungsraum wird 
als günstig angesehen, da genügend Abstand zum größten Teil der Wohnbebauung vorhan-
den ist und somit potentielle Konflikte (z.B. durch Lärm ) gemindert werden. Die architektoni-
sche Baumstellung in diesem Bereich soll die klare räumliche Zonierung unterstreichen und 
das Gebiet räumlich akzentuieren.   
Die Freiflächen des Jug endzentrums sollen gestalterisch einfach und klar geglieder t werden 
und zukünf tig den verschiedenen Aktivitäten der Jugendlichen F läche und Rau m bieten.  
Hierzu werden zwei kleine Plätze (wassergebundener Belag) mit Sitzmöglichkeiten unter den 
Baumhainen angelegt. Hinzu kommt eine multifunktionale Rasenfläche, die durch  eine Sitz -
mauer (Höh e ca. 0,5m ) oder eine geschnittene Hecke zu m öffentlichen Weg ab gegrenzt 
wird. Der südliche Baumhain soll als Angebot zwei Tischtenn isplatten erhalten. Auf der zent-
ralen Rasenfläche ist a uch eine Grillste lle vorstellbar (klein er, runder befestigter Pl atz mit 
mittiger Vertiefung).  
Das neue Sportfeld besitzt die Maße von ca. 4 8 x 28m  und ist an seinen Stirnseiten sowie 
ca.3,0m beidseitig der Längsseiten (zum Kleinkinderspielplatz im Südosten noch verlängert) 
mit eine m Ballfangzaun (Höhe ca.4,0 m) zu versehen. Die Oberfläche soll m it einem Ten-
nenbelag befestigt werden. An der Nord- und der Südseite sind zwei F ußballtore fest zu in-
stallieren. Bei der Entwurfsplanung  ist auch ei ne Mehrfachnutzung m it weiteren Sportarten 
(z.B. Basketball) vorzusehen. 
 
 
Flächen für Containerstellplätze  
 
Um die bestehenden, mit Schrott oder Containern verstellten Fläche n wieder in nutzbaren 
Freiraum zu verwandeln sind Ersat zflächen erforderlich. Vom Hochbau- und Maschinena mt 
der Stadt Darm stadt sind dafür zwei Standorte westlich de s Wohngebietes vorgesehen (der 
Standort parallel zur Michaelisstr. wurde inzwischen realisiert).  Dort sollen zukünf tig ca.15 
Parzellen a usschließlich für diese Nutzung zur Verfügung stehen. Sie verfügen über eine 
separate Erschließung über eine Abzweigung von der Staudingerstraße (nahe der Kreuzung 
Staudingerstraße/Michaelisstraße).  
Die genannten Bereiche  sind durch den teilweisen Erhalt de r Vegetation und durch Neuan-
pflanzung von Bäu men und Sträuchern grünordnerisch in die Um gebung einzubin den. Bei 
der Auswahl der Baumarten sind die vorhandenen Oberleitungen zu berücksichtigen.  
 
 
Fußwegenetz und Quartiersplatz  
 
Den Bewohnern der Siedlung so ll in Zukunft  ein gesta lterisch abwechslungsreiches und 
funktionales Wegesystem zu Verfügung stehen.  Es dient der Erledigung täglicher W ege und 
der quartiersbezogenen  Erholung. Vor alle m a lte Menschen, Kinder und Jugendliche, die  
stärker an ihr unmittelbares Wohnumfeld gebunden sind, sollen davon profitieren.  
 30

Die Wiese im Norden d es Untersuchungsgebietes soll am bestehenden Gehölzrand parallel 
mit einem Weg versehen werden, der an drei Verknüpfungspunkten mit dem restlichen We-
gesystem verbunden ist. Durch diese fußläufige Erschließung wird der bestehende Freiraum 
besser erlebbar gemacht.  
Die Planung unterscheid et zwischen Fußwegen, die un mittelbar der Erschließung d er Häu-
ser dienen (Befestigung: Betonpflaster grau oder beige) und Wegen, die durch die Freiräume 
mit beidseitige m Grün geführt werden (Befestigung: wassergebundene Decke). Außerde m 
wurde konzeptionell darauf geachtet, dass Rundwege entstehen, welche zu kleinen Spazier-
gängen im Quartier einladen und d abei vielfältige räumliche Situationen erleben lassen. Au-
ßerdem wird eine durchgängige W egeverbindung von Nord nach Süd angestrebt.  An mar-
kanten Stellen sollen große Einzelbäu me wachsen. Nach Westen sin d Anbindungen an die  
weiterführenden Gehwe ge (u.a. Sta udinger Str., Mainzer Str.) sowie a n die Feldschneise  
vorgesehen. Die bestehende Fußgängerampel ist in Hinsicht auf ihre Lage zu überprüfen.  
Der östliche  Gehweg e ntlang der Michaelisstr.  (südl. der Feldschneise) soll, im  Sinne des 
Rundwegesytems, auf die weiter nördlich bestehende Breite angepaßt werden.  
Der Quartiersplatz soll zum Zentrum der Siedlung werden. Durch eine hochwertige Gestal-
tung der Platzfläche,  die Bäu me mit einschließt, soll hier e ine hohe A ufenthaltsqualität ge-
schaffen werden.  
 
