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3843/2019

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes; Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach

Beschlussvorlage Ausschuss 19.11.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.03.2020, TOP 10.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Strukturskizze

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Anlage 6 Stellungnahme zum Änderungsantrag der BV 7

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Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll

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Anlage 4 Übersicht-Wohnbaupotential

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Anlage 2 Erläuterung

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

4882 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Bölc Az 
Vorlagen-Nummer 
 3843/2019 
Freigabedatum 
19.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet 
nördlich der Kennedystraße, östlich der Grünfläche an der Straße Im Falkenhorst, südlich der 
Schubertstraße und westlich des Waldstückes in Urbach (Gemarkung Urbach, Flur 4, 
Flurstücke 3, 157, 294, und teilweise 184, 454 sowie in der Gemarkung Eil, Flur 18 mit den 
Flurstücken 411, 412 und teilweise 410) —Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-
Urbach— aufzustellen mit dem Ziel, Allgemeines Wohngebiet, Fläche für Gemeinbedarf, öffent-
liche Grünflächen, Planungsrecht für ein Gymnasium (6/8-zügig) im südlichen Bereich des 
Plangebietes und für ca. 250 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern sowie eine 
Kindertagesstätte im nördlichen Bereich) festzusetzen; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zu-
stimmt. 
 
 
 
 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(Beschlussvorlage 1028/2015) beschlossen. Dabei wurde ermittelt, welche Wohnbaureserveflächen 
im Stadtgebiet, für die noch keine Baureife, das heißt Planungsrecht und gesicherte Erschließung, 
vorliegt, als Ressourcen vorhanden sind. Das Gebiet nördlich der Kennedystraße mit dem Arbeitstitel 
"Östlich Im Falkenhorst" (Fläche 7.08), angrenzend an die Schubertstraße, ist eine dieser Potential-
flächen. 
 
Die Vorhabenträgerin RBL RheinBauLand AG hat am 24.10.2019 zur Umsetzung der Wohnungsbau-
potentialfläche die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung von Planungsrecht für 250 
Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern sowie einer Kindertagesstätte im nördlichen Teil des Plange-
bietes und einer weiterführenden Schule (Gymnasium 6/8-zügig) beantragt. 
 
Das Plangebiet liegt rechtsrheinisch im Südosten Kölns im Stadtbezirk 7 im Stadtteil Porz-Urbach. 
Das Gebiet liegt nördlich der Kennedystraße, östlich der Grünfläche an der Straße Im Falkenhorst, 
südlich der Schubertstraße und westlich des Waldstückes in Urbach (Gemarkung Urbach, Flur 4, 
Flurstücke 3, 157, 294, und teilweise 184, 454 sowie in der Gemarkung Eil, Flur 18 mit den 
Flurstücken 411, 412 und teilweise 410) und hat eine Größe von ca. 6,6 ha. 
 
Die Wohnungsnachfrage in Köln-Urbach ist, wie in den meisten anderen Stadtteilen Kölns, sehr hoch. 
Das Vorhaben trägt damit zur Verbesserung der derzeitigen Wohnsituation bei. Es entspricht auch 
der städtischen Zielsetzung, Grundstücke im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden 
qualifiziert zu verdichten. 
 
Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Realisierung einer nachverdichteten Wohnnutzung zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebau-
ungsplanes erforderlich. 
 
Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität wird die Investorin in Abstimmung mit 
der Verwaltung ein Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) durchführen. Die frühzeitige 
Beteiligung der Dienststellen, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat ökologische 
Anforderungen und zu untersuchende relevante Umweltbelange (Landschaftspflegerischer Fachbei-
trag, Artenschutz, Verkehr, Lärm, Klima, Boden, Wasser) ergeben. Die Umsetzungsmöglichkeiten im 
Plangebiet werden im Rahmen der Vorbereitung des Qualifizierungsverfahrens geprüft und entspre-
chende Vorgaben in die Aufgabenstellung aufgenommen. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB soll auf der Grundlage der 
Machbarkeitsstudie erfolgen und die Ergebnisse in die Aufgabenstellung des Qualifizierungsverfah-
rens einfließen. 
 
Das Vorhaben berücksichtigt die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM) der Stadt 
Köln in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 zu dessen Anwendung die Investorin ihre 
Zustimmung (Anwendungszustimmung) am 05.07.2019 gegenüber dem Stadtplanungsamt erteilt hat. 
 
Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die 
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Erläuterungen 
Anlage 3 Städtebauliche Strukturskizze 
Anlage 4 Übersichtsplan Wohnbaupotentialflächen

Anlage 3 Strukturskizze

126 Zeichen

Städtebauliche Strukturskizze zum Planungsvorhaben
Östlich Im Falkenhorst
in Köln-Porz-Urbach
Anlage 3
Legende
Maßstab 1:2.500

Anlage 6 Stellungnahme zum Änderungsantrag der BV 7

7788 Zeichen

Anlage 6 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz  
vom 30.01.2020 zum  
 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes;  
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
3843/2019 
 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Porz hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Änderungen empfoh-
len.  
 
Der Änderungsauftrag lautet: 
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen im Satz 1 der Vorlage das 
Wort „Gymnasium“ gegen das Wort „Gesamtschule“ zu ersetzen: 
 
„1. beschließt, ... , Planungsrecht für eine Gesamtschule (6/8-zügig) im südlichen Bereich des 
Plangebietes und für ca. 250 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern sowie eine Kindertagesstätte 
im nördlichen Bereich) festzusetzen.“ 
Es soll geprüft werden, ob eine Grundschule auf diesem Areal verwirklicht werden kann. 
 
Weiterhin soll eine verstärkte Buslinie dem gesteigerten Bedarf Rechnung tragen. Geprüft werden 
soll in diesem Zusammenhang auch eine Anbindung von Porz Markt → Porz S-Bahn → Frankfur-
ter Str. über z.B. die Schubertstr. → Leidenhausener Str. über Hirschgraben mit Haltestelle auf 
dem Hirschgraben an Gut Leidenhausen und zum Flughafen Köln-Bonn. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Bei der „Neugründung“ einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums entstehen Plätze in der Se-
kundarstufe I und II. 
 
Nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung bestehen im Stadtbezirk Porz und im ganzen 
Stadtgebiet Bedarfe sowohl für einen Ausbau der bestehenden Gesamtschulkapazitäten als auch 
für den Ausbau bestehender Gymnasialschulkapazitäten, die beide vordringlich sind und in glei-
cher zeitlicher Perspektive realisiert werden müssen. 
 
Zu der im Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ (Vorlage 3843/2019) dargestellten Schule empfiehlt 
die Schulentwicklungsplanung vordringlich die Nutzung als Gymnasium und bittet die politischen 
Gremien dringendst um Unterstützung und Zustimmung. 
 
Die regionalen und teilweise überregionalen Gymnasialbedarfe, die sich insbesondere aus der G9-
Umstellung sowie der positiv demografischen Entwicklung ergeben, werden andernfalls nicht zu 
decken sein. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat sich mit dem Beschluss zur Schulbaumaßnahmenliste (Vorlage 
2905/2019) bereits mit der Möglichkeit beschäftigt, ob das für Porz vorgesehene Gymnasialgebäu-
de (Auftragsnummer 118) als Gesamtschulstandort geplant werden soll. Im Hinblick auf die zu-
künftig zu meisternden Bedingungen, das heißt durch die G9-Umstellung erheblich erhöhten Gym-
nasialbedarfe hatte der Rat der Stadt Köln bereits die Entscheidung zur schnellstmöglichen Reali-
sierung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz getroffen.

- 2 - 
 
 
 
Um gleichzeitig auch die wichtigen Gesamtschulplätze zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung die 
zeitnahe Erweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule vor. Bereits in der Vorlage 1849/2018 wurde 
die Prüfung zu einer schnellstmöglich baulichen Erweiterung – als Basis für die schulrechtliche 
Erweiterung – der Lise-Meitner-Gesamtschule um 14 Klassen sowie 3 naturwissenschaftliche 
Räumen in Containerbauweise vorgestellt. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich weiterhin die Tendenz in einem „zweigliedrigen Schul-
system“ mit Gesamtschulen und Gymnasien fortsetzt. Daher wird es in der Konsequenz voraus-
sichtlich auch im Stadtbezirk Porz dazu kommen, dass bestehende Schulstandorte von Haupt- und 
Realschulen zukünftig eine andere Nutzung erfahren. 
 
Die geänderte Nutzung eines Schulstandortes geht dabei immer mit der schulrechtlichen Schlie-
ßung (in der Regel auslaufend) der bestehenden Schulen und der schulrechtlichen Errichtung der 
neuen Schulen (aufbauend ab dem 5. Schuljahr) einher. 
 
Da das vorgesehene Wohngebiet Zündorf-Süd noch nicht in der Einwohnerprognose berücksich-
tigt ist, sieht die Verwaltung aufgrund des erwarteten Bevölkerungszuwachses zum einen Bedarfe 
an zusätzlichen Grundschulplätzen zum anderen auch in Sekundarstufe I und II. Diese Plätze soll-
ten wohnortnah (2 km) im vorgesehenen Plangebiet berücksichtigt werden. Um ein umfassendes 
Abschlussangebot für die Sekundarstufen I und II anbieten zu können, wäre eine Gesamtschule in 
Zündorf-Süd für die Verwaltung die Schulform der 1. Wahl.  
 
Weitere Ausführungen zur Bedarfssituation und den Handlungsoptionen zur Bedarfsdeckung im 
Stadtbezirk Porz, unter Berücksichtigung der während der Beratungen über die Schulentwick-
lungsplanungen 2016 und 2018 durch die Bezirksvertretung Porz eingebrachten Anregungen und 
Prüfaufträge, werden mit der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 erfolgen. Die 
Vorlage soll ab dem 12.03.2020 in den Bezirksvertretungen beraten und am 27.04.2020 dem 
Schulausschuss zur Erstberatung vorgelegt werden. 
 
Die Raumgewinne durch den im Sommer 2012 abgegangenen Doppeljahrgang sind inzwischen 
wieder mit Klassen belegt. In den Gymnasien werden heute (im G8-System) genauso viele Schü-
ler*innen geführt, wie im letzten G9 Jahrgang 2012/13.  
 
Schule funktioniert nach dem Prinzip, dass abgehende Schüler*innen ihren Platz frei machen für 
Schulneulinge. Durch die Rück-Umstellung auf G9 wird es jedoch im Schuljahr 2025/26 keine Ab-
gänger an Gymnasien geben. Es bestehen dann keine Reserven, um die erwarteten Schulneulin-
ge dieses Schuljahres an den Gymnasien aufzunehmen. Eine Aufnahme wäre nur möglich, wenn 
rechtzeitig neue, zusätzliche Plätze in Gymnasialform geschaffen werden würden, um die erforder-
lichen Räume an den einzelnen Gymnasien bis dahin „anzusparen“. Es geht bei diesem Jahrgang 
im einen kompletten Einschulungsjahrgang von mehr als 4.000 Kindern, für die die Gefahr besteht, 
dass für einen überwiegenden Anteil kein Schulplatz, weder an Gymnasien, noch an Gesamtschu-
len oder einer anderen Schulform zur Verfügung steht. 
 
Daher ist es essentiell, dass am Standort „Östlich Im Falkenhorst“ ein Gymnasium entsteht. 
Der Standort Schubertstraße wurde als einer von maximal drei Standorten stadtweit identifiziert, an 
denen ein Schulneubau für ein Gymnasium schnellstmöglich realisiert werden kann, um dem 
Raumbedarf an Gymnasien begegnen zu können, der aus der Kombination der demografischen 
Entwicklung und G9 entsteht. 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Beschluss der Bezirksvertretung 
Porz nicht zu folgen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, im B-Plan die Festlegung „Gemeinbedarf“ mit dem Signet Schule vor-
zusehen. 
Die Entscheidung über die Schulform neuer Schulen in der Sekundarstufe I darf nur durch den Rat 
der Stadt Köln getroffen werden.

