2009/0220
1. Nachtragssatzung 2008 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2008 1. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Bäder 2. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs IDA hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
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Magistrat der Stadt Darmstadt Dezernat 11 Eing.: HESSEN 116 - 33 f 02 - 11 - 11. und 16. März, 27. April sowie 6.,7. und 18. Mai 2009 Herr NehrbaB 2.45 06151/ 12 - 5309 061 51/ 12 - 461 0 joerg. nehrba ss@rpda.hessen.de 7..f'Mai 2009 29. MAI 2009 Datum: Ihr Ansprechpartner: Zimmernummer: Telefon: Fax: E-Mail: Ihre Berichte vom: R.: '~.. Dez. Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Luisenplatz 5 64283 Darmstadt Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Erste Nachtragssatzung der Wissenschafts stadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2008; Beschlüsse zu den Nachtragswirtschaftsplänen der Eigenbetriebe "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschafts jahr 2008. Beigefügt übersende ich die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen zu den genehmigungs pflichtigen Teilen der ersten Nachtragssatzung des städtischen Haushaltes für 2008 sowie dem Beschluss zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Bäder der Wissen schaftsstadt Darmstadt" für 2008 und dem Beschluss zum zweiten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs )mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für 2008 mit der Bitte um weitere Veranlassung gemäß §§ 114e und 97 Absatz 5 HGO. Die Beschlüsse über die jeweils ersten Nachtragswirtschaftspläne für 2008 der Eigenbetriebe "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie "Kulturinstitute der Wis senschaftsstadt Darmstadt" enthalten keine genehmigungspflichtigen Kredit- oder Verpflich tungsermächtigungen. Ungeachtet dessen gelten auch für diese Sondervermögen die haus haltsrechtlichen Auflagen und Zustimmungsvorbehalte. I. Feststellungen zur Haushaltslage Die Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nach Analyse des ersten Nachtragshaushalts 2008 und der Nachtragswirtschaftspläne der Eigenbetriebe weiterhin als Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de Servicezeiten: Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr Telefon: 06151120(Zentrale) Telefax: 06151126347(allgemein) Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Luisenplatz- 2 - 2 angespannt zu bezeichnen. Dies wird besonders durch den hohen Stand der Verbindlichkei ten aus investiven Schulden und den aus der Deckungslücke im kameralen Verwaltungs haushalt bis 2007 resultierenden Kassenkrediten deutlich. Kamerale "kumulierte Defizite" und ein "doppischer negativer Finanzmittelbestand" sind wegen des Systemwechsels ledig lich bedingt vergleichbar. Bei einer zusammenfassenden Berechnung ergibt sich seit dem Haushaltsjahr 2002 eine finanzielle Deckungslücke aus )aufender Verwaltungstätigkeit" von ca. 235 Mio. €, die sich in entsprechenden Zinsbelastungen negativ auf die Haushaltswirt schaft auswirkt. Im Gesamtergebnishaushalt wird zwar ein positives Jahresergebnis in Höhe von 7,4 Mio. € prognostiziert. Dieser geplante Überschuss stellt gegenüber dem ursprünglichen Haushalt für 2008 mit einem Fehlbedarf von 21,6 Mio. € eine Veränderung im Umfang von 29,0 Mio. € dar. Dies ist insbesondere auf um 28,2 Mio. € gestiegene Erträge zurück zu führen. Diese sind fast ausschließlich durch höhere Finanzausschüttungen aus den städtischen Beteiligun gen bedingt, mit denen jedoch nicht auf Dauer gerechnet werden kann. Vor diesem Hintergrund hat sich die Haushaltssituation nicht nachhaltig verbessert. Die fi nanzielle Leistungsfähigkeit ist weiterhin gefährdet. Erträge und Aufwendungen der dauern den Aufgabenerfüllung können somit noch nicht in Einklang gebracht werden. Insbesondere auf der Aufwendungsseite ist eine spürbare Haushaltskonsolidierung noch nicht festzustel len. Dies zeigt beispielsweise die im Nachtrag wieder festzustellende Ausweitung der Personal aufwendungen um 2/5 Mio. €. Diese wird nach Auskunft der Verwaltung im Rechnungser gebnis nur marginal unterschritten. Auch wenn die Kostensteigerungen im Wesentlichen durch die Tarifabschlüsse verursacht werden, ist im Bereich der städtischen Personalbewirt schaftung weiterhin dringender Handlungsbedarf gegeben. Künftige Haushaltsgenehmi gungen werden sich noch stärker als bisher an den Sparbemühungen bei den Personalbe lastungen orientieren. Der Gesamtfinanzhaushalt wird im ersten Nachtrag 2008 mit einem Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 15,4 Mio. € ausgewiesen. Dieser Fehlbedarf ist durch Kassenkredite zu decken. Gegenüber dem Finanzmittelfehlbedarf im ursprünglichen Haushalt für 2008 mit 19/0 Mio. € verbessert sich zwar die Unterdeckung bei der Liquidität geringfügig um 3,6 Mio. €. Aller dings sind im ersten Nachtrag 2008 durch Vermögensveräußerungen und Gewinnausschüt tungen aus städtischen Unternehmen dem Finanzhaushalt zusätzliche Mittel in Höhe von 48/9 Mio. € zugeführt worden. Im Saldo reichen diese jedoch nicht aus, den FinanzmitteIbe darf auszugleichen. Die Personalaufwendungen, der beträchtliche Schuldendienst für die investiven Schulden und die Kassenkreditverbindlichkeiten, die Belastungen im sozialen Bereich sowie durch die Aufgabensteilung als Schulträger schränken in erheblichem Maße den kommunalpolitischen Handlungsspielraum ein. Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit als maßgebliche Vor aussetzung für die Genehmigungsfähigkeit von Krediten ist künftig nur dann zu erreichen, wenn durch weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen nachhaltige Haushaltsverbesse rungen erzielt werden und eine positive Entwicklung der städtischen Haushaltswirtschaft kurzfristig eingeleitet werden kann. Dabei kommt der eigenverantwortlichen Überprüfung der freiwilligen Aufwendungen und Aufgaben eine besondere Bedeutung zu. Eine meiner seits unter Ziffer IV, Punkt 9 der Auflagen in der Haushaltsverfügung zum Haushalt 2008 vom 21. Juli 2008, Az.: w. 0., angeforderte entsprechende Aufstellung bitte ich nun unverzüglich nachzureichen. 3 Nur vor dem Hintergrund des abgelaufenen Haushaltsjahres und des derzeitigen konjunktu rellen Abschwungs durch die Finanzkrise und unter Berücksichtigung der angezeigten wirt schaftspolitischen Gegenmaßnahmen durch antizyklisches Investitionsverhalten der kommu nalen Gebietskörperschaften auf dem Infrastruktursektor, habe ich zur Zeit von weiteren auf sichtsbehördlichen Maßnahmen abgesehen. Allerdings behalte ich mir für die Haushaltsge nehmigung 2009 weitergehende aufsichtsbehördliche Maßnahmen vor. 11. Auflagen zur Haushaltsgenehmigung Aufgrund der unverändert angespannten Haushaltssituation gelten die bereits bei Genehmi gung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für das Jahr 2008 am 21. Juli 2008, Az.: w. 0., verfügten Auflagen unver ändert weiter. Diese sollen die verantwortlichen Gremien der Stadt im Rahmen der Haus haltssicherung unterstützen, in eigener Verantwortung und unter besonderer Beachtung von Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes Entscheidungen zu treffen, die mit einer geordneten Haushaltswirtschaft im Sinne von § 92 HGO in Einklang stehen. 111. Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung Diese V~rtügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig ~e bekanntzugeben. Dieke (Reg ieru ngspräsid ent) Anlagen Regierungspräsidium Darmstadt 116 - 33 f 02 - 11 - HESSEN Darmstadt, den .25: Mai 2009 Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2008 Hiermit erteile ich die Genehmigung 1. zur Aufnahme der in § 2 der zweiten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe von 7.800.550.-- € (i. W.: "Sieben Millionen achthunderttausendfünfhundertfünfzig Euro"), die durch die erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2008 gegenüber der Festset zung im Beitrittsbeschluss vom 19. August 2008 zur ursprünglichen Haushaltssatzung für 2008 um den Betrag von 1.941.000,-- € vermindert wurden, gemäß § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der ein zelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. 2. zu den in § 3 der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 22.143.000.-- € (i. W.: "Zweiundzwanzig Millionen einhundertdreiundvierzigtausend Euro"), die durch die erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2008 gegenüber der Festset zung von 17.807.000,-- € in der ursprünglichen Haushaltssatzung für 2008 um den Betrag von 4.336.000,-- € erhöht wurden, gemäß § 114i Absatz 4 HGO verbunden mit der Aufla ge, die Verpflichtungsermächtigungen nur für a) Fortführungsmaßnahmen b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs bescheides des Bundes oder Landes in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahmeder ~rpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor. Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2 • 64283 Darmstadt Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de Servicezeiten: Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr Telefon: 06151 120 (Zentrale) Telefax: 06151 126347 (allgemein) Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Luisenplatz Regierungspräsidium Darmstadt 116 - 33 f 02 (3f) - 11 - HESSEN Darmstadt, den .25 Mai 2009 Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses über den ersten Nachtrags wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2008 Hiermit erteile ich die Genehmigung zur Aufnahme der unter Ziffer 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts plan des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe von 837.380.