2574/2018
Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamtschule und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West
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Anlage 1 - Plan Rondorf Nord-West
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Anlage 9 - Auszug Beschlussprotokoll SportA 15.11.
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| ı 52 Die Oberbürgermeisterin | 1 dir ‚Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 31203 Fx : (0221) 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 19.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 15.11.2018 öffentlich 4.4 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamt- schule und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West 2574/2018 Geänderter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leis- tungsphase 3 HOA]) zur Errichtung: 1. eines Schulgebäudes für ein 5/7-zügiges Gymnasium in Ganztagsform, einer Hausmeisterwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle. 1a) Entgegen der in der Anlage 5 gemachten Ausführungen zur Parkstadt Süd soll dort anstelle eines Gymnasiums eine Gesamtschule errichtet werden. 2. eines Schulgebäudes für eine 4-zügige Grundschule inklusive einer Hausmeis- terdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle, 3. eines Schulgebäudes für eine 2-zügige Grundschule inklusive einer Hausmeis- terdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle im Neubaugebiet Rondorf Nord-West. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzuneh- men und voranzutreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie der Auftrag zeitnah abge- arbeitet werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung SPD und LINKE
Anlage 2 - Raumliste Gesamtschule
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STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402 Anlage 2 Schulbauvorhaben Neubau Gesamtschule Rondorf Nord-West Standardraumprogramm 6 Züge SEK I / 5 Züge SEK II Bereich Raumbezeichnung m² m² m² UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 4.806 AU Klassenräume SEK I 12 72 864 0 0 864 AU Klassenräume SEK I, inkl. 1 x VK 25 64 1.600 0 0 1.600 AU Kursräume SEK II 5 64 320 0 0 320 AU Kursräume SEK II 5 56 280 0 0 280 AU Kursräume SEK II 5 48 240 0 0 240 AU Informatik SEK I 2 84 168 0 0 168 AU Informatik SEK II 1 64 64 0 0 64 AU Nebenraum Informatik 1 20 0 20 0 20 AU Mehrzweckraum SEK I 2 72 144 0 0 144 AU Mehrzweckraum SEK II 2 56 112 0 0 112 AU Nebenraum Mehrzweckraum 1 20 0 20 0 20 AU Gruppen-Differenzierungsräume SEK I 18 36 648 0 0 432 AU Unterrichtsmittel/Lehrmittel SEK I + SEK II 1 110 0 1 10 0 110 AU Inklusion 6 72 432 0 0 432 1.104 NW Chemie/gr. NW Raum SEK I 2 96 192 0 0 192 NW Chemie/gr. NW Raum SEK II 4 64 256 0 0 256 NW NW (Physik/Biologie) SEK I 4 72 288 0 0 288 NW Vorbereitung/Sammlung NW (NR) SEK I 1 272 0 272 0 272 NW Vorbereitung/Sammlung NW (NR) SEK II 1 96 0 96 0 96 170 LK Hauswirtschaft Lehrküche 1 102 102 0 0 102 LK Hauswirtschaft Theorie/Speiseraum 1 48 48 0 0 48 LK Nebenraum Lehrküche 1 20 0 20 0 20 782 TMS Textiles Gestalten 1 84 84 0 0 84 TMS Nebenraum Textil 1 20 0 20 0 20 TMS Technik 2 84 168 0 0 168 TMS Nebenraum/Maschinenraum 1 40 0 40 0 40 TMS Nebenraum Technik 1 20 0 20 0 20 TMS Kunstraum SEK I 2 72 144 0 0 144 TMS Kunstraum SEK II 1 56 56 0 0 56 TMS Nebenraum Kunst/Werken 1 20 0 20 0 20 TMS Brennofenraum 1 10 0 10 0 10 TMS Musikraum SEK I 2 72 144 0 0 144 TMS Musikraum SEK II 1 56 56 0 0 56 TMS Nebenraum Musik 1 20 0 20 0 20 1.028 PZ Forum / Aula 1 400 0 0 400 400 PZ Foyer inkl. Garderobe 1 100 0 0 100 100 PZ Stuhllager 1 50 0 0 50 50 PZ Regieraum 1 12 0 0 12 12 PZ Kleinküche 1 18 0 0 18 18 PZ Maske mit WC 2 12 0 0 24 24 PZ Schüleraufenthaltsraum SEK II 1 64 0 0 64 64 PZ Bibliothek/Mediothek/Selbstlernzentr. 1 360 0 0 360 360 952 GT Küche 1 80 0 80 0 80 GT Lagerraum 1 40 0 40 0 40 GT Speiseraum 1 360 0 360 0 360 GT Aufenthaltsräume 6 72 0 432 0 432 GT Büro 1 24 0 24 0 24 GT Personaltoilette mit Vorraum 2 8 0 16 0 16 Anzahl Allgemeiner Unterrichtsbereich - Informatik Naturwissenschaftlicher Bereich Ganztagsbereich Hauswirtschaftlicher Bereich Außerunterrichtlicher Bereich Technisch-Musischer Bereich 402 Raumliste Gesamtschule 2 17.08.2018 STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402 Anlage 2 Schulbauvorhaben Neubau Gesamtschule Rondorf Nord-West Standardraumprogramm 6 Züge SEK I / 5 Züge SEK II Bereich Raumbezeichnung m² m² m² UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges Anzahl 