0191/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verzögerung der Ziele von Köln mobil 2025 (Az.: 02-1600-201/16)
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Anlage 1 Antwortschreiben
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Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Herr Schmitz, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Herrn Daniel Mörchen Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 25.11.2016 02-1600-201/16 16.01.2017 Ihre Eingabe - Verzögerung der Ziele von Köln mobil 2025 Sehr geehrter Herr Mörchen, mit E-Mail vom 25.11.2016 haben Sie sich an die Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretungen gewandt. Sie zitieren eine Anfrage der SPD- Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes, in der Bezug genommen wird auf die Vorstellung des Entwurfs des Nahverkehrsplans in der Sondersitzung der BV Nippes am 04.10.2016. In dieser Anfrage wird in Hinsicht auf den Fortschritt von Köln mobil 2025 angeführt, die Ver- waltung habe zugegeben, „dass lediglich die Umsetzung der Barrierefreiheit bis 2025 als realistisch anzusehen ist.“ Das zuständige Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat mir zu den aufgeworfenen Fragen Folgendes mitgeteilt: Frage a) „Wer aus der Verwaltung hat diese Einschätzung getätigt?“ Antwort: Die zitierte Aussage beruht offensichtlich auf einer Fehlinterpretation einzelner Aus- sagen des in der Sondersitzung der Bezirksvertretung Nippes gehaltenen Verwaltungsvor- trages. In der Sitzung am 04.10.2016 hat die Verwaltung zentrale Inhalte des Entwurfs zum Nahver- kehrsplan und ihre Herleitung anhand einer Powerpoint Präsentation erläutert. Das Strate- giepapier Köln mobil 2025 wurde dort als richtungsweisende Planungsgrundlage vorgestellt mit der Zielsetzung, künftig 2/3 des Verkehrs im Umweltverbund abzuwickeln. Der Nahver- kehrsplan ist eines der Planwerke, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen sollen. Zur Barrierefreiheit zitiert die Präsentation die politische Zielvorgabe des § 8 (3) Personenbe- förderungsgesetz, wonach bis 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV anzustreben ist und Ausnahmen zu begründen sind. Da eine unzureichende Finanzausstattung und be- grenzte Personalkapazitäten eine rechtzeitige Umsetzung dieser Zielvorgabe in Köln (wie auch in anderen deutschen Städten) voraussichtlich verhindern werden, muss der Nahver- kehrsplan die erforderlichen Umbauten an Stadtbahn-Haltestellen und Bushaltestellen priori- sieren und verbindlich darlegen, welche Maßnahmen nach heutigem Sachstand bis 2022 realisiert werden können und welche nicht. In diesem Zusammenhang enthält eine Folie die Aussage, dass mit den verfügbaren Res- sourcen bis 2022 zwölf der sechsundzwanzig noch nicht barrierefrei ausgebauten Stadt- bahn-Haltestellen umgebaut werden können, vierzehn Haltestellen sich demnach erst im / 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 2 Zeitraum nach 2022 realisieren lassen. Eine Festlegung auf das Jahr 2025 wird nicht getrof- fen. Die Aussage bezieht sich zudem ausschließlich auf Inhalte des Entwurfs zum Nahver- kehrsplan und nicht auf die Zielsetzungen des Strategiepapiers Köln mobil 2025 bzw. deren Umsetzung. Frage b) „Welche konkreten Folgen hat dies für Köln mobil 2025?“ Antwort: Köln mobil 2025 ist als Strategiepapier Richtschnur für die Verwaltung bei der Wei- terentwicklung der Mobilität. Die Verwaltung verfolgt Ziele im Einklang mit Köln mobil 2025. Zur Konkretisierung wird an einem Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr (Arbeits- titel) gearbeitet. Frage c) „Welche Maßnahmen hat die Verwaltung getroffen, um auf die missliche Lage hin- zuweisen?“ Antwort: Dass die Umsetzung von verkehrlichen Maßnahmen, insbesondere der in Köln mo- bil 2025 erwähnten Verkehrsprojekte, von einer auskömmlichen Finanzierung anhängt, an der sich Bund und Land beteiligen müssen, steht bereits im Strategiepaper selbst (S. 25, Kap. 6: Finanzierung der verkehrspolitischen Ziele). Die Verwaltung informiert den Rat und seine Ausschüsse laufend über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Frage d) „Wie gedenken die Politik und die Verwaltung diesem Problem entgegenzutreten?“ Antwort: Die Verwaltung arbeitet weiter an den von Köln mobil 2025 gesteckten Zielen, wie z.B. die im Jahr 2016 erfolgte Anmeldung von 13 Köln Infrastrukturmaßnahmen zum ÖPNV- Bedarfsplan des Landes NRW gezeigt hat. Auch im Radverkehr (Beispiel: Zusätzliche Stel- len beim Radverkehrsbeauftragten u.a. zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes Innen- stadt) oder im Fußgängerverkehr (Beispiel: Einbringung des Verkehrskonzeptes City/Altstadt) handelt die Verwaltung im Sinne der Ziele von Köln mobil 2025. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Bosse vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik (221-24419) gerne zur Verfü- gung. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden und die Bezirksvertretung Nippes werden in Form einer Mitteilung über die Beantwortung informiert. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver
Anlage 3 Anfrage SPD BV 5
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Herrn Bezirksbürgermeister
Bernd Schößler
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 25.10.2016
AN/1735/2016
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.11.2016
Köln Mobil 2025
- Anfrage der SPD-Fraktion -
In unserer Sondersitzung am 4.10. 2016 wurde bezüglich des Nahverkehrskonzeptes auch über
den Fortschritt von Köln Mobil 2025 berichtet. Dabei wurde zugegeben, dass lediglich die
Umsetzung der Barrierefreiheit bis 2025 als realistisch anzusehen ist.
