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V/0403/2009

Baublock Schulstraße

Vorlagen 28.05.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 23.06.2009, TOP 6.8

V403Anlage

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5559 Zeichen

V/0403/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baublock Schulstraße 
Zuwendungsvertrag zwischen Stadt Münster und Wohn + Stadtbau GmbH zur Mittelfinanzierung 
zusätzlicher Kfz-Stellplätze 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Wohn + Stadtbau, Wohnungsunternehmen der Stadt 
Münster GmbH, einen Zuwendungsvertrag abzuschließen, der für den Fall der Bebauung des von 
der Stadt erworbenen Grundstücks die Mitfinanzierung von insgesamt 30 zusätzlichen Stellplätzen 
in den Tiefgaragen zur Vermietung an Bewohner des umliegenden Wohnquartiers vorsieht. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass  
 
-  mit der Gewährung der Zuwendung an die Wohn + Stadtbau GmbH für die Herstellung zusätz- 
   licher Stellplätze in den Jahren 2010 und 2011 Auszahlungen in Höhe von max. 600.000 Euro  
   anfallen, 
-  mit Beginn des Nutzungsrechtes an den Stellplätzen für die Dauer von 30 Jahren  
   Aufwendungen in Höhe von max. 20.000 Euro jährlich entstehen und 
-  den Aufwendungen über den gleichen Zeitraum und in gleicher Höhe Erträge aus der  
   Auflösung des Sonderpostens aus Stellplatzablösebeträgen gegenüberstehen.         
 
Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die erforderlichen Ermächtigungen im 
Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2010 bei der Produktgruppe 1201 „Bereitstellung 
von Verkehrsflächen und –anlagen“ zusätzlich zur Verfügung stellt. 
 
 
Begründung: 
Das Wohnquartier im Bereich Grevener Straße, Altumstraße, Uppenbergstraße und Schulstraße 
mit oberirdischer Wohnbebauung und unterirdischen Tiefgaragen wird von der Wohn + Stadtbau 
Vorlagen-Nr.: 
V/0403/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Dapper 
Ruf: 
492-6127 
E-Mail: 
Dapper@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.06.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0403/2009 
GmbH (im folg. „W + S“) auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch entwickelt. Das Grundstück 
dafür hat die W + S von der Stadt erworben. Eine Bauverpflichtung wurde weder im Grundstücks-
kaufvertrag noch in einem Städtebaulichen Vertrag vereinbart. 
 
 
Die bauordnungsrechtlich notwendigen Kfz-Stellplätze werden im Rahmen der Bauantragstellung 
ausnahmslos auf dem Grundstück nachgewiesen. Durch die Baumaßnahme entfallen jedoch bis-
her vorhandene öffentliche Stellplätze entlang der Grevener Straße. Um die dadurch bedingte Er-
höhung des bereits jetzt vorhandenen starken Park drucks im umliegenden Wohnquartier aufzu-
fangen, ist als Ersatz für den Wegfall der öffentlichen Stellplätze die Herstellung von zusätzlichen 
Stellplätzen über die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze hinaus erforderlich.  
 
 
Zur Herstellung zusätzlicher Stellplätze ist die W + S gesetzlich nicht verpflichtet. Sie hat sich aber 
bereit erklärt, in den Tiefgaragen 30 zusätzliche Stellplätze zur Nutzung für die Bewohner des um-
liegenden Wohnquartiers herzustellen, wenn die Mehr kosten von der Stadt in Höhe von 75 % der 
Herstellungskosten bis max. 20.000,00 € je Stellplatz (brutto, d.h. Umsatzsteuer geht zu Lasten 
von W + S) mitgetragen werden. 
 
 
Die Stadt hat die Möglichkeit, den Zuschuss aus eingezahlten Ablösebeträgen gem. § 51 Abs. 5 
der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) zu finanzieren. Diese Gel-
der können gem. § 51 Abs. 6 BauO NW nur verwendet werden 
 
 
a) für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet, 
b) für investive Maßnahmen zur Verbesse rung des öffentlichen Personennahverkehrs oder 
c) für investive Maßnahmen zur Ve rbesserung des Fahrradverkehrs. 
 
 
Ein Zuschuss an die W +S wäre demnach von der gesetzlich vorgegebenen Zweckbestimmung 
(hier: lit. a)) abgedeckt. 
 
 
Die Rahmenbedingungen für die Zahlung des Zuschusses wären im Regelfall in einem Städtebau-
lichen Vertrag festzulegen. Da ein solcher mit der W + S in diesem Falle nicht abgeschlossen wur-
de, sind die Regelungen in einem gesonderten „Zuwendungsvertrag“ zu treffen. Ein Entwurf dazu 
ist mit der W + S inhaltlich mit folgenden Eckpunkten
 abgestimmt worden: 
 
 
a) Herstellungsverpflichtung von 30 zusätzlichen Kfz-Stellplätzen in den Tiefgaragen  für den 
Fall der Bebauung des Grundstücksareals sowie dauerhafte Erhaltung und Unterhaltung. 
 
b) Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren nur zugunsten von Personen, die von der Stadt 
benannt werden. Voraussetzung ist, dass diese Personen ihren Wohnsitz innerhalb des in 
der Anlage gekennzeichneten Wohnquartiers (wird auch Anlage zum Vertrag) nachgewie-
sen haben (Hinweis: das von der W + S herzustellende Wohnquartier ist davon ausge-
nommen). 
 
c) Verpflichtung der Stadt zur Zahlung des Zuschusses in Höhe von 75 % der Herstellungs-
kosten bis max. 20.000,00 € je Stellplatz, fällig jeweils nach Herstellung und finanziert aus 
eingezahlten Ablösebeträgen nach § 51 Abs. 5 BauO NW. 
 
d) Liegenschaftliche Sicherung der vertragsgemäßen Verwendung. 
 
e) Nachweispflicht der W + S gegenüber der Stadt bzgl. abgeschlossener Mietverträge.

- 3 - 
V/0403/2009 
 
f) Rückforderungsrecht der Stadt im Falle von Vertragsverletzungen. 
 
 
Der Vertrag kann erst auf der Grundlage eines AFBL-Beschlusses abgeschlossen werden. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Altumstraße
  • Grevener Straße
  • Uppenbergstraße
  • Schulstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0403/2009
Typ
Vorlagen
Datum
28.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37