0744/2022
Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz – Weiterführung der Zwischennutzung
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Beschlussvorlage Rat
8736 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/0 61/0 Witz Az Vorlagen-Nummer 0744/2022 Freigabedatum 29.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz – Weiterführung der Zwischennutzung Beschlussorgan StadtentwicklungsausschussRat Gremium Datum Beschluss: Der Rat 1. beauftragt die Verwaltung, die Weiterführung der Zwischennutzung des Ebertplatzes an ein exter- nes Platzmanagement zu vergeben. Aufgabe des Platzmanagements ist es, das Platzprogramm gemeinsam mit den Zwischennutzer*innen inklusive der Kommunikation und Öffentlichkeitsar- beit fortzuführen. 2. erkennt den Gesamtbedarf i.H.v. 1.016.000 Euro für eine Projektlaufzeit von zwei Jahren (III/IV/22 und III/24) zur Umsetzung des Punktes 1 an. 3. beschließt für die Umsetzung von künstlerischen Interventionen am Ebertplatz die Freigabe für die Maßnahme „Ebertplatz – Weiterentwicklung Interimskonzept“ in Höhe von 25.000 Euro sowie die haushaltsneutrale Umschichtung von 25.000 Euro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförde- rung aus der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2022. Verkehrsausschuss 29.03.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.03.2022 Ausschuss Kunst und Kultur 05.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 Finanzausschuss 02.05.2022 Rat 05.05.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2022 213.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Anlage 1 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. siehe Anlage 1 c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Anlass Im Juni 2021 endete die erste Phase der Zwischennutzung am Ebertplatz, welche im März 2018 vom Stadtrat beschlossen wurde. Seither hat aufgrund der unterschiedlichen Maßnahmen ein positiver Wandel in der Nutzung und öffentlichen Wahrnehmung des Platzes stattgefunden. Wie im Beschluss 2156/2020 bereits beschlossen, soll eine zweite Phase der Zw ischennutzung daran anknüpfen: Ziel ist es, den Ebertplatz gemeinschaftlich mit der Stadtgesellschaft und Anwohnerschaft langfristig als einen attraktiven und sicheren Ort für alle Kölner*innen zu etablieren. Dieser Beschluss erwirkt die Freisetzung der entsprechenden Mittel. Platzmanagement Nach der Konzeption und Durchführung der ersten Phase der Zwischennutzung durch die Verwaltung werden diese Leistungen in der zweiten Phase an ein externes Platzmanagement vergeben. Platzprogramm Das Platzmanagement übernimmt die Aktivierung und Koordination der unterschiedlichen Aktivitäten am Ebertplatz: 3 Das soziokulturelle Programm und die gestalterischen Interventionen der Zwischennutzung sollen weitergeführt und durch das Platzmanagement betreut und koordiniert we rden; die Verwaltung wird nur bei Bedarf eingebunden. Die künstlerische Bespielung des bestehenden LED-Displays wird mit Kurator*innen oder in Form von Ausschreibungen für künstlerische Produktionen fortgesetzt. Auch künstlerisch-gestalterische Aus- schreibungen in Form von Projektaufrufen werden weitergeführt. Die inhaltliche Ausrichtung und Fe- derführung dieser Programmbestandteile obliegt dem Kulturamt, die Koordination und Öffentlichkeits- arbeit für die künstlerischen Interventionen am Ebertplatz übernimmt das Platzmanagement. Die Wasserkinetische Plastik wird weiter betrieben und regelmäßig gereinigt. Das gastronomische Angebot auf der Platzmitte am Ebertplatz wird im Rahmen einer neuen Vergabe weitergeführt. Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit Bürger*innen und Initiativen können sich weiterhin aktiv in die (organisatorischen) Gremien der Zwi- schennutzung oder temporär durch eigene Projekte (externe Projektanträge / Projektaufrufe) einbrin- gen. Die Koordination des bestehenden Engagements der Akteur*innen vor Ort soll durch das Platzma- nagement weitergeführt werden. Um auch langfristig bürgerschaftliches Engagement und gemeinwohlorientierte Nutzungen am Ebert- platz ermöglichen zu können, wird die inhaltliche Brücke zur langfristigen Umgestaltung geschlagen. Für eine Verstetigung und Verselbständigung der bisherigen Platznutzungen und Aktivitäten