 
Gestaltung  
 
Das Gestaltungskonzept für die Freiräu me nimmt einerseits Bezug auf  die Zeilena nordnung 
der Bauten (z.B. Miete rgärten, Bau mreihen) anderseits wird bewusst davon a bgewichen 
(z.B. diagonale Wegeführung, freie Bau mstellung). Dadurch  beko mmt das Gebiet Struktur  
und Spannung.  
Die Freiräume sollen durch eine klare Nu tzungszuordnung gegliedert werden. Die einzelnen 
Bereiche sollen sich gut in die Gesamtsituation einfügen und einsehbar sein.  
Die befestigten Flächen sollen aus wenigen Materialien bestehen, damit eine klare funktiona-
le Zuordnung erleichtert wird. Zum Teil werden die Wege aus gestalterischen und funktiona-
len Gründen diagonal geführt und tragen da mit insgesamt zu einer aufgelockerten Wirkung 
bei.  
Entgegen der orthogonalen Anordnung der Gebäude solle n die Bäu me in den diesen Ge-
bäuden zugeordneten Freiräumen nicht linear sondern frei angeordnet werden.. Dabei sollen 
die bestehe nden Bäu me überwiegend erhalten werden b zw. neue Bäu me in frei er Anord-
nung gepflanzt werden. Ausnah men sind die Bäu me entlang der Verkehrswege. Sie sollen  
die Straßen linear begleiten. Außerde m sind in der Umgebung des Jugendzentrums und des 
Sportfeldes lineare bzw. orthogonale Bau manordnungen zu r Strukturierung der Freiflächen  
sinnvoll.  
Ein neues Gestaltungselem ent sind geschnitte ne Hecken, die die Mi etergärten und Spiel-
plätze einfassen. Sie sollen visuelle Ruhe und Struktur in das Wohngebiet bringen. 
Ein Vergleich der Bäu me auf dem Bestandsplan mit den geplanten Baum standorten im Ent-
wicklungskonzept macht deutlich, d ass eine ne ue Baumverteilung und –anordnung i m Ge-
biet angestr ebt wird. Dabei soll ein e Auslichtu ng an den Stellen statt finden, an denen der 
Baumbestand derzeit zu dicht st eht und jetzt o der in abse hbarer Zeit Probleme (z.B. durch 
Verschattung) bereiten wird. Dort wo es wenige bzw. keine Bäume gibt, Baumstandorte aber 
 31

zur Strukturierung des Gebietes sinnvoll sind, sollen neue Bäume angepflanzt werden. Dabei 
sollten überwiegend heimische standortgerechte Bäume und Sträucher verwendet werden.  
Die ökologisch wertvolle Grünfläche an der Südspitze de r Siedlung soll erhalte n werden.  
Allerdings soll sie eine größere Transparenz bekommen. Die bestehenden Bäume sind weit-
gehend zu erhalten. Es wird vorgeschlagen, de n strauchartigen Bewuchs teilweise zu entfer-
nen und du rch geeigne te Wieseneinsaat zu er setzen. Zwischen exten siver Wiese und Be-
ginn der Baumkronen soll durch einen Pflegeschnitt eine größere Durchsicht entstehen.  
 
 
Einfriedungen  
 
Im gesamten Quartier soll auf Einfriedungen weitgehend ve rzichtet werden. Ausgenommen 
davon sind die Mietergärten (Einfriedung: geschnittene Hecken nach  außen, zur inneren  
Gliederung grüner Maschendrahtzaun, Höhe ca. 0,60m). Des weiteren sollen die Spielplätze  
bzw. die Freianlagen der Kita eingezäunt werden (vorgeschlagenes Material: Maschendraht-
zäune, grün). Bestehende Abschirmungen zur stark befahrenen Michaelisstraße in Form von 
Mauern sind aus Grün den des Sicht- und Lär mschutzes zu erhalten  und ggf. zu beranken. 
Ansonsten sollen bestehende Mauern und Mäuerchen im Gebiet entfernt werden.  
Das neue Sportfeld ist an seinen Stirnseiten mit einem Ballfangzaun zu versehen.  
 
 
Beläge der befestigten Flächen  
 
Die Beläge für die Mischverkehrsflä chen, für  die Flächen  d es ruhende n Verkehrs und die  
Fußwege sind zu erneu ern. Dafür sind einfache,  aber dauerhaft haltbare Materialien zu ver-
wenden. Di e Fußwege  sind versickerungsfähig herzustellen und zusätzlich in die angren-
zenden Vegetationsflächen zu entwässern. 
Ob die Mischverkehrsflächen bzw. die Flächen für den ruhenden Verkehr versicker ungsfähig 
angelegt werden könn en, kann nicht absch ließend entschieden werden. Ein Umweltrisiko 
durch die Versickerung ölhaltiger Stoffe ist  zu vermeiden. Vier Kreuzun gsbereiche am Aka-
zienweg sin d aus g estalterischen und verkehr stechnischen Gründen mit farbigem  Beton-
pflaster zu versehen.      
 
 
 
 
 
 
 32

5.3   Verkehrskonzept 
Der Verkehr im Wohngebiet soll anwohnergerecht, das heißt verkehrsvermeident und ver-
kehrsberuhigt gestaltet werden. 
 
