V/0177/2026
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
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Anlage 4 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt Peng! Improtheater
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Anlage 4 zur Vorlage 0177/2026 Peng! Impro Show mit dem Ensemble Negotiating Power für Gehörlose und Hörende Projektinhalt Das Peng! Improtheater plant für den 15.11.2026 im Kreativ-Haus eine Show mit dem Ensemble Negotiating Power für gehörlose und hörende Menschen. Das Ensemble verbindet Tanz und Gebärdensprachpoesie. In der Aufführung geht es um das Aushandeln von Machtverhältnissen (negotiating power bedeutet Verhandlungsmacht). Die Show enthält auch improvisierte Teile vom Peng! Improtheater. Durch die improvisierten Szenen sollen konkrete Anregungen für Inklusion sichtbar gemacht werden. Alles wird sowohl in Gebärdensprache als auch in Lautsprache übersetzt. Eine FM-Anlage steht zur Verfügung. Zusätzlich soll es am Nachmittag einen Workshop geben, in dem hörende und gehörlose Menschen zusammenkommen und sich mit Tanz und Diskriminierung auseinandersetzen. Für die Planung und Durchführung der Veranstaltung erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Gehörlosenverein Münster und der PariSozial Münsterland gGmbH (Beratungsstelle für Menschen mit Hörbeeinträchtigung). Ziel der Veranstaltung ist es, hörende und gehörlose Menschen auf der Bühne und im Publikum zusammenzubringen und sie gemeinsam Kunst erleben zu lassen. Dadurch sollen Vorurteile abgebaut sowie ein Perspektivwechsel ermöglicht werden. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Peng! Improtheater GbR Finanzierung beantragte Förderung: 1.700 Die Gesamtkosten für Personal (Vorbereitung/Planung, Ensemble Negotiating Power, Gebärdensprachdolmetschende, Schauspielende) sowie die Miete für das Kreativ-Haus und Öffentlichkeitsarbeit liegen bei 3.700 €. Einnahmen bei der Show werden in Höhe von 1.000 € erwartet, ferner werden vorbereitende Arbeiten in Höhe von 1.000 € als Eigenleistung erbracht. Bewertung Die geplante Veranstaltung ermöglicht eine Begegnung von gehörlosen und hörenden Menschen, dadurch kann das gegenseitige Verständnis gefördert werden. Dies geschieht auf eine spielerische, lockere Art und Weise. Das Projekt trägt dazu bei, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und das Thema Inklusion konkret erlebbar zu machen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2026 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 7 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt LWL-Museum
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Anlage 7 zur Vorlage 0177/2026 Website der Skulptur Projekte Münster 2027 in Leichter Sprache Projektinhalt Im Rahmen der Skulptur Projekte Münster 2027 soll die zentrale Website der Ausstellung in Leichte Sprache übersetzt werden. Die einzelnen Schritte umfassen insbesondere die Übersetzung ausgewählter Inhalte der Website zu den Skulptur Projekten in Leichte Sprache (z. B. Vermittlungsangebote, Orientierung im Stadtraum) und die Prüfung und Validierung durch eine Testgruppe von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Ziel ist es, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen einen eigenständigen Zugang zu Informationen über die Ausstellung sowie die begleitenden inklusiven Vermittlungs- und Teilhabeangebote zu ermöglichen. Diese gezielt entwickelten inklusiven Angebote werden mit der Übersetzung für die Zielgruppen auffindbar und nutzbar gemacht. Vorgesehen ist eine Kooperation mit dem Netzwerk Kultur:inklusive und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB). Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte LWL-Museum für Kunst und Kultur (als Träger der Skulptur-Projekte Münster) Finanzierung beantragte Förderung: 5.000 € für die Übersetzung in Leichte Sprache, die Beteiligung einer Testgruppe und die Qualitätssicherung der Texte Für die Skulptur-Projekte 2027 steht kein eigenes Budget für inklusive Maßnahmen zur Verfügung. Anders als bei den letzten Skulptur-Projekten gibt es in der LWL- Pressestelle keine Ressourcen für die Realisierung der Website. Bewertung Die Erstellung einer Website der Skulptur Projekte 2027 in Leichter Sprache trägt dazu bei, Menschen mit Behinderung den Zugang zu Informationen zu den Skulptur Projekten zu ermöglichen und fördert damit deren Teilhabe an dieser besonderen Ausstellung im öffentlichen Raum. Die geplante Zusammenarbeit mit Kultur:inklusive und mit der KIB unterstreicht den partizipativen Ansatz des Projektes – sie sollte frühzeitig und in allen Projektphasen erfolgen. Grundsätzlich sollten bei den folgenden Skulptur-Projekten die Mittel für die Erstellung von Informationen in Leichter Sprache von Anfang an in das Gesamtbudget eingeplant werden. Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel hat der Beirat entschieden, die Förderung für dieses Projekt nicht in der beantragten Höhe vorzuschlagen. Eine Realisierung ist auch mit der reduzierten Förderung möglich (durch das Einwerben weiterer Förderungen oder ggf. die Reduzierung der geplanten Seiten). Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2026 Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt in Höhe von 3.680 € zu fördern.