In diesem Zusammenhang fragt die SPD Fraktion:
1. Welche der angestrebten Ziele von Köln Mobil 2025 sieht die Verwaltung bis 2025
als tatsächlich umsetzbar an?
2. Um welchen Zeitrahmen werden sich bis dahin nicht umsetzbare Maßnahmen
Verzögern?
3. Wie gedenkt die Verwaltung mit Anträgen und Anfragen umzugehen, die mit
Hinweis auf Köln Mobil 2025 abgelehnt wurden? Wir denken dabei z.B. an den
Antrag der SPD Fraktion 8.1.2 vom 28.4 2016 (AN/0673/2016), der in seinen
Forderungen zudem wesentlich weitergehender für den Stadtbezirk Nippes ist als
Köln Mobil 2025.
gez. Baumann gez. Steinbach
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 22.02.2017 0191/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.03.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verzögerung der Ziele von Köln mobil 2025 (Az.: 02-1600- 201/16) Der Petent hat sich im Zusammenhang mit einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden gewandt. In dieser Anfrage wird in Hinsicht auf den Fortschritt von Köln mobil 2025 angeführt, die Verwaltung habe im Rahmen der Vorstellung des Nahverkehrsplans in der Sondersitzung der BV Nippes am 04.10.2016 zugegeben, „dass lediglich die Umsetzung der Barrierefreiheit bis 2025 als realistisch anzusehen ist.“ Der Petent beschwert sich darüber und fordert eine Klärung des Sachverhaltes. Die Antwort der Verwaltung wird als Anlage 1 zur Kenntnis gegeben. Die Verwaltung weist ergänzend darauf hin, dass die genannten Termine für den barrierefreien Aus- bau von Haltestellen die derzeit bei der Verwaltung vorhandenen Stellen bzw. Personalkapazitäten zur Grundlage haben. Die angestrebten Termine verstehen sich stets vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln, einer gesicherten Finanzierung der Eigenanteile, eines Planungs- und Baube- schlusses und des Baurechts. gez. Dr. Keller
Anlage 2 Eingabe
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Anlage 2: Von: Daniel Mörchen Gesendet: Freitag, 25. November 2016 16:12 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden; Wolter, Andreas; 01 Poststelle Oberbürgermeisterin Cc: Radverkehrsgruppe Adfc Betreff: Beschwerde nach Paragraph 24 der GO NRW Köln mobil 2025 Sehr geehrte Damen und Herren, im Ratsinformationssystem der Stadt lässt sich die beigefügte Anfrage der SPD-Fraktion der BV5 finden. In dieser Anfrage ist davon die Rede, dass die Verwaltung zugegeben haben soll, dass von Köln mobil 2025 lediglich die Umsetzung der Barrierefreiheit bis zum Jahr 2025 realistisch ist. Diese Einschätzung der Stadtverwaltung Köln macht mich hellhörig, angesichts beständig überschrittener NOx Grenzwerte, Lärmproblematik und der kürzlich durch die EU verschärften Feinstaubregelungen für die Zukunft. Wenn eine Verwaltung bereits 8 Jahre vor Ablauf einer selbstgesetzten Frist die Ziele als unrealistisch einstuft sollte dies den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu denken geben. Ich beschwere mich hiermit nach Paragraph 24 der GO NRW und fordere eine Klärung des Sachverhaltes: Hierzu sei zu klären a) wer aus der Verwaltung diese Einschätzung getätigt hat b) welche konkreten Folgen dies für Köln mobil 2025 hat c) welche Maßnahmen die Verwaltung getroffen hat, um auf diese missliche Lage hinzuweisen d) wie die Politik und die Verwaltung gedenken diesem Problem entgegenzutreten Eine Verzögerung der Ziele von Köln mobil 2025 ist nicht zu tolerieren! Die Gesundheit der Bürger der Stadt Köln steht auf dem Spiel. Mit freundlichen Grüßen Daniel Mörchen E-Mail
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0191/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27