-- € (i. W.: "Achthundertsiebenunddreißigtausenddreihundertachtzig Euro"), die durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 gegenüber keiner Kreditveranschlagung im ursprünglichen Wirtschaftsplan für 2008 um den Betrag von 837.380,-- € erhöht wurden, gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de Servicezeiten: Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr Telefon: 06151 12 0 (Zentrale) Telefax: 06151 126347 (allgemein) Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Luisenplatz Regierungspräsidium Darmstadt HESSEN 116 - 33 f 02 (3f) - 11 - Darmstadt, den ~5. Mai 2009 Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses über den zweiten Nachtragswirtschafts plan des Eigenbetriebs u1mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" (lDA) für das Wirtschaftsjahr 2008 Hiermit erteile ich die Genehmigung 1. zur Aufnahme der unter Ziffer 2 des Beschlusses über den zweiten Nachtragswirtschafts plan des Eigenbetriebs IDA für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe von 4.174.950.-- € (i. W.: "Vier Millionen einhundertvierundsiebzigtausendneunhundertfünfzig Euro"), die durch den zweiten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 gegenüber der Festsetzung im ersten Nachtragswirtschaftsplan 2008 nicht verändert wurden, gemäß § 115 Absatz 1 Nr.3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessischen Ge meindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIgenehmi gung) bedarf. 2. zu den unter Ziffer 3 des Beschlusses über den zweiten Nachtragswirtschaftsplan des Ei genbetriebs IDA für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigun gen in Höhe von Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt 8:00 bis 16:30 Uhr 8:00 bis 15:00 Uhr 22.154.000.-- € (i. W.: "Zweiundzwanzig Millionen einhundertvierundfünfzigtausend Euro"), die durch den zweiten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 gegenüber der Festsetzung von 23.119.000,-- € im ersten Nachtragswirtschaftsplan 2008 um den Betrag von 965.000,u € vermindert wurden, gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114i Absatz 4 HGO verbunden mit der Auflage, die Verpflichtungser mächtigungen nur für a) Fortführungsmaßnahmen b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs bescheides des Bundes oder Landes in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme de?Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor. Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de Telefon: Telefax: 06151 120 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel: 06151 126347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz- 2-
2009/0220
2481 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
04.06.2009
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Kämmerei
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2009/0220
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: 1. Nachtragssatzung 2008 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2008
1. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Bäder
2. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs IDA
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
Vorlage vom: 2. 6.2009
Beschlussvorschlag:
1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 25. Mai 2009
zur 1. Nachtragssatzung 2008 und zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2008 der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt sowie zum 1. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Bäder
und zum 2. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs IDA wird Kenntnis genommen.
2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des
Regierungspräsidiums vom 25. Mai 2009 gemäß § 50 Absatz 3 HGO zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Anlagen: Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten zum Nachtrag 2008 inkl. Anla-
gen.pdf
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
3
Begründung zur Magistratsvorlage vom 2. Juni 2009
Mit Verfügung vom 25. Mai 2009 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde die
1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2008 unter den bis-
herigen Auflagen aus der Begleitverfügung vom 21.07.2008 genehmigt.
Ebenfalls genehmigt wurde der 1. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Bäder und der
2. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs IDA.
Der in der Begleitverfügung auf Seite 2 letzter Satz angesprochene Bericht über die freiwilli gen
Leistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde bereits den Aufsichtsbehörden vorgelegt.
Der gesamte Text der Genehmigung sowie die Einzelseiten aus der Begleitverfügung sind in den
Anlagen zur Kenntnisnahme beigefügt.
Darmstadt, 2. Juni 2009
Der Dezernent II
Wolfgang Glenz
Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Luisenplatz 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0220
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.06.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00