Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 19.09.2022 AN/1621/2022 betr.: "Straßenreinigung Keuptstraße, Kosten und Gebühren"
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2312/2025 vom 04.08.2025
Stand: Am 08.09.2025 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 2312/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 19.09.2022 AN/1621/2022 betr.: "Straßenreinigung Keuptstraße, Kosten und Gebühren" Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es ein besonderes Straßenreinigungskonzept, welches sich um die stark belasteten Straßen intensiver kümmert? 2. Kann unter Umständen ein Verursacher-Prinzip zur Vermeidung von Kosten zu Lasten der Grundbesitzer etabliert werden? 3. Gibt es Zeiträume, vielleicht auch wiederkehrender Art, wo im Jahr eine deutli- che Änderung der Verhältnisse ablesbar ist? 4. Wie häufig werden die Routinedienste erfüllt? 5. Ist hier seitens der Veraltung eine besondere Problemlage erkannt worden? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Straßenreinigungssatzung sieht je nach Belastung der einzelnen Straßen unter- schiedliche Reinigungsintervalle vor. Die Reinigungsintervalle können zwischen ein- mal wöchentlicher bis zu sechzehnmal wöchentlicher Reinigung variieren. Hierdurch lassen sich in der Regel die Belastungsszenarien abdecken. Zu Frage 2: Die Straßenreinigungssatzung sieht kein derartiges Verursachendenprinzip vor. Die Kosten der Reinigung in Köln werden zum großen Teil über Gebühren finanziert, d.h., die Gebührenzahlenden erhalten einen entsprechenden Bescheid. Um die Belastung der Gebührenzahlenden zu mindern, und dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es Straßen bzw. Bereiche mit höherem Reinigungsaufkommen gibt, wird ein Teil der Kosten aus Haushaltsmitteln bestritten. Dies ist u.a. auch dadurch begründet, dass Straßen wie die Keupstraße (und auch die 2 angrenzenden Straßen) nicht nur von Anwohner*innen, sondern auch von Besu- cher*innen der Einkaufsstraße, Besucher*innen der in unmittelbarer Nähe befindlichen Veranstaltungshallen auf der Schanzenstraße sowie Tourist*innen genutzt werden. Zu Frage 3: Es konnten bisher keine erheblichen Schwankungen bzw. Spitzen im Bereich der Keupstraße festgestellt werden. Das Abfallaufkommen ist über das Jahr als grund- sätzlich konstant zu bezeichnen. Zu Frage 4: Die Keupstraße wird im Bereich zwischen Clevischer Ring und Schanzenstraße sechsmal wöchentlich und im Bereich zwischen Schanzenstraße und Bergisch Glad- bacher Straße siebenmal wöchentlich gereinigt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, über die Internetseite der AWB GmbH (www.awbkoeln.de) die Reinigungsverpflichtun- gen (Anlieger, AWB GmbH) und die Reinigungshäufigkeit aller Straßen in Köln einzu- sehen. Darüber hinaus erfolgt wie im gesamten Stadtbezirk die Beseitigung von illegal abgelagerten Müllmengen im Rahmen der Erfassung von illegalen Müllablagerungen als Bestandteil des Grundvertrages Abfall. Zu Frage 5: Da es sich bei der Keupstraße um eine stark frequentierte Geschäftsstraße handelt, gibt es wie in vergleichbaren Bereichen ebenfalls von Zeit zu Zeit Beschwerden. Eine besondere Problemlage liegt nicht vor.
Beratungsverlauf
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08.09.2025
TOP 7.1.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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