786 BLV Lehrer inkl. Garderobe u. Teeküche 1 376 0 0 376 376 BLV Lehrerstation 1 70 0 0 70 70 BLV Schulleiter 1 24 0 0 24 24 BLV Schulleiter/Vertreter 2 20 0 0 40 40 BLV Geschäftszimmer 1 72 0 0 72 72 BLV separater Kopierraum 2 8 0 0 16 16 BLV Stundenplan 1 20 0 0 20 20 BLV sonstige Verwaltung SEK I 1 12 0 0 12 12 BLV sonstige Verwaltung SEK II 3 12 0 0 36 36 BLV Arzt 1 20 0 0 20 20 BLV Sprechzimmer 2 12 0 0 24 24 BLV Schülervertretung 1 12 0 0 12 12 BLV Schülerzeitung 1 12 0 0 12 12 BLV Hausmeister-Dienstraum 1 20 0 0 20 20 BLV Schulsozialarbeit 1 16 0 0 16 16 BLV Streitschlichter 1 16 0 0 16 16 Raumprogrammfläche (Nutzfläche) 104 24 30 6.410 1.620 1.8 14 9.628 SP Turnhalle 1-fach, nach DIN 18 032 1 SP Sporthalle 3-fach, nach DIN 18 032 1 Anzahl der Übungseinheiten 4 Lehrer / sonstige Verwaltung Sporthallen 402 Raumliste Gesamtschule 2 17.08.2018
Anlage 8 aus dem Beschlussprotokoll BV2 12.11.2018
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Anlage 8 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 15.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 öffentlich 9.2.3 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamt- schule und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West 2574/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas- sen: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leis- tungsphase 3 HOAI) zur Errichtung: 1. eines Schulgebäudes für eine 6/5-zügige Gesamtschule, einer Hausmeister- dienstwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle, 2. eines Schulgebäudes für eine 4-zügige Grundschule inklusive einer Haus- meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle, 3. eines Schulgebäudes für eine 2-zügige Grundschule inklusive einer Haus- meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle im Neubaugebiet Rondorf Nord-West. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzuneh- men und voranzutreiben. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd. 14,2 Mio. € und unterteilen sich auf 8,4 Mio. € für die Gesamtschule, 3,4 Mio. € für die 4-zügige Grundschule und 2,4 Mio. € für die 2-zügige Grundschule. Rat 22.11.2018 zu TOP 10.26 Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in den Haushaltsjahren 2019 mit 7,7 Mio. und 2020 mit 6,5 Mio. im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen veranschlagt. Gem. § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungs- gemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel be- reitzustellen. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die Schu- len ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Errichtung der Neubauten, die Räumlichkeiten für die Durchführung des ordnungsgemäßen Unterrichts nicht aus- reichend vorhanden sind. Sobald die Wohnungen im Neubaugebiete Rondorf Nord-West bezogen werden, be- steht dringender Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen im Primarbereich. Die Plätze der weiterführenden Schule werden schon vorher benötigt. Daher ist eine weitere Alternative zu den vorgesehenen Schulneubauten nicht zu erkennen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, einer Stimme der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, einer Stimme der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg zugestimmt. (nicht anwesend Herr Bronisz)
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/22 Vorlagen-Nummer 2574/2018 Freigabedatum 18.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamtschule und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung: 1. eines Schulgebäudes für eine 6/5-zügige Gesamtschule, einer Hausmeisterdienstwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle, 2. eines Schulgebäudes für eine 4-zügige Grundschule inklusive einer Hausmeisterdienstwoh- nung sowie einer 2-fach Turnhalle, 3. eines Schulgebäudes für eine 2-zügige Grundschule inklusive einer Hausmeisterdienstwoh- nung sowie einer 2-fach Turnhalle im Neubaugebiet Rondorf Nord-West. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzunehmen und voranzu- treiben. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten- schätzung auf rd. 14,2 Mio. € und unterteilen sich auf 8,4 Mio. € für die Gesamtschule, 3,4 Mio. € für die 4-zügige Grundschule und 2,4 Mio. € für die 2-zügige Grundschule. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in den Haushaltsjahren 2019 mit 7,7 Mio. und 2020 mit 6,5 Mio. im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplan- zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.11.2018 Sportausschuss 15.