 
5.3.1   Erschließungssystem 
Das Erschließungssyst em ist weitg ehend durch die bestehende Geb äudestruktur vorgege-
ben. Das Stichstraßensystem ist weiterhin beizubehalten. Es wird nicht an die Michaelisstra-
ße angebunden. Dadurch wird Schleichverkehr vermieden. Von einem Sammelstich gehen 
vier untergeordnete Stiche aus. Das gesamte Wohngebiet soll weiterhin  über einen Knoten-
punkt (Akazienweg / Mainzer Straße) erschlo ssen werden, was eine hohe Störa nfälligkeit 
birgt. Daher wird eine notbefahrbare Verbindung eines Stichs zur Mich aelisstraße eingerich-
tet. Aus ökologischen Gesichtspunkten wird die Erschließung so sparsam wie möglich ange-
legt. Die Straßen sollen als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. 
 
 
5.3..2   Nutzungsansprüche an den Straßenraum Entwurfsprinzip: Mischungsprinzip 
Da der Sc hrotthandel künftig auf  gesonderten Containerstellplät zen stattfindet , wird der 
LKW-Verkehr innerhalb der Wohnsiedlung erheblich reduziert. Für einen Übergangszeitraum 
ist die Sperrung der Siedlung für den LKW-Ve rkehr sinnvoll. An den Straßenraum werde n 
zukünftig folgende Nutzungsansprüche gestellt: Parken entlang der Straßen, Anwohnerver-
kehr, Aufenthalt und Kinderspiel. 
Als Entwurfsprinzip für den Straßenraum wird das Mischungsprinzip g ewählt. Der Straßen-
raum ist somit eine Fläche für alle  Ve rkehrsteilnehmer, Gehweg und Fahrbahn sind nicht  
voneinander getrennt.  
 
 
5.3.3   Straßenquerschnitte 
Der Sammelstich wird mit einer Fa hrbahnbreite von 6,00  m konzipiert, die untergeordneten 
Stichstraßen erhalten als Anliegerwege eine Fahrbahnbreite von 5,50 m. 
Da keine privaten Stellplätze am Haus zur Verfügung stehen, erfolgt das gesamte Parken im 
Straßenraum. Soweit e s die Flächenverfügbarkeit zulässt, werden Parkstände in Senkrecht-
aufstellung eingerichtet. Das Ein- und Ausparken ist für den Verkehrsablauf bei der geringen 
Verkehrsdichte im Gebiet ohne Belang. Die Längsaufstellung wird bei Platzmangel gewählt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 34

5.3.4   Wendeanlagen am Ende der Stichstraßen: 
Am Ende der Stichstraßen werden Wendeanlagen eingerichtet. Um den Flächenbedarf mög-
lichst gering zu halten, werden sie in Form eine s Wendehammers ang elegt. Neben der ver-
kehrlichen Funktion als Wendemöglichkeit erfüllen sie auch eine wichtige städtebauliche und 
straßenraumgestalterische Funktion. Sie sollen daher mit Grünflächen und Bäumen gestaltet 
werden, es knüpft ein Fußweg an, der die Stichstraßen mit der Micha elisstraße verbindet.  
Der notbefahrbare Stich erhält eine Sperre, die im Notfall zu beseitigen ist.  
 
 
5.3.5   Straßenraumgestaltung: 
Da die Straßen nicht d urch Baukör per räumlich gefasst sind, sollen  mit Hilfe von Bäumen  
Raumkanten gebildet werden. Au ch die Stellplätze solle n gestalterisch mit Bäu men einge-
bunden werden. Hierdurch erfolgt auch eine ökologische Aufwertung. Auf der Stichstraße mit 
Sammelfunktion solle n die Einmündungen der untergeordneten Wohnstiche zur Verringe-
rung der Fa hrgeschwindigkeit und Erhöhung der Aufmerksamkeit gepflastert werd en. Wer-
den Straßen von Fuß wegen geq uert, sollen Baumtore u nd Einpflast erungen den Bereich  
kennzeichnen.  
 
 
5.3.6   Beschilderung/Ordnung: 
Für das gesamte Gebiet wird eine Ausweisung als “Verkehrsberuhigter Bereich” empfohlen. 
 
 
5.3.7   Radverkehr: 
Das Wohngebiet wird f ür den Radverkehr geöffnet. Hierdu rch wird die  Vernetzung mit dem 
Umfeld gestärkt. Von der Michaelisstraße werde n die Radfahrer durch die Siedlung hindurch 
zur Mainzer Straße, die Teil der Hauptradwegeverbindungen ist, geführt. Die Vorfahrtsbe-
rechtigung für den Radverkehr im Bereich Gebietszufahrt Mainzer Straße / Akazien weg wird 
kenntlich gemacht. 
 
 
5.3.8   Ruhender Verkehr 
Bei einer Anzahl von derzeit 141 Haushalten ergibt sich zur Zeit ein e Pkw-Dichte von 0,6  
Pkw pro Wohneinheit.  
Die besondere Bewohnerstruktur lässt erwarten, dass der Bedarf an Ste llplätzen nicht in der 
Größenordnung, die in  der Stellplatzsatzung der Stadt Darmstadt für Wohngebiete mit 
Mehrfamilienhäusern von 1,2 Pkw  pro Wohn einheit fe stgesetzt ist, entsteht. D er künftige 
Bedarf wird etwas steigen, daher wird bei de r künftigen Planung von dem Wert 0,9 pro  
Wohneinheit ausgegangen.  
Die Unterbringung der Stellplätze  kann nur entlang der Wege und Straßen erfolgen,  also im 
Straßenraum. Dieser Planungsansatz hat auch ökologische Vorteile (Verringerung der Flä-
chenversiegelung), da das Parken mit den Straßen zusa mmengeführt ist. Als Bodenbelag 
erhalten die Parkstände ein versickerungsfähiges Material. 
 35

Neben den privaten Stellplätzen sind auch öffe ntliche Stellplätze einzu richten, die ebenfalls 
im Straßenraum liegen. Die Unters cheidung d er privaten von den öff entlichen St ellplätzen 
erfolgt durch die Gestaltung.   
 
