Mandari Insight

2574/2018

Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamtschule und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.11.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 10.26

Anlage 1 - Plan Rondorf Nord-West

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9 - Auszug Beschlussprotokoll SportA 15.11.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Raumliste Gesamtschule

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 aus dem Beschlussprotokoll BV2 12.11.2018

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 - Auszug Beschlussprotokoll BA Gebäudewirtschaft 12.11.2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Stellungnahme Schulentwicklungsplanung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Raumliste Grundschule 4 Züge

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Vorabauszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Raumliste Grundschule 2 Züge

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Plan Rondorf Nord-West

138 Zeichen

PIE PORT Te eTe =

ag
ER
IE}
IE
=
ale
|
=,
je)
j=]
=
S
ab
FE |
E|
ab
ia]

HOPUOY - UJOY UI JSOM-PJON HO
sauejdsßunnegag sap ysıaJoqsßunyeg

Anlage 9 - Auszug Beschlussprotokoll SportA 15.11.

1387 Zeichen

|

ı 52

Die Oberbürgermeisterin | 1 dir
‚Geschäftsführung
Sportausschuss
Herr Willms
Telefon: (0221) 31203
Fx : (0221) 31244

E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de

Datum: 19.11.2018

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses
vom 15.11.2018

öffentlich

4.4 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamt-
schule und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West
2574/2018

Geänderter Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leis-
tungsphase 3 HOA]) zur Errichtung:

1. eines Schulgebäudes für ein 5/7-zügiges Gymnasium in Ganztagsform, einer
Hausmeisterwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle.

1a) Entgegen der in der Anlage 5 gemachten Ausführungen zur Parkstadt Süd
soll dort anstelle eines Gymnasiums eine Gesamtschule errichtet werden.

2. eines Schulgebäudes für eine 4-zügige Grundschule inklusive einer Hausmeis-
terdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle,

3. eines Schulgebäudes für eine 2-zügige Grundschule inklusive einer Hausmeis-
terdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle

im Neubaugebiet Rondorf Nord-West.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzuneh-

men und voranzutreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie der Auftrag zeitnah abge-
arbeitet werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung SPD und LINKE

Anlage 2 - Raumliste Gesamtschule

3575 Zeichen

STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402 Anlage 2 
Schulbauvorhaben Neubau Gesamtschule Rondorf Nord-West 
Standardraumprogramm 
6 Züge SEK I / 5 Züge SEK II 
Bereich Raumbezeichnung 
m² m² m² 
UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 
4.806 
AU Klassenräume SEK I 12 72 864 0 0 864 
AU Klassenräume SEK I, inkl. 1 x VK 25 64 1.600 0 0 1.600 
AU Kursräume SEK II 5 64 320 0 0 320 
AU Kursräume SEK II 5 56 280 0 0 280 
AU Kursräume SEK II 5 48 240 0 0 240 
AU Informatik SEK I 2 84 168 0 0 168 
AU Informatik SEK II 1 64 64 0 0 64 
AU Nebenraum Informatik 1 20 0 20 0 20 
AU Mehrzweckraum SEK I 2 72 144 0 0 144 
AU Mehrzweckraum SEK II 2 56 112 0 0 112 
AU Nebenraum Mehrzweckraum 1 20 0 20 0 20 
AU Gruppen-Differenzierungsräume SEK I 18 36 648 0 0 432 
AU Unterrichtsmittel/Lehrmittel SEK I + SEK II 1 110 0 1 10 0 110 
AU Inklusion 6 72 432 0 0 432 
1.104 
NW Chemie/gr. NW Raum SEK I 2 96 192 0 0 192 
NW Chemie/gr. NW Raum SEK II 4 64 256 0 0 256 
NW NW (Physik/Biologie) SEK I 4 72 288 0 0 288 
NW Vorbereitung/Sammlung NW (NR) SEK I 1 272 0 272 0 272 
NW Vorbereitung/Sammlung NW (NR) SEK II 1 96 0 96 0 96 
170 
LK Hauswirtschaft Lehrküche 1 102 102 0 0 102 
LK Hauswirtschaft Theorie/Speiseraum 1 48 48 0 0 48 
LK Nebenraum Lehrküche 1 20 0 20 0 20 
782 
TMS Textiles Gestalten 1 84 84 0 0 84 
TMS Nebenraum Textil 1 20 0 20 0 20 
TMS Technik 2 84 168 0 0 168 
TMS Nebenraum/Maschinenraum 1 40 0 40 0 40 
TMS Nebenraum Technik 1 20 0 20 0 20 
TMS Kunstraum SEK I 2 72 144 0 0 144 
TMS Kunstraum SEK II 1 56 56 0 0 56 
TMS Nebenraum Kunst/Werken 1 20 0 20 0 20 
TMS Brennofenraum 1 10 0 10 0 10 
TMS Musikraum SEK I 2 72 144 0 0 144 
TMS Musikraum SEK II 1 56 56 0 0 56 
TMS Nebenraum Musik 1 20 0 20 0 20 
1.028 
PZ Forum / Aula 1 400 0 0 400 400 
PZ Foyer inkl. Garderobe 1 100 0 0 100 100 
PZ Stuhllager 1 50 0 0 50 50 
PZ Regieraum 1 12 0 0 12 12 
PZ Kleinküche 1 18 0 0 18 18 
PZ Maske mit WC 2 12 0 0 24 24 
PZ Schüleraufenthaltsraum SEK II 1 64 0 0 64 64 
PZ Bibliothek/Mediothek/Selbstlernzentr. 1 360 0 0 360 360
952 
GT Küche 1 80 0 80 0 80 
GT Lagerraum 1 40 0 40 0 40 
GT Speiseraum 1 360 0 360 0 360 
GT Aufenthaltsräume 6 72 0 432 0 432 
GT Büro 1 24 0 24 0 24 
GT Personaltoilette mit Vorraum 2 8 0 16 0 16 
Anzahl 
Allgemeiner Unterrichtsbereich - Informatik 
Naturwissenschaftlicher Bereich 
Ganztagsbereich 
Hauswirtschaftlicher Bereich 
Außerunterrichtlicher Bereich 
Technisch-Musischer Bereich 
402  Raumliste Gesamtschule 2  17.08.2018

STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402 Anlage 2 
Schulbauvorhaben Neubau Gesamtschule Rondorf Nord-West 
Standardraumprogramm 
6 Züge SEK I / 5 Züge SEK II 
Bereich Raumbezeichnung 
m² m² m² 
UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 
Anzahl 
786 
BLV Lehrer inkl. Garderobe u. Teeküche 1 376 0 0 376 376 
BLV Lehrerstation 1 70 0 0 70 70 
BLV Schulleiter 1 24 0 0 24 24 
BLV Schulleiter/Vertreter 2 20 0 0 40 40 
BLV Geschäftszimmer 1 72 0 0 72 72 
BLV separater Kopierraum 2 8 0 0 16 16 
BLV Stundenplan 1 20 0 0 20 20 
BLV sonstige Verwaltung SEK I 1 12 0 0 12 12 
BLV sonstige Verwaltung SEK II 3 12 0 0 36 36 
BLV Arzt 1 20 0 0 20 20 
BLV Sprechzimmer 2 12 0 0 24 24 
BLV Schülervertretung 1 12 0 0 12 12 
BLV Schülerzeitung 1 12 0 0 12 12 
BLV Hausmeister-Dienstraum 1 20 0 0 20 20 
BLV Schulsozialarbeit 1 16 0 0 16 16 
BLV Streitschlichter 1 16 0 0 16 16 
Raumprogrammfläche (Nutzfläche) 104 24 30 6.410 1.620 1.8 14 9.628 
SP Turnhalle 1-fach, nach DIN 18 032 1
SP Sporthalle 3-fach, nach DIN 18 032 1
Anzahl der Übungseinheiten 4
Lehrer / sonstige Verwaltung 
Sporthallen 
402  Raumliste Gesamtschule 2  17.08.2018

Anlage 8 aus dem Beschlussprotokoll BV2 12.11.2018

2801 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 15.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 12.11.2018 
öffentlich 
9.2.3 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamt-
schule und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West 
2574/2018 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas-
sen: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leis-
tungsphase 3 HOAI) zur Errichtung: 
 
1. eines Schulgebäudes für eine 6/5-zügige Gesamtschule, einer Hausmeister-
dienstwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle,  
 
2. eines Schulgebäudes für eine 4-zügige Grundschule inklusive einer Haus-
meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle, 
 
3. eines Schulgebäudes für eine 2-zügige Grundschule inklusive einer Haus-
meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle 
 
im Neubaugebiet Rondorf Nord-West. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzuneh-
men und voranzutreiben.  
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach 
vorläufiger Kostenschätzung auf rd. 14,2 Mio. € und unterteilen sich auf 8,4 Mio. € für 
die Gesamtschule,  
3,4 Mio. € für die 4-zügige Grundschule und 2,4 Mio. € für die 2-zügige Grundschule.  
Rat 
22.11.2018 
zu TOP 10.26

Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in den 
Haushaltsjahren 2019 mit 7,7  Mio. und 2020 mit 6,5 Mio. im Teilergebnisplan 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen veranschlagt. 
Gem. § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungs-
gemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel be-
reitzustellen. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die Schu-
len ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Errichtung der Neubauten, die 
Räumlichkeiten für die Durchführung des ordnungsgemäßen Unterrichts nicht aus-
reichend vorhanden sind. 
 
Sobald die Wohnungen im Neubaugebiete Rondorf Nord-West bezogen werden, be-
steht dringender Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen im Primarbereich. Die Plätze 
der weiterführenden Schule werden schon vorher benötigt. Daher ist eine weitere 
Alternative zu den vorgesehenen Schulneubauten nicht zu erkennen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, einer 
Stimme der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, einer Stimme 
der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.  
(nicht anwesend Herr Bronisz)

Beschlussvorlage Rat

9324 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 2574/2018 
Freigabedatum 
18.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamtschule und zwei 
Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
 Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) 
zur Errichtung: 
 
1. eines Schulgebäudes für eine 6/5-zügige Gesamtschule, einer Hausmeisterdienstwohnung, 
einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle, 
 
2. eines Schulgebäudes für eine 4-zügige Grundschule inklusive einer Hausmeisterdienstwoh-
nung sowie einer 2-fach Turnhalle, 
 
3. eines Schulgebäudes für eine 2-zügige Grundschule inklusive einer Hausmeisterdienstwoh-
nung sowie einer 2-fach Turnhalle 
 
im Neubaugebiet Rondorf Nord-West. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzunehmen und voranzu-
treiben. 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
schätzung auf rd. 14,2 Mio. € und unterteilen sich auf 8,4 Mio. € für die Gesamtschule,  
3,4 Mio. € für die 4-zügige Grundschule und 2,4 Mio. € für die 2-zügige Grundschule.  
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in den Haushaltsjahren 
2019 mit 7,7  Mio. und 2020 mit 6,5 Mio. im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplan-
zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.11.2018 
Sportausschuss 15.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
 
