V/0024/2015
Engelstraße / Hafenstraße
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BV_V_0024_2015_Engelstraße_Plan
3346 Zeichen
IV V VI V 465 629 669 660 709 711 713 51 52 547 53 VI 68 63 55 IV 66 IV 64 IV 62 60 III V 29 63a I 65 I V 18 V 20 V 22 V 24 0+000.000 R=ì R=ì 0+100.000 1 H = 1000.000 m +0.925 % 30.000 m -0.750 % 17.000 m km = 0+035.000 h TS = 60.680 T = 8.377 f = 0.035 H = 800.000 m -0.750 % 17.000 m +0.440 % 17.636 m km = 0+052.000 h TS = 60.553 T = 4.760 f = 0.014 H = 0.000 m +0.440 % 17.636 m +0.170 % km = 0+069.636 h TS = 60.630 T = 0.000 -2.022 % 5.000 m +0.925 % 30.000 m km = 0+005.000 h TS = 60.402 T = 0.000 H = 0.000 m vorh. Leuchte versetzen K 0+011.000 0+025.000 0+033.000 0+040.000 0+050.000 0+060.000 60,27 60,52 60,49 60,45 60,51 60,46 60,51 60,56 60,52 60,41 60,50 60,32 60,36 60,44 60,47 60,56 60,40 60,65 60,53 60,54 60,46 60,51 60,56 60,64 60,53 60,62 60,67 40 40 40 40 10 3x 5 +1x 10 3x +1x 5 60,25 60,35 bearbeitet gezeichnet geprüft Name Projekt Nr.: Anlage Nr.: Tiefbauamt Datum Name Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Lageplan Plan Nr.: Blatt Nr.: Str. Schlüssel: i. A. Datum Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft : genehmigt: Münster, den.................................................2014 Planung bahnhofstraße 1 49545 tecklenburg tel: 05482 - 92900-0 fax: 05482 - 92900-11 Entwurfsverfasser Tecklenburg, 2015-01-05 P:\01_ST\0114017\30_Zeichnungen\VESTRA_C3D\E05_lp_00.dwg (Lageplan) Maßstab Lageplan 1 : 250 Längen 1 : / Höhen 1 : 1 10508 Engelstraße / Hafenstraße Fahrbahnsanierung Stadtteil Mitte Bezirk Mitte - 2015/01 fw 2015/01 um 1 Asphaltbeton Betonplatten 24/24/8 cm Betonstein grau 16/16/14 cm Betonstein anthrazit 20/10/8 cm Betonstein rot 20/10/8 cm Verbundsteinpflaster Grünfläche Betonplatte anthrazit 30/30/8 cm Noppenplatte weiß 30/30/8 cm Rippenplatte weiß 30/30/8 cm Tastbordstein weiß 25/20/100 cm Rollbordstein Basalt gewaschen 25/20/100 cm Hochbord Hochbord, +3,0 cm Hochbord, 0 Absenkung Kantenstein Schrägbordstein 25/20 cm, 5 cm Anlauf 2 4 8 11 12 6 30 31 32 34 33 H H 4 K Legende geplant Betonstein grau 20/10/8 cm 3 Betonstein rot 16/16/14 cm Betonstein weiß 16/16/8 cm 10 9 Betonstein grau 16/16/8 cm 5 Winkelkantenstein W 1 Asphaltbeton Betonplatten 24/24 cm Betonplatten 20/20 cm Betonplatten 30/30 cm Betonstein grau 20/10 cm Betonstein grau 16/16 cm Betonstein anthrazit 20/10 cm Betonstein rot 20/10 cm Betonstein rot 16/16 cm Verbundsteinpflaster Grünfläche Natursteinpflaster Mosaik Markierung von Radwegen Baum Rinnenablauf Seitenablauf Ablauf entfällt Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Lichtsignalanlage Absperrpfosten Absperrpfosten entfällt Zugang / Zufahrt Mauer Mauer entfällt Mischwasserkanal Höhe vorhandene 2 2a 2b 3 4 6 8 9 11 15 12 S 60.61 Zur Planung gehören folgende Pläne: Reg. Nr. 10 508 Plan 1 Blatt 1 Lageplan Reg. Nr. 10 509 Plan 1 Blatt 1 Unterflurplan Reg. Nr. 10 510 Plan 1 Blatt 1 Ausbauquerschnitt Reg. Nr. 10 511 Plan 1 Blatt 1 Höhenplan Reg. Nr. 10 512 Plan 1 Blatt 1 Querprofile Reg. Nr. 10 513 Plan 1 Blatt 1 Grunderwerbsplan Rinnenablauf 30 x 50 cm Seitenablauf Leuchte Höhe 60,61 Anschlussleitung DN 150 gez. Wolters thomas eberhardt 40 Roteinfärbung Radweg 40
Beschlussvorlage