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Alternative: Der Rat beschließt die oben stehende Planungsaufnahme jedoch mit folgender Änderung zu Punkt 1: 1. eines Schulgebäudes für ein 5/7-zügiges Gymnasium, einer Hausmeisterwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle, Gem. § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die Schulen ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Errichtung der Neubauten, die Räumlichkeiten für die Durchführung des ordnungsgemäßen Unter- richts nicht ausreichend vorhanden sind. Sobald die Wohnungen im Neubaugebiete Rondorf Nord-West bezogen werden, besteht dringender Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen im Primarbereich. Die Plätze der weiterführenden Schule wer- den schon vorher benötigt. Daher ist eine weitere Alternative zu den vorgesehenen Schulneubauten nicht zu erkennen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hat der Investor „AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG“ für eine große Freifläche in Köln-Rondorf ein städtebauliches Planungskonzept erarbeitet. Das Areal liegt am nord-westlichen Rand des Stadtteils und wird heute überwiegend landwirtschaft- lich genutzt. Das Ziel der Planung ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum sowie einer bedarfsge- rechten Infrastruktur. In dem Neubaugebiet können rund 1.300 Wohneinheiten realisiert werden, 30 Prozent davon im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Ebenso sind der Bau von Schulen und Kin- dertagesstätten, die Erweiterung des Nahversorgungsangebots an einem Quartiersplatz und die An- bindung an den öffentlichen Personennahverkehr durch eine Verlängerung der Stadtbahnstrecke ge- plant. Zur Umsetzung des städtebaulichen Planungskonzepts sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des vorhandenen Flächennutzungsplans erforderlich. Die Verfahren hierfür werden nach Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) im sogenannten Regelverfahren mit Umweltbe- richt, einem landschaftspflegerischen Fachbeitrag und einer artenschutzrechtlichen Prüfung durchge- führt. Die Verwaltung sieht den Bedarf an insgesamt 6 Grundschulzügen und einer weiterführenden Schule. Sie schlägt vor, ein Grundschulgebäude 4-zügig, das andere 2-zügig auszulegen. Weiterhin wird vor- geschlagen, in Rondorf eine Gesamtschule zu errichten, um ein möglichst breit aufgestelltes, wohnor- tnahes Schulangebot etablieren zu können (siehe Anlage 5). Der Flächenbedarf für eine 4-zügige Grundschule mit einer 2-fach Turnhalle beträgt rund 10.000 m², für eine 2-zügige Grundschule ebenfalls mit einer 2-fach Turnhalle, rund 5.500 m² und für die Ge- samtschule (alternativ Gymnasium) mit einer 3-fach sowie einer 1-fach Turnhalle rd. 25.000 m². Die größere, 4-zügige Grundschule muss bereits im ersten Bauabschnitt realisiert werden. Damit wird sichergestellt, dass von Anfang an ausreichend Grundschulplätze angeboten werden können. 4 Die 2-zügige Grundschule sollte in einem späteren, keinesfalls aber dem letzten Bauabschnitt reali- siert werden, um dauerhaft die Grundschulversorgung sicherzustellen. Bei den Überlegungen zur Positionierung der Baukörper auf den jeweiligen Schulgrundstücken ist darauf zu achten, dass sicherheitshalber so viel bebaubare Freifläche erhalten bleibt, dass im Notfall an jedem der beiden Grundschulgrundstücke temporär die Kapazität um mindestens 1 Zug erweitert werden kann. Hierdurch ergibt sich eine Sicherheitsreserve von 2 Zügen (insgesamt 8 Klassen mit rd. 200 Plätzen). Die erforderlichen Flächen wurden grundsätzlich bei den bisherigen Planungen zum Neubaugebiet Rondorf Nord-West berücksichtigt, die konkrete Lage muss jedoch noch endgültig festgelegt werden, sowie Planungsrecht geschaffen werden. Finanzierung der Planungskosten: Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten- schätzung insgesamt auf 14,2 Mio. € (8,4 Mio. € für die Gesamtschule, 3,4 Mio. € für die 4-zügige Grundschule, 2,4 Mio. € für die 2-zügige Grundschule). Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in den Haushaltsjahren 2019 mit 7,7 Mio. und 2020 mit 6,5 Mio. im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf- gaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. 