Alternative:  
 
Der Rat beschließt die oben stehende Planungsaufnahme jedoch mit folgender Änderung zu Punkt 1:  
  
1. eines Schulgebäudes für ein 5/7-zügiges Gymnasium, einer Hausmeisterwohnung, einer 
1-fach und einer 3-fach Turnhalle, 
 
 
 
Gem. § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen. Die Notwendigkeit 
einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die Schulen ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die 
Errichtung der Neubauten, die Räumlichkeiten für die Durchführung des ordnungsgemäßen Unter-
richts nicht ausreichend vorhanden sind. 
 
Sobald die Wohnungen im Neubaugebiete Rondorf Nord-West bezogen werden, besteht dringender 
Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen im Primarbereich. Die Plätze der weiterführenden Schule wer-
den schon vorher benötigt. Daher ist eine weitere Alternative zu den vorgesehenen Schulneubauten 
nicht zu erkennen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hat der Investor „AMELIS Projektentwicklungs GmbH & 
Co. KG“ für eine große Freifläche in Köln-Rondorf ein städtebauliches Planungskonzept erarbeitet. 
Das Areal liegt am nord-westlichen Rand des Stadtteils und wird heute überwiegend landwirtschaft-
lich genutzt.  
Das Ziel der Planung ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum sowie einer bedarfsge-
rechten Infrastruktur. In dem Neubaugebiet können rund 1.300 Wohneinheiten realisiert werden, 30 
Prozent davon im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Ebenso sind der Bau von Schulen und Kin-
dertagesstätten, die Erweiterung des Nahversorgungsangebots an einem Quartiersplatz und die An-
bindung an den öffentlichen Personennahverkehr durch eine Verlängerung der Stadtbahnstrecke ge-
plant. 
Zur Umsetzung des städtebaulichen Planungskonzepts sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
und die Änderung des vorhandenen Flächennutzungsplans erforderlich. Die Verfahren hierfür werden 
nach Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) im sogenannten Regelverfahren mit Umweltbe-
richt, einem landschaftspflegerischen Fachbeitrag und einer artenschutzrechtlichen Prüfung durchge-
führt. 
Die Verwaltung sieht den Bedarf an insgesamt 6 Grundschulzügen und einer weiterführenden Schule. 
Sie schlägt vor, ein Grundschulgebäude 4-zügig, das andere 2-zügig auszulegen. Weiterhin wird vor-
geschlagen, in Rondorf eine Gesamtschule zu errichten, um ein möglichst breit aufgestelltes, wohnor-
tnahes Schulangebot etablieren zu können (siehe Anlage 5).  
Der Flächenbedarf für eine 4-zügige Grundschule mit einer 2-fach Turnhalle beträgt rund 10.000 m², 
für eine 2-zügige Grundschule ebenfalls mit einer 2-fach Turnhalle, rund 5.500 m² und für die Ge-
samtschule (alternativ Gymnasium) mit einer 3-fach sowie einer 1-fach Turnhalle rd. 25.000 m². 
Die größere, 4-zügige Grundschule muss bereits im ersten Bauabschnitt realisiert werden. Damit wird 
sichergestellt, dass von Anfang an ausreichend Grundschulplätze angeboten werden können.

4 
Die 2-zügige Grundschule sollte in einem späteren, keinesfalls aber dem letzten Bauabschnitt reali-
siert werden, um dauerhaft die Grundschulversorgung sicherzustellen. 
Bei den Überlegungen zur Positionierung der Baukörper auf den jeweiligen Schulgrundstücken ist 
darauf zu achten, dass sicherheitshalber so viel bebaubare Freifläche erhalten bleibt, dass im Notfall 
an jedem der beiden Grundschulgrundstücke temporär die Kapazität um mindestens 1 Zug erweitert 
werden kann. Hierdurch ergibt sich eine Sicherheitsreserve von 2 Zügen (insgesamt 8 Klassen mit rd. 
200 Plätzen). 
Die erforderlichen Flächen wurden grundsätzlich bei den bisherigen Planungen zum Neubaugebiet 
Rondorf Nord-West berücksichtigt, die konkrete Lage muss jedoch noch endgültig festgelegt werden, 
sowie Planungsrecht geschaffen werden. 
 
Finanzierung der Planungskosten: 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
schätzung insgesamt auf 14,2 Mio. € (8,4 Mio. € für die Gesamtschule, 3,4 Mio. € für die 4-zügige 
Grundschule, 2,4 Mio. € für die 2-zügige Grundschule).  
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in den  
Haushaltsjahren 2019 mit 7,7 Mio. und 2020 mit 6,5 Mio. im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.

5 
 
Weiterer Ablauf: 
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planungen dem Rat vorgelegt. 
Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der 
Leistungsphase 3 HOAI inklusive der Einrichtungs -, Personal - und Betriebskosten. Zusammen mit 
dem Baubeschluss werden auch die schulrechtlichen Errichtungsbeschlüsse gem. § 81 Abs. 2 Schul-
gesetz NRW erwirkt werden. Die Errichtungsbeschlüsse bedürfen nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz 
NRW noch der Genehmigung durch die obere Schulaufsicht. 
Eine Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebni s-
se der Planungen und der in diesem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnu n-
gen durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen. Die Verwaltung wird die Planungen parallel mit 
und ohne Anlagen zur kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmegewinnung fortsetzen. 
 
