1824/2018
Kleinkindgerechte Ausstattung der Spielplätze im Bezirk Nippes AN/0778/2018
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
3724 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 1824/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2018 Kleinkindgerechte Ausstattung der Spielplätze im Bezirk Nippes AN/0778/2018 Die Verwaltung wird gebeten, die Spielplätze im Stadtbezirk dahingehend zu prüfen, ob sie mit kleindkindergerechten Spielgeräten ausgestattet sind. Spielplätze, die im Ergebnis nicht kleinkin- dergerecht sind mögen dahingehend optimiert werden. Begründung: Die meisten Spielplätze im Stadtbezirk Nippes sind so ausgestattet, dass sie das Spielen für Kin- der ab 3 Jahren ermöglichen. Die Spielplätze werden aber in erster Linie von Kleinkindern im Alter von unter 3 Jahren besucht, die noch nicht zur Kindertagestätte gehen. Spielgeräte, die auf Kleinkinder der Altersgruppe unter 3 Jahren ausgerichtet sind, wie z.B. sogenannte Kleinkinder- /Babyschaukeln, Kleinkinderrutschen oder Kleinkinderwippen findet man so gut wie nie auf städ- tischen Spielplätzen im Stadtbezirk Nippes. Nippes gehört zu den kinderreichsten Orten deutschlandweit. Der Bezirk Nippes zieht immer mehr Familien an und dies gilt es entsprechend zu fördern. Hierzu gehört auch die Ausstattung der Spielplätze an die Bedürfnisse der Kinder. Spielplätze sind hochfrequentiert und unter Woche eben meist von Kleinkindern. Diese Tatsache muss sich in der Gestaltung der Spielplätze wiederfinden und entsprechend be- rücksichtigt werden. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass möglichst wohnungsnah attraktive Freiflächen zur Verfügung stehen, welche zum Spielen und Bewegen einladen. Vor diesem Hintergrund ist das Amt für Kinder, Jugend und Fam ilie stetig darum bemüht, das stadtweit bestehende Angebot an Spiel- und Bewegungsflächen aufzuwerten. Das Spielangebot auf öffentlichen Spielplätzen richtet sich hierbei vorrangig an Kinder und Jugendl i- che im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. Jüngere Kind er können die Spielflächen natürlich auch gerne nutzen, jedoch ist in diesem Fall eine erhöhte Aufsicht durch die Begleitpersonen erforderlich, da die Spielgeräte nicht für diese Altersgruppe konzipiert sind. Gemäß der Satzung der Stadt Köln für private Spielflächen für Kleinkinder sind die Spielflächen für die jüngeren Kinder ( 0 bis 6 Jahre) grundsätzlich von den Hauseigentümern auf den privaten Hau s- grundstücken herzurichten. 2 Gemäß der Europäischen Spielplatznorm 1176 wird zwischen Spielgeräten für Ki nder ab 3 Jahren und Spielgeräten, die auch für Kinder unter 3 Jahren geeignet sind, unterschieden. Die bedeutet U n- terschiede in der Ausführung von bekletterbaren Spielgeräten. Vor dem Hintergrund der gegebenen begrenzten Flächenressourcen wird seitens de s Amtes für Ki n- der, Jugend und Familie dennoch darauf geachtet, dass bei Bedarf und ausreichend vorhandener Fläche auch auf öffentlichen Spielflächen ein Spielangebot für jüngere Kinder bereitgehalten wird. Im Bezirk Nippes ist ein erheblicher Fehlbedarf an öffentlichen Spielflächen für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren zu verzeichnen. Vorrangig wird daher für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes adäquates attraktives Angebot auf den wenigen vorhand e- nen öffentlichen Spielplätzen zur Verfügung gestellt. Die Bedürfnisse jüngerer Kinder werden aber auch weiterhin auf öffentlichen Spielflächen in besond e- rer Weise berücksichtigt werden, wenn dies aus Platzgründen möglich ist, sodass auch jüngere Ki n- der und ihre Begleitpersonen dort bedarfsgerechte Spielangebote vorfinden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1824/2018
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 05.06.2018
- Erstellt
- 30.05.2018 09:21