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2009/0220

1. Nachtragssatzung 2008 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2008 1. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Bäder 2. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs IDA hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde

Magistratsvorlage 02.06.2009

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2009/0220

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13215 Zeichen

Magistrat der Stadt Darmstadt
Dezernat 11
Eing.:
HESSEN
116 - 33 f 02 - 11 -
11. und 16. März, 27. April sowie
6.,7. und 18. Mai 2009
Herr NehrbaB
2.45
06151/ 12 - 5309
061 51/ 12 - 461 0
joerg. nehrba ss@rpda.hessen.de
7..f'Mai 2009
29. MAI 2009
Datum:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Ihre Berichte vom:
R.:
'~..
Dez.
Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 und
136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Erste Nachtragssatzung der Wissenschafts­
stadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2008; Beschlüsse zu den Nachtragswirtschaftsplänen
der Eigenbetriebe "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Bürgerhäuser und Märkte
der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt" sowie "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschafts­
jahr 2008.
Beigefügt übersende ich die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen zu den genehmigungs­
pflichtigen Teilen der ersten Nachtragssatzung des städtischen Haushaltes für 2008 sowie
dem Beschluss zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Bäder der Wissen­
schaftsstadt Darmstadt" für 2008 und dem Beschluss zum zweiten Nachtragswirtschaftsplan
des Eigenbetriebs )mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für 2008 mit
der Bitte um weitere Veranlassung gemäß §§ 114e und 97 Absatz 5 HGO.
Die Beschlüsse über die jeweils ersten Nachtragswirtschaftspläne für 2008 der Eigenbetriebe
"Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie "Kulturinstitute der Wis­
senschaftsstadt Darmstadt" enthalten keine genehmigungspflichtigen Kredit- oder Verpflich­
tungsermächtigungen. Ungeachtet dessen gelten auch für diese Sondervermögen die haus­
haltsrechtlichen Auflagen und Zustimmungsvorbehalte.
I.
Feststellungen zur Haushaltslage
Die Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nach Analyse des ersten
Nachtragshaushalts 2008 und der Nachtragswirtschaftspläne der Eigenbetriebe weiterhin als
Regierungspräsidium Darmstadt
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2
angespannt zu bezeichnen. Dies wird besonders durch den hohen Stand der Verbindlichkei­
ten aus investiven Schulden und den aus der Deckungslücke im kameralen Verwaltungs­
haushalt bis 2007 resultierenden Kassenkrediten deutlich. Kamerale "kumulierte Defizite"
und ein "doppischer negativer Finanzmittelbestand" sind wegen des Systemwechsels ledig­
lich bedingt vergleichbar. Bei einer zusammenfassenden Berechnung ergibt sich seit dem
Haushaltsjahr 2002 eine finanzielle Deckungslücke aus )aufender Verwaltungstätigkeit" von
ca. 235 Mio. €, die sich in entsprechenden Zinsbelastungen negativ auf die Haushaltswirt­
schaft auswirkt.
Im Gesamtergebnishaushalt wird zwar ein positives Jahresergebnis in Höhe von 7,4 Mio. €
prognostiziert. Dieser geplante Überschuss stellt gegenüber dem ursprünglichen Haushalt
für 2008 mit einem Fehlbedarf von 21,6 Mio. € eine Veränderung im Umfang von 29,0 Mio. €
dar. Dies ist insbesondere auf um 28,2 Mio. € gestiegene Erträge zurück zu führen. Diese
sind fast ausschließlich durch höhere Finanzausschüttungen aus den städtischen Beteiligun­
gen bedingt, mit denen jedoch nicht auf Dauer gerechnet werden kann.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Haushaltssituation nicht nachhaltig verbessert. Die fi­
nanzielle Leistungsfähigkeit ist weiterhin gefährdet. Erträge und Aufwendungen der dauern­
den Aufgabenerfüllung können somit noch nicht in Einklang gebracht werden. Insbesondere
auf der Aufwendungsseite ist eine spürbare Haushaltskonsolidierung noch nicht festzustel­
len.
Dies zeigt beispielsweise die im Nachtrag wieder festzustellende Ausweitung der Personal­
aufwendungen um 2/5 Mio. €. Diese wird nach Auskunft der Verwaltung im Rechnungser­
gebnis nur marginal unterschritten. Auch wenn die Kostensteigerungen im Wesentlichen
durch die Tarifabschlüsse verursacht werden, ist im Bereich der städtischen Personalbewirt­
schaftung weiterhin dringender Handlungsbedarf gegeben. Künftige Haushaltsgenehmi­
gungen werden sich noch stärker als bisher an den Sparbemühungen bei den Personalbe­
lastungen orientieren.
Der Gesamtfinanzhaushalt wird im ersten Nachtrag 2008 mit einem Finanzmittelfehlbedarf in
Höhe von 15,4 Mio. € ausgewiesen. Dieser Fehlbedarf ist durch Kassenkredite zu decken.
Gegenüber dem Finanzmittelfehlbedarf im ursprünglichen Haushalt für 2008 mit 19/0 Mio. €
verbessert sich zwar die Unterdeckung bei der Liquidität geringfügig um 3,6 Mio. €. Aller­
dings sind im ersten Nachtrag 2008 durch Vermögensveräußerungen und Gewinnausschüt­
tungen aus städtischen Unternehmen dem Finanzhaushalt zusätzliche Mittel in Höhe von
48/9 Mio. € zugeführt worden. Im Saldo reichen diese jedoch nicht aus, den FinanzmitteIbe­
darf auszugleichen.
Die Personalaufwendungen, der beträchtliche Schuldendienst für die investiven Schulden
und die Kassenkreditverbindlichkeiten, die Belastungen im sozialen Bereich sowie durch die
Aufgabensteilung als Schulträger schränken in erheblichem Maße den kommunalpolitischen
Handlungsspielraum ein. Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit als maßgebliche Vor­
aussetzung für die Genehmigungsfähigkeit von Krediten ist künftig nur dann zu erreichen,
wenn durch weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen nachhaltige Haushaltsverbesse­
rungen erzielt werden und eine positive Entwicklung der städtischen Haushaltswirtschaft
kurzfristig eingeleitet werden kann. Dabei kommt der eigenverantwortlichen Überprüfung
der freiwilligen Aufwendungen und Aufgaben eine besondere Bedeutung zu. Eine meiner­
seits unter Ziffer IV, Punkt 9 der Auflagen in der Haushaltsverfügung zum Haushalt 2008 vom
21. Juli 2008, Az.: w. 0., angeforderte entsprechende Aufstellung bitte ich nun unverzüglich
nachzureichen.