Der Planungsauftrag wird von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln angenomm en. Aufgrund bereits 
zahlreicher vorhandener Planungs- und Bauaufträge wird darauf hingewiesen, dass eine Bearbeitung 
und Umsetzung in den kommenden 5 Jahren nicht garantiert werden kann.  
 
Bis zur tatsächlichen Planungsaufnahme der entsprechenden Gebäude wird nach erfolgtem Pl a-
nungsbeschluss die weitere Konkretisierung hinsichtlich der vorgesehenen Schulgrundstücke und der 
möglichen Lage der Gebäude zur Schaffung des Planungsrechts vorangetrieben.  
 
Hinweis zur Beschlussalternative: 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz  NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen U n-
terricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen bereitzustellen. Die Notwendigkeit einer kurzfrist i-
gen Planungsaufnahme ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Bereitstellung  der zusätzl i-
chen Räumlichkeiten eine ordnungsgemäße Beschulung der Schülerinnen und Schüler bei Realisi e-
rung des Neubaugebietes Rondorf Nord-West nicht sichergestellt werden kann.  
Alternativ könnte anstatt der genannten Gesamtschule ein 5/7-zügiges Gymnasium geplant werden. 
Die Verwaltung empfiehlt jedoch die Errichtung einer Gesamtschule. 
Weitere Alternativen sind nicht ersichtlich. 
 
Anlagen 
Anlage 1 -  Plan Rondorf Nord-West 
Anlage 2 -  Raumliste Gesamtschule  
Anlage 3 -  Raumliste Grundschule 4-zügig 
Anlage 4 -  Raumliste Grundschule 2-zügig  
Anlage 5 -  Stellungnahme Schulentwicklungsplanung

Anlage 7 - Auszug Beschlussprotokoll BA Gebäudewirtschaft 12.11.2018

1620 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 14.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 12.11.2018 
öffentlich 
5.4 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamt-
schule und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West 
2574/2018 
 
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat, in der Fassung des 
Beschlusses des Ausschusses Schule und Weiterbildung und mit folgender 
Ergänzung zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leis-
tungsphase 3 HOAI) zur Errichtung: 
 
1. eines Schulgebäudes für ein 5/7-zügiges Gymnasium in Ganztagsform, 
einer Hausmeisterwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle.  
 
1a) Entgegen der in der Anlage 5 gemachten Ausführungen zur Parkstadt 
Süd soll dort anstelle eines Gymnasiums eine Gesamtschule errichtet 
werden.  
 
2. eines Schulgebäudes für eine 4-zügige Grundschule inklusive einer Haus-
meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle, 
 
3. eines Schulgebäudes für eine 2-zügige Grundschule inklusive einer Haus-
meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle 
 
im Neubaugebiet Rondorf Nord-West.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzuneh-
men und voranzutreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie der Auftrag zeitnah abge-
arbeitet werden kann.  
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig zugestimmt.

Anlage 5 - Stellungnahme Schulentwicklungsplanung

8656 Zeichen

IV/2  Anlage 5 
Rondorf Nordwest – Parkstadt Süd 
 
 
Im Planungsbericht „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 (Session 
1906/2016) wurde für das zukünftige Siedlungsgebiet Rondorf Nordwest der Bedarf von 5 
Grundschulzügen und der Bedarf einer weiterführenden Schule mit 4 Zügen in der 
Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II ermittelt. Für die weiterführende Schule 
wurde ein Flächenbedarf von 22.500 m² artikuliert. Im Bericht wurde als Schulform das 
Gymnasium vorgeschlagen. 
Für das Plangebiet Parkstadt Süd wurde ebenfalls der Bedarf für 2 Grundschulen mit 
insgesamt 7 Zügen und einer weiterführende Schule mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 
5 Zügen in der Sekundarstufe II dargestellt. 25.000 m² Grundstücksfläche sind im 
Planverfahren für die weiterführende Schule berücksichtigt. Im Bericht wurde als Schulform 
die Gesamtschule vorgeschlagen. 
 
