Mandari Insight

2408/2018

Generalsanierung Drehbrücke Deutzer Hafen Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.28

Anlage 2 - Lageplan Drehbrücke

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - ergänzter Auszug BV Innenstadt 17.09.2018 mit Erläuterung Verwaltung

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - geplante Arbeiten

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Querschnitte

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Zustimmung 14 Kostenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Übersichtsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Lageplan Drehbrücke

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 6 - ergänzter Auszug BV Innenstadt 17.09.2018 mit Erläuterung Verwaltung

1637 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 18.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 17.09.2018 
öffentlich 
3.11 Generalsanierung Drehbrücke Deutzer Hafen  
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
2408/2018 
 
Beschluss, geändert: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt betont ihre alleinige Entscheidungszustän-
digkeit. Sie stimmt der Durchführung der Generalsanierung Drehbrücke Deutzer Ha-
fen unter Verzicht auf eine für den Zeitraum der Sanierung übergangsweise einge-
richtete alternative Wegeführung für zu Fuß Gehende bei Kosten in Höhe von rund 
3.655.000 € zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
 
 
Erläuterung im Nachgang der Sitzung: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt gibt mit dem geänderten Beschlusstext zu der Vor-
lage Generalsanierung Drehbrücke Deutzer Hafen (2408/2018) in der Sitzung am 
17.09.2018 ihrer Ansicht Ausdruck zur Frage der Zuständigkeit für die Drehbrücke 
und die Verkehrsführung auf der Alfred-Schütte-Allee. Sie ist der Ansicht, dass es 
sich um eine bezirkliche Angelegenheit handelt. Die Bezirksvertretung hat jedoch von 
der Anrufung des Hauptausschusses nach § 44 Geschäftsordnung abgesehen, weil 
in der Sache der Sanierung der Drehbrücke Einigkeit besteht und das Verfahren 
nicht verzögert werden soll. Die Beschlussvorlage kann in den nachfolgenden Gre-
mien beraten und vom Rat am 27.09.2018 beschlossen werden.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

838 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2408/2018
Stand: 14.05.2024 
Sachstandsbericht  
Generalsanierung Drehbrücke Deutzer Hafen 
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Generalsanierung Drehbrücke Deutzer 
Hafen unter Verzicht auf eine für den Zeitraum der Sanierung übergangsweise eingerichtete 
alternative Wegeführung für zu Fuß Gehende bei Kosten in Höhe von rund 3.655.000 € zu 
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Baumaßnahme wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und die Brücke steht den Nutzen-
den wieder uneingeschränkt zur Verfügung.  
Nächste Schritte: 
keine 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
erledigt

Beschlussvorlage Rat

13184 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2408/2018 
Freigabedatum 
30.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Generalsanierung Drehbrücke Deutzer Hafen 
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Generalsanierung Drehbrücke Deutzer Hafen 
unter Verzicht auf eine für den Zeitraum der Sanierung übergangsweise eingerichtete alternative We-
geführung für zu Fuß Gehende bei Kosten in Höhe von rund 3.655.000 € zu und beauftragt die Ver-
waltung mit der Umsetzung.  
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Innenstadt und 
Porz der Vorlage uneingeschränkt zustimmen. 
 
 
Alternative: 
 
Keine. Die Generalsanierung ist aus fachlicher Sicht zwingend erforderlich. 
 
Verkehrsausschuss 11.09.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3.655.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Historie 
Die bereits 110 Jahre alte Drehbrücke im Deutzer Hafen ist ein herausragendes Beispiel der Ingeni-
eurkunst aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts und steht bereits seit 1980 unter Denkmalschutz.  
 
Das Bauwerk verbindet die am rechtsrheinischen Ufer verlaufende Alfred-Schütte-Allee mit der Sieg-
burger Straße. Die angrenzenden Poller Wiesen werden für diverse Freizeitaktivitäten und als Naher-
holungsgebiet genutzt. Die Drehbrücke ist derzeit für den Kraftfahrzeug-, Rad und Fußgängerverkehr 
freigegeben. Neben der Überquerungsmöglichkeit ist die Brücke bedeutend für die Ein- und Ausfahrt 
von Schiffen in den Deutzer Hafen. Die Brücke muss deshalb regelmäßig geöffnet werden, um der 
Schifffahrt die Ein- und Ausfahrt in den Hafen zu ermöglichen. 
 
Die Brücke ist eine asymmetrische, genietete Stahlfachwerkkonstruktion, welche am 27.März 1908 in 
Betrieb genommen wurde. Das statische System der Brücke befindet sich im geöffneten Zustand – 
durch ein Gegengewicht im kurzen Arm – im Gleichgewicht. 
 
