AN/0024/2023
Anbindung der Hohenzollernbrücke an die Rheinuferpromenade
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025
1880 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/691/3
Vorlagen-Nummer
AN/0024/2023
Stand: 09.07.2025
Sachstandsbericht
Anbindung der Hohenzollernbrücke an die Rheinuferpromenade
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Prüfung der Varianten für eine neue
Anbindung der Nordseite der Hohenzollernbrücke an die linksrheinische
Uferpromenade auch eine weitere Variante bewerten zu lassen. Diese soll sich an
dem Vorbild der Moreelsebrug in Utrecht orientieren, eine Kombination aus Aufzug
und Treppe mit Fahrradschienen in angenehmem Neigungswinkel.
Die verschiedenen Varianten sollen auch im Hinblick auf ihre Realisierbarkeit und den
jeweiligen Zeithorizont bewertet werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Stand Juni 2023
Die Verwaltung prüft derzeit die Machbarkeit einer Aufzugslösung mit Treppenturm. Der Auf-
zug muss hochwassersicher konzipiert werden, da ein Standort lediglich im festgesetzten
Überschwemmungsgebiet möglich ist. Die Nutzung im Hochwasserfall ist nicht möglich.
Stand Juli 2025
Die Prüfung der Machbarkeit ist abgeschlossen. Die Verwaltung berücksichtigt die Aufzugslö-
sung mit Treppenturm innerhalb der Planung als eine Variante.
Nächste Schritte:
Stand Juni 2023
Nach erfolgter Prüfung der Machbarkeit wird die Planung der alternativen Variante analog der
Rampenlösungen vertieft ausgeführt. Die Ergebnisse der beiden Varianten, Aufzuglösung mit
Treppenturm sowie eine uferparallele Rampe, werden im Rahmen eines erweiterten Pla-
nungsbeschlusses den politischen Gremien vorgestellt.
2
Stand Juli 2025
Die Vorplanung (LPH 2) HOAI ist für die linksrheinische nördliche Anbindung abgeschlossen.
Der erweiterte Planungsbeschluss wird vorbereitet.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Die weiteren Sachstandsberichte erfolgen über die Vorlage Nr. 0942/2020.
FDP Antrag nach § 3
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www.FDP-Koeln.de An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.01.2023 AN/0024/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 24.01.2023 Anbindung der Hohenzollernbrücke an die Rheinuferpromenade Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 zu setzen: Beschluss: Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Prüfung der Varianten für eine neue Anbindung der Nordseite der Hohenzollernbrücke an die linksrheinische Uferpromenade auch eine weitere Variante bewerten zu lassen. Diese soll sich an dem Vorbild der Moreelsebrug in Utrecht orientieren, eine Kombination aus Aufzug und Treppe mit Fahrradschienen in angenehmem Neigungswinkel. Die verschiedenen Varianten sollen auch im Hinblick auf ihre Realisierbarkeit und den jeweiligen Zeithorizont bewertet werden. Begründung: Die Verwaltung hat in der Sitzung vom 12. März 2020 mitgeteilt, dass sie keine provisorische Rampe von der Nordseite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz bauen will, weil diese für die kurze Nutzungsdauer zu teuer wäre. Sie will stattdessen gleich eine dauerhafte Rampe planen. Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2020 beschlossen: „Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung der dauerhaften Fuß- und Radwegrampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Rheinufer weiterzuverfolgen und bis zur Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. Bei der Planung ist eine schnelle und dauerhafte Anbindung an den Breslauer Platz sowie FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de eine angemessene auch bei Hochwasser nutzbare Anbindung an das Rheinufer zu berücksichtigen. Im Zuge der weiteren Planungen sollen die von der Bezirksvertretung Innenstadt genannten Stakeholder - Deutsche Bahn AG – Brückenbauwerke - alle relevanten Dienststellen der Stadtverwaltung, insbesondere 69 (Brückenbau), 61 (Stadtplanung), 66 (Fahrradbeauftragte*r), 48 (Denkmalpflege) - aktive Fahrradverbände (ADFC, VCD…) - Politik auf Rats- und BV-Ebene - geeignete Fachplaner*innen und Ingenieur*innen mit eingebunden werden.“ In der Folge sollte ein Planungsbüro die verschiedenen Alternativen ausarbeiten. Dazu hat BG Blome in der Sitzung am 26. Mai 2020 betont: „Dass eine Rampe nicht den Blick auf das Rheinufer verschandeln dürfe, sei natürlich auch aus Sicht der Verwaltung wichtig.“ Beim Brückengipfel am 31. Mai 2022 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass eine dauerhafte Rampe zum Breslauer Platz in absehbarer Zeit nicht geplant werden kann, weil dort zunächst eine Baustelle für den Bau der neuen S-Bahn-Gleise entstehen wird und das gesamte Areal grundsätzlich neu geplant werden soll. Die Rampe zum Breslauer Platz kann also erst dann realisiert werden, wenn die Deutsche Bahn die beiden zusätzlichen S-Bahn- Gleise im Hauptbahnhof gebaut hat. Dieser Bau wird frühestens Mitte des Jahrzehnts beginnen. Die derzeitige unbefriedigende Situation bleibt daher noch etliche Jahre bestehen. Die Anbindung muss deshalb in zwei Schritten erfolgen. Bereits heute kann man eine barrierefreie Anbindung zur Rheinuferpromenade realisieren, zu der dann Ende des Jahrzehnts die Rampe zum Breslauer Platz hinzugefügt werden kann. Der Stadtentwicklungsausschuss und der Verkehrsausschuss haben bei ihrer Exkursion nach Utrecht an der Moreelsebrug eine moderne Lösung kennen gelernt, wie man eine Fuß- und Radverkehrsbrücke auf beengtem Raum realisieren kann (siehe Foto). Dabei wird die Barrierefreiheit durch einen Aufzug sichergestellt. Treppen und Fahrradschienen erhalten einen angenehmen Neigungswinkel. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Dr. Christian Beese Fraktionsgeschäftsführer Verkehrspolitischer Sprecher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0024/2023
- Typ
- FDP/KSG Antrag nach § 3
- Datum
- 12.01.2023
- Erstellt
- 11.01.2023 13:35