 
5.3.9   Straßenumbenennung 
Nach dem beschriebenen Erschließungssystem gibt es fünf  Straßen innerhalb der Siedlung.  
Diese solle n jeweils einen eigene n Namen e rhalten. Hie rdurch soll das schlech te Image, 
welches de m Straßenn amen “Akazienweg” anhaftet, aufgeweicht werden. Zudem wird mi t 
jedem Straßennamen ein weiteres Stückchen Individualität geschaffen. 
 
 
5.3.10   Verkehrsberuhigung im Umfeld  
Die Verkehrssituation im direkten Umfeld der Siedlung führt, wie bereits in Kapitel 2.3. erläu-
tert, zu einer hohen Belastung der Bewohner. Durch passive Lärmschutzmaßnahmen an den 
Gebäuden und durch e ine Begrünung am Siedlungsrand hin zur Micha elisstraße und Main-
zer Straße kann der Störeffekt für die Bewohner zusätzlich verringert werden.  
 
 
5.4 Gestaltungskonzept 
Eine gestalterische Aufwertung der Siedlung kann durch Gebäudegestaltung und durch Ges-
taltung des Wohnumfeldes erfolgen. Eine wichtige Voraussetzung fü r die Gestaltung des  
Wohnumfeldes ist die Entfernung des Altmaterials aus dem Wohngebiet.  
Die Gestaltung der Ge bäude soll durch folge nde Kompo nenten verb essert werden: identi-
tätsstiftende Aufwertung  der Fassadengestaltun g durch Ge staltungselemente (Eing angsbe-
reiche, Balkone) und Farbabstimmung zur Verhinderung/Minderung von Gleichförmigkeit und 
Anonymität. 
Die öffentlichen Einrichtungen solle n entsprechend ihrer jeweiligen Funktion gest alterisch 
hervorgehoben werden und sich deutlich von den Wohngebäuden unterscheiden. Sie sollen 
dadurch zu Merk- und Orientierungspunkten im Quartier werden.  
Im Wohnumfeld erfolgt eine Gliederung des Fr eibereichs in private, halböffentlich e und öf-
fentliche Bereiche. In d en Mietergärten soll ein e Differenziertheit durch individuelle Bepflan-
zung erreicht werden. Die Gemeinschaftsbereich e sollen so gestaltet werden, dass sie nicht  
als Restfläche verwahrlosen. Hierzu zählen der Quartiersplatz, gemeinschaftliche Grünberei-
che in der Nähe des jetzigen Jugendzentrums und Kinderspielplätze.  
 
 
 
 36

6   Ideenskizzen zu den Gemeinbedarfseinrichtungen 
6.1   Grundidee 
Aus der Modelldiskussion hat sich  ergeben, da ss die  so zialen / öff entlichen Einrichtungen  
keiner baulichen Erweiterung bedürfen, aber da s Nutzungsangebot erweitert werden soll. Im  
folgenden sollen keine abschließenden Entwicklungskonze pte für die einzelnen E inrichtun-
gen aufgeführt, sondern lediglich gr undlegende Entwicklungen skizziert werden. Hie rbei soll 
es in erster Linie um bauliche Aspekte gehen, die mit der Nutzung in de m jeweiligen Gebäu-
de zusammenhängen.  
 
 
6.2   Gemeinschaftshaus 
Das Gemeinschaftshaus soll als soziale Einrichtung in der Siedlung erhalten bleiben. Da sich 
das Gebäude weitgehend in einem guten und nutzbaren Zustand befindet, sollen keine gra-
vierenden baulichen Ve ränderungen sondern lediglich Umnutzungen einzelner Räume vor-
genommen werden. Das Erdgeschoss soll barrierefrei erreichbar sein. Es wird Wert auf eine 
Verschönerung des Ge bäudes und des Freibereichs geleg t. Die Gest altung des Gemein-
schaftshauses sollte sich von der Gestaltung der Wohngebäude abhe ben und ein en einla-
denden Charakter erhalten.  
Eine Erweiterung des Nutzungsangebotes beispielsweise auch für alte Menschen und Senio-
ren ist in den vorhande nen Räumlichkeiten ohne eine grundlegende Änderung des Gebäu-
dekomplexes möglich.  
 
 
6.3   Kindertagesstätte 
Die Kindertagesstätte soll als Einrich tung in der Siedlung bestehen bleiben, die Erweiterung  
um eine Kinderkrippe ist in Erwägung zu ziehen.  
Der Grundriss des Kindergartens/-horts und die Gestaltung der zugehörigen Freiräu me soll-
ten geändert werden, um eine funktionsgerecht e Nutzbarkeit zu gewährleisten. Das äußere  
Erscheinungsbild soll de utlich attraktiviert und seine Nutzun g nach auß en hin sichtbar ge-
macht werden. Das Gebäude enth ält derzeit  a uch eine W ohnung. Es ist zu prüf en, ob im 
Rahmen der Sanierung die Wohnung aus der Kindertagesstätte ausge lagert werden sollte,  
um Nutzungskonflikte zu vermeiden.  
Weiterhin ist zu klären, ob möglicherweise ein Neubau sinnvoller als die Sanierung des jetzi-
gen Gebäudes ist. Der Standort ist jedoch in jedem Falle beizubehalten.  
 