Im Rahmen der letzten Bauwerkshauptprüfung aus dem Jahr 2015 wurde festgestellt, dass sich für 
die Drehbrücke im Deutzer Hafen mittelfristig ein Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf ergibt.  
 
Im April 2018 wurde ein weiterer gravierender Schaden am Laufkranz der Brücke festgestellt, dessen 
Ursache auf eine Materialermüdung zurückzuführen ist. Hier wurden bereits bauliche Notmaßnahmen 
ergriffen, da es sich um ein sensibles, für die Funktion unabdingbares Bauteil handelt.  
 
Beabsichtige Ausführung 
Auf Grundlage der Ergebnisse der letzten Bauwerkshauptprüfung soll die Drehbrücke nun einer Ge-
neralinstandsetzung unterzogen werden. 
 
Bei der Aufstellung des Instandhaltungskonzepts war der Denkmalschutz der Brücke zu berücksichti-

3 
gen. Dies bedeutet, dass das bauliche Erscheinungsbild und soweit technisch möglich auch die bau-
zeitliche Substanz zu erhalten sind.  
 
Im Zuge der Entwurfsplanung wurden umfangreiche Abstimmungen mit dem Amt für Denkmalschutz 
und Denkmalpflege zusammen mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) geführt. Die erforderli-
che Zustimmung liegt vor. 
 
Des Weiteren ist zu beachten, dass der Schiffsverkehr im Deutzer Hafen bei den Sanierungsarbeiten 
nicht eingeschränkt werden darf. 
 
Im Einzelnen sollen folgende Arbeiten ausgeführt werden: 
 
 Erneuerung des Korrosionsschutzes 
 Erneuerung der Schrammborde und der Gehwege 
 Überarbeitung/Restaurierung der Geländer 
 Austausch der Übergangsbleche 
 Erneuerung der Fahrbahnkonstruktion 
 Austausch von zerstörten vertikalen Streben/Abhängern und Restaurierung von erhaltenswer-
ten Streben/Abhängern 
 Austausch der Antriebswelle 
 Herstellung eines neuen Aufstieges zum Maschinenhaus 
 
Zur Verdeutlichung der einzelnen Leistungen befindet sich in der Anlage 5 ein Übersichtsbild der 
Drehbrücke in der die einzelnen Leistungen gekennzeichnet sind. 
 
Für die Wahl des Bauablaufes wurde unter Berücksichtigung aller verkehrs- und bauablauftechni-
schen Randbedingungen eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Diese ist zu dem Ergebnis ge-
kommen, dass eine wirtschaftlich und technisch sinnvolle Abwicklung der Baumaßnahme nur im dau-
erhaft geöffneten Zustand (aufgedreht) erfolgen kann. Nachteil hierbei ist, dass während des aufge-
drehten Zustandes keine Nutzung der Brücke möglich ist und eine Umleitung für alle Verkehrsteil-
nehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eingerichtet werden muss. Diese Umleitung führt von der Alf-
red-Schütte-Allee über die Straße Am Schnellert zur Siegburger Straße. Die Umleitung wird großräu-
mig für alle Verkehrsteilnehmende ausgeschildert. 
 
Vor Beginn der Ausführung werden die unmittelbar von der Maßnahme betroffenen Anliegenden und 
Gewerbebetriebe über die Maßnahme und vorgesehene Umleitung informiert. 
 
Die Bauzeit beträgt ca. 40 Wochen. Geplant ist eine Auftragsvergabe im zweiten Quartal 2019. 
 
Kosten 
Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen, die für eine denkmalgerechte Sanierung erforderlich wer-
den, haben sich die anrechenbaren Kosten gegenüber den im Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 
2150/2015) genannten Kosten erhöht. Im Vorfeld der Planung wurden zwar Kosten für eine denkmal-
schutzgerechte Ausführung einkalkuliert, jedoch waren die Anforderungen des Denkmalschutzes we-
sentlich höher als zu Beginn der Planung angenommen. 
 
Weitere Ursachen der Kostensteigerung seit Einholung des Planungsbeschlusses sind unter anderem 
die Tatsachen, dass bei Untersuchungen im Rahmen der Planung festgestellt wurde, dass der Stahl 
der Brücke nicht schweißbar ist und dass der „Königsstuhl“ (Hauptauflager der Brücke) noch auf 
Schäden untersucht werden muss. Diese Untersuchung kann nur im geöffneten, angehobenen Zu-
stand durchgeführt werden und erfolgt deshalb im Rahmen der Ausführung. Sollten Mängel festge-
stellt werden, wovon auszugehen ist, wird deren Beseitigung gesondert ausgeschrieben. In der Kos-

4 
tenberechnung wurden eventuell erforderlich werdende Arbeiten bereits berücksichtigt. 
 