5 Weiterer Ablauf: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planungen dem Rat vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der Leistungsphase 3 HOAI inklusive der Einrichtungs -, Personal - und Betriebskosten. Zusammen mit dem Baubeschluss werden auch die schulrechtlichen Errichtungsbeschlüsse gem. § 81 Abs. 2 Schul- gesetz NRW erwirkt werden. Die Errichtungsbeschlüsse bedürfen nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW noch der Genehmigung durch die obere Schulaufsicht. Eine Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebni s- se der Planungen und der in diesem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnu n- gen durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen. Die Verwaltung wird die Planungen parallel mit und ohne Anlagen zur kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmegewinnung fortsetzen. Der Planungsauftrag wird von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln angenomm en. Aufgrund bereits zahlreicher vorhandener Planungs- und Bauaufträge wird darauf hingewiesen, dass eine Bearbeitung und Umsetzung in den kommenden 5 Jahren nicht garantiert werden kann. Bis zur tatsächlichen Planungsaufnahme der entsprechenden Gebäude wird nach erfolgtem Pl a- nungsbeschluss die weitere Konkretisierung hinsichtlich der vorgesehenen Schulgrundstücke und der möglichen Lage der Gebäude zur Schaffung des Planungsrechts vorangetrieben. Hinweis zur Beschlussalternative: Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen U n- terricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen bereitzustellen. Die Notwendigkeit einer kurzfrist i- gen Planungsaufnahme ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Bereitstellung der zusätzl i- chen Räumlichkeiten eine ordnungsgemäße Beschulung der Schülerinnen und Schüler bei Realisi e- rung des Neubaugebietes Rondorf Nord-West nicht sichergestellt werden kann. Alternativ könnte anstatt der genannten Gesamtschule ein 5/7-zügiges Gymnasium geplant werden. Die Verwaltung empfiehlt jedoch die Errichtung einer Gesamtschule. Weitere Alternativen sind nicht ersichtlich. Anlagen Anlage 1 - Plan Rondorf Nord-West Anlage 2 - Raumliste Gesamtschule Anlage 3 - Raumliste Grundschule 4-zügig Anlage 4 - Raumliste Grundschule 2-zügig Anlage 5 - Stellungnahme Schulentwicklungsplanung
Anlage 7 - Auszug Beschlussprotokoll BA Gebäudewirtschaft 12.11.2018
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 14.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 12.11.2018 öffentlich 5.4 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamt- schule und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West 2574/2018 Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat, in der Fassung des Beschlusses des Ausschusses Schule und Weiterbildung und mit folgender Ergänzung zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leis- tungsphase 3 HOAI) zur Errichtung: 1. eines Schulgebäudes für ein 5/7-zügiges Gymnasium in Ganztagsform, einer Hausmeisterwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle. 1a) Entgegen der in der Anlage 5 gemachten Ausführungen zur Parkstadt Süd soll dort anstelle eines Gymnasiums eine Gesamtschule errichtet werden. 2. eines Schulgebäudes für eine 4-zügige Grundschule inklusive einer Haus- meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle, 3. eines Schulgebäudes für eine 2-zügige Grundschule inklusive einer Haus- meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle im Neubaugebiet Rondorf Nord-West. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzuneh- men und voranzutreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie der Auftrag zeitnah abge- arbeitet werden kann. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig zugestimmt.
Anlage 5 - Stellungnahme Schulentwicklungsplanung
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IV/2 Anlage 5 Rondorf Nordwest – Parkstadt Süd Im Planungsbericht „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 (Session 1906/2016) wurde für das zukünftige Siedlungsgebiet Rondorf Nordwest der Bedarf von 5 Grundschulzügen und der Bedarf einer weiterführenden Schule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II ermittelt. Für die weiterführende Schule wurde ein Flächenbedarf von 22.500 m² artikuliert. Im Bericht wurde als Schulform das Gymnasium vorgeschlagen. Für das Plangebiet Parkstadt Süd wurde ebenfalls der Bedarf für 2 Grundschulen mit insgesamt 7 Zügen und einer weiterführende Schule mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II dargestellt. 