Anlage 2 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt Lebenshilfe Münster e.V
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Anlage 2 zur Vorlage 0177/2026 Kinderdisco „Brausepalast“ Projektinhalt Bei dem Projekt „Brausepalast“ handelt es sich um eine inklusive Partyreihe für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung (bis 18 Jahre). Diese führt die Lebenshilfe Münster in Kooperation mit dem Jugendinformations- und Bildungszentrum (Jib) durch. Das geplante Angebot ermöglicht es, Inklusion bereits im frühen Alter positiv zu erleben. Beim gemeinsamen Tanzen und Feiern können Hürden und Vorurteile abgebaut werden. Gemeinsamkeiten, wie Freude an Musik und Spaß, stehen im Vordergrund. Im vergangenen Jahr wurde die Party viermal durchgeführt und von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung regelmäßig besucht. Die Veranstaltung soll nun siebenmal, immer sonntags von 14 bis 18 Uhr, im Gleis 22 stattfinden. Die Teilnahme ist kostenlos, um niemanden auszuschließen. Die Koordination des Angebots erfolgt durch einen hauptamtlichen Mitarbeiter der Lebenshilfe Münster. Vor Ort wird ein Team von Mitarbeitenden der Lebenshilfe Münster und vom Gleis 22 anwesend sein. Es gibt eine Kinderanimation, die die Kinder zum gemeinschaftlichen Spielen einlädt. Für die Party werden spezielle Karten mit Bildern und Preisen erstellt, um allen Menschen einen möglichst selbständigen Aufenthalt zu ermöglichen. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Lebenshilfe Münster e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 4.220 € Es entstehen Kosten für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Mitarbeitende, das Honorar für den DJ sowie die Kinderanimation und Materialien. Die Lebenshilfe trägt die Kosten der hauptamtlichen Koordinationskraft. Bewertung Das für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung offene Angebot fördert im frühen Alter eine Kultur des selbstverständlichen Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung. Hürden und Vorurteile können abgebaut werden, Gemeinsamkeiten, wie Freude an Musik und Spaß, rücken in den Vordergrund. Damit trägt das Projekt zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung bei und macht Inklusion konkret erlebbar. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2026 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 4.220 € zu fördern.
Anlage 6 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt Bunter Kreis
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Anlage 6 zur Vorlage 0177/2026 „Teilhabe sichtbar machen“ – Informationsbroschüre zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Familien in Münster Projektinhalt Bei dem Projekt soll eine Informationsbroschüre zur gesellschaftlichen und politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Familien in Münster entwickelt werden. Die Broschüre soll niedrigschwellig über Beteiligungs- möglichkeiten, Unterstützungsangebote und Interessenvertretungen in Münster informieren und Beispiele gelungener Inklusion und Mitwirkung darstellen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung und ihre Familien durch einen verbesserten Zugang zu Informationen darin zu stärken, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Erfahrungen und Perspektiven aktiv in gesellschaftliche und politische Prozesse einzubringen. Ferner soll die Öffentlichkeit für das Thema Inklusion sensibilisiert werden. Die Inhalte der Broschüre werden ausgehend von den Erfahrungen, Bedarfen und Perspektiven der Betroffenen erstellt. Die Broschüre wird in verständlicher Sprache geschrieben, barrierearm gestaltet und auch digital zur Verfügung gestellt. Die Broschüre soll über Beratungsstellen, Kliniken, soziale Einrichtungen und die Veröffentlichung über bestehende Netzwerke verbreitet werden. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Bunter Kreis Münsterland e. V. Der Verein ist in Münster aktiv (u.a. sozialmedizinische Nachsorge in Kliniken). Finanzierung beantragte Förderung: 4.200 € Kosten für Projektkoordination / Redaktion, Beteiligungsworkshops mit Betroffenen, barrierearme Gestaltung der Broschüre, Druckkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung Bewertung Die Broschüre kann dazu beitragen, insbesondere Familien mit chronisch kranken oder behinderten Kindern den Zugang zu für sie wichtigen Informationen zu ermöglichen und zu erleichtern und sie zu ermutigen, sich aktiv in die Gestaltung einer inklusiven Stadt einzubringen. Durch die Beteiligung von Familien an der Erarbeitung der Broschüre wird die Partizipation von Menschen mit Behinderung gestärkt. Die Broschüre leistet einen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Der Beirat empfiehlt, den Adressenteil der Broschüre so zu gestalten, dass er auf der Website ohne großen Aufwand aktuell gehalten werden kann. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2026 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 4.200 € zu fördern.