Die Gesamtkosten inklusive aller Bau- und Baunebenkosten wurden mit insgesamt 3.655.047,43 € 
brutto (rund 3.655.000 €) berechnet. 
 
Die reinen Baukosten belaufen sich auf 2.972.837,18 € brutto (rund 2.972.800 €). Hinzu kommen 
Baunebenkosten in Höhe von rund 508.160 € brutto. Diese Baunebenkosten setzen sich zusammen 
aus Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI in Höhe von rund 420.670 € brutto, 
Kosten für Prüfstatiker in Höhe von rund 53.240 € brutto, Leistungen der Sicherheits- und Gesund-
heitsschutzkoordination in Höhe von rund 11.080 € brutto, weiteren vertiefenden Untersuchungen und 
Gutachten in Höhe von rund 17.220 € brutto und einem Ansatz für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in 
Höhe von rund 5.950 € brutto.  
 
Die Summe aus Bau- und Baunebenkosten wurde noch mit einem Zuschlag in Höhe von 5% für Un-
vorhergesehenes beaufschlagt. 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen somit rund 3.655.000 € brutto. 
 
Rechnungsprüfungsamt 
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (RPA) hat mit Schreiben vom 05.07.2018 unter der RPA-
Nr. 2018/0954 der Maßnahme zugestimmt. Die Zustimmung ist als Anlage 1 beigefügt.  
 
Die angesetzten 5% für Unvorhergesehenes gelten für die Gesamtmaßnahme. Die in der Kostenbe-
rechnung aufgeführten Untersuchungen, die nur im geöffneten, angehobenen Zustand durchgeführt 
werden können, betreffen lediglich den Königsstuhl (Hauptauflager der Brücke). Mögliche Instandset-
zungskosten für dieses Bauteil wurden jedoch bereits in der Kostenberechnung berücksichtigt. 
 
Die angesetzten Nebenkosten umfassen alle derzeit bekannten und zu erwartenden Nebenkosten. 
Sie wurden anhand von Erfahrungswerten vergangener Maßnahmen bzw. von Honorarordnungen für 
diese Leistungen ermittelt. 
 
Der Fahrbahnbelag wurde im Vorfeld der Erstellung der Kostenberechnung untersucht, das Ergebnis 
wurde in der Kostenberechnung berücksichtigt. 
 
Zu der seitens des RPA nachgefragten Akquise von „Zuwendungen“ wird wie folgt Stellung genom-
men: 
 
Mögliche Förderprogramme aus dem Bereich Denkmalpflege haben gemeinsam, dass nur die anteili-
gen Mehrkosten gefördert werden, die durch eine denkmalgerechte Ausführung entstehen. Die bishe-
rigen Abstimmungen mit dem Zuwendungsgeber des Landes Nordrhein-Westfalen haben ergeben, 
dass – sofern Mittel bewilligt würden – eine im Verhältnis zu den Sanierungskosten sehr geringe För-
derung in mittlerer fünfstelliger Höhe möglich erscheint. Bei einem Programm des Bundes werden 
darüber hinaus erfahrungsgemäß nur sehr wenige kommunale Maßnahmen gefördert. 
 
Grundsätzliche Bedingung für den Erhalt einer Förderung wäre jedoch, dass bei der Ausführung alle 
Forderungen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) berücksichtigt werden. Die verwaltungsin-
tern zwischen dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau und dem Amt für Denkmalschutz und 
Denkmalpflege, unter Einbindung des Landschaftsverbandes Rheinland, abgestimmte und genehmig-
te Entwurfsplanung berücksichtigt nicht alle Forderungen des Landschaftsverbandes Rheinland. Dies 
hat zur Folge, dass die Aussicht auf eine Gewährung einer Förderung sehr gering ist. 
 
Eine Berücksichtigung aller Forderungen des Landschaftsverbandes Rheinland erscheint aus techni-
scher Sicht nicht sinnvoll.  
 
So möchte beispielsweise der LVR die in Teilbereichen noch vorhandene schadstoffbelastete Ur-
sprungsbeschichtung (Bleimennige) erhalten und diese nur überarbeiten. Dies reduziert aber keines-
falls die Kosten bei der Ausführung, da trotzdem alle erforderlichen Maßnahmen (Einhausung, Luftfil-

5 
terung etc.) ergriffen werden müssen, um zu verhindern dass lose Bestandteile der Altbeschichtung in 
die Umwelt gelangen. Würden Reste der Altbeschichtung im Bauwerk verbleiben, müssten diese er-
höhten Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen daher auch bei zukünftigen Maßnahmen berücksich-
tigt werden und würden auch diese verteuern. 
 
