1315/2019
Errichtung eines Neubaus mit Dreifeldsporthalle für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule am Standort Ossietzkystr., Köln-Longerich
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Anlage 0 zu 1315-2019 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 zu 1315/2019 Begründung der Dringlichkeit Gemäß des aktuellen Baufortschritts ist die Einrichtung des Gebäudes dringend erforderlich, sodass eine Mittelfreigabe durch die erforderlichen politischen Gremien unverzüglich einzuholen ist. Dies soll einen Leerstand des neuerrichteten Gebäudes vermeiden.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/21 Vorlagen-Nummer 1315/2019 Freigabedatum 25.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung eines Neubaus mit Dreifeldsporthalle für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule am Standort Ossietzkystr., Köln-Longerich hier: Einrichtung und Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei 4014-0301-5-1124. Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2019 die Einrichtung des Neubaus mit Dreifeldsporthalle für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule am Standort Ossietzkystr., Köln-Longerich mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 4,1 Mio. € mit gleichzeitiger investiver Mittelfreigabe in Höhe von 1,5 Mio. € im Teilfi- nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-5-1124. Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.05.2019 Finanzausschuss 20.05.2019 Rat 21.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1,5 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2,6 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 100.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit Baubeschluss vom 12.05.2015 hat der Rat der Errichtung eines Neubaus mit Dreifeldsporthalle für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule am Standort Ossietzkystr., Köln-Longerich zugestimmt (Vorlage 0034/2015) und den Bedarf zur Einrichtung bestätigt. Der Neubau wird inkl. der Dreifeldsporthalle im Sommer 2019 an die Schule übergeben und ist bis dahin einzurichten. Die Einrichtungskosten liegen gemäß Beschluss bei insgesamt rd. 4,1 Mio. €. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rd. 1,5 Mio. € erfolgt in 2019 aus im Teil- finanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-5-1124 veranschlagten Mitteln. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungsgegenstände in Höhe von rd. 2,6 Mio. € sowie der bilanziellen Abschreibung in Höhe von rd. 100.000 € p.a. erfolgt im Haushaltsjahr 2019 bzw. in den Folgejahren aus im Teiler- gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen sowie in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibung veranschlagten Mitteln. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1315/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.04.2019
- Erstellt
- 09.04.2019 14:11