Rondorf Nordwest 
Am 13. März 2018 wurden die Teilnehmer des 11. Jour Fixe Rondorf Nordwest darüber 
informiert, dass es aufgrund der Bedarfsplanung für die Stadtbahnanbindung erforderlich 
sein wird, die Zahl der Wohneinheiten im Plangebiet Rondorf Nordwest um rd. 300 auf 
zukünftig rd. 1.300 zu erhöhen. Nur so sei eine Finanzierung der Stadtbahnanbindung 
sicherzustellen. 
In Anlehnung an die in der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 
veröffentlichten Bedarfseinschätzung ergibt sich nun ein Grundschulbedarf von 6 Zügen. 
Nach Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht sollte der Grundschulbedarf nicht an einem 
Standort als 6-zügige Grundschule ausgeführt, sondern auf zwei Grundschulstandorte 
aufgeteilt werden. Zwischen Schulaufsicht und Schulverwaltung erfolgte die Übereinkunft, 
dass eine 4-zügige Grundschule mit 2 Sportübungseinheiten (Flächenbedarf rd. 10.000 m²) 
und eine 2-zügige Grundschule ebenfalls mit 2 Sportübungseinheiten (Flächenbedarf rd. 
5.500 m²) eingeplant werden sollen. 
Die größere, 4-zügige Grundschule sollte dabei im ersten Bauabschnitt realisiert werden, um 
sicherzustellen, dass von Anfang an ausreichend Grundschulplätze angeboten werden 
können. 
Die 2-zügige Grundschule sollte in einem späteren, keinesfalls aber dem letzten 
Bauabschnitt realisiert werden, um dauerhaft die Grundschulversorgung sicherzustellen. 
Bei den Überlegungen zur Positionierung der Baukörper auf den jeweiligen 
Schulgrundstücken ist darauf zu achten, dass sicherheitshalber so viel bebaubare Freifläche 
erhalten bleibt, dass im Notfall an jedem der beiden Grundschulgrundstücke temporär die 
Kapazität um mindestens 1 Zug erweitert werden kann. Hierdurch ergibt sich eine 
Sicherheitsreserve von 2 Zügen (insgesamt 8 Klassen mit rd. 200 Plätzen). 
Im Zuge der G9 Einführung hatte IV/2 mit Mail an 612 vom 01.02.2018 bereits den 
Flächenbedarf für die weiterführende Schule von 22.500 auf 25.000 m² korrigiert.  
Der Zusatzbedarf durch die Erhöhung der Wohneinheiten muss durch eine verdichtete 
Ausnutzung des Schulgrundstücks aufgefangen werden. Zumindest 6 Züge Sekundarstufe I 
(die Größe der Sekundarstufe II ist abhängig von der Schulform) sind hier unterzubringen. 
Dabei werden bis zu 5 Sportübungseinheiten erforderlich. Auch auf diesem Grundstück 
sollten die Baukörper so positioniert werden, dass im Bedarfsfall idealerweise kurzfristig eine 
Erweiterung um 1- 2 Züge in der Sekundarstufe I (1 SI/2 SII bei Gymnasium, 1 SI / 1 SII bei 
Gesamtschule (jeweils + 1 Sportübungseinheit) realisiert werden könnte. Der erhöhte 
Flächenbedarf wurde im Zuge der stadtplanerischen Überlegungen übernommen.

IV/2  Anlage 5 
 
Schulformvorschlag für die weiterführenden Schulen 
Für den Standort Alteburger Straße (Dom-Brauerei-Gelände) in der Parkstadt Süd wurde seit 
vielen Jahren die Gesamtschule als Schulform präferiert. Die Einschätzung beruht auf der 
Erwartung, das im Wesentlichen frei geräumte Grundstück könne schnell vom BLB  NRW 
gekauft und der Bau eines Schulgebäudes zügig umgesetzt werden. Zu Beginn der 
Überlegungen erschien das Grundstück als eine der wenigen Flächen im südlichen Köln, 
dass für die Errichtung einer weiterführenden Schule geeignet sei. Die Realisierung des 
lange Jahre diskutierten Baugebietes Rondorf Nordwest erschien zeitnah nicht vorstellbar. 
Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren nun grundlegend geändert. 
Die Aufnahmekapazität an den Gesamtschulen in Rodenkirchen und Zollstock ist erhöht 
worden. Für die Gesamtschule Zollstock gibt es darüber hinaus Überlegungen zu einer 
erneuten Erweiterung (vgl. M25, S. 51 SEP 2016, Session 1906/2016). Mit der 
Gesamtschule Innenstadt (Frankstraße / Severinswall) ist ein weiteres neues 
Gesamtschulangebot in der südlichen Innenstadt entstanden. Ab dem Schuljahr 2019/20 soll 
die Gesamtschule Lindenthal mit den Teilstandorten Berrenrather Straße und Alter Militärring 
an den Start gehen. In der Region ist die Zahl der Plätze an Gesamtschulen in den 
vergangenen Jahren um 7 Züge angewachsen. Mit der Gesamtschule Lindenthal entstehen 
4 weitere Züge. Durch die nochmalige Erweiterung der Gesamtschule Zollstock können 
weitere 2 Züge an Gesamtschulen gewonnen werden. 
Im Gymnasialbereich wurde im Stadtbezirk 2 lediglich das Gymnasium Rodenkirchen um 1 
Zug erweitert. In der südlichen Innenstadt konnte durch die Erweiterung des 
Humboldtgymnasiums (Karteuserwall) 1 Zug in der Sekundarstufe I gewonnen werden. Im 
Stadtbezirk Lindenthal, in vertretbarer Nähe zum Stadtbezirk Rodenkirchen, werden durch 
die Erweiterung des Hildegard-von-Bingen Gymnasiums und des Gymnasialstandortes an 
der Nikolausstraße (Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schillergymnasium) in der 
Summe 2 Züge in der Sekundarstufe I gewonnen. Diese Baumaßnahmen sind jedoch in 
Gänze auf ein G8-System ausgerichtet. 
Durch die Entscheidung Rondorf Nordwest zeitnah zu realisieren muss die Einschätzung 
über die Schulform der weiterführenden Schulen in den beiden Plangebieten überdacht und 
insbesondere auch im Hinblick auf die Wohnortnähe, Erreichbarkeit und den 
Bedürfnisnachweis für die (möglichen) Schulgrößen neu bewertet werden. 
Aufgrund der in beiden Schulformen fehlenden Schulplätze müssen die verfügbaren 
(potentiellen) Schulgrundstücke bestmöglich ausgenutzt werden. Auch die Auswirkung auf 
die benachbarten Schulen sollte in den Vorschlag einfließen. 
 
