Mandari Insight

0757/2023

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilpan 1715 - Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim hier: Sanierung Kita Kalkarer Straße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.06.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 8.1

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

5611 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/203 
 
Vorlagen-Nummer 
 0757/2023 
Freigabedatum 
07.06.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßige Aufwendungen im Teilpan 1715 - Guilleaume-Stiftung St. 
Antoniusheim hier: Sanierung Kita Kalkarer Straße  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW 
im Haushaltsjahr 2023 für den Teilplan 1715 - Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim, Teilplan-
zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von insgesamt 800.000 € 
zur Sanierung der Kita Kalkarer Straße. 
 
Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendun-
gen im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in der Teilplanzeile 16 – sonstige 
ordentliche Aufwendungen in Höhe von 800.000 € im Haushaltsjahr 2023. 
 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  800.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangslage 
Die Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim, die jährlich mit ca. 150.000 € Ferienfreizeiten für 
schwerbehinderte Kinder und Jugendliche unterstützt, ist Eigentümerin des Kita-Gebäudes 
Kalkarer Straße 25 (Baujahr 1994). Mieterin ist seit 1995 die Köln Kitas gGmbH, die dort zwei 
Gruppen mit insgesamt 30 Kindern betreut. Die Stiftung hat nur diese eine Immobilie, sodass 
die Mieteinnahmen von derzeit 10.501 € monatlich eine wesentliche Säule für die Stiftungsar-
beit ausmachen. 
 
Das Gebäude wurde in Holz-Skelett-Bauweise errichtet. Trotz regelmäßiger Wartung und Re-
paraturarbeiten durch die Gebäudewirtschaft sind mit den Jahren Mängel aufgetreten, die zur 
Zerstörung von Holzbauteilen geführt haben. Es wurde u.a. festgestellt, dass  
 
- sämtliche Dacheinläufe undicht sind,  
- Teile der Dachbegrünung erneuert werden sollten, 
- Fenster im Dachbereich undicht sind, 
- die Dachdämmung durchfeuchtet ist,  
- Holzkonstruktion im Eingangsbereich durch Regenwasser beschädigt ist

3 
- frei bewetterte Holzbauteile bei den Dachüberständen Risse und leichten Pilzbefall 
aufzeigen 
- Spritzwasserschutz im Sockelbereich fehlt 
- die Fenster der Verwaltungs- und Gruppenräume ausgetauscht werden müssen. 
 
Dies führt dazu, dass eine umfangreiche Sanierung des Gebäudes unerlässlich ist. Zusätzlich 
kann damit dauerhaft der energetische Standard der sanierten Bauteile auf ein zukunftsfähi-
ges Maß verbessert werden. Die Sanierungsmaßnahmen müssen zeitnah durchgeführt wer-
den, da sonst nicht ausgeschlossen werden kann, dass größere Schäden an der Substanz 
des Gebäudes entstehen. Der extern beauftragte Architekt plant die Durchführung der Maß-
nahmen noch im Laufe des Jahres zu beginnen und auch abzuschließen. 
 
Mehrbedarf und Finanzierung 
 
Das übliche Budget für bauliche Instandhaltungsmaßnahmen in der Rücklage der Stiftung 
wird deutlich überschritten und die Maßnahme kann auch nicht aus den Erträgen der Stiftung 
finanziert werden. 
 
Um die zu erwartenden Forderungen der Gebäudewirtschaft für die Jahre 2023 und 2024 voll-
ständig begleichen zu können, ist eine Mittelbereitstellung im Rahmen eines überplanmäßigen 
Aufwandes gemäß § 83 GO NRW Mittel in Höhe von 800.000 € notwendig. Der Betrag beruht 
auf einer Kostenberechnung nach DIN 276 in Höhe von 553.997 € vor. Diese Kosten mussten 
jedoch aufgrund einer neuerlichen Änderung nochmals erhöht werden. Nicht in die Kostenbe-
rechnung eingearbeitet wurden die Architektenleistungen, sodass nunmehr Mittel in Höhe von 
800.000 € benötigt werden. Zu erwartende Kostensteigerungen bei Material und Handwerker-
leistungen sind einberechnet. 
 
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt durch überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen 
gemäß § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2023 für den Teilplan 1715 - Guilleaume-Stiftung St. 
Antoniusheim, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 
insgesamt 800.000 € zur Sanierung der Kita Kalkarer Straße. Die Deckung dieser Mehrauf-
wendungen erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 
– Allgemeine Finanzwirtschaft in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in 
Höhe von 800.000 € im Haushaltsjahr 2023. 
 
Der städtische Haushalt geht damit in Vorleistung für die rechtlich unselbständige Guilleaume-
Stiftung St. Antoniusheim. Zinsen und Tilgungen werden aus den Stiftungserträgen getragen. 
Der städtische Haushalt wird damit in der Ergebnisrechnung nicht belastet. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Erste Baumaßnahmen sind für die Sommerferien vorgesehen, um den KiTa-Betrieb zu entlas-
ten. Würde die nächste reguläre Ratssitzung abgewartet, würden dann bei der Gebäudewirt-
schaft eingehende Handwerkerrechnungen seitens der Stiftungsverwaltung nicht beglichen 
werden können.

Beratungsverlauf (2)

12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kalkarer Straße 25
  • Straße 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0757/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.06.2023
Erstellt
28.02.2023 12:18