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AN/0024/2023

Anbindung der Hohenzollernbrücke an die Rheinuferpromenade

FDP/KSG Antrag nach § 3 12.01.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 24.01.2023, TOP 1.3

AN 0024 2023_Anbindung Hohenzollernbrücke ans Rheinufer_Utrecht_More

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

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FDP Antrag nach § 3

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

1880 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0024/2023
Stand: 09.07.2025 
Sachstandsbericht  
Anbindung der Hohenzollernbrücke an die Rheinuferpromenade 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Prüfung der Varianten für eine neue 
Anbindung der Nordseite der Hohenzollernbrücke an die linksrheinische 
Uferpromenade auch eine weitere Variante bewerten zu lassen. Diese soll sich an 
dem Vorbild der Moreelsebrug in Utrecht orientieren, eine Kombination aus Aufzug 
und Treppe mit Fahrradschienen in angenehmem Neigungswinkel. 
Die verschiedenen Varianten sollen auch im Hinblick auf ihre Realisierbarkeit und den 
jeweiligen Zeithorizont bewertet werden. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Stand Juni 2023 
Die Verwaltung prüft derzeit die Machbarkeit einer Aufzugslösung mit Treppenturm. Der Auf-
zug muss hochwassersicher konzipiert werden, da ein Standort lediglich im festgesetzten 
Überschwemmungsgebiet möglich ist. Die Nutzung im Hochwasserfall ist nicht möglich.  
Stand Juli 2025 
Die Prüfung der Machbarkeit ist abgeschlossen. Die Verwaltung berücksichtigt die Aufzugslö-
sung mit Treppenturm innerhalb der Planung als eine Variante.  
 
Nächste Schritte: 
Stand Juni 2023 
Nach erfolgter Prüfung der Machbarkeit wird die Planung der alternativen Variante analog der 
Rampenlösungen vertieft ausgeführt. Die Ergebnisse der beiden Varianten, Aufzuglösung mit 
Treppenturm sowie eine uferparallele Rampe, werden im Rahmen eines erweiterten Pla-
nungsbeschlusses den politischen Gremien vorgestellt.

2 
 
 
Stand Juli 2025 
Die Vorplanung (LPH 2) HOAI ist für die linksrheinische nördliche Anbindung abgeschlossen. 
Der erweiterte Planungsbeschluss wird vorbereitet.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Die weiteren Sachstandsberichte erfolgen über die Vorlage Nr. 0942/2020.

FDP Antrag nach § 3

4240 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.01.2023 
AN/0024/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 24.01.2023 
 
Anbindung der Hohenzollernbrücke an die Rheinuferpromenade 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Prüfung der Varianten für eine neue Anbindung der 
Nordseite der Hohenzollernbrücke an die linksrheinische Uferpromenade auch eine weitere 
Variante bewerten zu lassen. Diese soll sich an dem Vorbild der Moreelsebrug in Utrecht 
orientieren, eine Kombination aus Aufzug und Treppe mit Fahrradschienen in angenehmem 
Neigungswinkel. 
Die verschiedenen Varianten sollen auch im Hinblick auf ihre Realisierbarkeit und den 
jeweiligen Zeithorizont bewertet werden. 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung hat in der Sitzung vom 12. März 2020 mitgeteilt, dass sie keine provisorische 
Rampe von der Nordseite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz bauen will, weil diese 
für die kurze Nutzungsdauer zu teuer wäre. Sie will stattdessen gleich eine dauerhafte 
Rampe planen. 
 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2020 beschlossen: 
„Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung der dauerhaften Fuß- und 
Radwegrampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am 
Rheinufer weiterzuverfolgen und bis zur Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2 HOAI) 
vorzubereiten. 
Bei der Planung ist eine schnelle und dauerhafte Anbindung an den Breslauer Platz sowie 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
eine angemessene auch bei Hochwasser nutzbare Anbindung an das Rheinufer zu 
berücksichtigen. 
Im Zuge der weiteren Planungen sollen die von der Bezirksvertretung Innenstadt genannten 
Stakeholder 
- Deutsche Bahn AG – Brückenbauwerke 
- alle relevanten Dienststellen der Stadtverwaltung, insbesondere 69 (Brückenbau), 61 
(Stadtplanung), 66 (Fahrradbeauftragte*r), 48 (Denkmalpflege) 
- aktive Fahrradverbände (ADFC, VCD…) 
- Politik auf Rats- und BV-Ebene 
- geeignete Fachplaner*innen und Ingenieur*innen mit eingebunden werden.“ 
 
In der Folge sollte ein Planungsbüro die verschiedenen Alternativen ausarbeiten. Dazu hat 
BG Blome in der Sitzung am 26. Mai 2020 betont: „Dass eine Rampe nicht den Blick auf das 
Rheinufer verschandeln dürfe, sei natürlich auch aus Sicht der Verwaltung wichtig.“ 
 
Beim Brückengipfel am 31. Mai 2022 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass eine dauerhafte 
Rampe zum Breslauer Platz in absehbarer Zeit nicht geplant werden kann, weil dort 
zunächst eine Baustelle für den Bau der neuen S-Bahn-Gleise entstehen wird und das 
gesamte Areal grundsätzlich neu geplant werden soll. Die Rampe zum Breslauer Platz kann 
also erst dann realisiert werden, wenn die Deutsche Bahn die beiden zusätzlichen S-Bahn-
Gleise im Hauptbahnhof gebaut hat. Dieser Bau wird frühestens Mitte des Jahrzehnts 
beginnen. Die derzeitige unbefriedigende Situation bleibt daher noch etliche Jahre bestehen. 
 
Die Anbindung muss deshalb in zwei Schritten erfolgen. Bereits heute kann man eine 
barrierefreie Anbindung zur Rheinuferpromenade realisieren, zu der dann Ende des 
Jahrzehnts die Rampe zum Breslauer Platz hinzugefügt werden kann. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss und der Verkehrsausschuss haben bei ihrer Exkursion 
nach Utrecht an der Moreelsebrug eine moderne Lösung kennen gelernt, wie man eine Fuß- 
und Radverkehrsbrücke auf beengtem Raum realisieren kann (siehe Foto). Dabei wird die 
Barrierefreiheit durch einen Aufzug sichergestellt. Treppen und Fahrradschienen erhalten 
einen angenehmen Neigungswinkel. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Ulrich Breite      Dr. Christian Beese 
Fraktionsgeschäftsführer      Verkehrspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

24.01.2023 Verkehrsausschuss
TOP 1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0024/2023
Typ
FDP/KSG Antrag nach § 3
Datum
12.01.2023
Erstellt
11.01.2023 13:35