Anlage 1 zur Vorlage V_0177-2026-Förderrichtlinien
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Anlage 1 zur V/0177/2026 Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 1. Grundlage Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der gesamten Stadtgesellschaft. Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 2. Fördergrundsätze 2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 2.2 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. 2.3 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkrete, praxistaugliche Ansätze zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu verwirklichen. 2 2.4 Gefördert werden können - Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) - durchgeführt werden; möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; - Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für Menschen mit Behinderung. 2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und für Aufwandsentschädigungen bzw. Honorarkosten gewährt werden. Nicht gefördert werden: - laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), - bauliche Maßnahmen und - reine Forschungsprojekte. 2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus anderen Budgets ist möglich. 2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 3. Antragsverfahren 3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: - Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen Wirkung, - erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen, - Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten), - beantragtes Fördervolumen. 3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster /Sozialamt, eingehen. 3 3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 4. Entscheidungsverfahren 4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt zusammensetzt: - 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), - 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster, - Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB. 4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) einreichen. 4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.
Anlage 3 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt EvHi
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Anlage 3 zur Vorlage 0177/2026 Aktionstage des inklusiven Mädchentreffs Projektinhalt Das EvHi – Ev. Kinder- und Jugendzentrum Hiltrup - bietet im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit jungen Menschen verschiedene Möglichkeiten, ihre Freizeit an diesem Ort zu verbringen. Ein Angebot ist ein inklusiver Mädchentreff, der vor einem Jahr entstanden ist. Mit zwei Aktionstagen im Rahmen des inklusiven Mädchentreffs soll in Hiltrup ein sichtbares Zeichen für Inklusion gesetzt und zugleich der inklusive Mädchentreff gestärkt werden. Der erste Aktionstag steht unter dem Motto „Meine Welt – Deine Welt – andere Lebenswelten erkunden und die Perspektive wechseln“. Vorgesehen sind verschiedene Aktionen, so u.a. ein Parcours, durch den Menschen mit einer Augenbinde geführt werden oder den sie im Rollstuhl durchfahren können sowie kurze Rollenspiele, die das Erleben von Gefühlen vermitteln. Beim zweiten Aktionstag mit dem Motto „Gemeinsam sind wir bunt – kreative Mädchen mit und ohne Handicap“ soll ein inklusives Mädchen- Kunstwerk für eine große Wand in dem Kinder- und Jugendzentrum EvHi entstehen. Dieser Aktionstag ist von der Ideensammlung bis zur Umsetzung partizipativ angelegt. Das Kunstwerk wird unter Anleitung des Graffiti-Künstlers Tobias Zumloh erstellt und verbleibt anschließend als Zeichen gelebter Partizipation im EvHi. Beide Aktionstage richten sich an alle interessierten Mädchen mit und ohne Behinderung. Die geplanten Aktionstage werden in der Presse und in den sozialen Medien veröffentlicht, das soll dazu beitragen, auf Benachteiligungen hinzuweisen und den Wunsch nach mehr Verbundenheit sichtbar zu machen. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Ev. Kinder- und Jugendzentrum Hiltrup Finanzierung beantragte Förderung: 2.200 € Es entstehen Kosten für Material für den Parcour, für den Graffiti-Künstler (Honorar- und Fahrtkosten), für Assistenzkräfte und für Material. Bewertung Das Projekt trägt dazu bei, Mädchen mit Behinderung zu stärken, ihre Fähigkeiten und Ressourcen sichtbar zu machen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen. Zugleich erhalten Mädchen ohne Behinderung einen Einblick in das Leben mit einer Behinderung. Die beiden Aktionstage leisten somit auch einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und machen Inklusion in Hiltrup konkret erlebbar. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2026 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 2.200 € zu fördern.