Weiterhin besteht der LVR darauf, die bisher einteilige Antriebswelle nicht gegen eine zweiteilige An-
triebswelle zu ersetzen, was sowohl die geplanten Arbeiten beschleunigen würde, als auch bei zu-
künftigen Maßnahmen an der Antriebswelle zu kürzeren Sperrzeiten der Brücke führen würde. 
 
In Anbetracht der vergleichsweisen geringen Förderung der anteiligen Mehrkosten, die durch eine 
denkmalgerechte Ausführung entstehen, ist es aus den vorgenannten Gründen aus Sicht der Verwal-
tung zielführend, auf die Beantragung von Fördermitteln zu verzichten. 
 
Die denkmalgerechte Sanierung dieses herausragenden Zeugnisses Kölner Technikgeschichte wird 
durch die permanente Begleitung der Maßnahme durch das städtische Amt für Denkmalschutz und 
Denkmalpflege und die Abstimmung mit dem LVR gewährleistet. 
 
Die weiteren Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Verlauf der Maßnahme berück-
sichtigt. 
 
Finanzierung: 
Die benötigten Mittel in Höhe von rund 3.655.000 € brutto wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 
2019 inklusive der Finanzplanung 2020 bis 2022 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadt-
bahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; berücksichtigt. 
Geplant ist eine Auftragsvergabe im zweiten Quartal 2019. 
 
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. 
 
Alternative Wegeführung 
Zur besseren Erreichbarkeit der Poller Wiesen/Südbrücke während der Bauzeit wurde folgende alter-
native Wegeführung untersucht: 
 
Es würde ein Gerüsttreppenturm auf der westlichen Landzunge des Rheinarms vorgesehen, der mit 
dem südlichen Gehweg der Severinsbrücke verbunden ist. Von hier können die zu Fuß Gehenden 
über eine bestehende Treppe die Siegburger Straße erreichen. 
 
Diese alternative Wegeführung kann allerdings nicht barrierefrei gestaltet werden, da hierfür eine 
Rampenkonstruktion erforderlich wäre, die aufgrund der großen zu überwindenden Höhe von rund 
zwölf Meter eine sehr große Grundfläche benötigt, die aber im Bereich der Landzunge nicht zur Ver-
fügung steht. 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme würden sich durch den provisorischen Zugang zur Severinsbrücke 
um 469.000 € auf 4.123.609,93 € brutto (rund 4.124.000 €) erhöhen.  
Auf Grund der hohen Kosten und des geringen Nutzens wird auf diese Wegeführung verzichtet.

6 
 
 
Anlagen: 
1. Zustimmung Rechnungsprüfungsamt Kostenberechnung  
2. Lageplan Drehbrücke 
3. Übersichtsplan 
4. Querschnitte 
5. geplante Arbeiten

Anlage 5 - geplante Arbeiten

141 Zeichen

_  Schrammborde und
‚Gehwege

Geländer

Übergangsbleche

Antriebswelle

Vertikale Streben F
Abhänger

Erneuerung der

Fahrbahnkonstruktion I;