- 3 - 
 
 
 
In der Begründung zum Antrag führen die Antragsteller aus, dass nur mit einem Grundschulstand-
ort im B-Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ Kindern aus den Gebieten an der Leidenhausener 
Straße ein Schulweg unter 2 km angeboten werden könne. 
Von der Leidenhausener Straße in Eil geht in Höhe der Hausnummer 4 die Schulstraße ab. An der 
Schulstraße 23 liegt die Grundschule „Unter Birken“. Somit besteht schon heute in Eil für die 
Wohngebiete um die Leidenhausener Straße ein wohnortnahes Grundschulangebot. Als Anlage ist 
eine Übersicht der (Grund-) Schulstandorte beigefügt, die in einem 2 km Radius um das Plange-
biet „Östlich Im Falkenhorst“ liegen. 
 
Die in der Begründung aufgeführte Argumentation für einen zusätzlichen Grundschulstandort im 
Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ ist nicht nachvollziehbar. Auch kann der Bedarf für eine zu-
sätzliche Grundschule, neben den bisher in den Stadtteilen Porz, Urbach, Eil und Elsdorf vorgese-
henen Erweiterungs- und Neuerrichtungsplanungen nicht begründet werden (siehe Antwort der 
Verwaltung 0312/2020 zu AN/0127/2020). Dort hat die Verwaltung bereits ausführlich die Grund-
schulsituation in der Planungsregion Porz, Finkenberg, Eil, Urbach und Elsdorf dargestellt.

- 4 -

Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll

2989 Zeichen

Ge
schäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 97327  
Fax       : (0221) 
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de
Datum: 03.02.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 30.01.2020 
öffentlich 
7.2 B
eschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
3843/2019 
Bez
irksbürgermeister van Benthem stellt den Änderungsantrag nach kurzer Diskus-
sion zur Abstimmung und lässt anschließend über die so ergänzte Gesamtvorlage 
abstimmen.  
Besch
luss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das Gebiet nördlich der Kennedystraße, östlich der Grünfläche an der
Straße Im Falkenhorst, südlich der Schubertstraße und westlich des
Waldstückes in Urbach (Gemarkung Urbach, Flur 4, Flurstücke 3, 157, 294, und
teilweise 184, 454 sowie in der Gemarkung Eil, Flur 18 mit den Flurstücken 411,
412 und teilweise 410) —Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-
Urbach— aufzustellen mit dem Ziel, Allgemeines Wohngebiet, Fläche für Ge-
meinbedarf, öffentliche Grünflächen, Planungsrecht für ein Gymnasium (6/8-
zügig) im südlichen Bereich des Plangebietes und für ca. 250 Wohneinheiten in
Mehrfamilienhäusern sowie eine Kindertagesstätte im nördlichen Bereich) fest-
zusetzen;
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Ein-
schränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, Frau Wilden und von Herrn Geraedts 
Anlage 5

zugestimmt. 
 
7.2.1 Änderungsantrag der Fraktion die Grünen zu TOP 7.9: Bebauungsplan, 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst 
AN/1700/2019 
Der Antrag wurde seitens der Fraktion der Grünen, aufgrund des gemeinsamen Än-
derungsantrages zurückgezogen. 
7.2.2 Änderungsantrag zur Vorlage 3843/2019 - Bebauungsplan Östlich im 
Falkenhorst 
AN/0192/2020 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen im Satz 1 der 
Vorlage das Wort „Gymnasium“ gegen das Wort „Gesamtschule“ zu ersetzen: 
„1. beschließt, ... , Planungsrecht für eine Gesamtschule (6/8-zügig) im südlichen 
Bereich des Plangebietes und für ca. 250 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern 
sowie eine Kindertagesstätte im nördlichen Bereich) festzusetzen.“ 
Es soll geprüft werden, ob eine Grundschule auf diesem Areal verwirklicht werden 
kann. 
Weiterhin soll eine verstärkte Buslinie dem gesteigerten Bedarf Rechnung tragen. 
Geprüft werden soll in diesem Zusammenhang auch eine Anbindung von Porz Markt 
→ Porz S-Bahn → Frankfurter Str. über z.B. die Schubertstr. → Leidenhausener Str. 
über Hirschgraben mit Haltestelle auf dem Hirschgraben an Gut Leidenhausen und 
zum Flughafen Köln-Bonn. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, Frau Wilden und von Herrn Geraedts  
zugestimmt.

Anlage 4 Übersicht-Wohnbaupotential

121 Zeichen

Übersichtsplan zu den Wohnbaupotentialflächen
Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Anlage 4
Legende
Maßstab 1:5.000

Anlage 2 Erläuterung

28211 Zeichen

Anlage 2 
 
Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept  
 
Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
  
1  Anlass und Ziel der Planung 
 
1.1 Anlass der Planung 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 das Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen (Beschlussvorlage 1028/2015) beschlossen. Dabei wurde ermittelt, welche Wohn-
baureserveflächen im Stadtgebiet, für die noch keine Baureife, das heißt Planungsrecht und 
gesicherte Erschließung, vorliegt, als Ressourcen vorhanden sind. Das Gebiet nördlich der 
Kennedystraße mit dem Arbeitstitel „Östlich Im Falkenhorst“ (Fläche 7.08), angrenzend an 
die Schubertstraße, ist eine dieser Potentialflächen. 
 
 
1.2 Ziel der Planung 
 
Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist zum einen die Entwicklung von Wohnraum, 
die Sicherung des Freiraumangebots, da es im Einzugsbereich des Stadtteiles Porz-Urbach 
gilt, die Wohnfunktion und das wohnortnahe Freiraumangebot langfristig zu stärken. Zum 
anderen soll die vom Rat der Stadt Köln priorisierte Schulbaumaßnahme (Projektnummer 
118, GY Porz), der Neubau einer weiterführenden Schule, auf dem südlichen Teilbereich des 
Plangebietes planungsrechtlich gesichert und entwickelt werden. Für die ehemals festge-
setzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof besteht heute kein Bedarf 
mehr. Deshalb sollen auf dem Grundstück nördlich der Kennedystraße circa 250 Wohnein-
heiten, eine Kindertageseinrichtung sowie ein sechs- bis achtzügiges Gymnasium entstehen. 
Ein weiteres Ziel ist es, den angrenzenden Freiraum in das städtebauliche Planungskonzept 
einzubeziehen und zu qualifizieren.  
 
Die geplante Bebauung wird sich in die umgebende Bestandsbebauung einfügen und durch 
die Abrundung wird zusätzliches Wohnraumpotenzial erschlossen. Die gut erschlossene La-
ge und die angrenzenden Wohnbauflächen rechtfertigen eine Abrundung im Sinne einer 
sparsamen Flächeninanspruchnahme. 
 