25.000 m² Grundstücksfläche sind im Planverfahren für die weiterführende Schule berücksichtigt. Im Bericht wurde als Schulform die Gesamtschule vorgeschlagen. Rondorf Nordwest Am 13. März 2018 wurden die Teilnehmer des 11. Jour Fixe Rondorf Nordwest darüber informiert, dass es aufgrund der Bedarfsplanung für die Stadtbahnanbindung erforderlich sein wird, die Zahl der Wohneinheiten im Plangebiet Rondorf Nordwest um rd. 300 auf zukünftig rd. 1.300 zu erhöhen. Nur so sei eine Finanzierung der Stadtbahnanbindung sicherzustellen. In Anlehnung an die in der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 veröffentlichten Bedarfseinschätzung ergibt sich nun ein Grundschulbedarf von 6 Zügen. Nach Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht sollte der Grundschulbedarf nicht an einem Standort als 6-zügige Grundschule ausgeführt, sondern auf zwei Grundschulstandorte aufgeteilt werden. Zwischen Schulaufsicht und Schulverwaltung erfolgte die Übereinkunft, dass eine 4-zügige Grundschule mit 2 Sportübungseinheiten (Flächenbedarf rd. 10.000 m²) und eine 2-zügige Grundschule ebenfalls mit 2 Sportübungseinheiten (Flächenbedarf rd. 5.500 m²) eingeplant werden sollen. Die größere, 4-zügige Grundschule sollte dabei im ersten Bauabschnitt realisiert werden, um sicherzustellen, dass von Anfang an ausreichend Grundschulplätze angeboten werden können. Die 2-zügige Grundschule sollte in einem späteren, keinesfalls aber dem letzten Bauabschnitt realisiert werden, um dauerhaft die Grundschulversorgung sicherzustellen. Bei den Überlegungen zur Positionierung der Baukörper auf den jeweiligen Schulgrundstücken ist darauf zu achten, dass sicherheitshalber so viel bebaubare Freifläche erhalten bleibt, dass im Notfall an jedem der beiden Grundschulgrundstücke temporär die Kapazität um mindestens 1 Zug erweitert werden kann. Hierdurch ergibt sich eine Sicherheitsreserve von 2 Zügen (insgesamt 8 Klassen mit rd. 200 Plätzen). Im Zuge der G9 Einführung hatte IV/2 mit Mail an 612 vom 01.02.2018 bereits den Flächenbedarf für die weiterführende Schule von 22.500 auf 25.000 m² korrigiert. Der Zusatzbedarf durch die Erhöhung der Wohneinheiten muss durch eine verdichtete Ausnutzung des Schulgrundstücks aufgefangen werden. Zumindest 6 Züge Sekundarstufe I (die Größe der Sekundarstufe II ist abhängig von der Schulform) sind hier unterzubringen. Dabei werden bis zu 5 Sportübungseinheiten erforderlich. Auch auf diesem Grundstück sollten die Baukörper so positioniert werden, dass im Bedarfsfall idealerweise kurzfristig eine Erweiterung um 1- 2 Züge in der Sekundarstufe I (1 SI/2 SII bei Gymnasium, 1 SI / 1 SII bei Gesamtschule (jeweils + 1 Sportübungseinheit) realisiert werden könnte. Der erhöhte Flächenbedarf wurde im Zuge der stadtplanerischen Überlegungen übernommen. IV/2 Anlage 5 Schulformvorschlag für die weiterführenden Schulen Für den Standort Alteburger Straße (Dom-Brauerei-Gelände) in der Parkstadt Süd wurde seit vielen Jahren die Gesamtschule als Schulform präferiert. Die Einschätzung beruht auf der Erwartung, das im Wesentlichen frei geräumte Grundstück könne schnell vom BLB NRW gekauft und der Bau eines Schulgebäudes zügig umgesetzt werden. Zu Beginn der Überlegungen erschien das Grundstück als eine der wenigen Flächen im südlichen Köln, dass für die Errichtung einer weiterführenden Schule geeignet sei. Die Realisierung des lange Jahre diskutierten Baugebietes Rondorf Nordwest erschien zeitnah nicht vorstellbar. Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren nun grundlegend geändert. Die Aufnahmekapazität an den Gesamtschulen in Rodenkirchen und Zollstock ist erhöht worden. Für die Gesamtschule Zollstock gibt es darüber hinaus Überlegungen zu einer erneuten Erweiterung (vgl. M25, S. 51 SEP 2016, Session 1906/2016). Mit der Gesamtschule Innenstadt (Frankstraße / Severinswall) ist ein weiteres neues Gesamtschulangebot in der südlichen Innenstadt entstanden. Ab dem Schuljahr 2019/20 soll die Gesamtschule Lindenthal mit den Teilstandorten Berrenrather Straße und Alter Militärring an den Start gehen. In der Region ist die Zahl der Plätze an Gesamtschulen in den vergangenen Jahren um 7 Züge angewachsen. Mit der Gesamtschule Lindenthal entstehen 4 weitere Züge. Durch die nochmalige Erweiterung der Gesamtschule Zollstock können weitere 2 Züge an Gesamtschulen gewonnen werden. Im Gymnasialbereich wurde im Stadtbezirk 2 lediglich das Gymnasium Rodenkirchen um 1 Zug erweitert. In der südlichen Innenstadt konnte durch die Erweiterung des Humboldtgymnasiums (Karteuserwall) 1 Zug in der Sekundarstufe I gewonnen werden. Im Stadtbezirk Lindenthal, in vertretbarer Nähe zum Stadtbezirk Rodenkirchen, werden durch die Erweiterung des Hildegard-von-Bingen Gymnasiums und des