Mandari Insight

0191/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verzögerung der Ziele von Köln mobil 2025 (Az.: 02-1600-201/16)

Mitteilung Ausschuss 22.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 23.03.2017, TOP 10.2.4

Anlage 1 Antwortschreiben

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Anlage 3 Anfrage SPD BV 5

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Eingabe

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Anlage 1 Antwortschreiben

5439 Zeichen

Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Herr Schmitz, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
Herrn 
Daniel Mörchen 
 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
25.11.2016 02-1600-201/16  16.01.2017 
 
Ihre Eingabe - Verzögerung der Ziele von Köln mobil 2025 
Sehr geehrter Herr Mörchen, 
mit E-Mail vom 25.11.2016 haben Sie sich an die Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretungen gewandt. Sie zitieren eine Anfrage der SPD-
Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes, in der Bezug genommen wird auf die Vorstellung 
des Entwurfs des Nahverkehrsplans in der Sondersitzung der BV Nippes am 04.10.2016. In 
dieser Anfrage wird in Hinsicht auf den Fortschritt von Köln mobil 2025 angeführt, die Ver-
waltung habe zugegeben, „dass lediglich die Umsetzung der Barrierefreiheit bis 2025 als 
realistisch anzusehen ist.“ Das zuständige Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat mir zu 
den aufgeworfenen Fragen Folgendes mitgeteilt: 
Frage a) „Wer aus der Verwaltung hat diese Einschätzung getätigt?“ 
Antwort: Die zitierte Aussage beruht offensichtlich auf einer Fehlinterpretation einzelner Aus-
sagen des in der Sondersitzung der Bezirksvertretung Nippes gehaltenen Verwaltungsvor-
trages. 
In der Sitzung am 04.10.2016 hat die Verwaltung zentrale Inhalte des Entwurfs zum Nahver-
kehrsplan und ihre Herleitung anhand einer Powerpoint Präsentation erläutert. Das Strate-
giepapier Köln mobil 2025 wurde dort als richtungsweisende Planungsgrundlage vorgestellt 
mit der Zielsetzung, künftig 2/3 des Verkehrs im Umweltverbund abzuwickeln. Der Nahver-
kehrsplan ist eines der Planwerke, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen sollen. 
Zur Barrierefreiheit zitiert die Präsentation die politische Zielvorgabe des § 8 (3) Personenbe-
förderungsgesetz, wonach bis 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV anzustreben 
ist und Ausnahmen zu begründen sind. Da eine unzureichende Finanzausstattung und be-
grenzte Personalkapazitäten eine rechtzeitige Umsetzung dieser Zielvorgabe in Köln (wie 
auch in anderen deutschen Städten) voraussichtlich verhindern werden, muss der Nahver-
kehrsplan die erforderlichen Umbauten an Stadtbahn-Haltestellen und Bushaltestellen priori-
sieren und verbindlich darlegen, welche Maßnahmen nach heutigem Sachstand bis 2022 
realisiert werden können und welche nicht. 
In diesem Zusammenhang enthält eine Folie die Aussage, dass mit den verfügbaren Res-
sourcen bis 2022 zwölf der sechsundzwanzig noch nicht barrierefrei ausgebauten Stadt-
bahn-Haltestellen umgebaut werden können, vierzehn Haltestellen sich demnach erst im 
/ 2 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

Seite 2 
 
Zeitraum nach 2022 realisieren lassen. Eine Festlegung auf das Jahr 2025 wird nicht getrof-
fen. Die Aussage bezieht sich zudem ausschließlich auf Inhalte des Entwurfs zum Nahver-
kehrsplan und nicht auf die Zielsetzungen des Strategiepapiers Köln mobil 2025 bzw. deren 
Umsetzung. 
Frage b) „Welche konkreten Folgen hat dies für Köln mobil 2025?“ 
Antwort: Köln mobil 2025 ist als Strategiepapier Richtschnur für die Verwaltung bei der Wei-
terentwicklung der Mobilität. Die Verwaltung verfolgt Ziele im Einklang mit Köln mobil 2025. 
Zur Konkretisierung wird an einem Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr (Arbeits-
titel) gearbeitet. 
Frage c) „Welche Maßnahmen hat die Verwaltung getroffen, um auf die missliche Lage hin-
zuweisen?“ 
Antwort: Dass die Umsetzung von verkehrlichen Maßnahmen, insbesondere der in Köln mo-
bil 2025 erwähnten Verkehrsprojekte, von einer auskömmlichen Finanzierung anhängt, an 
der sich Bund und Land beteiligen müssen, steht bereits im Strategiepaper selbst (S. 25, 
Kap. 6: Finanzierung der verkehrspolitischen Ziele). Die Verwaltung informiert den Rat und 
seine Ausschüsse laufend über die aktuellen Fördermöglichkeiten. 
Frage d) „Wie gedenken die Politik und die Verwaltung diesem Problem entgegenzutreten?“ 
Antwort: Die Verwaltung arbeitet weiter an den von Köln mobil 2025 gesteckten Zielen, wie 
z.B. die im Jahr 2016 erfolgte Anmeldung von 13 Köln Infrastrukturmaßnahmen zum ÖPNV-
Bedarfsplan des Landes NRW gezeigt hat. Auch im Radverkehr (Beispiel: Zusätzliche Stel-
len beim Radverkehrsbeauftragten u.a. zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes Innen-
stadt) oder im Fußgängerverkehr (Beispiel: Einbringung des Verkehrskonzeptes  
City/Altstadt) handelt die Verwaltung im Sinne der Ziele von Köln mobil 2025. 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Bei Rückfragen steht 
Ihnen Herr Bosse vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik (221-24419) gerne zur Verfü-
gung. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden und die Bezirksvertretung Nippes 
werden in Form einer Mitteilung über die Beantwortung informiert. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Dr. Ulrich Höver