Rondorf Nordwest: 
Potentielles Einzugsgebiet: Rondorf, Immendorf, Meschenich, Hahnwald, Godorf 
Um ein möglichst umfassendes, wohnortnahes Schulabschlussangebot zu schaffen, schlägt 
IV/2 die Errichtung einer 6/5 zügigen Gesamtschule in Rondorf Nordwest vor. Die 
pädagogischen Konzepte der Gesamtschule sind am ehesten geeignet eine heterogene 
Schülerschaft ohne Schulwechsel zum individuell höchstmöglichen Schulabschluss zu 
führen. 
Je nach Auswirkung auf die Johannes-Gutenberg-Realschule in Godorf könnte der Standort 
Kuckucksweg als potentieller Teilstandort gedacht werden, um die Gesamtschule bis zu 
einer maximalen Größe von 8 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 bis 7 Zügen in der 
Sekundarstufe II zu vergrößern. Über die Verteilung der Klassen / Jahrgangsstufen auf die 
potentiellen Teilstandorte kann heute noch keine Einschätzung abgegeben werden. 
 
Parkstadt Süd

IV/2  Anlage 5 
Der Standort Alteburger Straße ist von Norden und Süden gut mit dem Bus oder der 
Stadtbahnlinie 16 und 17 zu erreichen. Zukünftig wird sich die Anbindung der Stadtteile 
Rondorf, Meschenich und Immendorf durch die, zumindest bis Rondorf verlängerte 
Stadtbahnlinie verbessern. Es ergibt sich daher für den Standort Alteburger Straße ein 
größeres potentielles Einzugsgebiet als für den Schulstandort in Rondorf Nordwest. 
Der Standort Alteburger Straße liegt zentral zwischen den Gesamtschulen Rodenkirchen, 
Zollstock, Innenstadt und zukünftig Rondorf Nordwest und Lindenthal. Anstelle einer 
weiteren Gesamtschule in diesem Bereich empfiehlt IV/2, dort ein Gymnasium zu errichten. 
Durch den zentralen Standort können die benachbarten Gymnasien in Rodenkirchen 
(Gymnasium Rodenkirchen und das erzbischöfliche Irmgardis-Gymnasium) in der südlichen 
Innenstadt (Kaiserin-Augusta-Schule, Friedrich-Wilhelm-Gymnasium und 
Humboldtgymnasium) und im östlichen Lindenthal (Hildegard-von-Bingen, Elisabeth-von-
Thüringen und Schiller) entlastet werden. Dies gilt in Bezug auf die Nachfrage aufgrund der 
demographischen Entwicklung ebenso wie aufgrund der G9 Strukturreform. 
 
Fazit 
IV/2 empfiehlt die Errichtung einer Gesamtschule in Rondorf Nordwest und eines 
Gymnasiums in der Parkstadt Süd. 40 soll die entsprechenden Beschlüsse zum Bau der 
Gebäude zeitnah herbeiführen. Dabei soll das Bauprojekt in Rondorf-Nordwest die höhere 
Priorität erfahren.

Anlage 3 - Raumliste Grundschule 4 Züge

1542 Zeichen

STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402 Anlage 3 
Schulbauvorhaben Neubau Grundschule Rondorf Nord-West
Standardraumprogramm 
4 Züge 
Bereich Raumbezeichnung 
m² m² m² 
UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 
2.126 
AU Klassenräume 16 72 1.152 0 0 1.152 
AU Mehrzweckräume 4 72 288 0 0 288 
AU Nebenraum MZR 4 15 0 60 0 60 
AU Gruppen-Differenzierungsräume 1 8 36 288 0 0 288 
AU Unterrichtsmittel/Lehrmittel 1 50 0 50 0 50 
AU Inklusion 4 72 288 0 0 288 
10 
TMS Brennofenraum 1 10 0 10 0 10 
232 
PZ Forum / Aula 1 160 0 0 160 160 
PZ Bibliothek/Mediothek/Selbstlernzentr. 1 72 0 0 72 72 
540 
GT Küche 1 40 0 40 0 40 
GT Lagerraum 1 20 0 20 0 20 
GT Speiseraum 1 160 0 160 0 160 
GT Aufenthaltsräume 4 72 0 288 0 288 
GT Büro 1 16 0 16 0 16 
GT Personaltoilette mit Vorraum 2 8 0 16 0 16 
317 
BLV Lehrer inkl. Garderobe u. Teeküche 1 115 0 0 115 115 
BLV Lehrerstation 1 50 0 0 50 50 
BLV Schulleitung 1 20 0 0 20 20 
BLV Stellv. Schulleitung 1 16 0 0 16 16 
BLV Geschäftszimmer 1 32 0 0 32 32 
BLV separater Kopierraum 1 8 0 0 8 8
BLV Arzt 1 16 0 0 16 16 
BLV Sprechzimmer 1 12 0 0 12 12 
BLV Hausmeister-Dienstraum 1 16 0 0 16 16 
BLV Schulsozialarbeit 1 16 0 0 16 16 
BLV Streitschlichter 1 16 0 0 16 16 
Raumprogrammfläche (Nutzfläche) 32 16 13 2.016 660 549 3.225 
SP Turnhalle2-fach, nach DIN 18 032 1
Anzahl der Übungseinheiten 2
Sporthallen 
Anzahl 
Allgemeiner Unterrichtsbereich 
Technisch-Musischer Bereich 
Außerunterrichtlicher Bereich 
Ganztagsbereich 
Lehrer / sonstige Verwaltung 
402  Raumliste Grundschule 4 Züge 2  17.08.2018

