AN/2392/2021
Exakte Lagebestimmung der Frischluftschneise bezüglich Köln-Brück und -Neubrück
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Antrag nach § 3 (CDU BV8)
1627 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 10.11.2021 AN/2392/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 TOP 7.16 Exakte Lagebestimmung der Frischluftschneise bezüglich Köln-Brück und -Neubrück Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die tatsächlichen Bebauungsvorhaben und bisherige und zu erwartende weiterer Be- bauungspläne in den Freiraum zwischen Rath/Heumar, Brück und Neubrück lassen die Frage nach der exakten Lagebestimmung der dortigen Frischluftschneise für Köln aufkommen. Immer wieder gibt es bei Diskussionen zu diesem Thema Ungewisshei- ten bezüglich der flächenmäßigen Ausdehnung wie auch bei der zulässigen Bebau- ungshöhe im Bereich der Frischluftschneise. Um hier Klarheit zu haben wäre eine für alle Beteiligten, Investoren wie Bürgerinnen und Bürger, zugängliche exakt bestimm- te Zone der Frischluftschneise von großem Vorteil. Deshalb stelle ich im Namen der CDU-Fraktion folgenden Antrag: Die Verwaltung wird gebeten die Bezirksvertretung über die exakte Lage der Frischluftschneise bezüglich Köln-Brück und -Neubrück und deren Bedeutung für Bebauungswünsche in der Januar Sitzung 2022 zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Gero Fürstenberg CDU-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8) Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
VI/61
Vorlagen-Nummer
AN/2392/2021
Stand: 30.01.2024
Sachstandsbericht
Exakte Lagebestimmung der Frischluftschneise bezüglich Köln-Brück und -Neubrück
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten über die exakte Lage der Frischluftschneise bezüglich
Köln-Brück und -Neubrück und deren Bedeutung für Bebauungswünsche im Januar
2022 zu informieren.
Status in Bearbeitung
X erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Antwort der Verwaltung:
Die Abstimmungen zwischen den zuständigen Dienststellen sowie die sehr aufwändigen Unter-
suchungen und Beratungen zur Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses für die Bauleitpla-
nung „Brück-Rather-Steinweg“ haben zur Verschiebung der Beantwortung des Antrages ge-
führt.
In der Kölner Bucht sind grundsätzlich zwei Wetterlagen voneinander zu unterscheiden. Bei der
einen Wetterlage herrschen westliche Windrichtungen (NW - SW) vor, die meist mit höheren
Windgeschwindigkeiten einhergehen und damit eine gute Durchlüftung des Stadtgebietes si-
cherstellen.
Die andere Wetterlage ist in der Regel durch Schwachwinde geprägt. Bei dieser Wetterlage
bildet sich im Sommer in der dicht bebauten Kernstadt eine Wärmeinsel aus.
Aus in der Vergangenheit durchgeführten Klimauntersuchungen ist bekannt, dass sich bei aus-
tauscharmen Wetterlagen in der ersten Nachthälfte ein bodenständiger Kaltluftabfluss auf den
lokalen Freiflächen bildet. Die gebildete Kaltluft beeinflusst das lokale Mikroklima. Der Kaltluft-
strom kann eine Mächtigkeit von mehreren Zehnermetern erreichen und kann mehrere hun-
derte Meter in die angrenzenden Bebauungsstrukturen einströmen.
In der zweiten Nachthälfte kommt es zu einem regionalen Kaltluftabfluss vom Siebengebirge,
vom bergischen Höhenrand und der Ville. Kanalisiert durch das Rheintal herrschen hier süd-
südöstliche Windrichtungen vor, die schwach windig sind. Dieser Abfluss kann Mächtigkeiten
bis über 100 m erreichen. Hierbei gibt es keine topographischen Hindernisse auf Kölner Stadt-
gebiet, die zu einer Beeinträchtigung dieser Kaltluftmassen führen können.
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Diesen Kaltluftabfluss verdeutlicht die nachfolgende Abbildung:
Plangebiet
Quelle: Büro Lohmeyer – Entwicklung eines neuen Stadtteil Köln -Kreuzfeld – Klimagutachten, 07/2020
Das Plangebiet „Brück-Rather Steinweg“ ist derzeit unversiegelt bzw. unbebaut und bildet im
Verbund mit den angrenzenden Freiflächen eine klimaaktive Freifläche, die die Kaltluftversor-
gung im Bereich Köln-Brück, -Neubrück und Rath-Heumar gewährleistet.
Die Flächen sind derzeit hindernisfrei und nicht durch größere Straßen, Wohn- und Industrie-
gebiete zerschnitten, was eine hohe Wertigkeit der Flächen für das Stadtklima in den umliegen-
den Stadtteilen ausmacht. Die vorliegenden Freiflächen östlich und nördlich des Brück-Rather
Steinwegs haben aus stadtklimatischer Sicht eine sehr hohe Bedeutung für die unmittelbar an-
grenzende Wohnbevölkerung in den Stadtteilen Brück und insbesondere in den Stadtteilen
Neubrück und Rath-Heumar während austauscharmer Wetterlagen.
Im Rahmen der Umweltprüfung zu Bebauungsplan-Verfahren, die im Bereich von Freiflächen
mit einem hohen Kaltluftentstehungspotential umgesetzt werden, erfolgt in der Regel die Durch-
führung einer Stadtklimauntersuchung. Diese prüft, welche Auswirkungen eine Bebauung auf
die lokalen Kaltluftabflüsse hat und wie sich ein thermischer Komfort im Plangebiet sicherstellen
lässt. Weiterhin wird untersucht, ob und wenn ja welche stadtklimatischen Auswirkungen die
neue Planung auf bestehende Siedlungen hat.
Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen können dann Planungen stadtklimatisch
optimiert werden.
Nächste Schritte: die Information der Verwaltung wird der BV 8 in der Sitzung am
03.03.2024 vorgelegt.
Ein neuer Sachstandsbericht ist nicht erforderlich, da der Antrag bearbeitet wurde.
C
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2392/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV8 (CDU)
- Datum
- 12.11.2021
- Erstellt
- 10.11.2021 20:49