 
6.4   Jugendzentrum 
Das Jugendzentrum soll zunächst als soziale Einrichtung in  der Siedlung bestehen bleibe n 
und unterstützt werden. Das Gebäu de soll hierf ür nutzungsgerecht verbessert und  verschö-
nert werden. Der Eingangsbereich sowie die Vorzone im Freibereich sind  ansehnlich zu ges-
talten. Es ist zu prüfen,  ob ein Neub au unter fin anziellen und funktionalen Gesichtspunkten 
sinnvoller als die Sanierung des jetzigen Gebäudes ist. Für das Jugend zentrum soll ein Frei-
bereich gestaltet werden, der einen Bolzplatz und versc hiedene Aufenthaltsbere iche um-
fasst. 
 
 38

6.5   Ehemalige Marienkapelle 
Da die ehe malige Marienkapelle seit kurzem im Eigentu m der Stadt i st, kann über ein Um-
nutzungskonzept nachgedacht werden. Denkbar ist beispielsweise die Einrichtung eines Al-
tentreffs, eines barrierefreien Gemeinschafts- oder Veranstaltungsraumes, der gemietet wer-
den kann oder eine Nutzung im Zusammenhang mit dem benachbarten Gemeinschaftshaus. 
Auch eine r eligiöse Nutzung kann geprüft werden. Vorstellbar ist auch die Verlage rung des 
Kiosks in die ehemalige Kapelle od er die Einri chtung eines Bewohnercafés. Die Fr eiflächen 
der ehemaligen Kapelle  sollten bei einer solchen Nutzung in den zu künftigen Quartiersplatz 
integriert werden. 
 
 
6.6   Kiosk 
Der Kiosk ist als intensiv genutzte Gelegenheit zum Einkaufen und als Treffpunkt von großer 
Bedeutung. Um diese Nutzung weiterhin zu ermöglichen, wären dringende bauliche Maß-
nahmen erforderlich. Sowohl im Inneren des Gebäudes als auch im Freibereich am Gebäude 
ist dem Platzbedarf Rechnung zu tr agen. Der Platz wird vor allem zum gemeins amen Zu-
sammenstehen oder -sitzen benöt igt. Das Lä dchen ist mit Heizung, Sanitäranlagen und  
Fenstern auszustatten. Das Äußere des Kiosks ist freundlicher zu gestalten. Es wird vorge-
schlagen, den Kiosk-Anbau an dem Gebäude Akazienweg 9 abzubrechen und die Kiosknut-
zung in ein anderes Gebäude, z.B. in die ehemalige Kapelle, zu verlagern. 
 
 
6.7   Gestaltung des Quartiersplatzes 
Der Platz soll als loka ler Mittelpunkt für das Stadtteilleben  wiederbelebt werden, wobei die  
Randnutzungen Kiosk,  Gemeinschaftshaus un d Wohnhau s verträglich  miteinande r verein-
bart werden sollen. Momentan sind Kiosk und Wohngebäude einander sehr ungünstig zuge-
ordnet. Daher sollte im Rahmen der Sanierung über eine bauliche Neuordnung nachgedacht 
werden.  
Der Platz soll die Funktionen: Aufenthalt, Begegnung, Verkehrsfläch e für Fußgän ger un d 
Aktionsfläche ermöglichen. Da er für die vielfältige Nutzbarkeit eine gewisse Flexibilität benö-
tigt und zud em durch die vorgegebene Randbebauung flä chenmäßig sehr kle in ausfällt ist 
eine sparsame Platzmöblierung anzustreben.  
Um Identität zu stiften, soll er e inen Namen erhalten, der be ispielsweise in einer Bewohner-
aktion gefunden werden kann. 
 39

Abb. 12.: Vorschlag für die Neugestaltung des Quartiersplatzes. Aktivierung des rückwärti-
gen Zugangs zum Gemeinschaftshaus, Öffnung und Aktivierung der Flächen um die ehema-
lige Kapelle 
 
 
 
7   Entwässerungskonzept 
Im Rahmen der Gebäudesanierung erhöht sich durch den Einbau zusät zlicher sanitärer Ein-
richtungen die Abwassermenge. Außerdem ist davon auszugehen, dass sich der Anteil der 
versiegelten Flächen im Freibereich  durch Terrassen und Eingangsbereiche etwas erhöht . 
Auch durch den Neubau (Akazienweg 33 A) vergrößert sich die Abwassermenge.  
Zur Zeit werden die häu slichen Abwässer sowie das Regenwasser von Dach- und Wegeflä-
chen zusammen in einen Abwasserkanal eingeleitet. Die ge naue Dimensionierung der jetzi-
gen Kanäle ist nicht be kannt und muss bei eine r Vergrößerung der Ab wassermenge unter-
sucht werden. Der Vergrößerung der Abwassermenge ist entgegenzusteuern, in dem da s 
Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation eingeleitet sondern versickert wird.  
Auf der Grundlage eine s Gutachten s über gen erelle Möglichkeiten und  Methoden der Re-
genwasserversickerung im Wohngebiet Akazien weg / Gehaborner Weg wurde das Entwäs-
serungskonzept der Siedlung entwickelt.  
Unter den  gegebenen Randb edingungen empfiehlt das Gut achten ein e Rohr-
Rigolenversickerung. Es sollen  Zisternen mit Handpumpen zur Nutzung  des Regen wassers 
angebracht werden.Das Niederschlagswasser auf den Str aßen soll a n Stellen, a n denen es 
möglich ist, mittels Rinne zurückgeh alten werden bzw. verzögert der Kanalisation zugeführt 
werden. Auf Parkständen soll ein wasserdurchlässiger Belag verwendet werden.  
 40

