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0744/2022

Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz – Weiterführung der Zwischennutzung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 10.12

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Kostenübersicht

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Anlage 2 Schreiben Zwischennutzung

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 3 - Aktualisierter Beschlussvorschlag - ergänzter Beschlusspunkt Winterbespielung

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Anlage 4, Auszug BV 1 (Innenstadt) vom 07.04.2022

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Beschlussvorlage Rat

8736 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/0 
61/0 Witz Az 
Vorlagen-Nummer 
 0744/2022 
Freigabedatum 
 29.03.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss  
Ebertplatz – Weiterführung der Zwischennutzung 
Beschlussorgan 
StadtentwicklungsausschussRat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat  
1. beauftragt die Verwaltung, die Weiterführung der Zwischennutzung des Ebertplatzes an ein exter-
nes Platzmanagement zu vergeben. Aufgabe des Platzmanagements ist es, das Platzprogramm 
gemeinsam mit den Zwischennutzer*innen inklusive der Kommunikation und Öffentlichkeitsar-
beit fortzuführen.  
2. erkennt den Gesamtbedarf i.H.v. 1.016.000 Euro für eine Projektlaufzeit von zwei Jahren 
(III/IV/22 und III/24) zur Umsetzung des Punktes 1 an.  
3. beschließt für die Umsetzung von künstlerischen Interventionen am Ebertplatz die Freigabe für 
die Maßnahme „Ebertplatz – Weiterentwicklung Interimskonzept“ in Höhe von 25.000 Euro sowie 
die haushaltsneutrale Umschichtung von 25.000 Euro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförde-
rung aus der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2022. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 29.03.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.03.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 05.04.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 
Finanzausschuss 02.05.2022 
Rat 05.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2022  213.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Anlage 1 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    siehe Anlage 1 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:  
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Anlass 
Im Juni 2021 endete die erste Phase der Zwischennutzung am Ebertplatz, welche im März 2018 vom 
Stadtrat beschlossen wurde. Seither hat aufgrund der unterschiedlichen Maßnahmen ein positiver 
Wandel in der Nutzung und öffentlichen Wahrnehmung des Platzes stattgefunden. Wie im Beschluss 
2156/2020 bereits beschlossen, soll eine zweite Phase der Zw ischennutzung daran anknüpfen: Ziel 
ist es, den Ebertplatz gemeinschaftlich mit der Stadtgesellschaft und Anwohnerschaft langfristig als 
einen attraktiven und sicheren Ort für alle Kölner*innen zu etablieren. Dieser Beschluss erwirkt die 
Freisetzung der entsprechenden Mittel. 
Platzmanagement 
Nach der Konzeption und Durchführung der ersten Phase der Zwischennutzung durch die Verwaltung 
werden diese Leistungen in der zweiten Phase an ein externes Platzmanagement vergeben.  
Platzprogramm  
Das Platzmanagement übernimmt die Aktivierung und Koordination der unterschiedlichen Aktivitäten 
am Ebertplatz:

3 
Das soziokulturelle Programm und die gestalterischen Interventionen der Zwischennutzung sollen 
weitergeführt und durch das Platzmanagement betreut und koordiniert we rden; die Verwaltung wird 
nur bei Bedarf eingebunden.  
 
Die künstlerische Bespielung des bestehenden LED-Displays wird mit Kurator*innen oder in Form von 
Ausschreibungen für künstlerische Produktionen fortgesetzt. Auch künstlerisch-gestalterische Aus-
schreibungen in Form von Projektaufrufen werden weitergeführt. Die inhaltliche Ausrichtung und Fe-
derführung dieser Programmbestandteile obliegt dem Kulturamt, die Koordination und Öffentlichkeits-
arbeit für die künstlerischen Interventionen am Ebertplatz übernimmt das Platzmanagement. 
 
Die Wasserkinetische Plastik wird weiter betrieben und regelmäßig gereinigt. 
 
Das gastronomische Angebot auf der Platzmitte am Ebertplatz wird im Rahmen einer neuen Vergabe 
weitergeführt.  
 
Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit 
Bürger*innen und Initiativen können sich weiterhin aktiv in die (organisatorischen) Gremien der Zwi-
schennutzung oder temporär durch eigene Projekte (externe Projektanträge / Projektaufrufe) einbrin-
gen.  
Die Koordination des bestehenden Engagements der Akteur*innen vor Ort soll durch das Platzma-
nagement weitergeführt werden. 
 
