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AN/0087/2023

Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Temporäre sichere Straße mit Zeichen 274.51 Begrenzung auf Tempo 10 km/h Begegnungszone"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 16.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.02.2023, TOP 8.2

Antrag CDU und Grüne - Temporäre Spielstraße

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Antrag CDU und Grüne - Temporäre Spielstraße

3431 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller         
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den  17.01.2023 
 
 
 
 
Antrag     zur Sitzung der BV Porz am  02.02.2023  
hier:      Temporäre sichere Straße mit Zeichen 274.51 Begrenzung auf Tempo 10 km/h Begegnungs- 
zone  
 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen   
 
Beschlussentwurf : 
Im Rahmen der familienfreundlichen und Umweltfreundlichen Stadt sollen im Bezirk Porz auf be- 
stimmten Straßen als temporäre besonders verkehrsarmen Straßen  eingerichtet werden. Eine Sper- 
rung als Spielstraße in Anwohnerstraßen kommt wegen des generellen Verbotes des Befahren und 
Parken auf Spielstraßen nicht in Frage. Es soll die Möglichkeit einer temporären Begegnungszone auf 
den Starßen mittels dem Schild 274.51 eingeräumt we rden. 
Dazu soll das Schild 274.51 mit Zusatz Fr von 15:00 bis 24:00,. Sa.So und Feiertag an den 
benannten Straßen aufgestellt werden.  
 
 
Dies soll zusätzlich mit einem Schild  entsprechend der Berliner Beschilderung nach 
dem Schweizer Modell erfolgen. Statt die ersten beiden Zeilen Berliner Begegnungs- 
zone soll dort Porzer Begegnungszone stehen im unteren Schild dann der Straßen- 
name mit den entsprechenden zeitlichen Begrenzungen und statt 20 die Zehn 10.  
 
 
 
Als erstes Projekt in diesem Sinn soll das bürgersteiglose Gebiet: 
Jakob Engels Str, Auf dem Weiler und die Lülsdorfer Str. zwischen Sandbergstr und Rosengasse.  
Und Zur Eiche von der Sandbergstr. bis Lülsdorfer Str. eingerichtet werden.  
 
 
 
 
 
 Begründung: 
 
Es handelt sich bei diesem Bereich um einen Teil einer Tempo 30 Zone in der sich viele Kin- 
der bewegen und auch Fußgängerverkehr herrscht.  Ein Umbau zu einer Mischverkehrs- 
straße stehen die immensen Kosten und extrem lange Vorlauf und Planungszeit im Wege.

Spielstraßen kommen wegen des totalen Fahrzeugverbot ebenfalls nicht in Frage. Die An- 
wohner benötigen die Parkplätze und der Fahrradverkehr der über 10 jährigen würde sonst 
auf die viel befahrene Kreisstraße gedrängt.  
Ohne großen Umbau kann die Geschwindigkeit temporär während des größten Fußgänger- 
aufkommens auf 10 km/h heruntergesetzt werden und Schilder die auf die Begegnungszone, 
wie in Berlin oder der Schweiz, hinweisend aufgestellt werden. Dies kann innerhalb kürzester 
Frist erfolgen. Dem stehen keine Verwaltungs- und Verfahrens- und Richlinienvorschriften 
zur Straßengestaltung entgegen. Alle genannten Straßen sind ohne Bürgersteige und ent- 
sprechen  somit auch den durch Richtlinien und Gerichte vordefinierten Mindestanforderun- 
gen zum Umbau als Straßenbereiche für Begenungszonen, da der Fahrzeug-Verkehr so ge- 
ring ist, dass keine Fußgängeranlagen notwendig sind. Sollte hier die Verwaltung anderer 
Meinung sein, müssten dann analog die Straßen so lange für den Verkehr gesperrt werden, 
bis sichere Fußgängeranlagen angelegt sind. Siehe:  
Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig.  
oder ausführlicher selbst zusammen suchen in den entsprechenden Richtlinien und Urteilen 
aus NRW und Bundesgerichten z.B.  
https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/342391/  
 
 
Mit  freundlichen Grüßen 
 
 
 
Stefan Götz       Dieter Redlin  
Fraktionsvorsitzender         Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Lülsdorfer Straße
  • Sandbergstraße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Auf dem Weiler
  • Zur Eiche
  • Rosengasse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0087/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
16.01.2023
Erstellt
18.01.2023 10:20