Aufgrund der Lage am nördlichen Ortsrand von Porz-Urbach im Übergang zum Friedhof und 
der unvollendeten Siedlungsstruktur des Stadtteils Urbach westlich des Friedhofs eignet sich 
das Areal für eine städtebauliche Betrachtung in einem größeren Zusammenhang. Eine ge-
ordnete Siedlungs- und Ortsrandarrondierung im Osten von Eil und im Norden von Urbach 
ist städtebauliches Ziel, sodass die Entwicklung der Fläche „Östlich Im Falkenhorst“ in Zu-
sammenhang mit einer weiteren Potentialfläche nördlich des Friedhofs Leidenhausen mit 
dem Arbeitstitel „Leidenhausener Straße“ steht. Auch bei dieser Fläche handelt es sich um 
eine Potentialfläche aus dem oben angeführten Stadtentwicklungskonzept (Fläche 7.05). 
Beide Flächen sollen durch ein gemeinsames städtebauliches Verfahren qualifiziert werden. 
Um eine geordnete und ganzheitliche Entwicklung und Arrondierung des Siedlungsrandes 
von Porz-Urbach zu gewährleisten, wird ein Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftra-
gung) seitens der Investorin, einer Projektgesellschaft der RBL RheinBauLand AG, durchge-
führt werden.  
 
Ziel ist es, eine qualifizierte städtebauliche Konzeption zu erhalten, welche die lokale Integri-
tät und architektonische Qualität der Gesamtentwicklung sicherstellt.  
 
Die Umsetzung der beiden Baugebiete erfolgt im Anschluss durch zwei separate Bebau-
ungsplan-Verfahren.

2 
Die Stadt Köln ist eine wachsende Stadt. In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 be-
schlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) strebt die Stadt Köln darum 
für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 eine Neubautätigkeit von insgesamt rund 
42.550 Wohneinheiten (WE) in Mehrfamilienhäusern an. Hierzu wird das Vorhaben mit circa 
250 zusätzlichen Wohneinheiten einen Beitrag leisten 
 
 
2  Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Das Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ liegt im Stadtbezirk 7, Köln-Porz, im Stadtteil Ur-
bach, wird von der Kennedystraße erschlossen und umfasst eine Fläche von circa 6,6 ha. 
Der Geltungsbereich wird im Westen von den 15-geschossigen Hochhäusern an der Straße 
Im Falkenhorst Nr. 2-10 und durch die Grünfläche mit Spielplatznutzung begrenzt. Im Süden 
stellen zum einen der 12-geschossige Solitär (Im Falkenhorst 12) und zum anderen die Ken-
nedystraße die Plangebietsgrenze dar. Südlich der Kennedystraße schließt das Gewerbege-
biet entlang der Josef-Broicher-Straße an. Im Osten ist die Umgebung im Übergang zur A 59 
durch Gehölz- und Wiesenstrukturen geprägt. Nördlich des Plangebietes schließt das Wohn-
gebiet entlang der Schubertstraße mit ein- bis zweigeschossigen Gebäuden an. 
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Gemarkung Urbach, Flur 4, Flurstücke 3, 157, 
294, und teilweise 184, 454 sowie in der Gemarkung Eil, Flur 18 mit den Flurstücken 411, 
412 und teilweise 410. 
 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
 
Bebauung 
Die Wohnbebauung entlang der Straße Im Falkenhorst ist geprägt von 12- bis 15- geschos-
sigen Wohnungsbau. Das bauliche Umfeld entlang der nördlich gelegenen Schubertstraße 
ist geprägt von einer offenen, heterogenen Bauweise mit zum Teil geringer Bebauungsdichte 
in einer ein- bis zweigeschossigen Bebauung mit geneigter Dachform. 
 
Grünflächen 
In fußläufiger Entfernung liegen der Wildpark sowie der Vogelpark und das Wildgehege Lei-
denhausen. Das ebene Grundstück ist zum derzeitigen Zeitpunkt frei von Bebauung und wird 
landwirtschaftlich genutzt. 
 
Öffentliche Spielplätze 
Auf dem westlichen Nachbargrundstück an der Straße Im Falkenhorst befindet sich ein öf-
fentlicher Spielplatz, der aufgrund seiner großen Freifläche als Spielfläche für Kinder unter-
schiedlicher Altersgruppen gut geeignet ist. 
 
Im Stadtbezirk Urbach besteht derzeit ein Fehlbedarf an Spielplatzflächen von 3.014 m².  
 
Soziale Infrastruktur 
Kindertagesstätten 
Die in der Nachbarschaft des Plangebietes vorhandenen Kindertageseinrichtungen können 
den derzeitigen Bedarf abdecken. Die Berechnungsgrundlage der kleinräumlichen Bevölke-
rungsprognose mit Blick auf die Jahre 2020 und 2025 weist keinen Ausbaubedarf auf, der 
den Bau einer neuen Kindertagesstätte begründen würde. 
 
Grundschulen 
Die dem Plangebiet nächstgelegenen Grundschulen sind die Gemeinschaftsgrundschulen 
(GGS) in der Schulstraße, in der Humboldtstraße sowie in der Konrad-Adenauer-Straße. 
Zudem gibt es zwei Katholische Grundschulen (KGS) in der Kupfergasse sowie der Forst-

3 
straße. Unter Beachtung von Anmeldeüberhängen an einigen der Grundschulen sind be-
grenzte Kapazitäten zur Aufnahme einiger Kinder lediglich in der GGS Konrad-Adenauer-
Straße vorhanden, die sich in circa 1,8 km Entfernung zum Plangebiet befindet. Ein mögli-
cher Erweiterungsbau der KGS Kupfergasse würde die Kapazitäten erhöhen. 
 
Weiterführende Schulen 
Da die Kapazitäten für weiterführende Schulen im Stadtteil Porz absehbar nicht auskömmlich 
sind, hat der Rat der Stadt Köln eine priorisierte Schulbaumaßnahme (Projektnummer 118, 
GY Porz) für den Standort des Plangebietes beschlossen. Sie soll als Neubau einer weiter-
führenden Schule auf dem südlichen Teilbereich des Plangebietes planungsrechtlich gesi-
chert und entwickelt werden. 
 