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V/0024/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Engelstraße / Hafenstraße -Baubeschluss- Beratungsfolge 03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung, Lageplan Reg.-Nr. 10508 1(1) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Mün ster Baukosten in Höhe von ca. 220.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 163.500 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen FöRi-kom-Stra Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen 2015 220.000 Erträge 2015 163.500 Ergebnis 56.500 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 5 bei der o.g. Pro- duktgruppe veranschlagt Vorlagen-Nr.: V/0024/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 13.01.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0024/2015 Begründung: 1. Voraussetzungen Grundlage für die Ausbauplanung ist der am 27.01.2015 in der Bezirksvertretung Münster-Mitte vorgestellte und am 29.01.2015 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen beschlossene Vorentwurf (Vorlage V/0900/2014). Der Grunderwerb Engelstraße /Hafenstraße ist erfolgt. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Bestand Im Bestand wird der nordwestliche gepflasterte Radweg in Höhe Haus Hr. 66 als Vorbeifahrt- streifen in die Fahrbahn geführt. Im Bereich der südöstlichen Nebenanlage werden der Geh- weg und Radweg auf diesem Abschnitt als gemeinsamer gepflasterter Geh- und Radweg ge- führt. Die Fahrbahn und die südöstliche Nebenanlage verschwenken entsprechend der Eigen- tumsgrenze nach Nordwesten. Planung Auf der Südostseite der Engelstraße werden ein 2,00m breiter gepflasterter Gehweg und ein 2,50m breiter gepflasterter Radweg gebaut. Die neuen bituminösen Fahrstreifen werden geradlinig in den Einmündungsbereich zur Hafen- straße geführt. Der gepflasterte Radweg auf der Nordwestseite wird in Höhe Haus Nr. 66 als rot eingefärbter Radfahrstreifen auf die Fahrbahn geführt. Vor den Häusern Nr. 64 und 66 wer- den 2 Längsparkstellplätze in Betonsteinpflaster gebaut. Die signalisierten Fußgängerquerungen über die Engelstraße/Hafenstraße werden im Umbau- bereich mit taktilen Bodenelementen in den Nebenanlagen ausgestattet. Reduktionsvariante: Der geplante Ausbau stellt bereits eine Reduktionsvariante zur Planung aus 1997 dar, in der eine 3-Streifigkeit der Fahrbahn, sowie beidseitige Parkstreifen, Geh- und Radwege im Ein- mündungs-bereich zur Hafenstraße vorgesehen waren. Aufgrund des beschränkten Grunder- werbes wird auf die 3-Streifigkeit und den südöstlichen Parkstreifen im Einmündungsbereich verzichtet. Als weitere Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf einen Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Dies entspräche allerdings in keiner Weise den Vorstellungen an ein bedarfsorientiertes Radwegenetz. 3. Ausschreibung und Bau Unmittelbar nach dem Baubeschluss beginnt die münsterNetz GmbH mit den Leitungsverle- gungsarbeiten. Die Straßenbauarbeiten werden mit dem Baufortschritt der Maßnahmen müns- terNETZ GmbH abgewickelt. Die gesamte Bauzeit wird voraussichtlich 8 Monate betragen. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchge- führt. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse für den Straßenbau Beiträge nach KAG und BauGB werden nicht erhoben. - 3 - V/0024/2015 Förderung: Die Maßnahme ist zuwendungsfähig und wird nach den Förderrichtlinien kommunaler Stra- ßenbau (FöRi-kom-Stra) gefördert. Eine entsprechende Anmeldung ist in 2014 bereits gestellt worden. Unter der Voraussetzung der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land NRW und des Ei- genanteils der Stadt kann die Umsetzung der Maßnahmen in 2015 erfolgen. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen sind erfolgt. i. V. Schultheiß Stadtdirektor Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Engelstraße
- Hafenstraße
- Bahnhofstraße 1
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Details
- Aktenzeichen
- V/0024/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37