Gymnasialstandortes an der Nikolausstraße (Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schillergymnasium) in der Summe 2 Züge in der Sekundarstufe I gewonnen. Diese Baumaßnahmen sind jedoch in Gänze auf ein G8-System ausgerichtet. Durch die Entscheidung Rondorf Nordwest zeitnah zu realisieren muss die Einschätzung über die Schulform der weiterführenden Schulen in den beiden Plangebieten überdacht und insbesondere auch im Hinblick auf die Wohnortnähe, Erreichbarkeit und den Bedürfnisnachweis für die (möglichen) Schulgrößen neu bewertet werden. Aufgrund der in beiden Schulformen fehlenden Schulplätze müssen die verfügbaren (potentiellen) Schulgrundstücke bestmöglich ausgenutzt werden. Auch die Auswirkung auf die benachbarten Schulen sollte in den Vorschlag einfließen. Rondorf Nordwest: Potentielles Einzugsgebiet: Rondorf, Immendorf, Meschenich, Hahnwald, Godorf Um ein möglichst umfassendes, wohnortnahes Schulabschlussangebot zu schaffen, schlägt IV/2 die Errichtung einer 6/5 zügigen Gesamtschule in Rondorf Nordwest vor. Die pädagogischen Konzepte der Gesamtschule sind am ehesten geeignet eine heterogene Schülerschaft ohne Schulwechsel zum individuell höchstmöglichen Schulabschluss zu führen. Je nach Auswirkung auf die Johannes-Gutenberg-Realschule in Godorf könnte der Standort Kuckucksweg als potentieller Teilstandort gedacht werden, um die Gesamtschule bis zu einer maximalen Größe von 8 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 bis 7 Zügen in der Sekundarstufe II zu vergrößern. Über die Verteilung der Klassen / Jahrgangsstufen auf die potentiellen Teilstandorte kann heute noch keine Einschätzung abgegeben werden. Parkstadt Süd IV/2 Anlage 5 Der Standort Alteburger Straße ist von Norden und Süden gut mit dem Bus oder der Stadtbahnlinie 16 und 17 zu erreichen. Zukünftig wird sich die Anbindung der Stadtteile Rondorf, Meschenich und Immendorf durch die, zumindest bis Rondorf verlängerte Stadtbahnlinie verbessern. Es ergibt sich daher für den Standort Alteburger Straße ein größeres potentielles Einzugsgebiet als für den Schulstandort in Rondorf Nordwest. Der Standort Alteburger Straße liegt zentral zwischen den Gesamtschulen Rodenkirchen, Zollstock, Innenstadt und zukünftig Rondorf Nordwest und Lindenthal. Anstelle einer weiteren Gesamtschule in diesem Bereich empfiehlt IV/2, dort ein Gymnasium zu errichten. Durch den zentralen Standort können die benachbarten Gymnasien in Rodenkirchen (Gymnasium Rodenkirchen und das erzbischöfliche Irmgardis-Gymnasium) in der südlichen Innenstadt (Kaiserin-Augusta-Schule, Friedrich-Wilhelm-Gymnasium und Humboldtgymnasium) und im östlichen Lindenthal (Hildegard-von-Bingen, Elisabeth-von- Thüringen und Schiller) entlastet werden. Dies gilt in Bezug auf die Nachfrage aufgrund der demographischen Entwicklung ebenso wie aufgrund der G9 Strukturreform. Fazit IV/2 empfiehlt die Errichtung einer Gesamtschule in Rondorf Nordwest und eines Gymnasiums in der Parkstadt Süd. 40 soll die entsprechenden Beschlüsse zum Bau der Gebäude zeitnah herbeiführen. Dabei soll das Bauprojekt in Rondorf-Nordwest die höhere Priorität erfahren.
Anlage 3 - Raumliste Grundschule 4 Züge
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STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402 Anlage 3 Schulbauvorhaben Neubau Grundschule Rondorf Nord-West Standardraumprogramm 4 Züge Bereich Raumbezeichnung m² m² m² UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 2.126 AU Klassenräume 16 72 1.152 0 0 1.152 AU Mehrzweckräume 4 72 288 0 0 288 AU Nebenraum MZR 4 15 0 60 0 60 AU Gruppen-Differenzierungsräume 1 8 36 288 0 0 288 AU Unterrichtsmittel/Lehrmittel 1 50 0 50 0 50 AU Inklusion 4 72 288 0 0 288 10 TMS Brennofenraum 1 10 0 10 0 10 232 PZ Forum / Aula 1 160 0 0 160 160 PZ Bibliothek/Mediothek/Selbstlernzentr. 1 72 0 0 72 72 540 GT Küche 1 40 0 40 0 40 GT Lagerraum 1 20 0 20 0 20 GT Speiseraum 1 160 0 160 0 160 GT Aufenthaltsräume 4 72 0 288 0 288 GT Büro 1 16 0 16 0 16 GT Personaltoilette mit Vorraum 2 8 0 16 0 16 317 BLV Lehrer inkl. Garderobe u. Teeküche 1 115 0 0 115 115 BLV Lehrerstation 1 50 0 0 50 50 BLV Schulleitung 1 20 0 0 20 20 BLV Stellv. Schulleitung 1 16 0 0 16 16 BLV Geschäftszimmer 1 32 0 0 32 32 BLV separater Kopierraum 1 8 0 0 8 8 BLV Arzt 1 16 0 0 16 16 BLV Sprechzimmer 1 12 0 0 12 12 BLV Hausmeister-Dienstraum 1 16 0 0 16 16 BLV Schulsozialarbeit 1 16 0 0 16 16 BLV Streitschlichter 1 16 0 0 16 16 Raumprogrammfläche (Nutzfläche) 32 16 13 2.016 660 549 3.225 SP Turnhalle2-fach, nach DIN 18 032 1 Anzahl der Übungseinheiten 2 Sporthallen Anzahl Allgemeiner Unterrichtsbereich Technisch-Musischer Bereich Außerunterrichtlicher Bereich Ganztagsbereich Lehrer / sonstige Verwaltung 402 Raumliste Grundschule 4 Züge 2 17.08.2018
