Mandari Insight

1315/2019

Errichtung eines Neubaus mit Dreifeldsporthalle für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule am Standort Ossietzkystr., Köln-Longerich

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.04.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2019, TOP 10.5

Anlage 0 zu 1315-2019 - Begründung der Dringlichkeit

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 zu 1315-2019 - Begründung der Dringlichkeit

314 Zeichen

Anlage 0 zu 1315/2019 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Gemäß des aktuellen Baufortschritts ist die Einrichtung des Gebäudes dringend erforderlich, 
sodass eine Mittelfreigabe durch die erforderlichen politischen Gremien unverzüglich 
einzuholen ist. Dies soll einen Leerstand des neuerrichteten Gebäudes vermeiden.

Beschlussvorlage Rat

3221 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 1315/2019 
Freigabedatum 
 25.04.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines Neubaus mit Dreifeldsporthalle für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule am 
Standort Ossietzkystr., Köln-Longerich 
 
hier: Einrichtung und Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des 
Teilfinanzplanes 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen bei 4014-0301-5-1124. 
 
Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2019 die Einrichtung des Neubaus mit Dreifeldsporthalle für die 
Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule am Standort Ossietzkystr., Köln-Longerich mit Gesamtkosten in 
Höhe von rd. 4,1 Mio. € mit gleichzeitiger investiver Mittelfreigabe in Höhe von 1,5 Mio. € im Teilfi-
nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-5-1124. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.05.2019 
Finanzausschuss 20.05.2019 
Rat 21.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1,5 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2,6 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen    100.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Mit Baubeschluss vom 12.05.2015 hat der Rat der Errichtung eines Neubaus mit Dreifeldsporthalle 
für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule am Standort Ossietzkystr., Köln-Longerich zugestimmt 
(Vorlage 0034/2015) und den Bedarf zur Einrichtung bestätigt. 
 
Der Neubau wird inkl. der Dreifeldsporthalle im Sommer 2019 an die Schule übergeben und ist bis 
dahin einzurichten. Die Einrichtungskosten liegen gemäß Beschluss bei insgesamt rd. 4,1 Mio. €. Die 
Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rd. 1,5 Mio. € erfolgt in 2019 aus im Teil-
finanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-5-1124 veranschlagten Mitteln. Die Finanzierung der 
konsumtiven Einrichtungsgegenstände in Höhe von rd. 2,6 Mio. € sowie der bilanziellen Abschreibung 
in Höhe von rd. 100.000 € p.a. erfolgt im Haushaltsjahr 2019 bzw. in den Folgejahren aus im Teiler-
gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen sowie in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibung veranschlagten Mitteln. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

Beratungsverlauf (3)

06.05.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2019 Finanzausschuss
TOP 7.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2019 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1315/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.04.2019
Erstellt
09.04.2019 14:11