Mandari Insight

V/0177/2026

Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"

Vorlagen 07.04.2026

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Anlage 4 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt Peng! Improtheater

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Anlage 7 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt LWL-Museum

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Anlage 2 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt Lebenshilfe Münster e.V

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Anlage 6 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt Bunter Kreis

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Anlage 1 zur Vorlage V_0177-2026-Förderrichtlinien

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Anlage 3 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt EvHi

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Beschlussvorlage

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Anlage 5 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt Eintopftheater Münster

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Anlage 4 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt Peng! Improtheater

2321 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage 0177/2026 
Peng! Impro Show mit dem Ensemble Negotiating Power für 
Gehörlose und Hörende 
Projektinhalt 
Das Peng! Improtheater plant für den 15.11.2026 im Kreativ-Haus eine Show mit 
dem Ensemble Negotiating Power für gehörlose und hörende Menschen. Das 
Ensemble verbindet Tanz und Gebärdensprachpoesie. In der Aufführung geht es um 
das Aushandeln von Machtverhältnissen (negotiating power bedeutet 
Verhandlungsmacht). Die Show enthält auch improvisierte Teile vom Peng! 
Improtheater. Durch die improvisierten Szenen sollen konkrete Anregungen für 
Inklusion sichtbar gemacht werden. Alles wird sowohl in Gebärdensprache als auch 
in Lautsprache übersetzt. Eine FM-Anlage steht zur Verfügung. Zusätzlich soll es am 
Nachmittag einen Workshop geben, in dem hörende und gehörlose Menschen 
zusammenkommen und sich mit Tanz und Diskriminierung auseinandersetzen. Für 
die Planung und Durchführung der Veranstaltung erfolgt eine Zusammenarbeit mit 
dem Gehörlosenverein Münster und der PariSozial Münsterland gGmbH 
(Beratungsstelle für Menschen mit Hörbeeinträchtigung). Ziel der Veranstaltung ist 
es, hörende und gehörlose Menschen auf der Bühne und im Publikum 
zusammenzubringen und sie gemeinsam Kunst erleben zu lassen. Dadurch sollen 
Vorurteile abgebaut sowie ein Perspektivwechsel ermöglicht werden.  
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Peng! Improtheater GbR 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.700  
Die Gesamtkosten für Personal (Vorbereitung/Planung, Ensemble Negotiating 
Power, Gebärdensprachdolmetschende, Schauspielende) sowie die Miete für das 
Kreativ-Haus und Öffentlichkeitsarbeit liegen bei 3.700 €. Einnahmen bei der Show 
werden in Höhe von 1.000 € erwartet, ferner werden vorbereitende Arbeiten in Höhe 
von 1.000 € als Eigenleistung erbracht. 
Bewertung 
Die geplante Veranstaltung ermöglicht eine Begegnung von gehörlosen und 
hörenden Menschen, dadurch kann das gegenseitige Verständnis gefördert werden. 
Dies geschieht auf eine spielerische, lockere Art und Weise. Das Projekt trägt dazu 
bei, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und das Thema 
Inklusion konkret erlebbar zu machen. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2026 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 7 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt LWL-Museum