Anlage 6 - Vorabauszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Herr Klais Telefon: (0221) 221 29366 Fax : (0221) E-Mail: bruno.klais@stadt-koeln.de Datum: 09.11.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 05.11.2018 öffentlich 4.5 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamtschu- le und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West 2574/2018 Änderungsantrag zu TOP 4.5 – Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamtschule und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West AN/1550/2018 Frau Dr. Klein nimmt Stellung zu dem Beschlussvorschlag, warum die Verwaltung hier den Bedarf zur Errichtung einer einer Gesamtschule sieht, obwohl noch im Jahr 2016 ein Gymnasium vorgeschlagen worden ist. Das sei durch eine geänderte Ein- schätzung des Zeitfaktors bedingt. Damals sah es so aus, dass sich die Parkstadt Süd rascher entwickeln würde, weswegen dort die Gesamtschule vorgeschlagen wurde. In Ergänzung dazu hatte die Verwaltung für Rondorf ein Gymnasium vorge- schlagen. Heute stellt sich nach Einschätzung der Verwaltung die Lage genau an- dersherum dar, nämlich dass das Baugebiet Rondorf Nordwest schneller realisiert werden kann. Das liegt daran, dass ein privater Investor das gesamte Baugebiet entwickeln wird. Zudem wird das Baugebiet selbst größer; derzeit sind rund 1300 Wohneinheiten geplant. Und es könnten noch mehr werden. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung dort eine Gesamtschule vor, die alle Schulabschlüsse anbie- tet. Dies würde den Interessen der Eltern am ehesten entsprechen. Frau Nesseler-Komp, CDU-Fraktion erläutert zu dem gemeinsamen Änderungsan- trag, dass die antragstellenden Fraktionen dies anders als die Verwaltung einschät- zen. Eine neue Gesamtschule sollte stattdessen lieber in Ossendorf errichtet werden. Herr Thelen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzt, dass die Fraktionen neben einem Mangel an Gymnasialplätzen einen noch größeren Mangel bei den Gesamt- schulplätzen sehen. Deshalb wird der Beschluss noch darum erweitert, dass in der Parkstadt-Süd eine Gesamtschule realisiert werden soll. Und zuvor in Rondorf ein Gymnasium entstehen soll. In diesem Zusammenhang sollte versucht werden, dass der Projektentwickler des Baugebietes die Realisierung der Schule übernimmt. Die Parkstadt-Süd kann zeitlich später die neue Gesamtschule aufnehmen. Weil be- kanntlich die Zeit für die Entwicklung neuer Schulplätze drängen würde, konnten die Bezirksvertretungen in beiden Fällen vorher nicht eingebunden werden. Frau Naegele, sachkundige Einwohnerin SPD-Fraktion, berichtet zur Schulsituation im Stadtbezirk 2, dass die Schulanmeldungen aus Rodenkirchen, die nicht an der Gesamtschule untergebracht werden könnten, überall an andere Stellen ausweichen würden; beispielsweise in die Innenstadt und nach Zollstock. Sie berichtet weiter, dass die Realschule in Godorf bereit war, einen zusätzlichen Hauptschulzweig auf- zunehmen. Die seitens der Schule vorgesehene Konzeption war jedoch aus schul- rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Hinzu kommen in der 7. Klasse Abgänge vom Gymnasium im Umfang von einer Klasse. Was also muss geschehen? Es müssen mehrere teils sehr heterogene Stadtteile im Stadtbezirk versorgt werden. Diese Schülerinnen und Schüler können nicht mehr alle im zentralen Bereich des Stadtbezirks berücksichtigt werden. Es habe im Jahr 2016 zwei runde Tische gege- ben bestehend aus den Schulleitungen, der Bezirksvertretung Rodenkirchen; sie selbst habe auch teilgenommen. Interessant daraus und festzuhalten ist, dass sich der Runde Tisch auf eine konkrete Frage nach einem zusätzlichen Gymnasium an- hand der Einschätzungen zu der gegebenen Situation überwiegend für eine Gesamt- schule für Rondorf ausgesprochen habe. Auch die Grundschulleiter hätten dies so bestätigt. Sie bittet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Schulausschusses, die- se Äußerungen der fachlichen Seite zu berücksichtigen. Herr Kockerbeck, Fraktion Die Linke, bemerkt zu diesem Vortrag, dass es im Bezirk Rodenkirchen 2 Plätze gibt, an denen die Einrichtung von Gesamtschulen möglich wäre. Auch in der Innenstadt gebe es viel zu wenige Gesamtschulplätze; und das Gelände der Parkstadt-Süd