Anlage 4 - Querschnitte

5946 Zeichen

Stahlbauteile:-alle stark korrodierten Stahlbauteile sind auszutauschen (Querschnitt starkgemindert)-einzubauende Bleche und Träger sind mit der Bestandskonstruktion zuverschrauben, da der Stahlwerkstoff des Bestands nicht schweißbar ist-Die Festlegung der auszutauschenden Bauteile ist nach Betonabbruch derFahrbahn, der Gehwege und des Gegengewichts zu überprüfen undgegebenenfalls zu erweiternAustausch Fahrbahnbelag und Betongegengewicht:- Der Fahrbahnbelag sowie das Betongewicht sind mit geeigneten Verfahrenabzubrechen, um die Fachwerkkonstruktion freizulegen-die Fahrbahn und das Gegengewicht werden nach der Instandsetzung desStahlbaus eingebracht-Das Gegengewicht wird  mit unbewehrtem Beton an Bestandspositionausgeführt, die Maße wird in der Statik festgelegt-Der Fahrbahnbelag besteht aus zwei Schichten:1. Stahlbeton2. Asphaltdecke-Die Stahlbetonschicht des Fahrbahnbelags ist mit der Stahlbaukonstruktionüber Kopfbolzendübel zu verbindenAustausch Gehwege:-Der Betongehwegbelag ist mit geeigneten Verfahren abzubrechen, um dieFachwerkkonstruktion freizulegen-das historische Geländer ist vorher zu demontieren und im Werk zurestaurieren-die Rekonstruktion der Gehwege erfolgt mit Schweißbaugruppen ineinzelnen Segmenten, die mit dem Bestand verschraubt werden-das restaurierte Geländer wird mit den Gehwegsegmenten verschraubtAustauschSchrammborde:-die alten Schrammborde sind zu entfernen und werden durchSchweikonstruktionen in artgleicher Optik ersetztAlle Zeichnungen basieren auf den zur Verfügung gestellten Bestandsplänen. AlleMaße müssen vor dem Baubeginn bzw. der Fertigung der neuen Bauteile aufRichtigkeit überprüft werden
Querschnitt kurzer ArmM1:25 Querschnitt langer ArmM1:25
Querschnitt BrückenmitteM1:25
EQT 0 langer ArmM1:25
EQT 18 kurzer ArmM1:25
NordBrückenmitteSüdNordBrückenmitteSüd
NordBrückenmitteSüd
Planverfasser/in :
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
Datum / Unterschriftfreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
Datum / Unterschrift
Datum / UnterschriftEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeDatum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Drehbrücke Deutzer HafenInstandsetzung
gepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr.IndexZeichnungsnummerPhaseStatusPlantypInhalt
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:EOB--ST---Regelquerschnitte0011
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
Datum / Unterschrift
Planstufe:
Planskizze:
Prüfingenieur / Prüfingenieurin:
1234567891110
Bauwerk:
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
ENTWURFSPLANUNG
Örtlichkeit bzw. Bauwerk/HaltestelleProjekt, Vorhaben bzw. MaßnahmeDarstellungsart
eberhardt - die ingenieure gbrRegionalbüro BarlebenInnovations- und GründerzentrumSteinfeldstraße 539179 Barleben1 : 75A06932220
Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692
Stadt KölnStadt KölnAmt 48/2Stadt KölnAmt 66
Stadt KölnAmt 692/2
Stadt KölnAmt 37Polizei DuisburgDirektion WasserschutzpolizeiWSP-Wache Köln
Rheincargo GmbH & Co.kGBereich Köln SüdBüro Hafen Köln-NiehlAmt 69/692
Feuerwehr
22.03.2018jfd22.03.2018jfd22.03.2018tr
Gen.Gepr.Bear.DatumInd. Änderung
DatumName Art der Abstimmung   /   Dienststelle
Blatt Nr.: Zugehörige ZeichnungenÜbersichtEntwässerungsplanLageplan / Be-Plan
KorrosionsschutzplanAustausch der AntriebswelleRückbaumaßnahmenRevisionsdeckel KönigsstuhlTreppe zum Drehpfeiler
E-OB-BE-0002E-OB-ST-0010E-OB-ST-0014E-OB-ST-0015E-OB-TA-0016E-OB-AR-0018E-BA-AR-0021E-OB-AN-0022
abnehmbares GehwegsegmentLeiter zum MaschinenhausE-OB-ST-0012E-OB-ST-0013KönigsstuhlE-OB-TA-0017
Lagerung Schwankrolle am kurzem ArmLagerung Schwankrolle am kurzem Arm am QuerträgerLagerung Schwankrolle am langem ArmE-OB-TA-0023E-OB-TA-0024E-OB-TA-0025ÜbergangskonstruktionE-OB-TA-0026LaufkranzE-OB-ST-0027
Vergleich Bestand zu InstandsetzungE-OB-AR-0019Abstützung während der BauphaseE-OB-AR-0020
ÜbersichtsplanE-OB-ÜP-0001
2042325032502042 10585
177210202500250010201772 370270750+8.560
+7.330
+8.724
+9.702
29294075213850+8.673 279250002792
1157418711572042157011201120112015702042 6500
177210202500270750
370
+8.560+8.673+8.724
+7.325
+9.702
276684210501220
7502500 2042325032502042 1058412302605129026056500
+8.560+8.673+8.683
+7.325
+9.702
+8.560
+7.325
+8.680
+9.702
+8.673
Nord BrückenmitteSüd
276944
10584 17721020500010201772 2042325032502042
1220
15701120112011201570
215221962152
+18.027
+14.640
+13.480
+6.770
+8.560+8.724+8.673
+7.330
NordBrückenmitteSüd
113051838 4430 4901160 3387
8020 7601157209320931157760
500350
570
2042325032502042 177210202500
370
10585
1773296284281281281350
1772351288278278294282
Bl 10Bl 10
Sammelleitung DN 200
AsphaltdeckeStahlbetonfahrbahn
AsphaltdeckeStahlbetonfahrbahn
AsphaltdeckeStahlbetonfahrbahn
AsphaltdeckeStahlbetonfahrbahn
AsphaltdeckeStahlbetonfahrbahn
Gegengewicht mitLeichtbetonfüllung
Gegengewicht mitLeichtbetonfüllung
Entwässerung desMaschinenhauses
Teleskopleiter zumMaschinenhaus
Bl 10Bl 10
Bl 10Bl 10
Bl 10Bl 10
Bl 10Bl 10
Sammelleitung DN200
kompletter Austausch imZuge der Instandsetzung
kompletter Austausch imZuge der Instandsetzung
kompletter Austausch imZuge der Instandsetzung
kompletter Austausch imZuge der Instandsetzung
kompletter Austausch imZuge der Instandsetzung
Vertikalen werden teilweise ausgebaut undoriginalgetreu restauriert, nicht zuerhaltende Bauteile werden ausgetauschtVertikalen werden teilweise ausgebaut undoriginalgetreu restauriert, nicht zuerhaltende Bauteile werden ausgetauscht

