Besteuerung von Geldspielgeräten
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1886/2018 vom 12.06.2018
Stand: Am 18.06.2018 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/212 Vorlagen-Nummer 12.06.2018 1886/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.06.2018 Besteuerung von Geldspielgeräten Unter Bezugnahme auf den Sachstandsbericht „Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgerä- ten“ zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (Vorlagen-Nr. 1044/2018) spricht MdR Richter in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 28.05.2018 (TOP 4.1) die Problematik der personellen Unterbesetzung im genannten Bereich an, und möchte wissen, warum die Anzahl der bereits erfolgten Veranlagungen mit „0“ beziffert wer- de. Das vorhandene Personal müsste doch zumindest einige Fälle vornehmen können. Die Verwaltung beantwortet die Nachfrage wie folgt: Die Annahme, dass im Bereich der Geldspielgeräte keine Steuerveranlagungen erfolgen, ist unzutref- fend. Vielmehr werden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten solche Veranlagungen durchge- führt. Dabei werden grundsätzlich jeweils die ältesten Steuerfälle bearbeitet, um zu verhindern, dass Steueransprüche verjähren und es hierdurch zu einem Forderungsausfall kommen könnte. So wurden für das aktuell älteste Veranlagungsjahr 2014 - das zwischenzeitlich nahezu vollständig abgearbeitet werden konnte - rd. 3.900 Steuerveranlagungen mit einem Gesamtergebnis von rd. 17,3 Mio. EUR durchgeführt. Auch für das Jahr 2015, dessen Bearbeitung ebenfalls bereits weit fortge- schritten ist, konnten schon Vergnügungssteuern i. H. v. rd. 16,3 Mio. EUR festgesetzt werden. Für das Jahr 2016 beziffern sich die Festsetzungen derzeit auf ca. 7,5 Mio. EUR und für das Jahr 2017 auf rd. 1,8 Mio. EUR. Aufgrund der Prioritätensetzung konnten allerdings noch keine Veranlagungsfälle aus dem Jahr 2018 bearbeitet werden. Hinsichtlich der aktuell noch offenen Veranlagungsfälle für die einzelnen Jahresquartale zum Stichtag 31.05.2018 wird auf die als Anlage beigefügte Aufstellung verwiesen (Anlage 1). Gez. Klug -
Quartalsstatistik_Geldspielgeräte_Stand 31.05.2018
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Besteuerung von Geldspielgeräten Stichtag 31.05.2018 Quartal Anzahl steuerpfl. Objekte Anzahl durchgeführter Veranlagungen Anzahl offener Veranlagungen Zum Stichtag bereits veranlagter Betrag 2 / 2018 1.019 0 1.019 0,00 2018 0,00 1 / 2018 1.019 0 1.019 0,00 4 / 2017 996 1 995 13.293,74 2017 1.791.212,75 3 / 2017 987 18 969 318.386,45 2 / 2017 973 58 915 381.060,97 1 / 2017 950 226 724 1.078.471,59 4 / 2016 949 405 544 1.665.555,48 2016 7.489.351,40 3 / 2016 937 443 494 1.681.776,16 2 / 2016 940 499 441 2.024.820,86 1 / 2016 939 553 386 2.117.198,90 4 / 2015 937 904 33 4.349.402,54 2015 16.290.499,12 3 / 2015 944 911 33 3.916.357,48 2 / 2015 949 920 29 4.005.862,72 1 / 2015 944 917 27 4.018.876,38 4 / 2014 960 959 1 4.696.055,14 2014 17.333.905,86 3 / 2014 973 973 0 4.379.948,33 2 / 2014 994 993 1 4.128.942,16 1 / 2014 983 983 0 4.128.960,23 Gesamtergebnis eines Steuerjahres zum jeweiligen Stichtag
Beratungsverlauf
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18.06.2018
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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