8   Wärmeversorgung 
Bisher ist die Wärmeversorgung in der Siedlung wie folgt geregelt. Die Wohnungen in den  
unsanierten Gebäuden sind zu eine m großen Teil mit Einzelöfen ausgestattet, die mit Kohle 
oder Öl bef euert werde n. In einzelnen Wohnungen wurde n nachträglich Gasetagenheizun-
gen eingebaut. Die Gebäude am Gehaborner Weg erhalten die Wärme für Trinkw asser und 
Raumheizung aus eine m zentralen Kessel, der  mit Gas befeuert wird. In den bish er sanier-
ten Gebäuden wurden einzelne Gasthermen pro Wohneinheit eingerichtet.  
Für die künf tige Wärmeversorgung der Siedlung soll nun e in Versorgungssystem entwickelt 
werden, das sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch verträglich ist.  
Die komplette Siedlung soll durch e in Nahwärmeversorgungsnetz mit Warmwasser für di e 
Erwärmung von Trinkwasser und die  Raumheizung versorgt werden. Zunächst werden hier-
für kurzfristig die Heizkessel in der Heizzentrale am Gebä ude Gehaborner Weg 4 genutzt. 
Mittelfristig soll zusätzlich ein Blockheizkraftwerk errichtet werden.  
Des weiteren ist bei der Sanierung der nach Süden ausgerichteten Gebäude am Gehaborner 
Weg 4 und 6 eine solargestützte W ärmeversorgung zu prüfen. Hierbei sollen die Dächer mi t 
Kollektorsystemen zur solaren War mwasserversorgung ausgestattet werden. Die gewonne-
ne Wärme kann direkt in denselben Gebäuden verwendet werden.  
Neben der Energieversorgung ist ein weiterer wi chtiger Baustein die Einsparung im Energie-
verbrauch. Hierfür wird auf der Ebene der Gebäudesanier ung auf ein e effiziente Wärme-
dämmung Wert gelegt.  
 
 
9  Abfallentsorgung 
In diesem Kapitel wird ausschließlich die Entsorgung des Hausmülls behandelt.  
Bisher wird der Hausmüll in  der Sie dlung in unterschiedlich großen Müllbehältern m it einem 
Fassungsvermögen vo n 80 Litern  bis 1.100  Litern gesammelt. Fü r den Großteil der  
Bewohnerschaft stehen große Müllbehälter (1.100 Liter) für den Restmü ll zur Verfügung, die  
an mehrere n zentralen Standorten aufgestellt sind. Mülltrennung in Altpapier, Biomüll und 
Restmüll erfolgt lediglich durch den Kindergarten, die Bewohnerschaft trennt keinen Müll.  
Bei der Sanierung der er sten Gebäude sowie de m Neubau des Gebäudes Akazienw eg 33A 
wurden unterschiedliche Hausmüllkonzepte realisiert. So sin d vom Architekten der sanierten 
Gebäude große Müllbehälter (1.10 0 Liter) vorgesehen, für deren Unterstellung extr a ein ü -
berdachtes Müllhäuschen errichtet wurde. Beim Neubau ist hingegen direkt am Gebäude ein 
Platz für kleine Mülltonnen (80 Liter) vorgesehen.  
Bei der weiteren Gebäudesanierung  sollte das künftige Konzept der Hausmüllsammlung ge-
klärt sein. E s wird vorg eschlagen, Mülltrennung für die gesamte Bewohnerschaft  einzufüh-
ren. Um die Wege von den Wohnu ngen zu den Müllbehältern zu verkürzen, soll im hausna-
hen Freibereich die Auf stellung von Mülltonnen (80 Liter) für den Restmüll der Be wohner-
schaft des jeweiligen Hauses vorgesehen werden. Die Mülltonnen sind  jedoch nur  bei de n 
zweigeschossigen Geb äuden des Akazienwegs aufgrund der übersch aubaren Müllmenge  
sinnvoll. Zusätzlich soll das Konzept der zentralen Müllstan dorte für große Müllbehälter fort-
geführt werden. Zum einen soll da mit der Restmüll der größeren Gebäude, beispielsweise  
am Gehaborner Weg, gesammelt werden. Zum anderen können Müllbehälter für Papier- und 
Biomüll aufgestellt werden. Im Rahmenplan sind mögliche zentrale Standorte für große Müll-
behälter gekennzeichnet. 
 41

10   Ökologische Komponenten im Konzept 
Folgende Maßnahmen werden im Interesse einer ökologischen Nachhaltigkeit in das Kon-
zept aufgenommen.  
 
 
10.1   Gebäudesanierung 
Folgende Maßnahmenpakete sind bei der Gebäudesanierung anzuwenden: 
 
ƒ Nahwärmeversorgung durch Blockheizkraftwerk mit solarer Unterstützung  
ƒ Effiziente Wärmedämmung von Dach, Außenwänden und Kellerdecke 
ƒ Getrennte Sammlung des Oberflächenwassers der Dachfläche und dezentrale S
versickerung sowie Errichtung von Zisternen zur Gartenbewässerung 
chacht-
 
 
10.2   Verkehrserschließung 
ƒ Die Verkehrserschließung erfolgt so sparsam wie möglich.  
ƒ Die Parkstände sollen mit versickerungsfähigem Material ausgestattet werden.  
ƒ Der Straßenraum wird begrünt.  
 
