AN/0087/2023
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Temporäre sichere Straße mit Zeichen 274.51 Begrenzung auf Tempo 10 km/h Begegnungszone"
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Antrag CDU und Grüne - Temporäre Spielstraße
3431 Zeichen
Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 17.01.2023 Antrag zur Sitzung der BV Porz am 02.02.2023 hier: Temporäre sichere Straße mit Zeichen 274.51 Begrenzung auf Tempo 10 km/h Begegnungs- zone Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen Beschlussentwurf : Im Rahmen der familienfreundlichen und Umweltfreundlichen Stadt sollen im Bezirk Porz auf be- stimmten Straßen als temporäre besonders verkehrsarmen Straßen eingerichtet werden. Eine Sper- rung als Spielstraße in Anwohnerstraßen kommt wegen des generellen Verbotes des Befahren und Parken auf Spielstraßen nicht in Frage. Es soll die Möglichkeit einer temporären Begegnungszone auf den Starßen mittels dem Schild 274.51 eingeräumt we rden. Dazu soll das Schild 274.51 mit Zusatz Fr von 15:00 bis 24:00,. Sa.So und Feiertag an den benannten Straßen aufgestellt werden. Dies soll zusätzlich mit einem Schild entsprechend der Berliner Beschilderung nach dem Schweizer Modell erfolgen. Statt die ersten beiden Zeilen Berliner Begegnungs- zone soll dort Porzer Begegnungszone stehen im unteren Schild dann der Straßen- name mit den entsprechenden zeitlichen Begrenzungen und statt 20 die Zehn 10. Als erstes Projekt in diesem Sinn soll das bürgersteiglose Gebiet: Jakob Engels Str, Auf dem Weiler und die Lülsdorfer Str. zwischen Sandbergstr und Rosengasse. Und Zur Eiche von der Sandbergstr. bis Lülsdorfer Str. eingerichtet werden. Begründung: Es handelt sich bei diesem Bereich um einen Teil einer Tempo 30 Zone in der sich viele Kin- der bewegen und auch Fußgängerverkehr herrscht. Ein Umbau zu einer Mischverkehrs- straße stehen die immensen Kosten und extrem lange Vorlauf und Planungszeit im Wege. Spielstraßen kommen wegen des totalen Fahrzeugverbot ebenfalls nicht in Frage. Die An- wohner benötigen die Parkplätze und der Fahrradverkehr der über 10 jährigen würde sonst auf die viel befahrene Kreisstraße gedrängt. Ohne großen Umbau kann die Geschwindigkeit temporär während des größten Fußgänger- aufkommens auf 10 km/h heruntergesetzt werden und Schilder die auf die Begegnungszone, wie in Berlin oder der Schweiz, hinweisend aufgestellt werden. Dies kann innerhalb kürzester Frist erfolgen. Dem stehen keine Verwaltungs- und Verfahrens- und Richlinienvorschriften zur Straßengestaltung entgegen. Alle genannten Straßen sind ohne Bürgersteige und ent- sprechen somit auch den durch Richtlinien und Gerichte vordefinierten Mindestanforderun- gen zum Umbau als Straßenbereiche für Begenungszonen, da der Fahrzeug-Verkehr so ge- ring ist, dass keine Fußgängeranlagen notwendig sind. Sollte hier die Verwaltung anderer Meinung sein, müssten dann analog die Straßen so lange für den Verkehr gesperrt werden, bis sichere Fußgängeranlagen angelegt sind. Siehe: Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig. oder ausführlicher selbst zusammen suchen in den entsprechenden Richtlinien und Urteilen aus NRW und Bundesgerichten z.B. https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/342391/ Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Dieter Redlin Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Lülsdorfer Straße
- Sandbergstraße
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Auf dem Weiler
- Zur Eiche
- Rosengasse
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0087/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 16.01.2023
- Erstellt
- 18.01.2023 10:20