 
2.3 Erschließung 
 
Äußere Verkehrserschließung 
Die für die städtebauliche Entwicklung relevanten Grundstücke sind über die Kennedystraße 
erschlossen. Die Haupterschließungsachse Frankfurter Straße liegt in unmittelbarer Nähe 
zum Plangebiet. Über die Kennedystraße kann die Autobahn A59 über den Anschlusspunkt 
34 Köln-Flughafen erreicht werden.  
 
ÖPNV-Anbindung 
Die nächstgelegene ÖPNV Anbindung der Linien 151, 152, 160 und 165 ist die Haltestelle 
Eil- Kirche auf der Frankfurter Straße und liegt etwa 5-10 Gehminuten vom Plangebiet ent-
fernt. Von hier aus sind jeweils im 20 Min Takt der Porzer Markt, die S-Bahn-Haltestellen 
Bahnhof Porz sowie Porz Steinstraße zu erreichen, von wo die S-Bahn-Linie 12 den An-
schluss an den überörtlichen ÖPNV herstellt. 
 
Fußwege 
Am östlichen Rand des Plangebiets besteht ein Wirtschaftsweg, welcher als Teil des Fuß- 
und Radwegenetzes genutzt wird und als fußläufige Anbindung an die nördlich gelegene 
Schubertstraße beibehalten und in das städtebauliche Konzept integriert werden soll. 
 
Energie- und Wasserversorgung 
In der Umgebung des Plangebietes gibt es Anlagen der Rheinenergie AG, welche das Plan-
gebiet mit Wasser und Energie versorgen können. 
 
Abwasserentsorgung 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser von Grundstücken ist zu versickern. Sofern 
eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstößt, oder aus technischen Grün-
den nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers in den vorhandenen 
Abwasserkanal erfolgen. 
Das häusliche Schmutzwasser kann von der umliegenden Kanalisation aufgenommen wer-
den. 
 
Bodensituation 
Im Plangebiet liegen natürliche Bodenverhältnisse vor. Die Fähigkeit des Bodens zur Versi-
ckerung wird in einem Gutachten geklärt. 
 
 
2.4 Alternativstandorte 
 
Bei der Fläche handelt es sich um eine Potentialfläche des Stadtentwicklungskonzeptes 
Wohnen (Fläche 7.08). Auf eine Untersuchung von Alternativstandorten wurde daher ver-
zichtet.

4 
2.5 Planungsrechtliche Situation 
 
Für den östlichen Teilabschnitt des Plangebiets regelt der Bebauungsplan Nr. 76399/03, 
Zentralfriedhof Porz, bekanntgemacht am 30.04.1971, die Zulässigkeit von Vorhaben. Dieser 
sieht für das Grundstück eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof vor. 
Die Friedhofserweiterungsfläche wird nicht mehr benötigt. Der bestehende Bebauungsplan 
für das Plangebiet wird mit Aufstellung des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Östlich Im 
Falkenhorst“ teilweise überplant und ersetzt. 
 
Die übrigen Flächen sind dem baulichen Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Zur Um-
setzung und Konkretisierung der Planungen besteht das Erfordernis, neues Baurecht zu 
schaffen und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Normalverfah-
ren aufgestellt. 
 
Das Plangebiet grenzt zusätzlich nördlich an die bestehenden Bebauungspläne Nr. 76400/02 
Schubertstr. in Eil und Nr. 76399/02 Schubertstraße in Köln-Porz-Eil, südlichder Kennedys-
traße an den Bebauungsplan Nr. 76390/02 Antoniusstr. in Köln-Porz-Urbach an. 
 
 
3  Planungsvorgaben 
 
3.1 Flächennutzungsplan  
 
Der Flächennutzungsplan stellt das Areal als "Grünfläche" (G) dar, die insbesondere der Er-
holung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dient.  
 
Parallel zum Bebauungsplan-Verfahren ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur 
Schaffung von Baurecht erforderlich. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Wohnraum in 
Köln wird der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) parallel zum 
Bebauungsplanverfahren geändert. Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist es, das 
Plangebiet als Wohnbaufläche sowie als Gemeinbedarfsfläche darzustellen. 
 
 
3.2 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan Köln stellt im Bereich des Plangebietes das Entwicklungsziel EZ 2 (Er-
haltung und Weiterentwicklung von vorhandenen Grünanlagen), Nr. 37 „Friedhof Leidenhau-
sen“ ohne Schutzfestsetzung dar. Die Planung widerspricht damit den Zielsetzungen der 
Landschaftsplanung.  
 
Die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans ist mit dem Träger der Landschafts-
planung abgestimmt. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Östlich im 
Falkenhorst“ in Köln-Porz-Urbach werden die Festsetzungen des Landschaftsplanes hinter 
denen des Bebauungsplanes zurücktreten. 
 
 
3.3 Regionalplan 
 
Der Regionalplan stellt das Plangebiet als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar.  
Die Planziele des Bebauungsplanes entsprechen nicht den Darstellungen des Regional-
plans. Eine Anpassung der landesplanerischen Ziele wird im Rahmen der Anfrage nach § 34 
LAG in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde geklärt, im Zuge eines Zielabwei-
chungsverfahrens vollzogen und durch die ausstehenden Bauleitplanverfahren konkretisiert.

5 
3.4 Kooperatives Baulandmodell 
 
Die aktuelle Bevölkerungsprognose geht davon aus, dass die Bevölkerungszahl Kölns bis 
2029 auf rund 1.161.000 Menschen in rund 600.000 Haushalten steigen wird. Dies setzt den 
Wohnungsmarkt mit steigenden Preisen unter enormen Druck. Gleichzeitig sinkt das Ange-
bot an preiswerten Wohnraum deutlich, da die Belegungsbindung für öffentlich geförderten 
Wohnungsbau sukzessive ausläuft. Ein Ziel der Kölner Wohnungspolitik ist es deshalb, das 
Angebot an preiswerten Wohnraum zu steigern. 
 
Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat der Stadt Köln bereits im Jahr 2014 
das Stadtentwicklungskonzept Wohnen sowie das Kooperative Baulandmodell beschlossen. 
Im April 2017 wurde die Fortschreibung des Kooperativen Baulandmodells als wichtiges In-
strument zur Umsetzung dieser Ziele vom Rat beschlossen. 
 
Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherrinnen und Bauherren, Investorinnen und 
Investoren sowie Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger bei Vorhaben, die die Schaffung 
von Planungsrecht erfordern, 30 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderten Woh-
nungsbau zu errichten und den durch das jeweilige Vorhaben ausgelösten Bedarf an sozialer 
und grüner Infrastruktur umzusetzen, vorausgesetzt es entstehen mehr als 20 Wohneinhei-
ten. 
 
Für das Vorhaben – circa 250 neue Wohneinheiten – kommt das kooperative Baulandmodell 
Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung 
vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat am 05.07.2019 die Anwen-
dungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. 
 
 
4  Begründung der Planinhalte 
 
4.1 Art der baulichen Nutzung 
 
Zentrale Vorgabe für die Planung ist eine städtebauliche Abrundung der bestehenden Orts-
randbebauung nördlich der Kennedystraße in Porz-Urbach. Als Art der Nutzung wird im 
nördlichen Teilbereich ein Wohngebiet (WA) vorgeschlagen.  
 
Die geplante Wohnnutzung erfordert die Berücksichtigung maßgeblicher immissionsschutz-
rechtlicher Belange (Straßenlärm, Fluglärm etc.). Entsprechende Gutachten werden hierzu 
angefertigt, sodass gesunde Wohnverhältnisse bei der Ausrichtung und Ausstattung der 
Baukörper berücksichtigt werden. 
 
Neben der Wohnbebauung sieht die Planung im südlichen Teilbereich des Plangebietes ei-
nen Schulstandort an der Kennedystraße vor, der durch die Festsetzung einer Fläche für 
Gemeinbedarf – Schule – planungsrechtlich gesichert werden soll. 
 
Zusätzlich ist eine Kindertageseinrichtung geplant, die den Kinderbetreuungsbedarf aus dem 
neuen Wohngebiet decken und ggf. zusätzliche Kapazitäten schaffen soll. 
 
 
4.2 Maß der baulichen Nutzung 
 
Im Geltungsbereich sollen circa 250 neue Wohneinheiten in einer dem Standort angemesse-
nen Dichte im Sinne einer sparsamen Flächeninanspruchnahme realisiert werden Daher 
werden als Maß der baulichen Nutzung leicht erhöhte Werte gegenüber den Obergrenzen 
der Baunutzungsverordnung für ein allgemeines Wohngebiet (WA) angestrebt.

6 
Die Grundflächenzahl (GRZ) soll 0,5 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,5 betragen. Alle 
Wohneinheiten sollen im Geschosswohnungsbau realisiert werden. 
 
 
4.3 Bauweise 
 
Durch die Umsetzung einer geschlossenen Bauweise soll die großmaßstäbliche Baustruktur 
der direkten Umgebung aufgenommen werden. 
 
 
4.4 Erschließung 
 
Verkehr/ÖPNV 
Die Anbindung des Plangebietes an das verkehrliche Netz erfolgt über die Kennedystraße.  
 
Die Erschließungsstruktur im Inneren des Plangebiets erfolgt über eine Sticherschließung. 
Zusätzlich zu der Verkehrsfläche wird eine schon vorhandene Fußwegeverbindung am östli-
chen Rand des Plangebiets die fußläufige Erschließung sichern und den Anschluss an die 
nördlich liegenden Quartiere herstellen. 
 
Versorgung 
Das Plangebiet kann über die umliegenden Straßen mit Wasser und Energie versorgt wer-
den. 
 
Stellplätze 
Für das Plangebiet ist ein Stellplatzschlüssel von 1,0 Stellplätzen pro Wohneinheit und eine 
angemessene Zahl von Besucherparkplätzen im öffentlichen Straßenraum vorgesehen. Mit 
der Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes kann der Stellplatzschlüssel reduziert werden. 
 
Müllentsorgung 
Das Plangebiet muss zur Entsorgung von der Müllabfuhr durchfahren werden. 
 
 
4.5 Grünflächen 
 
Die Planung sieht eine durchgehende Begrünung des Quartiers vor. Für einen schonenden 
Übergang zwischen der Wohnbebauung und der östlich gelegenen Erweiterungsfläche des 
Friedhofes Leidenhausen ist ein circa 20 m breiter Waldrand auszubilden. In dieser Fläche 
ist ein min. 10 m breiter artenreicher Strauchsaum aus heimischen Straucharten zu pflanzen. 
Hierdurch soll ein Teil der jetzigen rechtsverbindlichen Grünausweisung des gültigen Bebau-
ungsplanes „Zentralfriedhof Porz“ erhalten und ökologisch aufgewertet werden. Zudem ist zu 
den privaten Grundstücken hin eine Fußwegeverbindung einzuplanen. Eine Qualifizierung 
der städtebaulichen und freiräumlichen Strukturen erfolgt durch die vorgesehene Mehrfach-
beauftragung. 
 
Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell entsteht durch die circa 250 neuen Wohneinheiten 
ein Bedarf an öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Grünfläche von circa 5.800 m². Dieser 
Bedarf soll soweit möglich durch die oben beschriebenen Maßnahmen gedeckt und ein mög-
licher Fehlbedarf durch die Zahlung eines Ablösebetrages ausgeglichen werden. 
 
Im Quartier ist ein Spielplatz für Kinder und Jugendliche mit einer Gesamtfläche von insge-
samt circa 1.150 m² geplant. Diese Flächengröße entspricht dem im kooperativen Bauland-
modell vorgegebenem Maß des Mehrbedarfs bei 250 Wohneinheiten.

7 
4.6 Soziale Infrastruktur 
 
Kindertageseinrichtung 
Durch die Neuansiedlung von 250 Wohneinheiten begründet sich ein Kindergartenbedarf von 
29 Plätzen, welcher in etwa zwei Gruppen entspricht. Durch die Neuansiedlung einer Kinder-
tageseinrichtung kann der Kinderbetreuungsbedarf aus dem neuen Wohngebiet gedeckt 
werden und gegebenenfalls darüber hinaus zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. 
 
Grundschule 
Die Schaffung von 250 Wohneinheiten wird einen Bedarf von 16,3 Plätzen für zusätzliche 
Schüler*innen je Jahrgang in der Primarstufe auslösen. Die von der Verwaltung vorgesehene 
und auf der Schulbaumaßnahmenliste 2018 mit Priorität A vorgesehene Zügigkeitserweite-
rung der KGS Kupfergasse könnte den Bedarf an Grundschulplätzen abdecken.  
 