 
10.3   Freibereiche 
ƒ Bestehende große zusammenhängende Grünbereiche sollen erhalten bleiben,  
ƒ eine zusätzliche Versiegelung von Flächen soll vermieden werden.  
 
 
Auszug aus dem Freiraumkonzept vom Büro Neuhann & Kresse, beauftragt 
durch das Grünflächenamt Darmstadt:   
 
ƒ Stadtklima  
Durch die aufgelockerte Baustruktur und die großzügigen Freiflächen besitzt das Gebiet 
keine gravierenden negativen Auswirkungen auf das Lokalklima. Die Planung hält die 
vier Ost/West-Schneisen offen, so dass eine gute Durchlüftung in diese Richtung ge-
währleistet ist. Die große Platzfläche wird gestaltet und z.T. begrünt und hat damit einen 
positiven Einfluss auf das  Stadtklima. Nach der Entfernung der Schrottteile werden sich 
die bestehenden Vegetationsflächen erholen und qualitativ aufgewertet. Allerdings wer-
den für die Containerstellplatzflächen z.T. bestehende Vegetationsflächen in Anspruch 
genommen. Der Versieglungsgrad soll aber insgesamt gesenkt werden.  
 
ƒ Wasserhaushalt  
Als wichtigster Beitrag zum natürlichen Wasserkreislauf wird die Sammlung der Dach-
wässer in Zisternen angesehen. Das aufgefangene Wasser kann zur Bewässerung der 
Mietergärten benutzt werden und wird dadurch dem Grundwasser zugeführt. Überschüs-
siges Wasser könnte mittels Rohr-Rigolen versickert werden. Diese Form der Entwässe-
rung wurde in einer Untersuchung empfohlen. 
Inwieweit die Stellplätze versickerungsfähig angelegt werden können, kann nicht ab-
schließend beurteilt werden. Die reinen Fußwege sind in die angrenzenden Vegetations-
 42

flächen zu entwässern und ggf. zusätzlich mit versickerungsfähigen Materialien zu ver-
sehen.  
 
ƒ Lebensraum für Pflanzen  
Durch die Realisierung des Freiraumkonzepts für die Siedlung soll der Lebensraum für 
Pflanzen erweitert werden. Insbesondere die Mietergärten mit ihren Zier- und Nutzpflan-
zen stellen hierfür ein Potential dar. Durch diese Nutzung werden Bienen, Schmetterlinge 
und andere Insekten angezogen. Die Wiese im Norden soll weiterhin extensiv unterhal-
ten werden und somit ihre Artenvielfalt dauerhaft erhalten. Die neu anzupflanzenden 
Bäume sollten aus dem Spektrum heimischer und standortgerechter Arten ausgewählt 
werden. Damit kann ein weiterer ökologischer Beitrag  geleistet werden.  
Die öffentliche waldartige Grünfläche im Süden soll mit Hilfe eines zu erstellenden Pfle-
gekonzeptes dauerhaft ihre ökologische Funktion erhalten bzw. in diesem Sinne entwi-
ckelt werden.  
 
ƒ Lebensraum für Tiere  
Durch die geplante neue Vegetation, insbesondere die zusätzlichen Bäume und die Ve-
getation in den Mietergärten, soll zusätzlicher Lebensraum für verschiedene Tierarten 
(Kleinsäuger, Insekten) entstehen. Insbesondere für die Avifauna können neue Nist- und 
Nahrungsangebote entstehen.  
 
 
 
 43

11   Durchführungsplanung und Sicherung des Durchgeführten 
11.1  Durchführungsplanung für das Städtebauliche und Freiraumplanerische 
Gesamtkonzept 
Das städtebauliche Gesamtkonzept setzt einen Gestaltungsrahmen für weitergehende konkrete 
Einzelvorhaben, Detailplanungen oder Ausführungsplanungen. Es sind also weitergehende kon-
kretisierende vorhaben sbezogene Einzelprojekte durchzuführen, die in den Zuständigkeitsb e-
reich verschiedener Ämter fallen. D urch die Vo rgabe, die zukünftigen Projekte in den Rahmen 
des städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes einzufügen, erfolgt die eigent-
liche Umsetzung des Gesamtkonzeptes. 
 
Folgende Aspekte sind bei der Durchführung der Einzelprojekte zu beachten: 
ƒ Die Bewohnerbeteiligung ist eine notwendige Aufgabe, um die Akzeptanz der Vorhaben zu 
erhöhen und deren Durchführung zu erleichtern.  
ƒ Die Ziele und die Durchführungsschritte sind mit allen politischen Vertretern abzustimmen 
und zu sichern. 
ƒ In der verwaltungsinternen Projektrunde soll der Stand der Arbeiten besprochen, weitere 
Arbeitsschritte definiert und Fachmeinungen abgeglichen werden. 
 
