2958/2022
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Trampelpfad am Melatenfriedhof zur Grünfläche umwandeln" Az. 50/22 S
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Bürgereingabe Az. 50/22 S - Trampelpfad am Melatenfriedhof
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Köln, 23. März 2022 Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp per E-Mail: Cornelia.Weitekamp@stadt-koe n.de Bürgeranregung nach 824 Gemeindeordnung Trampelpfad am Melatenfriedhof zur Grünfläche umwandeln Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp, sehr geehrte Mitgliederinnen der Bezirksvertretung Lindenthal, obwohl allen Bürger:innen bekannt sein sollte, dass die öffentlichen Grünflächen geschützt werden sollten, siegt leider doch oft die Faulheit. So ist am Melatenfriedhof ein Trampelpfad entstanden, obwohl wenige Meter daneben der gepflasterte Gehweg verläuft: Seite 1 von2 Ich rege an, dass diese Fläche z.B. mit Bügeln oder ähnlichen vor dem Betreten geschützt wird. Ferner kann dort eine ökologisch wertvolle Bepflanzung erfolgen, ggf. erneut in Kooperation mit der Kölner Grünstiftung. Die Fläche befindet sich hier: Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu meiner Anregung. Freundliche Grüße aus Sülz Seite 2 von2
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67 50/22 S Vorlagen-Nummer 2958/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – „Trampelpfad am Melatenfriedhof zur Grünfläche umwandeln" Az. 50/22 S Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Der Ausschuss beschließt die Eingabe des Petenten abzulehnen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent geht davon aus, dass an der betreffenden Stelle durch unsachgemäße Nutzung ein Tram- pelpfad durch eine Grünfläche entstanden ist und möchte diese durch Bügel oder ähnliches schützen. Nach dem Einbau der Schutzmaßnahmen soll die Fläche eine ökologisch wertvolle Bepflanzung er- halten. Die Grundannahme eines Trampelpfades durch unsachgemäße Nutzung einer Grünfläche ist jedoch nicht korrekt. Vielmehr handelt es sich hier um eine planmäßig angelegte Wegeverbindung mit einer wassergebun- denen Decke. Die wassergebundene Decke wurde vor kurzem gemäß Unterhaltungsplan erneuert. Das Beet zwischen dieser wassergebundenen Decke und dem, vom Petenten erwähnten, gepflaster- ten Weg wird aufgrund seiner Bepflanzung von Passanten respektiert und benötigt daher keine zu- sätzlichen Schutzmaßnahmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2958/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.10.2022
- Erstellt
- 07.09.2022 11:15