1843/2026
Beantwortung der Anfrage AN/1070/2026 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Volt-Fraktion
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4588 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 23.06.2026 1843/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 Beantwortung der Anfrage AN/1070/2026 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Volt-Fraktion Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die Volt-Fraktion stellen im Jugendhilfeausschuss am 23.06.2026 die folgende Anfrage: in Anbetracht der weiterhin ausbaufähigen Versorgungslage in der Stadt Köln mit KiTa-Plät- zen wird um die Beantwortung folgender Fragen bezüglich der KiTa Karl-Korn-Straße im Be- zirk 101 Altstadt/Süd gebeten: 1) Wie ist die Einschätzung des Jugendamtes bezüglich des Bedarfs für die KiTa Karl- Korn-Straße, sowohl auf Basis der statistischen Versorgungslage als auch auf Basis der Anmeldedaten sowie Belegungswünsche (beispielsweise über Little Bird)? 2) Sind im selben oder den direkt angrenzenden Stadtbezirken genügend freie KiTa- Plätze vorhanden, um im Falle einer Schließung die lückenlose Betreuung der aktuell betreuten Kinder innerhalb ihrer Sozialräume zu gewährleisten? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Voranzustellen ist, dass die Stadt Köln an einer verträglichen Einigung und an einem Weiter- betrieb der Kita sehr interessiert ist. Es finden daher weiterhin Gespräche mit dem Vermieter statt, das Ergebnis bleibt abzuwar- ten. In den Gesprächen konnte bis dato keine Einigung über eine angemessene Miethöhe er- zielt werden. Die Kommune ist grundsätzlich gehalten, wirtschaftlich und sparsam mit Finanz- mitteln umzugehen. Sollte es trotz aller Bemühungen nicht möglich sein, die Einrichtung über den März 2027 hin- aus weiter betreiben zu können, könnte die Betreuung der Kinder lückenlos und wohnortnah erfolgen. 1. Welche Alternativen werden den Eltern und ihren Kindern aufgezeigt, falls die Kita wirklich schließen muss? Werden die Kinder auf andere Kitas im Umfeld verteilt? Was passiert mit dem Personal? 1.) Die Kindertageseinrichtung Karl-Korn-Straße liegt im Planungscluster Altstadt- Süd/Neustadt-Süd. Für das Kindergartenjahr 2026/27 stehen dort für 1.199 Kinder im 2 Alter von unter drei Jahren insgesamt 784 Betreuungsplätze zur Verfügung. Dies ent- spricht einer U3-Versorgungsquote von 65,4 %. Für die 1.040 Kinder im Ü3-Alter ergibt sich auf Grundlage der aktuellen Berechnungsmethodik (37 Berechnungsmonate bis Schuleintritt) bei insgesamt 1.317 Betreuungsplätzen eine Ü3-Versorgungsquote von 123,2 %. Im Planungscluster befinden sich insgesamt 36 Kindertageseinrichtungen, davon neun in städtischer Trägerschaft Die integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung bewertet den Bedarf an Be- treuungsplätzen nicht auf Grundlage einzelner Einrichtungen, sondern unter Berück- sichtigung der gesamten Versorgungslage innerhalb des Planungsclusters. Die aktu- elle Versorgungssituation im Planungscluster ist im Ü3-Bereich durch eine rechneri- sche Überdeckung geprägt, im U3-Bereich besteht nach Auswertung von LITTLE BIRD noch Bedarf. Mittel- bis langfristig werden sich aufgrund voraussichtlich rückläufi- ger Kinderzahlen Nachjustierungserfordernisse in der Planungsregion ergeben, um zu viele Plätze insgesamt zu vermeiden Derzeit wird die Kitaplanung auf Basis aktualisierter Bevölkerungs- und Bestandsdaten fortgeschrieben. Die aktualisierte Kitaplanung soll im zweiten Halbjahr 2026 veröffent- licht werden Aktuell stehen mit Wunschaufnahmedatum bis zum 01.04.2027 32 Kinder auf der War- teliste für die Kita. Im Zuge der offenen Klärung der Anmietmodalitäten und hiermit ein- hergehend dem Weiterbetrieb, wurde zunächst ein provisorischer Belegungsstopp für die Einrichtung verhängt, sodass vorläufig keine weiteren Kinder in die Kita vermittelt werden. Die auf den Wartelisten stehenden Familien wurden über den Belegungsstopp infor- miert und werden bedarfsgerecht im Rahmen der sogenannten Umkreissuche in um- liegende städtische Einrichtungen vermittelt. 2.) Für alle betroffenen Kinder könnten für den Fall einer Schließung alternative wohnort- nahe Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden, sodass eine lückenlose An- schlussbetreuung sichergestellt wird. Zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs wendet die Fachverwaltung ein etab- liertes und transparentes Verfahren an, das frühzeitig eingeleitet wird. Ziel ist es, für jede Familie eine bedarfsgerechte Anschlussbetreuung zu vermitteln und dabei die Wünsche der Eltern im Rahmen der verfügbaren Platzkapazitäten bestmöglich zu be- rücksichtigen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Karl-Korn-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1843/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.06.2026
- Erstellt
- 18.06.2026 08:40