Anlage 1 - Zustimmung 14 Kostenberechnung

2887 Zeichen

14 : 05.07.2018
143 Herr Sahin

31428
barerörBiächer, Tunnel und Stadtbahnbä PA

(rt
MI Zi

Generalinstandsetzung der Drehbrücke in Köln-Deutz

7

69

hier: Prüfung der Kostenberechnung
RPA-Nr.: 2018/0954

eingereichte Kosten (ohne Treppenturm), netto: 3.071.468,43 €
bestätigte Kosten (ohne Treppenturm), netto: 3.071.468,43 €

eingereichte Kosten (inkl. Treppenturm), netto: 3.465.218,43 €
bestätigte Kosten (inkl. Treppenturm), netto: 3.465.218,43 €

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau beabsichtigt eine Generalinstandsetzungs-
maßnahme der Drehbrücke in Köln-Deutz und reicht eine Kostenberechnung zur Prüfung bei
mir ein, um in den zuständigen Gremien einen Baubeschluss zu erwirken.

Ich stimme der Maßnahme zu.

In den vorgelegten Unterlagen fiel Folgendes auf:

Bei den Kostenberechnungen mit und ohne Treppenturm fügen Sie zusätzlich 5% über die
gesamte Summe für Unvorhergesehenes hinzu. In Ihrem Anschreiben erklären Sie, dass
eine Untersuchung nur im geöffneten und angehobenen Zustand, also erst während der
Maßnahme selber ausgeführt werden kann. Den Zwängen, den die Fachdienstelle in dieser
Phase der Planung unterliegt, kann ich nachvollziehen. Das Ergebnis dieser Situation ist,
dass wir mit zum Teil deutlich höheren Kosten rechnen müssen. Ich bitte hierzu eine Rück-
äußerung wie Sie finanzielle Risiken und deren Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten.

Darüber hinaus erscheinen die geplanten Baunebenkosten mit einer Wichtung zum Gesamt-
aufwand sehr gering. Die mir vorliegenden Erfahrungswerte mit 25% werden bei schwierigen
und komplexen - insbesondere bei denkmalgeschützten - Bauwerken sogar oft überschritten.

12

E

Ich gehe somit davon aus, dass bis Fertigstellung der MEBBEBR höhere Kosten für dieses
Gewerk auflaufen werden.

Die in dem Erläuterungsbericht unter 5.2.1 aufgeführte Einhausung und die angesprochenen
Auflagen, insbesondere für das Thema Entschichtung von Bleioxid, bitte ich mit besonderer
Sorgfalt zu betrachten.

Eine Untersuchung des Asphaltbelags konnte den Unterlagen nicht entnommen werden. Um
Kostensicherheit zu erlangen, bitte ich diese Prüfung nachzuholen und Ihren Unterlagen bei-
zufügen. Auch konnte ich Ihren Unterlagen nicht entnehmen, ob die Fachdienststelle die
Möglichkeit einer oder mehrerer Zuwendungen geprüft hat. Ich bitte - falls noch nicht erledigt
— dies nachzuholen und ebenso Ihren Unterlagen beizufügen. In der Beschlussvorlage wä-
ren dann im positiven Falle auch nur die Aufwendungen aufzunehmen, die der Bauherr zu
tragen hat.

Das Honorar für den Objektplaner ist entsprechend HOAI 2013, 86 (1) Satz 1 auf Grundlage
der anrechenbaren Baukosten, das heißt ohne 700er Kosten und im vorliegenden Fall auch
ohne Zuwachs für Unvorhergesehenes von 5% zu ermitteln.

