2011/0355
2. Nachtragshaushaltssatzung 2011
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Stand nach Magistratsberatungen Aufgrund der §§ 114 e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 757), hat die Stadtverordnetenversammlung am 2011 folgende Nachtragssatzung beschlossen: Mit dem 2. Nachtragsplan werden gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR a) im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis die Erträge 11.077.560 55.885.620 407.117.080 362.309.020 die Aufwendungen 19.213.290 18.785.090 464.276.780 464.704.980 mit einem Fehlbedarf von -45.236.260 -57.159.700 -102.395.960 beim außerordentlichen Ergebnis die Erträge 0 0 211.000 211.000 die Aufwendungen 0 0 0 0 mit einem Überschuss von 0 211.000 211.000 und einem Gesamtergebnis von -56.948.700 -102.184.960 b) im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen 45.701.200 47.282.340 92.983.540 aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen 262.590 1.193.120 17.449.530 16.519.000 die Auszahlungen 14.352.600 1.541.220 27.334.820 40.146.200 aus Finanzierungstätigkeit die Einzahlungen 14.938.910 1.197.000 9.705.290 23.447.200 die Auszahlungen 1.984.730 2.798.950 12.255.330 11.441.110 mit einem Finanzmittelbestand des Haushaltsjahres von 59.717.670 104.604.650 festgesetzt. 2. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011 § 1 erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge Stand nach Magistratsberatungen Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 9.705.290 € um 13.741.910 € erhöht und damit auf 23.447.200 € neu festgesetzt. Darin enthalten sind Investitionsfondsdarlehen in Hohe von 1.214.000 € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions- fördermaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 10.423.200 € um 3.820.000 € erhöht und damit auf 14.243.200 € neu festgesetzt. Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. Die bisherigen Steuersätze werden nicht geändert. Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert. Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht verändert. Darmstadt, den Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmere r § 7 § 6 § 2 § 3 § 4 § 5
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Vorlage-Nr. 2011/0355 2. Nachtragshaushaltssatzung 2011 Anlage: /xrhombus 2. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0355
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.08.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00