2638 Zeichen

Anlage 7 
zur Vorlage 0177/2026 
Website der Skulptur Projekte Münster 2027 in Leichter Sprache 
Projektinhalt 
Im Rahmen der Skulptur Projekte Münster 2027 soll die zentrale Website der 
Ausstellung in Leichte Sprache übersetzt werden. Die einzelnen Schritte umfassen 
insbesondere die Übersetzung ausgewählter Inhalte der Website zu den Skulptur 
Projekten in Leichte Sprache (z. B. Vermittlungsangebote, Orientierung im 
Stadtraum) und die Prüfung und Validierung durch eine Testgruppe von Menschen 
mit Lernschwierigkeiten. Ziel ist es, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen 
einen eigenständigen Zugang zu Informationen über die Ausstellung sowie die 
begleitenden inklusiven Vermittlungs- und Teilhabeangebote zu ermöglichen. Diese 
gezielt entwickelten inklusiven Angebote werden mit der Übersetzung für die 
Zielgruppen auffindbar und nutzbar gemacht. Vorgesehen ist eine Kooperation mit 
dem Netzwerk Kultur:inklusive und der Kommission zur Förderung der Inklusion von 
Menschen mit Behinderung (KIB).  
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
LWL-Museum für Kunst und Kultur (als Träger der Skulptur-Projekte Münster) 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 5.000 € 
für die Übersetzung in Leichte Sprache, die Beteiligung einer Testgruppe und die 
Qualitätssicherung der Texte 
Für die Skulptur-Projekte 2027 steht kein eigenes Budget für inklusive Maßnahmen 
zur Verfügung. Anders als bei den letzten Skulptur-Projekten gibt es in der LWL-
Pressestelle keine Ressourcen für die Realisierung der Website. 
Bewertung 
Die Erstellung einer Website der Skulptur Projekte 2027 in Leichter Sprache trägt 
dazu bei, Menschen mit Behinderung den Zugang zu Informationen zu den Skulptur 
Projekten zu ermöglichen und fördert damit deren Teilhabe an dieser besonderen 
Ausstellung im öffentlichen Raum. Die geplante Zusammenarbeit mit Kultur:inklusive 
und mit der KIB unterstreicht den partizipativen Ansatz des Projektes – sie sollte 
frühzeitig und in allen Projektphasen erfolgen. Grundsätzlich sollten bei den 
folgenden Skulptur-Projekten die Mittel für die Erstellung von Informationen in 
Leichter Sprache von Anfang an in das Gesamtbudget eingeplant werden. Mit Blick 
auf die begrenzten Fördermittel hat der Beirat entschieden, die Förderung für dieses 
Projekt nicht in der beantragten Höhe vorzuschlagen. Eine Realisierung ist auch mit 
der reduzierten Förderung möglich (durch das Einwerben weiterer Förderungen oder 
ggf. die Reduzierung der geplanten Seiten). 
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2026 
Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt in Höhe 
von 3.680 € zu fördern.

Anlage 2 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt Lebenshilfe Münster e.V

2241 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage 0177/2026 
Kinderdisco „Brausepalast“ 
Projektinhalt 
Bei dem Projekt „Brausepalast“ handelt es sich um eine inklusive Partyreihe für 
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung (bis 18 Jahre). Diese führt die 
Lebenshilfe Münster in Kooperation mit dem Jugendinformations- und 
Bildungszentrum (Jib) durch. Das geplante Angebot ermöglicht es, Inklusion bereits 
im frühen Alter positiv zu erleben. Beim gemeinsamen Tanzen und Feiern können 
Hürden und Vorurteile abgebaut werden. Gemeinsamkeiten, wie Freude an Musik 
und Spaß, stehen im Vordergrund. Im vergangenen Jahr wurde die Party viermal 
durchgeführt und von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung 
regelmäßig besucht. Die Veranstaltung soll nun siebenmal, immer sonntags von  
14 bis 18 Uhr, im Gleis 22 stattfinden. Die Teilnahme ist kostenlos, um niemanden 
auszuschließen. Die Koordination des Angebots erfolgt durch einen hauptamtlichen 
Mitarbeiter der Lebenshilfe Münster. Vor Ort wird ein Team von Mitarbeitenden der 
Lebenshilfe Münster und vom Gleis 22 anwesend sein. Es gibt eine Kinderanimation, 
die die Kinder zum gemeinschaftlichen Spielen einlädt. Für die Party werden 
spezielle Karten mit Bildern und Preisen erstellt, um allen Menschen einen möglichst 
selbständigen Aufenthalt zu ermöglichen. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Lebenshilfe Münster e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 4.220 € 
Es entstehen Kosten für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Mitarbeitende, 
das Honorar für den DJ sowie die Kinderanimation und Materialien. Die Lebenshilfe 
trägt die Kosten der hauptamtlichen Koordinationskraft. 
Bewertung 
Das für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung offene Angebot fördert im 
frühen Alter eine Kultur des selbstverständlichen Miteinanders von Menschen mit und 
ohne Behinderung. Hürden und Vorurteile können abgebaut werden, 
Gemeinsamkeiten, wie Freude an Musik und Spaß, rücken in den Vordergrund. 
Damit trägt das Projekt zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung 
bei und macht Inklusion konkret erlebbar. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2026 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 4.220 € zu fördern.

