0567/2018
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für die Hj. 2017 und 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2017 und 2018.
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Anlage 1b üpl_Aufwand_konsumtiv_2018
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Anlage 1b Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um- schichtungen gedeckt wurden. 1. 11.300,00 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Grund: Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aufgrund der Aufgabenverlagerung des Aus- baus und der Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku zu 5001. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 11.300,00 EUR in Teilplan 1004 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez V 2. In 2018 erfolgte eine haushaltsneutrale Umschichtung der im TP 0109 für die Kasse und Vollstre- ckung veranschlagten Mittel aufgrund der neuen Organisationsstrukturen von 20 und 21 in den Teilplan 0110. Die umgeschichteten Erträge lagen bei 6.658.850 EUR und die Aufwendungen bei 2.209.923 EUR. Zuständiges Fachdezernat: Dez II
Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv_2017
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Anlage 1a Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um- schichtungen gedeckt wurden. 1. 14.119.585,91 EUR in Teilplan 0108 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Grund: Mittelbereitstellung zur Abdeckung des negativen Jahresergebnisses 2016 der Gebäude- wirtschaft (vgl. Vorlage 0057/2018 der FA-Sitzung am 19.03.2018) Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 14.119.585,91 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 01 (Steuern und ähnliche Abgaben) Zuständiges Fachdezernat: Dez II 2. 4.708,00 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Grund: Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aufgrund der Aufgabenverlagerung des Aus- baus und der Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku zu 5001. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 4.708,00 EUR in Teilplan 1004 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez V 3. 8.255,00 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Grund: Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel, da die Administration der von Willkommensini- tiativen abrufbaren Zuschüssen zu 5001 verlagert worden ist. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 8.255,00 EUR in Teilplan 1004 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez V 4. 43.459,00 EUR in Teilplan 0417 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 42.813,30 EUR in Teilplan 0417 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Eine haushaltsneutrale Umschichtung war aufgrund von Mehraufwendungen, die u. a. im Rahmen des Umzugs der Werkstatt der Puppenspiele entstanden sind, notwendig. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 86.272,30 EUR in Teilplan 0402 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez VII Anlage 1a 5. 13.000,00 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: 5001 beteiligt sich am Förderprogramm „NRWeltoffen“, an dem 4520 teilgenommen hat. Die Mittel wurden haushaltsneutral umgeschichtet. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 13.000,00 EUR in Teilplan 0410 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez V 6. 157.000,00 EUR in Teilplan 0101 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Aufgrund gesetzlicher Anpassung der Entschädigungsverordnung sowie auf Basis einer gerichtlichen Auseinandersetzung wurden die Aufwandsentschädigungen für die Mandatsträgerin- nen und -träger sowie die Zuwendungsstrukturen an Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Köln erhöht. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 38.000,00 EUR in Teilplan 1501 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwen- dungen), i. H. v. 79.000,00 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) und i. H. v. 40.000,00 EUR in Teilplan 1501 in Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen). Zuständiges Fachdezernat: Dez OB 7. 1.362.869,56 EUR in Teilplan 1302 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund:. Haushaltsneutrale Umschichtung zur Deckung der vertraglichen Abschlagszahlung der Sparten „sonstige Gewässer und Hochwasserschutz“ an die StEB. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 1.362.869,56 EUR in Teilplan 1202 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez VIII
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/0 Vorlagen-Nummer 0567/2018 Freigabedatum 16.03.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für die Hj. 2017 und 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2017 und 2018. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt Kenntnis von folgenden durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der Zeit vom 25.11.2017 bis 06.03.2018 für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 genehmigten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen. Finanzausschuss 19.03.2018 Rat 20.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2016/2017 und 2018 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft bereitgestellt werden müssen - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem an- deren Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitge- stellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs- ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0567/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.03.2018
- Erstellt
- 20.02.2018 16:43