Um auch langfristig bürgerschaftliches Engagement und gemeinwohlorientierte Nutzungen am Ebert-
platz ermöglichen zu können, wird die inhaltliche Brücke zur langfristigen Umgestaltung geschlagen. 
Für eine Verstetigung und Verselbständigung der bisherigen Platznutzungen und Aktivitäten vor Ort 
ist es vor Allem von Bedeutung, tragbare Nutzungs - und Trägerkonzepte zu identifizieren, auszuar-
beiten und im Rahmen des Prozesses zur Vorqualifizierung einzubringen. 
  
Die bereits laufende Übergangsphase zwischen Ende der ersten Phase der Zwischennutzung im Juni 
2021 und Beginn der kommenden Zwischennutzungsphase wird zurzeit weiterhin vom Koordinations-
team (61/0, 41 & Honorarkraft) betreut.  
 
 
Finanzen 
Platzmanagement 
Das Platzmanagement wird insgesamt mit 297.000 Euro angesetzt.  
Platzprogramm 
Für die beschriebenen thematischen Bausteine wird für die gesamte Laufzeit das Platzprogramm mit 
insgesamt 719.000 Euro vorgesehen. Hierzu gehören neben einem  
-Sozio-kulturellen Programm & gestalterischen Interventionen i.H.v. 220.000 Euro auch die  
-Technische Infrastruktur und Sauberkeit i.H.v. 120.000 Euro, der  
-Brunnenbetrieb und die –pflege i.H.v. 84.000 Euro, die  
-Gestaltung von Gastrocontainern i.H.v. 10.000 Euro, die  
-Entwicklung von Nutzungsideen und Trägerstrukturen i.H.v. 60.000 Euro und die  
-künstlerischen Interventionen i.H.v. 225.000 Euro.  
 
Die Laufzeit der zweiten Phase der Zwischennutzung ist für zwei Jahre angesetzt. Jedoch wird sich 
der konkrete Mittelabfluss voraussichtlich auf drei Haushaltsjahre verteilen. Die detaillierte Kosten-
übersicht auf die einzelnen Haushaltsjahre kann der Anlage entnommen werden. 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme im Jahr 2022 benötigte Aufwandsermächtigung für die  Maß-

4 
nahmen im Stadtplanungsamt i.H.v. insgesamt 160.000 Euro steht im Teilergebnisplan 0901, Stadt-
planung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, im Haushaltsplan 2022 be-
reit. Die darüber hinaus ab 2023 benötigen Mittel wird das Deze rnat für Planen und Bauen im Rah-
men des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die für 2022 erforderliche Aufwandsermächtigung für den Brunnenbetrieb und die –pflege i.H.v. 
28.000 Euro ist im Teilergebnisplan 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsan-
lagen in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Rahmen der Betriebskos-
tenerstattung an die Gebäudewirtschaft im Haushaltsplan 2022 eingeplant. Das Dezernat für Umwelt, 
Klima, und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ab 2023, ggf. durch Umschichtungen, 
vorsehen. 
 
Die in 2022 für künstlerische Interventionen benötigte Aufwandsermächtigung von 25.000,- € steht im 
Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfü-
gung. Die dortige Position "Ebertplatz – Weiterentwicklung Interimskonzept" stammt mit 100.000€ 
einmalig aus der Kulturförderabgabe; über die Freigabe dieser Mittel ist gemäß Haushaltsvermerk 
gesondert zu entscheiden. Der in 2022 benötigte Mitteleinsatz soll jedoch als Dienstleistung umge-
setzt werden. Mit Blick auf § 13 Nr. 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 
ist daher ein formaler Beschluss zur haushaltsneutralen Umschichtung von 25.000 Euro innerhalb 
des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen in die Teil-
planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2022 notwendig. 
 
Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ab 2023, ggf. durch Umschich-
tungen, vorsehen. 
 
Insgesamt wird für die zweite, zweijährige Phase der Zwischennutzung ein Bedarf von 1.016.000 Eu-
ro (brutto) ermittelt.  
 