Weiterführende Schule 
Für weiterführende Schulen ist durch die Schaffung von 250 Wohneinheiten sind 9,1 zusätz-
liche Schüler*innen je Jahrgang in der Sekundarstufe I auszugehen.  
 
Die geplante weiterführende Schule ist mit 8 Zügen in der Sekundarstufe I sowie 6 Zügen in 
der Sekundarstufe II geplant und soll insgesamt circa 1.450 Schülerinnen und Schüler auf-
nehmen können. Die Schule wird damit den Bedarf für einen Großteil von Porz decken kön-
nen. 
 
 
5 Ersteinschätzung der Umweltbelange 
 
Für das Verfahren zum Bebauungsplan „Östlich Im Falkenhorst“ in Köln-Porz-Urbach ist die 
Durchführung einer formalen Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange nach 
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB erforderlich. Im weiteren Verfahren wird ein landschafts-
pflegerischer Fachbeitrag erstellt. Eine Artenschutzprüfung wurde bereits durchgeführt. 
 
Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2. 
BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. Vorbehaltlich der Klärung des Untersu-
chungsumfangs (Scoping) der Umweltprüfung im weiteren Verfahren ist eine umwelterhebli-
che Betroffenheit der nachstehenden Umweltbelange bereits jetzt erkennbar. 
 
 
5.1 Tiere und Pflanzen 
 
Es erfolgt ein Eingriff in Biotope mit geringen bis hohen Wertigkeiten. Es ist die Eingriffsrege-
lung nach § 18 BNatSchG in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden. Die durch die 
Planung betroffenen Bestandsbiotope werden im weiteren Verfahren kartiert und in einem 
Landschaftspflegerischen Fachbeitrag bewertet. Im östlichen Teilbereich setzt ein Bebau-
ungsplan (Bebauungsplan Nr. 76399/03 von 1971) Friedhof fest. Die Eingriffe werden durch 
die Anwendung der Eingriffsregelung kompensiert. Im weiteren Verfahren wird für den erfor-
derlichen Kompensationsbedarf eine externe Ausgleichfläche im Stadtbezirk 7, Porz nach-
gewiesen. Die Planung des Vorhabens umfasst nur die Ackerfläche und dessen Randstruk-
turen, die nach Osten angrenzenden Gehölzstrukturen werden nicht tangiert.  
 
Im Jahr 2016 wurde bereits eine Artenschutzprüfung (Stufe II) durchgeführt. Als Ergebnis 
wurde festgestellt, dass alle erfassten allgemein häufigen und besonders geschützten Arten 
(z.B. Amsel, Buchfink, Ringeltaube, Rabenkrähe) in den Gehölzstrukturen, die an das Plan-
gebiet grenzen brüten. Die Ackerflächen und ihre Umgebung werden teilweise als Nah-
rungshabitat genutzt. Ein Brutvorkommen im Bereich des Ackers konnte nicht festgestellt 
werden.

8 
Bei den erfassten Arten handelt es sich um „Allerweltsarten“ mit einem landesweit günstigen 
Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Ar-
ten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG 
verstoßen wird (d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung 
der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen 
oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). 
 
Durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen (zeitliche Begrenzung der Gehölzrodungen) wird 
dem Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG in geeigneter Form entge-
gen gewirkt. 
 
 
5.2 Verkehr 
 
In einer Verkehrsuntersuchung (RK Verkehrsingenieure GmbH, 09.2019) wurden für die bei-
den Untersuchungsgebiete Leidenhausener Straße und Östlich Im Falkenhorst die aktuellen 
Verkehrszahlen ermittelt und die Verkehrsqualität der umliegenden Knotenpunkte bestimmt. 
Aufbauend auf die Ermittlung der Bestandsverkehre mit einer detaillierten Mängelanalyse 
wurden verschiedene Prognosefälle ermittelt. Zunächst wurde ein Prognose-Nullfall 2025 
entwickelt, der alle im Umfeld vorgesehenen indisponiblen Maßnahmen enthält. Die Neuver-
kehre der geplanten B-Plangebiete sind in diesem Prognosefall nicht enthalten. 
 
Für eine Bewertung der zukünftigen Verkehrsabläufe wurden im Rahmen des Gutachtens 
die durch die geplanten Besiedlungen zu erwartenden Neuverkehre ermittelt und mittels 
makroskopischer Simulation (VISUM) auf das übergeordnete Straßennetz verteilt (Prognose-
Planfall 2025). Durch das geplante Bauvorhaben Östlich Im Falkenhorst entstehen an Werk-
tagen circa 1.270 zusätzliche Kfz-Fahrten pro Tag (Quellverkehr + Zielverkehr). Die durch 
das geplante Bauvorhaben Leidenhausener Straße zu erwartenden Neuverkehre wurden 
ebenfalls im Prognose-Planfall 2025 berücksichtigt. 
 
Zur Erschließung des Quartiers für den MIV soll der bestehende signalisierte Knotenpunkt 
zwischen Frankfurter Straße und der Anschlussstelle der BAB 59, der derzeit der Anbindung 
des Gewerbegebietes Airport City Cologne dient, als Kreuzungspunkt mit Fußgängerquerung 
ausgebaut werden. Zusätzlich soll der Knotenpunkt Frankfurter Straße / Kennedystraße mit 
einer Fußgängerquerung ausgestattet werden. Dazu wurden im Verkehrsgutachten von RK 
Verkehrsingenieure GmbH entsprechende Entwürfe erarbeitet und mit der Verwaltung abge-
stimmt. Die Entwürfe dienen als Grundlage für die weitere Abstimmung mit dem Landesbe-
trieb Straßen NRW, der Straßenbaulastträger der Kennedystraße ist. 
 
Insgesamt zeigen die bisher geführten rechnerischen Leistungsfähigkeitsnachweise auf, 
dass die prognostizierten Verkehre an den untersuchten Knotenpunkten entlang der Frank-
furter Straße, Leidenhausener Straße und Kennedystraße unter Berücksichtigung von be-
trieblichen Optimierungen (Anpassung von Signalprogrammen) leistungsfähig mit mindes-
tens ausreichender Verkehrsqualität (QSV D) abgewickelt werden können. Die Ergebnisse 
der rechnerischen Nachweise werden im weiteren Verlauf der Verkehrsuntersuchung zusätz-
lich mittels einer Mikrosimulation überprüft und bewertet. 
 