3
Nur vor dem Hintergrund des abgelaufenen Haushaltsjahres und des derzeitigen konjunktu­
rellen Abschwungs durch die Finanzkrise und unter Berücksichtigung der angezeigten wirt­
schaftspolitischen Gegenmaßnahmen durch antizyklisches Investitionsverhalten der kommu­
nalen Gebietskörperschaften auf dem Infrastruktursektor, habe ich zur Zeit von weiteren auf­
sichtsbehördlichen Maßnahmen abgesehen. Allerdings behalte ich mir für die Haushaltsge­
nehmigung 2009 weitergehende aufsichtsbehördliche Maßnahmen vor.
11.
Auflagen zur Haushaltsgenehmigung
Aufgrund der unverändert angespannten Haushaltssituation gelten die bereits bei Genehmi­
gung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplänen
der Eigenbetriebe für das Jahr 2008 am 21. Juli 2008, Az.: w. 0., verfügten Auflagen unver­
ändert weiter. Diese sollen die verantwortlichen Gremien der Stadt im Rahmen der Haus­
haltssicherung unterstützen, in eigener Verantwortung und unter besonderer Beachtung von
Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes Entscheidungen zu treffen, die mit einer geordneten
Haushaltswirtschaft im Sinne von § 92 HGO in Einklang stehen.
111.
Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung
Diese V~rtügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig­
~e bekanntzugeben.
Dieke
(Reg ieru ngspräsid ent)
Anlagen