 
 
 
Anlage: 
Anlage 1: Kostenübersicht Ebertplatz - Fortführung Zwischennutzung

Anlage 1 Kostenübersicht

2170 Zeichen

ANLAGE 1 
 
Kostenübersicht Ebertplatz: Weiterführung der Zwischennutzung 
 
 Haushaltsjahr 
2022 
III./IV. Quartal 
Haushaltsjahr 
2023 
Haushaltsjahr 
2024 
I.- III. Quartal 
gesamt 
     
Platzmanagement: 39.000 € 149.000 € 109.000 € 297.000 € 
Vergabe I Beauftragung 35.000 € 140.000 € 105.000 €  280.000 € 
Öffentlichkeitsarbeit 4.000 € 9.000 € 4.000 € 17.000 € 
     
Platzprogramm: 174.000 € 311.000 € 234.000 € 719.000 € 
Sozio-kulturelles 
Programm & 
gestalterische 
Interventionen: 
55.000 € 110.000 € 55.000 € 220.000 € 
kuratierte Reihen  
(Kinderprogramm, 
Konzert, Lesung, Film) 
15.000 € 50.000 € 15.000 € 80.000 € 
externe Projektanträge  
(Kinder- und 
Jugendpartizipation, 
Spiel & Sport, Aktionen) 
10.000 € 20.000 € 10.000 € 40.000 € 
Gestalterische 
Interventionen  
((Licht-)Inszenierung, 
Möblierung) 
30.000 € 40.000 € 30.000 € 100.000 € 
     
künstlerische 
Interventionen  
(HH-Mittel von 41) 
(LED-Display, 
Umsetzung eines 
weiteren 
Rolltreppenkunstwerks 
an Stelle von 
“Gatecrash”) 
 
25.000 € 100.000 € 100.000 € 225.000 € 
     
Technische 
Infrastruktur:  
Instandhaltung & 
Sauberkeit 
35.000 € 50.000 € 35.000 € 120.000 € 
Instandhaltung 
Kunstaktionen 
(sukzessiver Rückbau 
der 
Rolltreppenkunstwerke) 
15.000 € 10.000 € 15.000 € 40.000€ 
Instandhaltung 
Sitzdecks 5.000 € 10.000 € 5.000 € 20.000€ 
Infrastruktur  
(laufende Miet- und 
Instandhaltungskosten; 
Strom, Wasser, 
Toiletten) 
15.000 € 30.000 € 15.000 € 60.000€

ANLAGE 1 
 
Brunnen 
“Wasserkinetische 
Plastik”  
(HH-Mittel von 67) 
(Betrieb, Strom, Pflege) 
28.000 € 28.000 € 28.000 € 84.000 € 
     
Gastronomie-
Container  
(Rückbau 
Dachkonstruktion, 
Umgestaltung) 
1.000 € 8.000 € 1.000 € 10.000 € 
     
Entwicklung von 
Nutzungsideen und 
Trägerstrukturen 
(externe Expertise, 
Kooperationen, 
Testprojekte / -
maßnahmen) 
30.000 € 15.000 € 15.000 € 60.000 € 
     
     
GESAMTSUMME 
(Brutto) bei 61 
160.000 € 332.000 € 215.000 € 707.000 € 
GESAMTSUMME 
(Brutto) bei 41 
25.000 € 100.000 € 100.000 € 225.000 € 
GESAMTSUMME 
(Brutto) bei 67 
28.000 € 28.000 € 28.000 € 84.000 € 
     
GESAMTSUMME 
(Brutto) insgesamt 
213.000 € 460.000 € 343.000 € 1.016.000 €

Anlage 2 Schreiben Zwischennutzung

1380 Zeichen

14           16.03.2022 
 
 
 
 
 
 
61  
 
 
 
 
 
Externe Vergabe eines Dienstleistungsauftrages zur zweijährigen Fortführung der Zwi-
schennutzung des Ebertplatzes  
Gesamtkosten = ca. 853.782 € (netto) / ca. 1.016.000 € (brutto);  
RPA - Nr. 141/12/01/22 
hier: Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0744/2022 
 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
 
mit Beschlussvorlage 0744/2022 wurde mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Stellung-
nahme übersandt.  
 
Die erste Phase der städtisch-koordinierten Zwischennutzung des Ebertplatzes endete im Juni 
2021. Aufgrund der positiven Entwicklungstendenzen und der stadträumlichen Bedeutung des 
Ebertplatzes soll sich, in Umsetzung des Ratsbeschlusses vom Februar 2021, eine zweite 
Phase mit einer zweijährigen Laufzeit anschließen, um den positiven Wandel in der Nutzung 
und Wahrnehmung des Platzes langfristig etablieren zu können. 
 
Nach Konzeption und Durchführung der ersten Phase durch das städtische Koordinationsteam 
sollen die zu erbringenden Leistungen in der zweiten Phase an ein externes Platzmanagement 
vergeben werden.  
 