Anlage 6 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt Bunter Kreis

2507 Zeichen

Anlage 6 
zur Vorlage 0177/2026 
„Teilhabe sichtbar machen“ – Informationsbroschüre zur Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung und ihren Familien in Münster 
Projektinhalt 
Bei dem Projekt soll eine Informationsbroschüre zur gesellschaftlichen und 
politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Familien in Münster 
entwickelt werden. Die Broschüre soll niedrigschwellig über Beteiligungs-
möglichkeiten, Unterstützungsangebote und Interessenvertretungen in Münster 
informieren und Beispiele gelungener Inklusion und Mitwirkung darstellen. Ziel ist es, 
Menschen mit Behinderung und ihre Familien durch einen verbesserten Zugang zu 
Informationen darin zu stärken, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Erfahrungen 
und Perspektiven aktiv in gesellschaftliche und politische Prozesse einzubringen. 
Ferner soll die Öffentlichkeit für das Thema Inklusion sensibilisiert werden. Die 
Inhalte der Broschüre werden ausgehend von den Erfahrungen, Bedarfen und 
Perspektiven der Betroffenen erstellt. Die Broschüre wird in verständlicher Sprache 
geschrieben, barrierearm gestaltet und auch digital zur Verfügung gestellt. Die 
Broschüre soll über Beratungsstellen, Kliniken, soziale Einrichtungen und die 
Veröffentlichung über bestehende Netzwerke verbreitet werden. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Bunter Kreis Münsterland e. V. 
Der Verein ist in Münster aktiv (u.a. sozialmedizinische Nachsorge in Kliniken). 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 4.200 € 
Kosten für Projektkoordination / Redaktion, Beteiligungsworkshops mit Betroffenen, 
barrierearme Gestaltung der Broschüre, Druckkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit 
und Verbreitung  
Bewertung 
Die Broschüre kann dazu beitragen, insbesondere Familien mit chronisch kranken 
oder behinderten Kindern den Zugang zu für sie wichtigen Informationen zu 
ermöglichen und zu erleichtern und sie zu ermutigen, sich aktiv in die Gestaltung 
einer inklusiven Stadt einzubringen. Durch die Beteiligung von Familien an der 
Erarbeitung der Broschüre wird die Partizipation von Menschen mit Behinderung 
gestärkt. Die Broschüre leistet einen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Der Beirat empfiehlt, den Adressenteil der 
Broschüre so zu gestalten, dass er auf der Website ohne großen Aufwand aktuell 
gehalten werden kann. 
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2026 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 4.200 € zu fördern.

Anlage 1 zur Vorlage V_0177-2026-Förderrichtlinien

5915 Zeichen

Anlage 1 zur V/0177/2026 
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im 
Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von 
Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 
1. Grundlage 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem 
Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat 
V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich 
weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von 
besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung. 
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer 
inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der 
gesamten Stadtgesellschaft. 
Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 
2. Fördergrundsätze 
2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 
2.2  Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft 
zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu 
verankern. 
2.3  Die Aktivitäten und Projekte sollen  konkrete, praxistaugliche Ansätze zur 
Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und 
möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in 
unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu 
verwirklichen.

2 
 
2.4 Gefördert werden können 
- Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung 
Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) -  durchgeführt werden; 
möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen 
der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; 
- Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen 
Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel 
Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für 
Menschen mit Behinderung. 
2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und  für Aufwandsentschädigungen bzw. 
Honorarkosten gewährt werden. 
Nicht gefördert werden:  
- laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), 
- bauliche Maßnahmen und  
- reine Forschungsprojekte. 
2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 
2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der 
Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine 
Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus 
anderen Budgets ist möglich. 
2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
3. Antragsverfahren 
3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 
3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: 
- Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, 
insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen 
Wirkung,  
- erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen,  
- Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten),  
- beantragtes Fördervolumen. 
3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 
3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt 
Münster /Sozialamt, eingehen.

3 
 
3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von 
Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur 
Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens 
jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 
4. Entscheidungsverfahren 
4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt 
zusammensetzt: 
- 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), 
- 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt 
Leben für den Regierungsbezirk Münster, 
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. 
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des 
Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 
4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser 
Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB.  
4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage.  
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 
4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag 
gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 
4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 
4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die 
zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen 
Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und 
Ausgaben) einreichen. 
4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.

