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4056/2016

Börschgasse in Zündorf

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 28.03.2017, TOP 8.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2162 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4056/2016 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 
 
Börschgasse in Zündorf  
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.02.2016, TOP 
8.2.2 
 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. „Wie viele der 78 Fahrzeuge nutzten die Börschgasse entgegen der zugelassenen Fahrrich-
tung?“ 
 
2. „Wie stellt die Verwaltung sicher, dass diese verkehrswidrige und gefährliche Nutzung unter-
bunden wird? Ist dies z. B. bei der Planung des aktuell im Bau befindlichen Kreisverkehrs be-
rücksichtigt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In der Stellungnahme zu Börschgasse in Zündorf hat die Verwaltung in der Sitzung am 16.02.2016 
unter TOP 9.2.6 die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrszählungen mitgeteilt. Der Mitteilung ist 
unter anderem zu entnehmen, dass die Gesamtbelastung (Anliegerverkehr und Durchgangsverkehr) 
in beiden Fahrrichtungen zwischen 7 Uhr und 8 Uhr in der Franz-Schaaf-Straße 78 Fahrzeuge be-
trägt. 
 
Dieses Verkehrsaufkommen ist auch für eine Straße in einer Tempo 30 Zone eine sehr niedrige Ver-
kehrsbelastung. 
 
Laut Auswertung der Verkehrsdaten der Zählung vom 15.03.2016 in der Börschgasse fuhren in der 
Zeit zwischen 6.00 und 10.00 Uhr morgens 22 Kfz und in der Spitzenstunde (7-8 Uhr.) 14 Kfz gegen 
die Einbahnstraße (trotz eindeutiger Beschilderung). 
 
Allerdings waren zu der Zeit die Arbeiten an dem neuen Kreisverkehr Ranzeler Stra-
ße/Hauptstraße/Börschgasse noch nicht abgeschlossen. Mittlerweile läuft der Verkehr dort erheblich 
besser, so dass es dort laut Aussagen von Anwohnern kaum noch zu Rückstaus kommt und damit 
auch kein Grund mehr besteht, die Staus (unzulässiger Weise) zu umfahren. 
 
Im Februar 2016 wurde das Verkehrskommissariat gebeten, sich der Problematik des unzulässigen 
Befahrens der Börschgasse entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung anzunehmen, so dass zur Zeit 
aus Sicht der Verwaltung hier keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Beratungsverlauf (1)

28.03.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4056/2016
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27