Anlage 6 - Vorabauszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018

7402 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Herr Klais 
Telefon:  (0221) 221 29366  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:   bruno.klais@stadt-koeln.de 
Datum:   09.11.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung vom 05.11.2018 
öffentlich 
4.5 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamtschu-
le und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West 
2574/2018 
 
 Änderungsantrag zu TOP 4.5 – Planungsbeschluss zur Errichtung von 
Neubauten für eine Gesamtschule und zwei Grundschulen im Neubaugebiet 
Rondorf Nord-West 
AN/1550/2018 
 
Frau Dr. Klein nimmt Stellung zu dem Beschlussvorschlag, warum die Verwaltung 
hier den Bedarf zur Errichtung einer  einer Gesamtschule sieht, obwohl noch im Jahr 
2016 ein Gymnasium vorgeschlagen worden ist. Das sei durch eine geänderte Ein-
schätzung des Zeitfaktors bedingt. Damals sah es so aus, dass sich die Parkstadt 
Süd rascher entwickeln würde, weswegen dort die Gesamtschule vorgeschlagen 
wurde. In Ergänzung dazu hatte die Verwaltung für Rondorf ein Gymnasium vorge-
schlagen. Heute stellt sich nach Einschätzung der Verwaltung die Lage genau an-
dersherum dar, nämlich dass das Baugebiet Rondorf Nordwest schneller realisiert 
werden kann. Das liegt daran, dass ein privater Investor das gesamte Baugebiet 
entwickeln wird. Zudem wird das Baugebiet selbst größer; derzeit sind rund 1300 
Wohneinheiten geplant. Und es könnten noch mehr werden. Aus diesem Grunde 
schlägt die Verwaltung dort eine Gesamtschule vor, die alle Schulabschlüsse anbie-
tet. Dies würde den Interessen der Eltern am ehesten entsprechen. 
 
Frau Nesseler-Komp, CDU-Fraktion erläutert zu dem gemeinsamen Änderungsan-
trag, dass die antragstellenden Fraktionen dies anders als die Verwaltung einschät-
zen. Eine neue Gesamtschule sollte stattdessen lieber in Ossendorf errichtet werden. 
Herr Thelen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzt, dass die Fraktionen neben 
einem Mangel an Gymnasialplätzen einen noch größeren Mangel bei den Gesamt-
schulplätzen sehen. Deshalb wird der Beschluss noch darum erweitert, dass in der 
Parkstadt-Süd eine Gesamtschule realisiert werden soll. Und zuvor in Rondorf ein 
Gymnasium entstehen soll. In diesem Zusammenhang sollte versucht werden, dass

der Projektentwickler des Baugebietes die Realisierung der Schule übernimmt. Die 
Parkstadt-Süd kann zeitlich später die neue Gesamtschule aufnehmen. Weil be-
kanntlich die Zeit für die Entwicklung neuer Schulplätze drängen würde, konnten die 
Bezirksvertretungen in beiden Fällen vorher nicht eingebunden werden. 
 
Frau Naegele, sachkundige Einwohnerin SPD-Fraktion, berichtet zur Schulsituation 
im Stadtbezirk 2, dass die Schulanmeldungen aus Rodenkirchen, die nicht an der 
Gesamtschule untergebracht werden könnten, überall an andere Stellen ausweichen 
würden; beispielsweise in die Innenstadt und nach Zollstock. Sie berichtet weiter, 
dass die Realschule in Godorf bereit war, einen zusätzlichen Hauptschulzweig auf-
zunehmen. Die seitens der Schule vorgesehene Konzeption  war jedoch aus schul-
rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Hinzu kommen in der 7. Klasse Abgänge vom 
Gymnasium im Umfang von einer Klasse. Was also muss geschehen?  
Es müssen mehrere teils sehr heterogene Stadtteile im Stadtbezirk versorgt werden. 
Diese Schülerinnen und Schüler können nicht mehr alle im zentralen Bereich des 
Stadtbezirks berücksichtigt werden. Es habe im Jahr 2016 zwei runde Tische gege-
ben bestehend aus den Schulleitungen, der Bezirksvertretung Rodenkirchen; sie 
selbst habe auch teilgenommen. Interessant daraus und festzuhalten ist, dass sich 
der Runde Tisch auf eine konkrete Frage nach einem zusätzlichen Gymnasium an-
hand der Einschätzungen zu der gegebenen Situation überwiegend für eine Gesamt-
schule für Rondorf ausgesprochen habe. Auch die Grundschulleiter hätten dies so 
bestätigt. Sie bittet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Schulausschusses, die-
se Äußerungen der fachlichen Seite zu berücksichtigen.  
 
Herr Kockerbeck, Fraktion Die Linke, bemerkt zu diesem Vortrag, dass es im Bezirk 
Rodenkirchen 2 Plätze gibt, an denen die Einrichtung von Gesamtschulen möglich 
wäre. Auch in der Innenstadt gebe es viel zu wenige Gesamtschulplätze; und das 
Gelände der Parkstadt-Süd sei von beiden Richtungen aus gut angebunden. Er 
räumt ein, dass die weitere Entwicklung im Bezirk beobachtet werden müsse. 
 