Anlage 3 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt EvHi

2521 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage 0177/2026 
Aktionstage des inklusiven Mädchentreffs 
Projektinhalt 
Das EvHi – Ev. Kinder- und Jugendzentrum Hiltrup - bietet im Rahmen der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit jungen Menschen verschiedene Möglichkeiten, ihre Freizeit 
an diesem Ort zu verbringen. Ein Angebot ist ein inklusiver Mädchentreff, der vor 
einem Jahr entstanden ist. Mit zwei Aktionstagen im Rahmen des inklusiven 
Mädchentreffs soll in Hiltrup ein sichtbares Zeichen für Inklusion gesetzt und zugleich 
der inklusive Mädchentreff gestärkt werden. Der erste Aktionstag steht unter dem 
Motto „Meine Welt – Deine Welt – andere Lebenswelten erkunden und die 
Perspektive wechseln“. Vorgesehen sind verschiedene Aktionen, so u.a. ein 
Parcours, durch den Menschen mit einer Augenbinde geführt werden oder den sie im 
Rollstuhl durchfahren können sowie kurze Rollenspiele, die das Erleben von 
Gefühlen vermitteln. Beim zweiten Aktionstag mit dem Motto „Gemeinsam sind wir 
bunt – kreative Mädchen mit und ohne Handicap“ soll ein inklusives Mädchen-
Kunstwerk für eine große Wand in dem Kinder- und Jugendzentrum EvHi entstehen. 
Dieser Aktionstag ist von der Ideensammlung bis zur Umsetzung partizipativ 
angelegt. Das Kunstwerk wird unter Anleitung des Graffiti-Künstlers Tobias Zumloh 
erstellt und verbleibt anschließend als Zeichen gelebter Partizipation im EvHi. Beide 
Aktionstage richten sich an alle interessierten Mädchen mit und ohne Behinderung. 
Die geplanten Aktionstage werden in der Presse und in den sozialen Medien 
veröffentlicht, das soll dazu beitragen, auf Benachteiligungen hinzuweisen und den 
Wunsch nach mehr Verbundenheit sichtbar zu machen. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Ev. Kinder- und Jugendzentrum Hiltrup  
Finanzierung 
beantragte Förderung: 2.200 € 
Es entstehen Kosten für Material für den Parcour, für den Graffiti-Künstler (Honorar- 
und Fahrtkosten), für Assistenzkräfte und für Material. 
Bewertung 
Das Projekt trägt dazu bei, Mädchen mit Behinderung zu stärken, ihre Fähigkeiten 
und Ressourcen sichtbar zu machen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen. Zugleich 
erhalten Mädchen ohne Behinderung einen Einblick in das Leben mit einer 
Behinderung. Die beiden Aktionstage leisten somit auch einen Beitrag zur 
Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und machen 
Inklusion in Hiltrup konkret erlebbar. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2026 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 2.200 € zu fördern.

Beschlussvorlage

3686 Zeichen

V/0177/2026 
V/0177/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"  
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   23.04.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion  
von Menschen mit Behinderung  
Vorberatung 
   17.06.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und  
Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit 
Behinderung in Münster stärken“ gefördert:  
1. Kinderdisco „Brausepalast“  
Antragsteller: Lebenshilfe Münster e.V.  
Zuschuss: 4.220 € € 
2. Aktionstage des inklusiven Mädchentreffs  
Antragsteller: Ev. Kinder- und Jugendzentrum Hiltrup  
Zuschuss: 2.200 €  
3. Peng! Impro Show mit dem Ensemble Negotiating Power für Gehörlose und  
Hörende  
Antragstellerin: Peng! Improtheater GbR 
Zuschuss: 1.700 €  
4. Theater-Aufführung „Nie wieder. Vor allem auch nicht mit uns!“  
Antragsteller: Eintopf e.V. 
Zuschuss: 4.000 €  
Sozialamt 
 
