1943/2019
Verkehrsberuhigung in der Moltkestraße, KölnWeiden/Lövenich
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662 Vorlagen-Nummer 1943/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.07.2019 Verkehrsberuhigung in der Moltkestraße, KölnWeiden/Lövenich hier: Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 06.05.2019, TOP 7.2.1 In der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 06.05.2019 fragt die CDU-Fraktion nach dem Sachstand zu dem folgenden Beschluss: Beschlusstext: „Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung Verkehrszählungen zur möglichen Einrichtung eines Fußgängerüberweges zu veranlassen. Der Vor- schlag zum alternierenden Parken soll in das zu erstellende Verkehrskonzept aufgenommen werden.“ Antwort der Verwaltung: 1. Anlage Fußgängerüberweg Die Anordnung eines Fußgängerüberweges setzt voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. Die Anordnung eines Fußgängerüberweges soll nur nach den Vorgaben der Richtlinien zur Anordnung und Ausstattung von Fußgängerüberwegen angeordnet werden, wenn die gefor- derten Verkehrsverhältnisse vorliegen. Hier werden u. a. die ermittelten querenden Fußverkehrsmengen in den Spitzenbelastungs- stunden mit durchschnittlichem KFZ-Verkehr ins Verhältnis gesetzt. Nur wenn beide Werte im zulässigen Bereich liegen, kann von einem sicheren Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) aus- gegangen werden. Dann ist die Anlage zulässig. In diesem Zusammenhang wurde auf Höhe der Albert-Kindle-Straße eine Verkehrserhebung durchgeführt. Ergebnis der Zählung war, das sich die Spitzenstunde, dem Zeitraum in dem die meisten Pas- santen diese Stelle querten, im Zeitraum von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr befand. In dieser Zeit querten im Bereich der Albert-Kindel-Str. 19 Passanten die Fahrbahn. Die Anzahl von 19 que- renden Passanten an einer möglichen Überquerungsstelle liegt deutlich unterhalb der Anzahl, die in den Richtlinien zur Anlage und Ausstattung von möglichen Fußgängerüberwege vorge- sehen bzw. erforderlich sind. Auch in Höhe der Saar Str./Am Keuschof wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Das Er- gebnis hier war, dass in der Spitzenstunde, im Zeitraum von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr, 6 Passan- ten querten. Das im Rahmen der Verkehrserhebung ermittelte Fußgängeraufkommen in der jeweiligen Spitzenstunde an der möglichen Überquerungsstelle liegt deutlich unter der durch die Richtli- 2 nien geforderten Mindestanzahl von 50 Fußgängerinnen und Fußgängern. Eine Anlage eines Fußgängerüberweges ist daher nicht möglich. Zur Verbesserung der Querungssituation über die Albert-Kindle-Straße wurden auf dem Geh- weg Poller installiert, die eine deutlich Verbesserung der Sichtbeziehungen ermöglichen. 2. Tempo 30 zwischen Aachener Straße und Saarstraße Die Moltkestraße ist eine Hauptstraße und gehört zum sogenannten Vorbehaltsnetz, einem Netz von Vorfahrtsstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Verkehrsbe- deutung und –funktion für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Cha- rakter und Ausbau, nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Hier wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h (oder mehr) zugelassen bzw. kann mittels Einzelbe- schilderung auf 30 Km/h beschränkt werden. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und ent- spricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Sind auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben, die von den allgemeinen, auf entsprechenden Strecken vorhandenen Umständen, deutlich abweichen, z. B. eine signifikant erhöhte Unfallrate oder eine schützenswerte Einrichtung, können gemäß der Straßenver- kehrsordnung (StVO) Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden. Für die Molt- kestraße liegen solche besonderen Umstände nicht vor, sodass eine Geschwindigkeitsbe- schränkung mit Zeichen 274-30 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) hier nicht vorgesehen ist. Teilbereiche der Moltkestraße sind bereits auf Tempo 30 km/h herabgesetzt. Es sind derzeit keine weiteren Umstände erkennbar, die ein Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf weiteren Streckenteilen zulassen würden. Die Moltkestraße wurde auch im Hinblick auf das Unfallgeschehen geprüft. Ergebnis der Prüfung war, dass die gesamte Moltkestraße aus Sicht der Unfallkommission Köln und dem Verkehrsdezernat der Polizei Köln, im Zusammenhang mit Unfallgeschehen, über alle Verkehrsteilnehmergruppen hinweg, als vollkommen unauffällig zu bewerten ist. 3. Erneuerung der Tempo 30 und „Vorsicht Kinder" Schilder auf der Lövenicher Seite sowie Neuplatzierung von „Vorsicht Kinder" Schildern auch auf Weidener Seite. Die Erneuerung der Beschilderung „30“ wurde veranlasst. Die Erneuerung des im Bestand be- reits befindlichen Verkehrszeichens „Achtung, Kinder!“ wurde ebenfalls in Auftrag gegeben. Das Schild „Achtung, Kinder!“ warnt davor, dass sich hier Kinder auf der Straße befinden kön- nen oder darüber laufen können. Dieses Zeichen findet man vor allem überall dort, wo es Schulen, Spielplätze und Kindergär- ten gibt. Eine solche Beschilderung wird daher regelmäßig nur im direkten Nahbereich zu den zuvor genannten Einrichtungen installiert. Da sich auf der Weidener Seite keine solche Ein- richtung befindet, ist hier von der Installation eines solchen Verkehrszeichens abzusehen, ins- besondere unter Berücksichtigung des § 45 Abs. 9 StVO, welcher die Anordnung eines Ver- kehrszeichens nur dann zulässt, wenn eine besondere Notwendigkeit gegeben ist. 4. Vorschlag alternierendes Parken und Beachtung des Verkehrskonzeptes von Wei- den/Lövenich von 1994 Der Vorschlag befindet sich derzeit in Prüfung und wird im Zusammenhang mit dem noch zu erstellenden Verkehrskonzept Weiden abgearbeitet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Moltkestraße
- Albert-Kindle-Straße
- Aachener Straße
- Hauptstraße
- Saarstraße
- Straße 19
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Details
- Aktenzeichen
- 1943/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 14.06.2019
- Erstellt
- 03.06.2019 14:04