Herr Brust, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemerkt zur Realschule in Godorf, dass 
die Antwort der Schulverwaltung seinerzeit gewesen sei, man brauche das neben 
der Realschule gelegene Grundstück nicht; er möchte gerne die Gründe dafür erfah-
ren. Herr Gräbener bemerkt dazu, dass dieses kleine Wohngrundstück nicht für ei-
nen weiteren Zug an dieser Schule ausreichen würde. Der Verwaltung hätte dieses 
sehr kleine Grundstück zur Deckung des Schulbedarfs somit nicht weitergeholfen. 
 
Herr Dr. Schlieben lässt zunächst über den gemeinsamen Änderungsantrag als den 
weitestgehenden entscheiden; falls erforderlich danach über die Alternative und die 
Beschlussvorlage. 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leis-
tungsphase 3 HOAI) zur Errichtung: 
1. eines Schulgebäudes für eine 6/5-zügige Gesamtschule, einer Hausmeister-
dienstwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle,  
 
2. eines Schulgebäudes für eine 4-zügige Grundschule inklusive einer Haus-
meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle, 
3. eines Schulgebäudes für eine 2-zügige Grundschule inklusive einer Haus-
meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle 
im Neubaugebiet Rondorf Nord-West.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzuneh-
men und voranzutreiben.  
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach 
vorläufiger Kostenschätzung auf rd. 14,2 Mio. € und unterteilen sich auf 8,4 Mio. € für 
die Gesamtschule, 3,4 Mio. € für die 4-zügige Grundschule und 2,4 Mio. € für die 2-
zügige Grundschule.  
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in den 
Haushaltsjahren 2019 mit 7,7  Mio. und 2020 mit 6,5 Mio. im Teilergebnisplan 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen veranschlagt. 
 
Herr Dr. Schlieben lässt zunächst über den gemeinsamen Änderungsantrag der 
Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen sowie FDP abstimmen: 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die oben stehende Planungsaufnahme jedoch mit folgender Än-
derung zu Punkt 1 und mit der Ergänzung 1a): 
1.) eines Schulgebäudes für ein 5/7-zügiges Gymnasium in Ganztagsform, einer 
Hausmeisterwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle. 
1a) Entgegen der in der Anlage 5 gemachten Ausführungen zur Parkstadt Süd soll 
dort anstelle eines Gymnasiums eine Gesamtschule errichtet werden.  
  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzuneh-
men und voranzutreiben.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, Die 
Linke, FDP gegen 2 Stimmen der SPD-Fraktion angenommen. 
 
Anschließend lässt Herr Dr. Schlieben über die so geänderte Beschlussvorlage ab-
stimmen: 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, Die 
Linke, FDP bei 2 Enthaltungen der SPD-Fraktion zugestimmt.

Anlage 4 - Raumliste Grundschule 2 Züge

1531 Zeichen

STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402 Anlage 4 
Schulbauvorhaben Neubau Grundschule Rondorf Nord-West
Standardraumprogramm 
2 Züge 
Bereich Raumbezeichnung 
m² m² m² 
UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 
1.073 
AU Klassenräume 8 72 576 0 0 576 
AU Mehrzweckräume 2 72 144 0 0 144 
AU Nebenraum MZR 2 15 0 30 0 30 
AU Gruppen-Differenzierungsräume 1 4 36 144 0 0 144 
AU Unterrichtsmittel/Lehrmittel 1 35 0 35 0 35 
AU Inklusion 2 72 144 0 0 144 
10 
TMS Brennofenraum 1 10 0 10 0 10 
222 
PZ Forum / Aula 1 150 0 0 150 150 
PZ Bibliothek/Mediothek/Selbstlernzentr. 1 72 0 0 72 72 
299 
GT Küche 1 28 0 28 0 28 
GT Lagerraum 1 15 0 15 0 15 
GT Speiseraum 1 80 0 80 0 80 
GT Aufenthaltsräume 2 72 0 144 0 144 
GT Büro 1 16 0 16 0 16 
GT Personaltoilette mit Vorraum 2 8 0 16 0 16 
218 
BLV Lehrer inkl. Garderobe u. Teeküche 1 58 0 0 58 58 
BLV Lehrerstation 1 30 0 0 30 20 
BLV Schulleitung 1 20 0 0 20 20 
BLV Stellv. Schulleitung 1 16 0 0 16 16 
BLV Geschäftszimmer 1 20 0 0 20 20 
BLV separater Kopierraum 1 8 0 0 8 8
BLV Arzt 1 16 0 0 16 16 
BLV Sprechzimmer 1 12 0 0 12 12 
BLV Hausmeister-Dienstraum 1 16 0 0 16 16 
BLV Schulsozialarbeit 1 16 0 0 16 16 
BLV Streitschlichter 1 16 0 0 16 16 
Raumprogrammfläche (Nutzfläche) 16 12 13 1.008 374 450 1.822 
SP Turnhalle2-fach, nach DIN 18 032 1
Anzahl der Übungseinheiten 2
Lehrer / sonstige Verwaltung 
Anzahl 
Sporthallen 
Allgemeiner Unterrichtsbereich 
Außerunterrichtlicher Bereich 
Technisch-Musischer Bereich 
Ganztagsbereich 
402  Raumliste Grundschule 2 Züge 2  17.08.2018

Beratungsverlauf (6)

05.11.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.11.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.11.2018 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 12.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 10.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2574/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.11.2018
Erstellt
02.08.2018 11:47