Den zur Prüfung übergebenen Papierordner reiche ich zu meiner Entlastung zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage 3 - Übersichtsplan

7927 Zeichen

A1 2 3 4 5 6 7 8
B
C
D
E
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 A
B
C
D
E
F
G
H
J
K
L
M
N
P
Q
R2322212019181716151413121110987654321R
Q
P
N
M
L
K
J
H
G
F
2425 26 27 28
2425 26 27 28
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
Datum / Unterschrift
Datum / UnterschriftEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeDatum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Drehbrücke Deutzer HafenInstandsetzung
gepr.gez.bearb.DatumName
IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:OB- ST- - -Übersicht0010
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
Datum / Unterschrift
Prüfingenieur / Prüfingenieurin:
3456 7 891110
Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
ENTWURFSPLANUNG
Örtlichkeit bzw. Bauwerk/HaltestelleProjekt, Vorhaben bzw. MaßnahmeDarstellungsart
eberhardt - die ingenieure gbrRegionalbüro BarlebenInnovations- und GründerzentrumSteinfeldstraße 539179 Barleben1 : 50A06932220
allseitsbeweglichallseitsfestlängsfestquerfestLager-TypenSymbol für Bewegungsrichtung,Lagerungsart/-typ nach DIN EN 1337-1
NVyMxVxyay axnnx
Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)1212Horizontalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)max. NSdmin. NSdLagerkräfte
2LagerbewegungenVerschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)Verdrehung in [mrad] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)1212y,dx,d
min.   I V       Iy,Sdx,Sdmax.  I V       I1212
Bewegung am FahrbahnübergangVerschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)x,dy,d
1212max.  I         Iay,dmax.  I         Iax,d
--------------------1ständige Einwirkung NSk
max.  I n      Imax.  I n      I
max. Δ  I n      Imax. Δ  I n      I
Lagertabelle / LagerskizzeLagerreihe 1Lagerreihe 2 1118
Bei den Bewegungen sind die Bewegungszuschläge sowie die Mindestbewegungen nach DIN EN 1337-1 nicht berücksichtigt.Formelzeichen und Symbole gemäß DIN EN 1337-1. Lokale Koordinaten der Lager sind anzupassen.
Lagerkräfte und Lagerbewegungen sowie Bewegungen an den Fahrbahnübergängen für die Grundkombination nach DIN EN 1990/NA Anhang NA.E
charakteristische Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG)
0,00,00,00,00,00,00,00,00,00,00,00,00,00,00,0
0,00,00,00,00,00,00,00,0±0,0±0
0000 0000
0913
Bauart:Stahlbeton         Spannbeton        Stahl       VerbundEinwirkung VerkehrslastVerkehrskategorie DIN EN 1991-2Verkehrsart DIN EN 1992-2/NAKlasse Anpralllast Fahrzeugrückhalte-systeme DIN EN 1991-2Militärlastenklasse STANAGEinzelstützweiten (     )Gesamtlänge zw. Endauflagern (     )Lichte Weite zw. Widerlagern (     )Kleinste Lichte HöheKreuzungswinkelBreite zw. GeländernBrückenfläche
(m)(m)(m)(m)(gon)(m)(m²)
Bauwerksdaten
50010,454,4449,98
Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichen Erfordernissen
Werkstoffe:Bestand:- St37Instandsetzung:- S355J2+NBemessungsgrundlagen:Windlast:w = 0,32 KN/m²  (Zone I)Schneelast:sk = 0,65 KN/m²  Schneelastzone 1Temp.schwank.:ΔT = +/-66 K (nach DIN EN 1991-1-5 +NA Abschnitt6)Bemerkungen:-Darstellung des Drehpfeilers und Wiederlager nachBestandszeichnung von 1905-Entgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven undwirtschaftlichen Erfordernissen-Es gelten die Bestimmungen der ZTV-ING - Teil 9 Abschnitt 2-Für das Schweißen der Tragkonstruktion gilt die AusführungsklasseEXC3 nach DIN EN 1090-2.-Alle Schrauben außer voll vorgespannte HV-Schrauben sind gegenselbständiges Lösen zu sichern.-Alle Höhenkoten beziehen sich auf BaunullFertigungstechnik:-Alle Anlaufflächen, an denen Teile angeschlossen werden oderanliegen (z.B. Flächen an Augen und Gabeln, Anschlussflächen fürEndscheiben, Getrieben usw.) müssen mechanisch bearbeitetwerden (Bearbeitungszugaben sind zu berücksichtigen)!-einfache Kontaktflächen Ra 3.2 ... 6.3-Flächen für Gleitbewegungen Ra 0,2...0,8 (je nachHerstellervorschrift)-Passungen, Toleranzen und Rauheiten für Lagerungen nachHerstellerempfehlungenSchrauben:-Schraubenanzugmomente nach DIN EN 1090-2 Kapitel 8