Anlage 3 Anfrage SPD BV 5

1216 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 25.10.2016 
AN/1735/2016 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.11.2016 
 
Köln Mobil 2025 
- Anfrage der SPD-Fraktion - 
In unserer Sondersitzung am 4.10. 2016 wurde bezüglich des Nahverkehrskonzeptes auch über 
den Fortschritt von Köln Mobil 2025 berichtet. Dabei wurde zugegeben, dass lediglich die 
Umsetzung der Barrierefreiheit bis 2025 als realistisch anzusehen ist. 
 
 
In diesem Zusammenhang fragt die SPD Fraktion: 
 
1. Welche der angestrebten Ziele von Köln Mobil 2025 sieht die Verwaltung bis 2025 
    als tatsächlich umsetzbar an? 
2. Um welchen Zeitrahmen werden sich bis dahin nicht umsetzbare Maßnahmen 
    Verzögern? 
3. Wie gedenkt die Verwaltung mit Anträgen und Anfragen umzugehen, die mit 
    Hinweis auf Köln Mobil 2025 abgelehnt wurden? Wir denken dabei z.B. an den  
    Antrag der SPD Fraktion 8.1.2  vom 28.4 2016 (AN/0673/2016), der in seinen  
    Forderungen zudem wesentlich weitergehender  für den Stadtbezirk Nippes ist als  
    Köln Mobil 2025.  
 
 
gez. Baumann        gez. Steinbach

Mitteilung Ausschuss

1418 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 22.02.2017 
 0191/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.03.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 
 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verzögerung der Ziele von Köln mobil 2025 (Az.: 02-1600-
201/16) 
Der Petent hat sich im Zusammenhang mit einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Nippes an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden gewandt.  
 
In dieser Anfrage wird in Hinsicht auf den Fortschritt von Köln mobil 2025 angeführt, die Verwaltung 
habe im Rahmen der Vorstellung des Nahverkehrsplans in der Sondersitzung der BV Nippes am 
04.10.2016 zugegeben, „dass lediglich die Umsetzung der Barrierefreiheit bis 2025 als realistisch 
anzusehen ist.“ 
 
Der Petent beschwert sich darüber und fordert eine Klärung des Sachverhaltes. 
 
Die Antwort der Verwaltung wird als Anlage 1 zur Kenntnis gegeben. 
 
Die Verwaltung weist ergänzend darauf hin, dass die genannten Termine für den barrierefreien Aus-
bau von Haltestellen die derzeit bei der Verwaltung vorhandenen Stellen bzw. Personalkapazitäten 
zur Grundlage haben. Die angestrebten Termine verstehen sich stets vorbehaltlich der Bereitstellung 
von Fördermitteln, einer gesicherten Finanzierung der Eigenanteile, eines Planungs- und Baube-
schlusses und des Baurechts.  
 
gez. Dr. Keller

Anlage 2 Eingabe

1632 Zeichen

Anlage 2: 
 
Von: Daniel Mörchen  
Gesendet: Freitag, 25. November 2016 16:12 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden; Wolter, Andreas; 01 Poststelle 
Oberbürgermeisterin 
Cc: Radverkehrsgruppe Adfc 
Betreff: Beschwerde nach Paragraph 24 der GO NRW Köln mobil 2025 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
im Ratsinformationssystem der Stadt lässt sich die beigefügte Anfrage der SPD-Fraktion der 
BV5 finden. 
 
In dieser Anfrage ist davon die Rede, dass die Verwaltung zugegeben haben soll, dass von 
Köln mobil 2025 lediglich die Umsetzung der Barrierefreiheit bis zum Jahr 2025 realistisch 
ist. 
 
Diese Einschätzung der Stadtverwaltung Köln macht mich hellhörig, angesichts beständig 
überschrittener NOx Grenzwerte, Lärmproblematik und der kürzlich durch die EU 
verschärften Feinstaubregelungen für die Zukunft. 
 
Wenn eine Verwaltung bereits 8 Jahre vor Ablauf einer selbstgesetzten Frist die Ziele als 
unrealistisch einstuft sollte dies den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu denken 
geben. 
 
Ich beschwere mich hiermit nach Paragraph 24 der GO NRW und fordere eine Klärung des 
Sachverhaltes: 
Hierzu sei zu klären 
 
a) wer aus der Verwaltung diese Einschätzung getätigt hat 
b) welche konkreten Folgen dies für Köln mobil 2025 hat 
c) welche Maßnahmen die Verwaltung getroffen hat, um auf diese missliche Lage 
hinzuweisen 
d) wie die Politik und die Verwaltung gedenken diesem Problem entgegenzutreten  
 
Eine Verzögerung der Ziele von Köln mobil 2025 ist nicht zu tolerieren! 
Die Gesundheit der Bürger der Stadt Köln steht auf dem Spiel. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Daniel Mörchen 
E-Mail

Beratungsverlauf (2)

14.03.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0191/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27