Die Leistungen sind in Anlage 1 mit den jeweiligen Kostenansätzen dargestellt. Der Mittelab-
fluss wird sich vermutlich über die zweijährige Laufzeit hinaus bis ins Jahr 2024 erstrecken. 
 
 
Der Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt.  
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
Genseke

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

960 Zeichen

ANLAGE 0  
 
 
Arbeitstitel: Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz - Weiterführung der 
Zwischennutzung 
Vorlage 0744/2022 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit  
 
 
Im Juni 2021 endete die erste Phase der Zwischennutzung am Ebertplatz, welche im März 2018 
vom Rat beschlossen wurde. Mit dem Ratsbeschluss 2156/2020 wurde die Verwaltung beauftragt 
eine zweite Phase der Zwischennutzung am Ebertplatz durchzuführen.  
 
Um dem positiven Wandel in der Nutzung und Wahrnehmung des Platzes langfristig etablieren zu 
können, ist die Dringlichkeit gegeben den vorliegenden Bedarf noch in der vorgesehenen Bera-
tungsfolge den zuständigen Ausschüssen vorzulegen und durch den Rat anerkennen zu lassen, so 
dass die notwendigen Vergaben zur Umsetzung der zweiten Phase der Zwischennutzung zeitnah 
begonnen werden können. 
 
Aufgrund der vielen beteiligten Dienststellen sowie Projektakteur*innen hat die Abstimmung der 
Vorlage leider längere Zeit beansprucht.

Anlage 3 - Aktualisierter Beschlussvorschlag - ergänzter Beschlusspunkt Winterbespielung

681 Zeichen

Anlage 3 
 
Vorlagen-Nr. 0744/2022 
Bedarfsfeststellungsbeschluss  
Ebertplatz – Weiterführung der Zwischennutzung 
 
Die Verwaltung legt folgenden ergänzenden Beschlusspunkt vor: 
 
Der Rat 
 
4. beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund des Klimanotstandes eine ökolo-
gisch wertvolle Variante der Winterbespielung am Ebertplatz als Alternative zu einer 
Eisbahn zu prüfen und dem Rat noch im Sommer 2022 vorzustellen. Auf Basis dieser 
Prüfung sowie den Erfahrungen der Eisbahnrealisierung seit Winter 2018/2019 wird 
der Rat zeitgerecht beschließen können, ob und wie eine Winterbespielung des Ebert-
platzes in den Saisons 2022/2023 sowie 2023/2024 umgesetzt werden soll.

Anlage 4, Auszug BV 1 (Innenstadt) vom 07.04.2022

5440 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 11.04.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung der 
Bezirksvertret ung Innenstadt  vom 07.04.2022  
öffentlich 
3.9 Bedarfsfeststellungsbeschluss  
Ebertplatz – Weiterführung der Zwischennutzung 
0744/2022 
Herr Geyer, Stadtplanungsamt, führt aus, dass das Zwischennutzungskonzept in 
ähnlicher Form wie bisher fortgeführt werden soll. Mit den ehrenamtlich Engagierten 
soll in Arbeitsgruppen gearbeitet werden. Weiterhin bestehe die Möglichkeit im Rah-
men von Ideenwettbewerben Projekte am Platz umzusetzen. In diesem Zusammen-
hang sollen auch Themen erarbeitet und Funktionen getestet werden, die auch in die 
Umbauplanung einfließen. Bei den Themen und Budgetierungen habe sich die Ver-
waltung stark an die Themen in der ersten Phase orientiert. Das Platzmanagement 
soll mit einer externen Kraft unterstützt werden.  
 
Herr Vinçon, Grüne, erläutert zum Änderungsantrag, dass die Beteiligten nicht die 
Ausschreibung beeinflussen möchten, sondern sich aktiv beteiligen möchten. Die 
Stellungnahme der Verwaltung liege vor, doch halte man den Änderungsantrag auf-
recht. 
 
Frau Dr. Börschel, SPD, weist darauf hin, dass viele der Zwischennutzungen auf Ini-
tiative der SPD zustande gekommen seien. Für drei Jahre koste die Zwischennut-
zung 1 Million Euro. Sie halte diese für notwendig, doch müsse möglichst schnell ei-
ne dauerhafte Umgestaltung des Ebertplatzes erfolgen.  
 