08.04.2026 
 
Ihre  
Ansprechpartnerin: 
Frau Rüter 
Telefon: 492-5027 
RueterD@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0177/2026 
5. „Teilhabe sichtbar machen“ – Informationsbroschüre zur Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung und ihren Familien in Münster  
Antragsteller: Bunter Kreis Münsterland e.V.  
Zuschuss: 4.200 €  
6. Website der Skulptur Projekte 2027 in Leichter Sprache  
Antragsteller: LWL-Museum für Kunst und Kultur  
Zuschuss: 3.680 €  
II. Finanzielle Auswirkungen:  
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe  
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 20.000   
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026 bei der 
o.a. Produktgruppe veranschlagt.  
Begründung: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“  
beschlossen (Anlage 1). Es stehen jährlich Fördermittel in Höhe von 20.000 zur Verfügung.  
Bis zum 31.03.2026 sind sechs Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim  
Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Alle Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der 
Maßnahme gestellt. Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 21.320 € beantragt. Die 
Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für die 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) entwickelt. 
Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des Kompetenzzentrums 
Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der Beauftragten für Menschen 
mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat die Projekte in seiner Sitzung 
am 07.04.2026 beraten. Der Beirat hat für alle sechs Projekte (Anlagen 2 bis 7) eine Förder-
empfehlung ausgesprochen. Bei dem Projekt „Website der Skulptur Projekte 2027 in Leichter 
Sprache“ wurde mit Blick auf die begrenzten Fördermittel eine Förderung nicht in beantragter 
Höhe (5.000 €), sondern in Höhe von 3.680 € empfohlen (Anlage7).  
In Vertretung 
gez. Cornelia Wilkens  
Stadträtin 
Anlagen: 
Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - 
Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“  
Anlagen 2 bis 7: Förderanträge und Bewertung

Anlage 5 zur Vorlage V_0177_2026_Projekt Eintopftheater Münster

2474 Zeichen

Anlage 5 
zur Vorlage 0177/2026 
Theateraufführung „Nie wieder. Vor allem auch nicht mit uns!“ 
Projektinhalt 
In dem Theaterstück „Nie wieder. Vor allem auch nicht mit uns!“ beschäftigt sich ein 
inklusives Ensemble mit der Frage, was wäre, wenn rechte politische Kräfte in 
einigen Jahren die deutsche Bundesregierung anführen würden: Was würde dann 
mit psychisch kranken Menschen passieren? Würde deren Leben wiederum als 
wertlos betrachtet? 11 Bühnendarsteller*innen (psychisch erkrankte und psychisch 
gesunde Menschen) treten als Theater-Chor auf und stellen ihre Perspektiven und 
Befürchtungen dar. Die Historie der LWL-Klinik wird szenisch dargestellt. Auf der 
Bühne diskutiert das Ensemble auch darüber, wie man Szenen gestalten kann und 
was dem Publikum zugemutet werden kann. Das Publikum wird damit konfrontiert, 
ebenso betroffen sein zu können, da eine psychische Erkrankung jeden treffen kann. 
Bei der Wiederaufnahme wird das Stück an die aktuelle politische Lage angepasst 
und die Interaktion mit dem Publikum soll weiter verstärkt werden. Geplant ist eine 
Aufführung an vier Orten in Münster (LWL-Klinik, LWL-Museum für Kunst und Kultur, 
Kunsthaus Kannen, B-Side). Die Aufführungsorte sind so gewählt, um zum einen das 
Publikum in die psychiatrischen Kliniken einzuladen und zum anderen die klinische 
Realität psychisch kranker Menschen in die Mitte der Stadt zu holen. Für die 
Aufführungen wird kein Eintritt erhoben, damit sie für alle zugänglich sind. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Eintopf e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 4.000 € 
Jede Aufführung kostet 1.612,50 € (Leitung, Regie, Training, Aufwands-
entschädigung für Bühnenakteuer*innen, Verbrauchsmaterialien, Fahrtkosten zu den 
Proben). 
Für jede Aufführung soll ein Betrag in Höhe von 612,50 € von den Trägern der 
Spielorte (LWL, Alexianer) aufgebracht werden. In der B-Side wird mit einem „Local 
Ticketing Verfahren“ gearbeitet, hier können unterschiedliche Tickets (auch gratis) 
gekauft werden. 
Bewertung 
Das Projekt macht die Sorgen und Ängste psychisch kranker Menschen sichtbar und 
zeigt die Stärke inklusiver Theaterarbeit auf. Vor allem leistet es einen wichtigen 
Beitrag zur gemeinsamen Auseinandersetzung mit den Auswirkungen aktueller 
rechtsextremer Entwicklungen auf Teilhabe und Inklusion.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. 
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2026 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 4.000 € zu fördern.

Beratungsverlauf (2)

23.04.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration
TOP 13.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0177/2026
Typ
Vorlagen
Datum
07.04.2026
Erstellt
04.03.2026 15:55