Beschlussvorlage
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V/0177/2026 V/0177/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" Beratungsfolge 23.04.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung Vorberatung 17.06.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ gefördert: 1. Kinderdisco „Brausepalast“ Antragsteller: Lebenshilfe Münster e.V. Zuschuss: 4.220 € € 2. Aktionstage des inklusiven Mädchentreffs Antragsteller: Ev. Kinder- und Jugendzentrum Hiltrup Zuschuss: 2.200 € 3. Peng! Impro Show mit dem Ensemble Negotiating Power für Gehörlose und Hörende Antragstellerin: Peng! Improtheater GbR Zuschuss: 1.700 € 4. Theater-Aufführung „Nie wieder. Vor allem auch nicht mit uns!“ Antragsteller: Eintopf e.V. Zuschuss: 4.000 € Sozialamt 08.04.2026 Ihre Ansprechpartnerin: Frau Rüter Telefon: 492-5027 RueterD@stadt- muenster.de - 2 - V/0177/2026 5. „Teilhabe sichtbar machen“ – Informationsbroschüre zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Familien in Münster Antragsteller: Bunter Kreis Münsterland e.V. Zuschuss: 4.200 € 6. Website der Skulptur Projekte 2027 in Leichter Sprache Antragsteller: LWL-Museum für Kunst und Kultur Zuschuss: 3.680 € II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 20.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026 bei der o.a. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Es stehen jährlich Fördermittel in Höhe von 20.000 zur Verfügung. Bis zum 31.03.2026 sind sechs Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Alle Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt. Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 21.320 € beantragt. Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat die Projekte in seiner Sitzung am 07.04.2026 beraten. Der Beirat hat für alle sechs Projekte (Anlagen 2 bis 7) eine Förder- empfehlung ausgesprochen. Bei dem Projekt „Website der Skulptur Projekte 2027 in Leichter Sprache“ wurde mit Blick auf die begrenzten Fördermittel eine Förderung nicht in beantragter Höhe (5.000 €), sondern in Höhe von 3.680 € empfohlen (Anlage7). In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Anlagen 2 bis 7: Förderanträge und Bewertung
Anlage 5 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt Eintopftheater Münster
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Anlage 5 zur Vorlage 0177/2026 Theateraufführung „Nie wieder. Vor allem auch nicht mit uns!“ Projektinhalt In dem Theaterstück „Nie wieder. Vor allem auch nicht mit uns!“ beschäftigt sich ein inklusives Ensemble mit der Frage, was wäre, wenn rechte politische Kräfte in einigen Jahren die deutsche Bundesregierung anführen würden: Was würde dann mit psychisch kranken Menschen passieren? Würde deren Leben wiederum als wertlos betrachtet? 11 Bühnendarsteller*innen (psychisch erkrankte und psychisch gesunde Menschen) treten als Theater-Chor auf und stellen ihre Perspektiven und Befürchtungen dar. Die Historie der LWL-Klinik wird szenisch dargestellt. Auf der Bühne diskutiert das Ensemble auch darüber, wie man Szenen gestalten kann und was dem Publikum zugemutet werden kann. Das Publikum wird damit konfrontiert, ebenso betroffen sein zu können, da eine psychische Erkrankung jeden treffen kann. Bei der Wiederaufnahme wird das Stück an die aktuelle politische Lage angepasst und die Interaktion mit dem Publikum soll weiter verstärkt werden. Geplant ist eine Aufführung an vier Orten in Münster (LWL-Klinik, LWL-Museum für Kunst und Kultur, Kunsthaus Kannen, B-Side). Die Aufführungsorte sind so gewählt, um zum einen das Publikum in die psychiatrischen Kliniken einzuladen und zum anderen die klinische Realität psychisch kranker Menschen in die Mitte der Stadt zu holen. Für die Aufführungen wird kein Eintritt erhoben, damit sie für alle zugänglich sind. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Eintopf e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 4.000 € Jede Aufführung kostet 1.612,50 € (Leitung, Regie, Training, Aufwands- entschädigung für Bühnenakteuer*innen, Verbrauchsmaterialien, Fahrtkosten zu den Proben). Für jede Aufführung soll ein Betrag in Höhe von 612,50 € von den Trägern der Spielorte (LWL, Alexianer) aufgebracht werden. In der B-Side wird mit einem „Local Ticketing Verfahren“ gearbeitet, hier können unterschiedliche Tickets (auch gratis) gekauft werden. Bewertung Das Projekt macht die Sorgen und Ängste psychisch kranker Menschen sichtbar und zeigt die Stärke inklusiver Theaterarbeit auf. Vor allem leistet es einen wichtigen Beitrag zur gemeinsamen Auseinandersetzung mit den Auswirkungen aktueller rechtsextremer Entwicklungen auf Teilhabe und Inklusion. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2026 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 4.000 € zu fördern.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0177/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.04.2026
- Erstellt
- 04.03.2026 15:55