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AN/2392/2021

Exakte Lagebestimmung der Frischluftschneise bezüglich Köln-Brück und -Neubrück

Antrag nach § 3 BV8 (CDU) 12.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.11.2021, TOP 7.16

Antrag nach § 3 (CDU BV8)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV8)

1627 Zeichen

Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 10.11.2021 
AN/2392/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 
TOP 7.16 
 
Exakte Lagebestimmung der Frischluftschneise bezüglich Köln-Brück und -Neubrück 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die tatsächlichen Bebauungsvorhaben und bisherige und zu erwartende weiterer Be-
bauungspläne in den Freiraum zwischen Rath/Heumar, Brück und Neubrück lassen 
die Frage nach der exakten Lagebestimmung der dortigen Frischluftschneise für Köln 
aufkommen. Immer wieder gibt es bei Diskussionen zu diesem Thema Ungewisshei-
ten bezüglich der flächenmäßigen Ausdehnung wie auch bei der zulässigen Bebau-
ungshöhe im Bereich der Frischluftschneise. Um hier Klarheit zu haben wäre eine für 
alle Beteiligten, Investoren wie Bürgerinnen und Bürger, zugängliche exakt bestimm-
te Zone der Frischluftschneise von großem Vorteil. 
 
Deshalb stelle ich im Namen der CDU-Fraktion folgenden Antrag:  
 
Die Verwaltung wird gebeten die Bezirksvertretung über die exakte Lage der 
Frischluftschneise bezüglich Köln-Brück und -Neubrück und deren Bedeutung 
für Bebauungswünsche in der Januar Sitzung 2022 zu informieren. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
Gero Fürstenberg 
CDU-Fraktionsvorsitzender 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8)   
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S 
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln 
Telefon (0221) 221 98303 
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE

Sachstandsbericht BV

3904 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2392/2021
Stand: 30.01.2024 
Sachstandsbericht  
Exakte Lagebestimmung der Frischluftschneise bezüglich Köln-Brück und -Neubrück 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten über die exakte Lage der Frischluftschneise bezüglich 
Köln-Brück und -Neubrück und deren Bedeutung für Bebauungswünsche im Januar 
2022 zu informieren. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   X erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Abstimmungen zwischen den zuständigen Dienststellen sowie die sehr aufwändigen Unter-
suchungen und Beratungen zur Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses für die Bauleitpla-
nung „Brück-Rather-Steinweg“ haben zur Verschiebung der Beantwortung des Antrages ge-
führt. 
 
In der Kölner Bucht sind grundsätzlich zwei Wetterlagen voneinander zu unterscheiden. Bei der 
einen Wetterlage herrschen westliche Windrichtungen (NW - SW) vor, die meist mit höheren 
Windgeschwindigkeiten einhergehen und damit eine gute Durchlüftung des Stadtgebietes si-
cherstellen.  
Die andere Wetterlage ist in der Regel durch Schwachwinde geprägt. Bei dieser Wetterlage 
bildet sich im Sommer in der dicht bebauten Kernstadt eine Wärmeinsel aus. 
 
Aus in der Vergangenheit durchgeführten Klimauntersuchungen ist bekannt, dass sich bei aus-
tauscharmen Wetterlagen in der ersten Nachthälfte ein bodenständiger Kaltluftabfluss auf den 
lokalen Freiflächen bildet. Die gebildete Kaltluft beeinflusst das lokale Mikroklima. Der Kaltluft-
strom kann eine Mächtigkeit von mehreren Zehnermetern erreichen und kann mehrere hun-
derte Meter in die angrenzenden Bebauungsstrukturen einströmen.  
 
In der zweiten Nachthälfte kommt es zu einem regionalen Kaltluftabfluss vom Siebengebirge, 
vom bergischen Höhenrand und der Ville. Kanalisiert durch das Rheintal herrschen hier süd-
südöstliche Windrichtungen vor, die schwach windig sind. Dieser Abfluss kann Mächtigkeiten 
bis über 100 m erreichen. Hierbei gibt es keine topographischen Hindernisse auf Kölner Stadt-
gebiet, die zu einer Beeinträchtigung dieser Kaltluftmassen führen können.

2 
 
 
Diesen Kaltluftabfluss verdeutlicht die nachfolgende Abbildung: 
 
       Plangebiet 
Quelle: Büro Lohmeyer – Entwicklung eines neuen Stadtteil Köln -Kreuzfeld – Klimagutachten, 07/2020 
 
Das Plangebiet „Brück-Rather Steinweg“ ist derzeit unversiegelt bzw. unbebaut und bildet im 
Verbund mit den angrenzenden Freiflächen eine klimaaktive Freifläche, die die Kaltluftversor-
gung im Bereich Köln-Brück, -Neubrück und Rath-Heumar gewährleistet. 
Die Flächen sind derzeit hindernisfrei und nicht durch größere Straßen, Wohn- und Industrie-
gebiete zerschnitten, was eine hohe Wertigkeit der Flächen für das Stadtklima in den umliegen-
den Stadtteilen ausmacht. Die vorliegenden Freiflächen östlich und nördlich des Brück-Rather 
Steinwegs haben aus stadtklimatischer Sicht eine sehr hohe Bedeutung für die unmittelbar an-
grenzende Wohnbevölkerung in den Stadtteilen Brück und insbesondere in den Stadtteilen 
Neubrück und Rath-Heumar während austauscharmer Wetterlagen.  
 
Im Rahmen der Umweltprüfung zu Bebauungsplan-Verfahren, die im Bereich von Freiflächen 
mit einem hohen Kaltluftentstehungspotential umgesetzt werden, erfolgt in der Regel die Durch-
führung einer Stadtklimauntersuchung. Diese prüft, welche Auswirkungen eine Bebauung auf 
die lokalen Kaltluftabflüsse hat und wie sich ein thermischer Komfort im Plangebiet sicherstellen 
lässt. Weiterhin wird untersucht, ob und wenn ja welche stadtklimatischen Auswirkungen die 
neue Planung auf bestehende Siedlungen hat. 
 
Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen können dann Planungen stadtklimatisch 
optimiert werden. 
 
Nächste Schritte: die Information der Verwaltung wird der BV 8 in der Sitzung am 
03.03.2024 vorgelegt. 
 
Ein neuer Sachstandsbericht ist nicht erforderlich, da der Antrag bearbeitet wurde. 
C

Beratungsverlauf (1)

25.11.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.16 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2392/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV8 (CDU)
Datum
12.11.2021
Erstellt
10.11.2021 20:49