Begleitmaßnahmen sollen die Umsetzung flankieren: 
ƒ Beschäftigungsförderung innerhalb des Gebietes 
ƒ Förderung des Zusammenlebens und der Identität mit dem Wohnquartier 
ƒ Maßnahmen zur Festigung sozialer Bindungen 
 
 
11.2   Ablaufplan der baulichen Maßnahmen 
Grundsätzlich sind die Gebäudemodernisierungen vor dem Straßenumbau durchzuführen. Die 
Mietergärten sollten im  Zusammen hang mit den Gebäudemodernisierungen hergerichtet wer-
den. Gemeinschaftliche Grünanlagen können je  nach Lage erst nach F ertigstellung der Gebäu-
demodernisierung gestaltet werden, weil zuvor der Bereich für Baufahrzeuge oder für die Her-
stellung von Nahwärmel eitungen und Regenwa sserversickerungsanlagen benötigt wird. In An-
betracht dieser Abhängigkeiten wird vorgeschlagen, die Siedlung in räumlichen Bauabschnitten  
zu sanieren. Das heißt,  dass nach Abschluss der Gebäudesanierung in einem bestimmten Be-
reich, die Erschließung und die Grü nanlagen ebenfalls fertiggestellt we rden. Da im Süden der 
Siedlung mit den Sanierungsarbeiten begonnen wurde, ist hier der erste Bauabschnitt zu sehen. 
Der zweite Bauabschnitt umfasst den Zentralbereich der Siedlung und der dritte den nördliche n 
Bereich (die Großtafelbauten am Gehaborner Weg und die zugehörig en Straßen und Freiberei-
che). 
 
 
 44

11.3   Sicherung des Durchgeführten 
Die Sicherung der durchgeführten Maßnahmen ist in  dieser Siedlung  ein wichtig es Thema. In 
der Vergangenheit zeigte sich, dass einige der Bewohner e igenständig viele Veränderungen an 
Gebäuden und am Wohnumfeld vo rgenommen haben. Die Stadt hat sie viele Jahr e gewähren 
lassen. Hier ist nun ein Umdenken bei Bewohnern und Stadt nötig, welches zunä chst vermittelt 
werden muss.  
Abgesehen davon soll die Sicherung des Durchgeführten  wie nachfolgend besch rieben ange-
strebt werden: 
ƒ Vorbeugung, indem die Akzeptanz des Durchgeführten und die Verantwortung hierfür bei 
den Nutzern durch intensive Beteiligung erhöht werden 
ƒ Kontinuierliche Pflege u nd Instandhaltung der Gebäude und des Woh numfeldes durch den 
Eigentümer, also die Stadt 
 
Des weiteren müssen Mechanismen geschaffen werden, die eine Kontrolle und, darauf aufbau-
end Maßnahmen zur Sicherung des Umgesetzten ermöglichen.  
Eine Kontrollausübung sollte erleichtert werden durch:  
ƒ Schaffung einer rechtlichen Vertragsbasis für die Nutzung der Wohnungen durch Mietverträ-
ge 
ƒ Schaffung einer rechtlichen Vertragsbasis für die Nutzung der Containerstellplätze 
ƒ Patenschaften zur Reinhaltung und  Pflege von  Gemeinschaftlichen Grünbereichen (Kinder-
spielplatz, etc.): 
ƒ Widmung der Straßen, Wege und Plätze als öffentlichen Straßenraum, dadurch gewinnt das 
Straßenverkehrsrecht ( StVG, StVO, StVZO) Gültigkeit,  da s im weitesten Sinne d as Ver-
kehrsverhalten auf öffentlichen Straßen regelt.  
ƒ Gegenseitige Kontrolle durch die Bewohner selbst über die Interesse nvertretung der Be-
wohnerschaft (IGA) 
 
Durch sozia le Begleitmaßnahmen wie Maßnahmen zur F estigung sozialer Bindu ngen und die  
Förderung des Zusammenlebens so wie die Identität mit de m Wohnquartier kann weiterhin die 
Sicherung des Durchgeführten erhöht werden. Auch bei der Zusamme nstellung der Bewohner-
schaft auf Gebäudeebene und auf Wohngebietsebene sin d Konfliktpo tenziale zu berücksichti-
gen und möglichst zu minimieren.  
 
 
 
 45

12   Das Verfahren zur Aufstellung des Städtebaulichen und Freiraum-
planerischen Gesamtkonzepts 
Das städteb auliche Gesamtkonzept soll eine r ahmensetzende Vorgabe für konkr ete bauliche  
Projekte sein und somit eine behördeninterne Verbindlichkeit haben. Folgende Verfahrensschrit-
te sind bisher gegangen bzw. vorgesehen: 
ƒ Erstellung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes, das mit beteiligten Fachämtern abge-
stimmt ist, 
ƒ Erörterung des abgestimmten Gesamtkonzeptes mit der Bewohnerschaft (Entwicklungskon-
zept vorstellen und diskutieren, gegebenenfalls ändern), 
ƒ Finanzielle Absicherung des Konzeptes über die Mittelfristige Finanzplanung und die Haus-
haltspläne, 
ƒ Erstellung von Ausführungsplanungen der baulichen Maßnahmen, die sich an den Rahmen-
vorgaben des Gesamtkonzeptes orientieren,   
ƒ Abstimmung der baulichen Vorhaben mit den Bewohnern,  
ƒ Herbeiführung von Magistratsbeschlüssen für die Vorhaben. 
 
 
 46

Beratungsverlauf (1)

TOP 244

Orte (7)

  • Mainzer Straße 2
  • Michaelisstraße
  • Staudingerstraße
  • Akazienweg 33A
  • Gehaborner Weg 4
  • Pallaswiesenstraße
  • Feldschneise

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0136
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.03.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00