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1886/2018

Besteuerung von Geldspielgeräten

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 12.06.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 18.06.2018, TOP 3.2

Quartalsstatistik_Geldspielgeräte_Stand 31.05.2018

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Quartalsstatistik_Geldspielgeräte_Stand 31.05.2018

918 Zeichen

Besteuerung von Geldspielgeräten
Stichtag 31.05.2018
Quartal Anzahl 
steuerpfl. 
Objekte
Anzahl 
durchgeführter 
Veranlagungen
Anzahl offener 
Veranlagungen
Zum Stichtag bereits 
veranlagter Betrag
2 / 2018 1.019 0 1.019 0,00 2018 0,00
1 / 2018 1.019 0 1.019 0,00
4 / 2017 996 1 995 13.293,74 2017 1.791.212,75
3 / 2017 987 18 969 318.386,45
2 / 2017 973 58 915 381.060,97
1 / 2017 950 226 724 1.078.471,59
4 / 2016 949 405 544 1.665.555,48 2016 7.489.351,40
3 / 2016 937 443 494 1.681.776,16
2 / 2016 940 499 441 2.024.820,86
1 / 2016 939 553 386 2.117.198,90
4 / 2015 937 904 33 4.349.402,54 2015 16.290.499,12
3 / 2015 944 911 33 3.916.357,48
2 / 2015 949 920 29 4.005.862,72
1 / 2015 944 917 27 4.018.876,38
4 / 2014 960 959 1 4.696.055,14 2014 17.333.905,86
3 / 2014 973 973 0 4.379.948,33
2 / 2014 994 993 1 4.128.942,16
1 / 2014 983 983 0 4.128.960,23
Gesamtergebnis eines 
Steuerjahres zum jeweiligen 
Stichtag

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2162 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/21/212 
 
Vorlagen-Nummer 12.06.2018 
 1886/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.06.2018 
 
Besteuerung von Geldspielgeräten 
Unter Bezugnahme auf den Sachstandsbericht „Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgerä-
ten“ zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (Vorlagen-Nr. 1044/2018) spricht MdR Richter 
in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
vom 28.05.2018 (TOP 4.1) die Problematik der personellen Unterbesetzung im genannten Bereich 
an, und möchte wissen, warum die Anzahl der bereits erfolgten Veranlagungen mit „0“ beziffert wer-
de. Das vorhandene Personal müsste doch zumindest einige Fälle vornehmen können. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Nachfrage wie folgt: 
 
Die Annahme, dass im Bereich der Geldspielgeräte keine Steuerveranlagungen erfolgen, ist unzutref-
fend. Vielmehr werden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten solche Veranlagungen durchge-
führt. Dabei werden grundsätzlich jeweils die ältesten Steuerfälle bearbeitet, um zu verhindern, dass 
Steueransprüche verjähren und es hierdurch zu einem Forderungsausfall kommen könnte. 
 
So wurden für das aktuell älteste Veranlagungsjahr 2014 - das zwischenzeitlich nahezu vollständig 
abgearbeitet werden konnte - rd. 3.900 Steuerveranlagungen mit einem Gesamtergebnis von rd. 17,3 
Mio. EUR durchgeführt. Auch für das Jahr 2015, dessen Bearbeitung ebenfalls bereits weit fortge-
schritten ist, konnten schon Vergnügungssteuern i. H. v. rd. 16,3 Mio. EUR festgesetzt werden. Für 
das Jahr 2016 beziffern sich die Festsetzungen derzeit auf ca. 7,5 Mio. EUR und für das Jahr 2017 
auf rd. 1,8 Mio. EUR. 
 
Aufgrund der Prioritätensetzung konnten allerdings noch keine Veranlagungsfälle aus dem Jahr 2018 
bearbeitet werden. 
 
Hinsichtlich der aktuell noch offenen Veranlagungsfälle für die einzelnen Jahresquartale zum Stichtag 
31.05.2018 wird auf die als Anlage beigefügte Aufstellung verwiesen (Anlage 1). 
 
Gez. Klug

Beratungsverlauf (1)

18.06.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1886/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
12.06.2018
Erstellt
04.06.2018 13:29