Weiterhin wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung ein Mobilitätskonzept entwickelt, mit 
dem Ziel die motorisierten Neuverkehre zu minimieren. Die Wirkungen des Konzeptes wer-
den im weiteren Verlauf der Untersuchung mit allen an der Planung Beteiligten abgestimmt 
und sind dann Grundlage für eine erneute Verkehrserzeugung und -verteilung der Neuver-
kehre auf das Untersuchungsgebiet. 
 
Die Auswirkungen der prognostizierten Verkehrszunahmen werden auch im Rahmen eines 
Lärmgutachtens betrachtet.

9 
5.3 Lärm 
 
Das Plangebiet ist durch Lärmemissionen der Bundesautobahn A59 sowie durch Fluglärm 
vorbelastet. Die Verkehrslärmbelastungen stehen der städtebaulichen Entwicklung nicht 
grundsätzlich entgegen. Aufgrund des planbedingten Mehrverkehrs ist zudem mit einer er-
höhten Verkehrslärmbelastung zu rechnen. Aussagen zur Lärmvorbelastung und zum plan-
bedingten Mehrverkehr müssen im weiteren Verfahren durch ein Gutachten konkretisiert 
werden. 
 
 
5.4 Klima 
 
Das Plangebiet befindet sich im Bereich einer klimaaktiven Freifläche, die unmittelbar an 
hitzebelastete Wohngebiete angrenzt. Aufgrund der Flächenversiegelung der neuen Bebau-
ung verstärkt sich die Wärmebelastung der Siedlungsfläche. Die zusätzliche Versiegelung 
der Flächen führt außerdem zu einer lokalen Verminderung des Versickerungspotenzials und 
einer geringeren Verdunstung. Eine Durchgrünung des Plangebietes sowie ggfs. Festset-
zungen einer Versickerungsflächen sollen die Auswirkungen auf das Klima minimieren und 
werden im weiteren Verfahren diskutiert. 
 
 
5.6 Boden/Fläche/Altlasten 
 
Im Plangebiet liegen natürliche Bodenverhältnisse vor. Durch die Planung erfolgt eine Neu-
versiegelung der Fläche. Im weiteren Verfahren wird festgestellt, ob ein Gutachten mit Bilan-
zierung sowie Kompensationsmaßnahmen des Bodens erforderlich sind.  
Altlasten sind derzeit nicht bekannt. 
 
 
5.7 Wasser 
 
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Wasserschutzgebietes Westhoven, Zone III B. 
Die Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutz-
gebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Westhoven der 
RGW Rechtsrheinische Gas- und Wasserversorgungs Aktiengesellschaft Köln AG (Wasse r-
schutzgebietsverordnung Westhoven) vom 9. August 1993 werden berücksichtigt.  
 
Im Plangebiet oder in der näheren Umgebung verlaufen keine Gewässer. 
 
Im südöstlichen Teil sowie im Nordwesten des Plangebietes befinden sich Bereiche, die ein 
geringes (im Südosten) bis hohes (im Nordwesten) Risiko der Überflutung bei Starkregener-
eignissen aufweisen. Die möglichen Auswirkungen und gegebenenfalls Maßnahmen werden 
im weiteren Verfahren konkretisiert. 
 
 
5.8 Landschaftsbild 
 
Die Flächen nördlich und westlich des Plangebietes sind bereits bebaut und der Siedlungs-
rand begrünt. Durch die südlich angrenzende Straße L 84 öffnet die Freifläche den Blick le-
diglich nach Osten. Eine Bebauung der Ackerfläche führt zu einer wesentlichen Veränderung 
der Sichtbeziehung zwischen Siedlungsbereich und Freifläche. Die Landwirtschaftsfläche 
entfällt und der Bereich schließt infolge der Bebauung an die Siedlungsflächen an.

10 
6  Planverwirklichung 
 
6.1 Städtebaulicher Vertrag 
 
Vor Abschluss des Planungsverfahrens werden in einem mit der Stadt Köln zu schließenden 
städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB die von der Planbegünstigten zu tragenden 
Folgelasten und Folgekosten, die sich aus der Anwendung des kooperativen Baulandmo-
dells ergeben, vereinbart. Hierzu zählen insbesondere die Sicherstellung der Quote des ge-
förderten Wohnungsbaus und die Errichtung von Grün- und Spielplatzflächen. 
 
 
6.2 Kostenübernahme durch den Vorhabenträger 
 
Die Kosten des Verfahrens trägt die Vorhabenträgerin. Der Stadt Köln entstehen keine Kos-
ten. 
 
 
7  Kenndaten 
 
Größe des Plangebietes in m² ca. 66.000 m² 
Grundstück Schule ca. 27.000 m² 
Öffentliche Spielplatzfläche ca. 1.150 m² 
Öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Grün-
fläche ca. 5.800 m² 
Soziale Infrastruktur Schule (8 Züge Sek. I und 6 Züge Sek. II), 
Kita 
Verkehrsfläche ca. 3.300 m² 
Nettobauland Wohngebiet ca. 18.500 m² 
   GRZ 0,5 
   GFZ 1,5 
Anzahl an geplanten Wohneinheiten 250 Wohneinheiten 
   davon öffentlich gefördert min. 30% der Geschossfläche 
   davon frei finanziert max. 70% der Geschossfläche

Anlage 1 Geltungsbereich

369 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Östlich Im Falkenhorst
in Köln - Porz - Urbach
0 10050 200 300 Meter

Beratungsverlauf (3)

05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Schubertstraße
  • Leidenhausener Straße
  • Josef-Broicher-Straße
  • Schulstraße 23
  • Humboldtstraße
  • Konrad-Adenauer-Straße
  • Kupfergasse
  • Frankfurter Straße
  • Antoniusstraße
  • Hirschgraben
  • Gut Leidenhausen
  • Im Falkenhorst 12
  • Steinstraße
  • Markt
  • Elsdorf

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Details

Aktenzeichen
3843/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.11.2019
Erstellt
05.11.2019 10:15