Regierungspräsidium Darmstadt
116 - 33 f 02 - 11 -
HESSEN
Darmstadt, den .25: Mai 2009
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile der ersten Nachtragssatzung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2008
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der zweiten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe von
7.800.550.-- €
(i. W.: "Sieben Millionen achthunderttausendfünfhundertfünfzig Euro"),
die durch die erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2008 gegenüber der Festset­
zung im Beitrittsbeschluss vom 19. August 2008 zur ursprünglichen Haushaltssatzung für
2008 um den Betrag von 1.941.000,-- € vermindert wurden, gemäß § 114j Absatz 2 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der ein­
zelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO
(Einzelgenehmigung) bedarf.
2. zu den in § 3 der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das
Haushaltsjahr 2008 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
22.143.000.-- €
(i. W.: "Zweiundzwanzig Millionen einhundertdreiundvierzigtausend Euro"),
die durch die erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2008 gegenüber der Festset­
zung von 17.807.000,-- € in der ursprünglichen Haushaltssatzung für 2008 um den Betrag
von 4.336.000,-- € erhöht wurden, gemäß § 114i Absatz 4 HGO verbunden mit der Aufla­
ge, die Verpflichtungsermächtigungen nur für
a) Fortführungsmaßnahmen
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs­
bescheides des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahmeder ~rpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
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Regierungspräsidium Darmstadt
116 - 33 f 02 (3f) - 11 -
HESSEN
Darmstadt, den .25 Mai 2009
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses über den ersten Nachtrags­
wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2008
Hiermit erteile ich die Genehmigung
zur Aufnahme der unter Ziffer 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts­
plan des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr
2008 vorgesehenen Kredite in Höhe von
837.380.-- €
(i. W.: "Achthundertsiebenunddreißigtausenddreihundertachtzig Euro"),
die durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 gegenüber
keiner Kreditveranschlagung im ursprünglichen Wirtschaftsplan für 2008 um den Betrag
von 837.380,-- € erhöht wurden, gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung
mit § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass
die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j
Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
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Regierungspräsidium Darmstadt HESSEN
116 - 33 f 02 (3f) - 11 - Darmstadt, den ~5. Mai 2009
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses über den zweiten Nachtragswirtschafts­
plan des Eigenbetriebs u1mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" (lDA)
für das Wirtschaftsjahr 2008
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 2 des Beschlusses über den zweiten Nachtragswirtschafts­
plan des Eigenbetriebs IDA für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe
von
4.174.950.-- €
(i. W.: "Vier Millionen einhundertvierundsiebzigtausendneunhundertfünfzig Euro"),
die durch den zweiten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 gegenüber
der Festsetzung im ersten Nachtragswirtschaftsplan 2008 nicht verändert wurden, gemäß
§ 115 Absatz 1 Nr.3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessischen Ge­
meindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite
weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIgenehmi­
gung) bedarf.
2. zu den unter Ziffer 3 des Beschlusses über den zweiten Nachtragswirtschaftsplan des Ei­
genbetriebs IDA für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigun­
gen in Höhe von
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8:00 bis 15:00 Uhr
22.154.000.-- €
(i. W.: "Zweiundzwanzig Millionen einhundertvierundfünfzigtausend Euro"),
die durch den zweiten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 gegenüber
der Festsetzung von 23.119.000,-- € im ersten Nachtragswirtschaftsplan 2008 um den
Betrag von 965.000,u € vermindert wurden, gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in
Verbindung mit § 114i Absatz 4 HGO verbunden mit der Auflage, die Verpflichtungser­
mächtigungen nur für
a) Fortführungsmaßnahmen
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs­
bescheides des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
de?Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
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2009/0220

2481 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
04.06.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung  
        Abt. Kämmerei 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0220 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: 1. Nachtragssatzung 2008 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2008 
1. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Bäder 
2. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs IDA 
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
 
Vorlage vom:  2. 6.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 25. Mai 2009 
    zur 1. Nachtragssatzung 2008 und zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2008 der Wissen- 
    schaftsstadt Darmstadt sowie zum 1. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Bäder 
    und zum 2. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs IDA wird Kenntnis genommen. 
 
2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des 
    Regierungspräsidiums vom 25. Mai 2009 gemäß § 50 Absatz 3 HGO zur Kenntnisnahme 
    vorgelegt. 
 
Anlagen: Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten zum Nachtrag 2008 inkl. Anla-
gen.pdf 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2

3 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 2. Juni 2009
 
 
Mit Verfügung vom 25. Mai 2009 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde die 
1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2008 unter den bis-
herigen Auflagen aus der Begleitverfügung vom 21.07.2008 genehmigt. 
 
Ebenfalls genehmigt wurde der 1. Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Bäder und der 
2. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs IDA. 
 
Der in der Begleitverfügung auf Seite 2 letzter Satz angesprochene Bericht über die freiwilli gen 
Leistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde bereits den Aufsichtsbehörden vorgelegt. 
 
Der gesamte Text der Genehmigung sowie die Einzelseiten aus der Begleitverfügung sind in den 
Anlagen zur Kenntnisnahme beigefügt. 
 
Darmstadt, 2. Juni 2009 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 268 zur Kenntnis

Orte (1)

  • Luisenplatz 2

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0220
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.06.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00