Mandari Insight

2011/0355

2. Nachtragshaushaltssatzung 2011

Magistratsvorlage 24.08.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

36.0 KB

Ansehen

2011/0355

4.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

2521 Zeichen

Stand nach Magistratsberatungen
Aufgrund der §§ 114 e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I  S. 757), hat
die Stadtverordnetenversammlung am               2011 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
Mit dem 2. Nachtragsplan werden 
gegenüber bisher
 
EUR
auf nunmehr 
EUR
a) im Ergebnishaushalt
beim ordentlichen Ergebnis
die Erträge 11.077.560 55.885.620 407.117.080 362.309.020
die Aufwendungen 19.213.290 18.785.090 464.276.780 464.704.980
mit einem Fehlbedarf von -45.236.260 -57.159.700 -102.395.960
beim außerordentlichen Ergebnis
die Erträge 0 0 211.000 211.000
die Aufwendungen 0 0 0 0
mit einem Überschuss von 0 211.000 211.000
und einem Gesamtergebnis von -56.948.700 -102.184.960
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
mit dem Saldo aus den Einzahlungen 
und Auszahlungen 45.701.200 47.282.340 92.983.540
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen 262.590 1.193.120 17.449.530 16.519.000
die Auszahlungen 14.352.600 1.541.220 27.334.820 40.146.200
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen 14.938.910 1.197.000 9.705.290 23.447.200
die Auszahlungen 1.984.730 2.798.950 12.255.330 11.441.110
mit einem Finanzmittelbestand des 
Haushaltsjahres von 59.717.670 104.604.650
festgesetzt.
2. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2011
§ 1
erhöht um 
EUR
vermindert 
um EUR
und damit der Gesamtbetrag des 
Haushaltsplans einschließlich der 
Nachträge

Stand nach Magistratsberatungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 9.705.290 
€
um 13.741.910 €
erhöht und damit auf 23.447.200 €
neu festgesetzt. 
Darin enthalten sind Investitionsfondsdarlehen in Hohe von 1.214.000 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von 
Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions-
fördermaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 10.423.200 
€
um 3.820.000 €
erhöht und damit auf 14.243.200 €
neu festgesetzt.
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
Die bisherigen Steuersätze werden nicht geändert.
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht verändert.
Darmstadt, den 
Der Magistrat
André Schellenberg
Stadtkämmere
r
§ 7
§ 6
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5

2011/0355

118 Zeichen

Vorlage-Nr. 2011/0355 
 
 
2. Nachtragshaushaltssatzung 2011 
 
Anlage: 
 
/xrhombus 2. Nachtragshaushaltssatzung 2011

Beratungsverlauf (1)

TOP 430

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0355
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.08.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00