Auf Nachfrage von Herrn Nüsser, FDP, weist Herr Geyer auf die soeben eingestellte 
Anlage 3 mit der Ergänzung des Beschlusstextes unter Nr. 4 zur Eisfläche hin. 
Herr Leitner, CDU, spricht sich für eine Winterbespielung des Ebertplatzes in 2022 
mit einer Eisbahn aus und bittet um getrennte Abstimmung hierzu.  
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, erinnert, dass die Bezirksvertretung Innenstadt 
Deutz sich immer als erstes für eine Verbesserung des Ebertplatzes eingesetzt habe, 
doch nicht so gehört worden sei, wie es die Umstände geboten hätten. Er spricht sich 
aus ökologischen Gründen gegen eine Eisbahn aus.

I. s. Änderungsantrag 3.9.1 
 
II. getrennte Abstimmung zu Nr. 4 des Beschlussentwurfs:  
4. beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund des Klimanotstandes eine ökolo-
gisch wertvolle Variante der Winterbespielung am Ebertplatz als Alternative zu einer 
Eisbahn zu prüfen und dem Rat noch im Sommer 2022 vorzustellen. Auf Basis die-
ser Prüfung sowie den Erfahrungen der Eisbahnrealisierung seit Winter 2018/2019 
wird der Rat zeitgerecht beschließen können, ob und wie eine Winterbespielung des 
Ebert-platzes in den Saisons 2022/2023 sowie 2023/2024 umgesetzt werden soll. 
Abstimmungsergebnis:  
 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, Die Linke, Die Partei und Klimafreunde 
gegen die Stimmen von CDU, SPD und FDP abgelehnt 
 
III. Geänderter/Ergänzter Beschluss: 
Der Rat  
1. beauftragt die Verwaltung, die Weiterführung der Zwischennutzung des Ebertplat-
zes an ein externes Platzmanagement zu vergeben. Aufgabe des Platzmanage-
ments ist es, das Platzprogramm gemeinsam mit den Zwischennutzer*innen in-
klusive der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit fortzuführen.  
2. erkennt den Gesamtbedarf i. H. v. 1.016.000 Euro für eine Projektlaufzeit von 
zwei Jahren  (III/IV/22 und III/24) zur Umsetzung des Punktes 1 an.  
3. beschließt für die Umsetzung von künstlerischen Interventionen am Ebertplatz die 
Freigabe für die Maßnahme „Ebertplatz – Weiterentwicklung Interimskonzept“ in 
Höhe von 25.000 Euro sowie die haushaltsneutrale Umschichtung von 25.000 Eu-
ro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 - 
Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2022. 
4. beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund des Klimanotstandes eine ökolo-
gisch wertvolle Variante der Winterbespielung am Ebertplatz als Alternative zu ei-
ner Eisbahn zu prüfen und dem Rat noch im Sommer 2022 vorzustellen. Auf Ba-
sis dieser Prüfung sowie den Erfahrungen der Eisbahnrealisierung seit Winter 
2018/2019 wird der Rat zeitgerecht beschließen können, ob und wie eine Winter-
bespielung des Ebert-platzes in den Saisons 2022/2023 sowie 2023/2024 umge-
setzt werden soll. 
5. Die Akteur*innen der Zwischennutzung sollen in die Entwicklung von Krite-
rien für das Platzraummanagement und die inhaltliche Beurteilung der Be-
werbungen im Auswahlverfahren einbezogen werden.  
6. Es soll geprüft werden, wie der Lagerraum der Stadt Köln (Projektraum) wie-
der langfristig für eine Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

3.9.1 Ergänzungen zur Vorlage 0744/2022 Ebertplatz, Änderungsantrag Grüne 
AN/0773/2022 
 
Beschluss: 
 
1 Die Akteur*innen der Zwischennutzung sollen in die Entwicklung von Kriterien für 
das Platzraummanagement und die inhaltliche Beurteilung der Bewerbungen im 
Auswahlverfahren einbezogen werden. 
 
2 Es soll geprüft werden, wie der Lagerraum der Stadt Köln (Projektraum) wieder 
langfristig für eine Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Stimmenmehrheit von Grüne, SPD, Die Linke, FDP, Die Partei und Klima-
Freunde gegen die Stimmen der CDU zugestimmt. 
 
 
Anmerkung: Frau Dr. Börschel gibt zu Protokoll, das Sie gegen den Änderungsan-
trag stimmen w ollte.

Beratungsverlauf (7)

29.03.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
03.05.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.05.2022 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0744/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.03.2022
Erstellt
01.03.2022 14:14