1495/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion für die Sitzung des AVR am 08.05.2023 (AN/0789/2023) betreffend „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf: Sachstand Container-Anlaufstelle Neumarkt“
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4208 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/I-3 Vorlagen-Nummer 05.05.2023 1495/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 08.05.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion für die Sitzung des AVR am 08.05.2023 (AN/0789/2023) betreffend „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf: Sachstand Container-Anlaufstelle Neumarkt„ Zur schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln nimmt die Dienststelle I/3 folgendermaßen Stellung: 1. Warum wurde die Anlaufstelle am Neumarkt nicht in der Mitteilung (s.o.) aufgeführt? Hierbei geht es nur um die neu geplanten Maßnahmen am Neumarkt. Das Kümmer*innen- Konzept ist ein laufendes Projekt. 2. Welche Bilanz zieht die Verwaltung seit der Antwort (1558/2022) aus dem Betrieb der Container-Anlaufstelle, und wie hat sich die Personalsituation in den letzten Monaten entwi- ckelt? Die temporäre Anlaufstelle ist seit Mai 2022 mit zwei Mitarbeiter*innen (sog. Kümmer*innen) des Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit der Stadt Köln besetzt. Die Küm- mer*innen sind erste Ansprechpersonen bei Problemen auf dem Neumarkt. Durch die Zu- sammenarbeit in dem Projekt mit den zwei Kümmer*innen der Kölner-Verkehrsbetriebe (KVB AG) wird dafür gesorgt, dass Ansprechpartner*innen für alle Personen am Neumarkt oder der Umgebung zur Verfügung stehen. Es werden gemeinsame Kontrollgänge durchgeführt, Beschwerden aufgenommen, Informati- onen weitergegeben, Ansprachen gehalten und Hilfeangebote, wie den Drogenkonsumraum, an Klient*innen vermittelt. Sollten die Kümmer*innen Krankheitsbedingt ausfallen, besetzt der Ordnungsdienst für diesen Zeitraum die Anlaufstelle. Beschwerden werden seitens der Kümmer*innen aufgenommen und in kurzer Zeit an das Netzwerk übermittelt. Das zu Beginn aufgebaute Netzwerk aus Ordnungsdienst, Aufsuchen- dem Suchtclearing, KVB, Abfallwirtschaftsbetriebe und der Polizei Köln funktioniert für alle Beteiligten gut und ist mittlerweile auf knapp 18 Netzwerkpartner*innen gewachsen. 3. Wie oft wurde die Anlaufstelle von wem und mit welchem Ergebnis aufgesucht? Die temporäre Anlaufstelle wird häufig für die Auskunft von Informationen aufgesucht. Die Einsätze bei denen die Polizei, der Rettungsdienst, Ordnungsdienst oder andere Netzwerk- partner*innen informiert werden, finden häufig bei Kontrollgängen auf der Platzfläche oder Umgebung statt. Darüber hinaus sind beide Kümmer*innen Ersthelfer und können bis zum Eintreffen der Rettungskräfte unterstützen. 2 Die Vermittlungen an den Drogenkonsumraum sind erfolgreich, Hinweise zu Verschmutzun- gen oder Vermüllung werden an die zuständigen Netzwerkpartner*innen übermittelt und in- nerhalb kurzer Zeit behoben. Die Einsätze werden in einer Einsatzdokumentation festgehal- ten. Im März gab es zum Beispiel insgesamt über 190 Einsätze. 4. Welche Erkenntnisse werden mittlerweile auf den Rundgängen gewonnen, und konnte den Beschwerden abgeholfen werden? Mit der direkten Anbindung der Kümmer*innen an den Neumarkt, können bestimmte Proble- me und Handlungsbedarfe identifiziert und an das Netzwerk weitervermittelt werden. Die Rückmeldung seitens der Bürgerinitiativen und Interessensgruppen am Neumarkt zu den Kümmer*innen war in den letzten Sitzungen der Arbeitsgruppen zum Neumarkt durchweg positiv. Darüber hinaus konnte festgestellt werden, dass die Kümmer*innen der Stadt Köln durch ihre Dienstkleidung für Passant*innen gut erkennbar sind und sich dennoch gut vom Ordnungs- dienst unterscheiden lassen. Dies bedeutet häufig auch ein geringeres Konfliktpotenzial bei Ansprachen an Klient*innen oder unruhestiftenden Personen. 5. Welche Öffnungszeiten können mittlerweile angeboten werden? Die temporäre Anlaufstelle wird von montags bis freitags von 9-12 Uhr und von 13-15 Uhr von den Kümmer*innen besetzt. Von montags bis donnerstags übernimmt das Aufsuchende Suchtclearing/Streetwork von 15-17 Uhr die Anlaufstelle. Der Drogenkonsumraum ist montags bis samstags von 8.00 -18.30 Uhr geöffnet und soll künf- tig bis 23 Uhr geöffnet sein. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Neumarkt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1495/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.05.2023
- Erstellt
- 04.05.2023 14:55