sei von beiden Richtungen aus gut angebunden. Er räumt ein, dass die weitere Entwicklung im Bezirk beobachtet werden müsse. Herr Brust, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemerkt zur Realschule in Godorf, dass die Antwort der Schulverwaltung seinerzeit gewesen sei, man brauche das neben der Realschule gelegene Grundstück nicht; er möchte gerne die Gründe dafür erfah- ren. Herr Gräbener bemerkt dazu, dass dieses kleine Wohngrundstück nicht für ei- nen weiteren Zug an dieser Schule ausreichen würde. Der Verwaltung hätte dieses sehr kleine Grundstück zur Deckung des Schulbedarfs somit nicht weitergeholfen. Herr Dr. Schlieben lässt zunächst über den gemeinsamen Änderungsantrag als den weitestgehenden entscheiden; falls erforderlich danach über die Alternative und die Beschlussvorlage. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leis- tungsphase 3 HOAI) zur Errichtung: 1. eines Schulgebäudes für eine 6/5-zügige Gesamtschule, einer Hausmeister- dienstwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle, 2. eines Schulgebäudes für eine 4-zügige Grundschule inklusive einer Haus- meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle, 3. eines Schulgebäudes für eine 2-zügige Grundschule inklusive einer Haus- meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle im Neubaugebiet Rondorf Nord-West. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzuneh- men und voranzutreiben. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd. 14,2 Mio. € und unterteilen sich auf 8,4 Mio. € für die Gesamtschule, 3,4 Mio. € für die 4-zügige Grundschule und 2,4 Mio. € für die 2- zügige Grundschule. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in den Haushaltsjahren 2019 mit 7,7 Mio. und 2020 mit 6,5 Mio. im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen veranschlagt. Herr Dr. Schlieben lässt zunächst über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen sowie FDP abstimmen: Beschluss: Der Rat beschließt die oben stehende Planungsaufnahme jedoch mit folgender Än- derung zu Punkt 1 und mit der Ergänzung 1a): 1.) eines Schulgebäudes für ein 5/7-zügiges Gymnasium in Ganztagsform, einer Hausmeisterwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle. 1a) Entgegen der in der Anlage 5 gemachten Ausführungen zur Parkstadt Süd soll dort anstelle eines Gymnasiums eine Gesamtschule errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzuneh- men und voranzutreiben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, FDP gegen 2 Stimmen der SPD-Fraktion angenommen. Anschließend lässt Herr Dr. Schlieben über die so geänderte Beschlussvorlage ab- stimmen: Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, FDP bei 2 Enthaltungen der SPD-Fraktion zugestimmt.
Anlage 4 - Raumliste Grundschule 2 Züge
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STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402 Anlage 4 Schulbauvorhaben Neubau Grundschule Rondorf Nord-West Standardraumprogramm 2 Züge Bereich Raumbezeichnung m² m² m² UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 1.073 AU Klassenräume 8 72 576 0 0 576 AU Mehrzweckräume 2 72 144 0 0 144 AU Nebenraum MZR 2 15 0 30 0 30 AU Gruppen-Differenzierungsräume 1 4 36 144 0 0 144 AU Unterrichtsmittel/Lehrmittel 1 35 0 35 0 35 AU Inklusion 2 72 144 0 0 144 10 TMS Brennofenraum 1 10 0 10 0 10 222 PZ Forum / Aula 1 150 0 0 150 150 PZ Bibliothek/Mediothek/Selbstlernzentr. 1 72 0 0 72 72 299 GT Küche 1 28 0 28 0 28 GT Lagerraum 1 15 0 15 0 15 GT Speiseraum 1 80 0 80 0 80 GT Aufenthaltsräume 2 72 0 144 0 144 GT Büro 1 16 0 16 0 16 GT Personaltoilette mit Vorraum 2 8 0 16 0 16 218 BLV Lehrer inkl. Garderobe u. Teeküche 1 58 0 0 58 58 BLV Lehrerstation 1 30 0 0 30 20 BLV Schulleitung 1 20 0 0 20 20 BLV Stellv. Schulleitung 1 16 0 0 16 16 BLV Geschäftszimmer 1 20 0 0 20 20 BLV separater Kopierraum 1 8 0 0 8 8 BLV Arzt 1 16 0 0 16 16 BLV Sprechzimmer 1 12 0 0 12 12 BLV Hausmeister-Dienstraum 1 16 0 0 16 16 BLV Schulsozialarbeit 1 16 0 0 16 16 BLV Streitschlichter 1 16 0 0 16 16 Raumprogrammfläche (Nutzfläche) 16 12 13 1.008 374 450 1.822 SP Turnhalle2-fach, nach DIN 18 032 1 Anzahl der Übungseinheiten 2 Lehrer / sonstige Verwaltung Anzahl Sporthallen Allgemeiner Unterrichtsbereich Außerunterrichtlicher Bereich Technisch-Musischer Bereich Ganztagsbereich 402 Raumliste Grundschule 2 Züge 2 17.08.2018
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2574/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.11.2018
- Erstellt
- 02.08.2018 11:47