0757/2023
Überplanmäßige Aufwendungen im Teilpan 1715 - Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim hier: Sanierung Kita Kalkarer Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
5611 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/20/203 Vorlagen-Nummer 0757/2023 Freigabedatum 07.06.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßige Aufwendungen im Teilpan 1715 - Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim hier: Sanierung Kita Kalkarer Straße Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2023 für den Teilplan 1715 - Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim, Teilplan- zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von insgesamt 800.000 € zur Sanierung der Kita Kalkarer Straße. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendun- gen im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 800.000 € im Haushaltsjahr 2023. Finanzausschuss 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 800.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage Die Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim, die jährlich mit ca. 150.000 € Ferienfreizeiten für schwerbehinderte Kinder und Jugendliche unterstützt, ist Eigentümerin des Kita-Gebäudes Kalkarer Straße 25 (Baujahr 1994). Mieterin ist seit 1995 die Köln Kitas gGmbH, die dort zwei Gruppen mit insgesamt 30 Kindern betreut. Die Stiftung hat nur diese eine Immobilie, sodass die Mieteinnahmen von derzeit 10.501 € monatlich eine wesentliche Säule für die Stiftungsar- beit ausmachen. Das Gebäude wurde in Holz-Skelett-Bauweise errichtet. Trotz regelmäßiger Wartung und Re- paraturarbeiten durch die Gebäudewirtschaft sind mit den Jahren Mängel aufgetreten, die zur Zerstörung von Holzbauteilen geführt haben. Es wurde u.a. festgestellt, dass - sämtliche Dacheinläufe undicht sind, - Teile der Dachbegrünung erneuert werden sollten, - Fenster im Dachbereich undicht sind, - die Dachdämmung durchfeuchtet ist, - Holzkonstruktion im Eingangsbereich durch Regenwasser beschädigt ist 3 - frei bewetterte Holzbauteile bei den Dachüberständen Risse und leichten Pilzbefall aufzeigen - Spritzwasserschutz im Sockelbereich fehlt - die Fenster der Verwaltungs- und Gruppenräume ausgetauscht werden müssen. Dies führt dazu, dass eine umfangreiche Sanierung des Gebäudes unerlässlich ist. Zusätzlich kann damit dauerhaft der energetische Standard der sanierten Bauteile auf ein zukunftsfähi- ges Maß verbessert werden. Die Sanierungsmaßnahmen müssen zeitnah durchgeführt wer- den, da sonst nicht ausgeschlossen werden kann, dass größere Schäden an der Substanz des Gebäudes entstehen. Der extern beauftragte Architekt plant die Durchführung der Maß- nahmen noch im Laufe des Jahres zu beginnen und auch abzuschließen. Mehrbedarf und Finanzierung Das übliche Budget für bauliche Instandhaltungsmaßnahmen in der Rücklage der Stiftung wird deutlich überschritten und die Maßnahme kann auch nicht aus den Erträgen der Stiftung finanziert werden. Um die zu erwartenden Forderungen der Gebäudewirtschaft für die Jahre 2023 und 2024 voll- ständig begleichen zu können, ist eine Mittelbereitstellung im Rahmen eines überplanmäßigen Aufwandes gemäß § 83 GO NRW Mittel in Höhe von 800.000 € notwendig. Der Betrag beruht auf einer Kostenberechnung nach DIN 276 in Höhe von 553.997 € vor. Diese Kosten mussten jedoch aufgrund einer neuerlichen Änderung nochmals erhöht werden. Nicht in die Kostenbe- rechnung eingearbeitet wurden die Architektenleistungen, sodass nunmehr Mittel in Höhe von 800.000 € benötigt werden. Zu erwartende Kostensteigerungen bei Material und Handwerker- leistungen sind einberechnet. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt durch überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2023 für den Teilplan 1715 - Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von insgesamt 800.000 € zur Sanierung der Kita Kalkarer Straße. Die Deckung dieser Mehrauf- wendungen erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 800.000 € im Haushaltsjahr 2023. Der städtische Haushalt geht damit in Vorleistung für die rechtlich unselbständige Guilleaume- Stiftung St. Antoniusheim. Zinsen und Tilgungen werden aus den Stiftungserträgen getragen. Der städtische Haushalt wird damit in der Ergebnisrechnung nicht belastet. Begründung der Dringlichkeit Erste Baumaßnahmen sind für die Sommerferien vorgesehen, um den KiTa-Betrieb zu entlas- ten. Würde die nächste reguläre Ratssitzung abgewartet, würden dann bei der Gebäudewirt- schaft eingehende Handwerkerrechnungen seitens der Stiftungsverwaltung nicht beglichen werden können.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kalkarer Straße 25
- Straße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0757/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.06.2023
- Erstellt
- 28.02.2023 12:18