-Für Schrauben aus nichtrostendem Stahl gelten dieSchraubenanzugsmomente nach DIN EN 19704-2-Alle thermisch geschnitten Kanten sind im Bereich der Aufhärtung zurHerstellung einer geeigneten Rauhtiefe für den Korrosionsschutznachzuarbeiten!Maße ohne Toleranzangabe:-Schweißkonstruktion nach DIN EN ISO 13920 B + F-Maschinenbau DIN ISO 2768 - mK-Brennschneiden nach DIN EN ISO 9013-331-Oberflächen nach DIN EN ISO 1302-Teile die in einem funktionalen Zusammenhang stehen, sindaufeinander abzustimmenSchweißkonstruktion:-Alle Schweißnähte und Dichtnähte sind ringsum zu schweißen!-Schweißnahtdicken nach DIN EN 1993-1-8/NA Größenangaben vonSchweißnähten beziehen sich immer auf die statisch wirksamenNahtdicken!-Die angegebenen Vollanschlüsse dürfen durch adäquateVollanschlüsse ersetzt werden-Nicht näher bemaßte Radien von Eckfreischnitten R=40mm-Kanten die einen Anstrich erhalten sind nach DIN EN ISO 12944-3,-Alle nicht konservierten Werkstückkanten sind nach DIN ISO 13715mit: Außenkanten: -0,5; Innenkanten: +0,3 zu brechen-Hohlkästen sind gemäß DIN 19704 abzudrücken!-Alle Bedarfsstöße sind als Vollanschluss auszuführen!-Bei Ausführung von Stumpfstößen sind gemäß DIN 19704 alle mehrals 3 mm vorstehenden Kanten im Verhältnis 1:4 oder flacherabzuarbeiten!
Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/2
Stadt KölnAmt 37Polizei DuisburgDirektion WasserschutzpolizeiWSP-Wache Köln
Rheincargo GmbH & Co.kGBereich Köln SüdBüro Hafen Köln-NiehlFeuerwehr
jfdjfdtr23.03.201823.03.201823.03.2018
BrückenstellungenM1:3002811063014053
88051760710 155351063083526350 90°
26014
40
+44.5
MNW +36,40MW +38,20
NNW +35,78
HHW 46,87
Hochwassermarke 1
4,44m lichte Durchfahrtshöhe
41,17 0123456789101112131415161718 Lichte Weite 25120
Gehwegsegmente
Schrammbordsegmente
DatumNameArt der Abstimmung   /   Dienststelle
Blatt Nr.:Zugehörige ZeichnungenÜbersichtsplanRegelquerschnitte langer / kurzer ArmEntwässerungsplanLageplan / Be-Plan
KorrosionsschutzplanAustausch der AntriebswelleRückbaumaßnahmenRevisionsdeckel KönigsstuhlTreppe zum Drehpfeiler
E-OB-BE-0002E-OB-ÜP-0001E-OB-ST-0011E-OB-ST-0014E-OB-ST-0015E-OB-TA-0016E-OB-AR-0018E-BA-AR-0021E-OB-AN-0022
abnehmbares GehwegsegmentLeiter zum MaschinenhausE-OB-ST-0012E-OB-ST-0013Königsstuhl E-OB-TA-0017
Lagerung Schwankrolle am kurzem ArmLagerung Schwankrolle am kurzem Arm am QuerträgerLagerung Schwankrolle am langem ArmE-OB-TA-0023E-OB-TA-0024E-OB-TA-0025ÜbergangskonstruktionE-OB-TA-0026Laufkranz E-OB-ST-0027
Vergleich Bestand zu InstandsetzungE-OB-AR-0019Abstützung während der BauphaseE-OB-AR-0020
5066019370 3129029802980 2980298014901490
AnsichtM1:50
Nord
Brückenmitte
Süd
0123456789101112131415161718
17721020250025001020177210584
2825459 5960 5960 5960 5960 5960 5960 5960 4468172
DrehpfeilerHafenausfahrt zum Rheinoffene Brückenstellung
geschlossene Brückenstellung
Haus desBrückenwartsDeutzer Hafenbecken
FR Siegburger Straße
Königsstuhl
Antriebswelle
Maschinenhaus
Drehpfeiler
Hochwassermarke 2
41,17
43,27MHW +42,65
östlichesWiderlager
FR Siegburger Straße
FR Poller Wiesen östlichesWiderlager
westlichesWiderlager
Laufschiene mit mittiggelegenen Königsstuhl
WAS 4
Treppe zumDrehpfeiler
LaufrollenSchiene
1735567 5960 5960 5960 5960 5960 5960 5960 4534106
77029802980 2980298067019370 312905066014901490
GrundrissM1:50
thomas eberhardt

Beratungsverlauf (5)

11.09.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.09.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.21 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2408/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.08.2018
Erstellt
23.07.2018 10:12