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2161/2021

Betreff: Baumfällungen am Rather See in Köln-Rath/Heumar Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. vom 19.04.2021 AN/0859/2021 und AN/0672/2021

Mitteilung BV 08.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 10.06.2021

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3711 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Tuch Az 
Vorlagen-Nummer 
 2161/2021 
Freigabedatum am 08.06.2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021 
 
Betreff: Baumfällungen am Rather See in Köln-Rath/Heumar Gemeinsamer Änderungsantrag 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. vom 19.04.2021 
AN/0859/2021 und AN/0672/2021 
 Mitteilungstext: 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist eine Badenutzung als Ziel der städtebaulichen Entwick-
lung für die Seefläche des Rather Sees dargestellt. 
 
Wesentliche Grundlage für die zurzeit in der Öffentlichkeit wahrgenommenen Arbeiten ist der seit 
22.07.2020 rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan 74440.02 "Rather See". Dieser schafft 
die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Strandbades und einer Wasserskianlage 
im westlichen Bereich des privaten Gewässers. Ausgehend von den umfassenden landschaftsplane-
rischen und artenschutzrechtlichen Fachplanungen im Bebauungsplanverfahren ist vorgesehen, den 
östlichen Teil des Sees und die Ufer dauerhaft zu beruhigen und der Landschaftsentwicklung zu über-
lassen. Bereits die sogenannte Rekultivierungsplanung, welche den Zustand nach Abschluss der 
Auskiesung vorgibt und der vorherige Bebauungsplan haben einen Rückbau des um den See führen-
den Betriebsweges und die Anlage von Gehölzpflanzungen an den Böschungen vorgesehen. Die 
Sicherung des privaten Geländes ist unabhängig von der aktuellen Planung Aufgabe der Eigentümer. 
 
Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln greift lediglich im Zusammenhang mit der Errichtung einer 
Behelfszufahrt an der Rösrather Straße, von der städtischer Baumbestand betroffen ist. Das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen hat im September 2020 die erforderliche Genehmigung zur Fäl-
lung von sieben geschützten Bäumen erteilt. 
 
Die Gehölzbestände im Bereich des Hauptparkplatzes und weiterer Bereiche werden im Land-
schaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW als 
zuständige Forstbehörde als Wald im Sinne des Landesforstgesetzes NRW (LFoG) klassifiziert. Die 
städtische Baumschutzsatzung greift dort dementsprechend nicht, die Flächen liegen im Zuständig-
keitsbereich des Landesbetriebs. Nach § 43 (1) a des Landesforstgesetzes ist im Geltungsbereich 
eines rechtskräftigen Bebauungsplans keine gesonderte Genehmigung des Landesbetriebs für die 
Rodungen erforderlich. 
 
Die Rodungsarbeiten zur Errichtung des Haupt- und Ausweichparkplatzes haben unter Aufsicht der 
ökologischen Baubegleitung eines qualifizierten Landschaftsplanungsbüros stattgefunden und wurde 
nach dessen Auskunft vor dem 01.03.2021 abgeschlossen. Die Beschränkung der Rodungszeiten 
hinsichtlich der Brutschutzzeit ergibt sich aus den artenschutzrechtlichen Bestimmungen der Natur-
schutzgesetze, welche auch Grundlage für die Regelungen im Bebauungsplan sind. 
 
Die Abschiebung der Flächen parallel des Rather Kirchwegs und des Brück-Rather Steinwegs diente 
der Vorbereitung zur Erneuerung einer Zaunanlage. In diesem Zusammenhang durchgeführte Baum-
fällungen sowie der Rückschnitt von Vegetation sind nach Einschätzung des Landesbetriebs Wald

2 
 
und Holz NRW im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft durchgeführt worden und versto-
ßen insofern weder gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen noch gegen die Verbote des Land-
schaftsplans. 
 
Teile des ehemaligen Betriebsweges am Ostufer wurden mit Stubben aus den Rodungsmaßnahmen 
am Westufer blockiert, um die in den genannten Planungskonzepten vorgesehene und artenschutz-
rechtlich vorgegebene Ruhigstellung des Ostufers, durch den Rückbau des Weges zu gewährleisten.

Beratungsverlauf (1)

10.06.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rösrather Straße

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Details

Aktenzeichen
2161/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.06.2021
Erstellt
04.06.2021 08:14