vor Ort ist es vor Allem von Bedeutung, tragbare Nutzungs - und Trägerkonzepte zu identifizieren, auszuar- beiten und im Rahmen des Prozesses zur Vorqualifizierung einzubringen. Die bereits laufende Übergangsphase zwischen Ende der ersten Phase der Zwischennutzung im Juni 2021 und Beginn der kommenden Zwischennutzungsphase wird zurzeit weiterhin vom Koordinations- team (61/0, 41 & Honorarkraft) betreut. Finanzen Platzmanagement Das Platzmanagement wird insgesamt mit 297.000 Euro angesetzt. Platzprogramm Für die beschriebenen thematischen Bausteine wird für die gesamte Laufzeit das Platzprogramm mit insgesamt 719.000 Euro vorgesehen. Hierzu gehören neben einem -Sozio-kulturellen Programm & gestalterischen Interventionen i.H.v. 220.000 Euro auch die -Technische Infrastruktur und Sauberkeit i.H.v. 120.000 Euro, der -Brunnenbetrieb und die –pflege i.H.v. 84.000 Euro, die -Gestaltung von Gastrocontainern i.H.v. 10.000 Euro, die -Entwicklung von Nutzungsideen und Trägerstrukturen i.H.v. 60.000 Euro und die -künstlerischen Interventionen i.H.v. 225.000 Euro. Die Laufzeit der zweiten Phase der Zwischennutzung ist für zwei Jahre angesetzt. Jedoch wird sich der konkrete Mittelabfluss voraussichtlich auf drei Haushaltsjahre verteilen. Die detaillierte Kosten- übersicht auf die einzelnen Haushaltsjahre kann der Anlage entnommen werden. Die zur Finanzierung der Maßnahme im Jahr 2022 benötigte Aufwandsermächtigung für die Maß- 4 nahmen im Stadtplanungsamt i.H.v. insgesamt 160.000 Euro steht im Teilergebnisplan 0901, Stadt- planung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, im Haushaltsplan 2022 be- reit. Die darüber hinaus ab 2023 benötigen Mittel wird das Deze rnat für Planen und Bauen im Rah- men des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die für 2022 erforderliche Aufwandsermächtigung für den Brunnenbetrieb und die –pflege i.H.v. 28.000 Euro ist im Teilergebnisplan 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsan- lagen in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Rahmen der Betriebskos- tenerstattung an die Gebäudewirtschaft im Haushaltsplan 2022 eingeplant. Das Dezernat für Umwelt, Klima, und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. inner- halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ab 2023, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die in 2022 für künstlerische Interventionen benötigte Aufwandsermächtigung von 25.000,- € steht im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfü- gung. Die dortige Position "Ebertplatz – Weiterentwicklung Interimskonzept" stammt mit 100.000€ einmalig aus der Kulturförderabgabe; über die Freigabe dieser Mittel ist gemäß Haushaltsvermerk gesondert zu entscheiden. Der in 2022 benötigte Mitteleinsatz soll jedoch als Dienstleistung umge- setzt werden. Mit Blick auf § 13 Nr. 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 ist daher ein formaler Beschluss zur haushaltsneutralen Umschichtung von 25.000 Euro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen in die Teil- planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2022 notwendig. Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ab 2023, ggf. durch Umschich- tungen, vorsehen. Insgesamt wird für die zweite, zweijährige Phase der Zwischennutzung ein Bedarf von 1.016.000 Eu- ro (brutto) ermittelt. Anlage: Anlage 1: Kostenübersicht Ebertplatz - Fortführung Zwischennutzung
Anlage 1 Kostenübersicht
2170 Zeichen
ANLAGE 1
Kostenübersicht Ebertplatz: Weiterführung der Zwischennutzung
Haushaltsjahr
2022
III./IV. Quartal
Haushaltsjahr
2023
Haushaltsjahr
2024
I.- III. Quartal
gesamt
Platzmanagement: 39.000 € 149.000 € 109.000 € 297.000 €
Vergabe I Beauftragung 35.000 € 140.000 € 105.000 € 280.000 €
Öffentlichkeitsarbeit 4.000 € 9.000 € 4.000 € 17.000 €
Platzprogramm: 174.000 € 311.000 € 234.000 € 719.000 €
Sozio-kulturelles
Programm &
gestalterische
Interventionen:
55.000 € 110.000 € 55.000 € 220.000 €
kuratierte Reihen
(Kinderprogramm,
Konzert, Lesung, Film)
15.000 € 50.000 € 15.000 € 80.000 €
externe Projektanträge
(Kinder- und
Jugendpartizipation,
Spiel & Sport, Aktionen)
10.000 € 20.000 € 10.000 € 40.000 €
Gestalterische
Interventionen
((Licht-)Inszenierung,
Möblierung)
30.000 € 40.000 € 30.000 € 100.000 €
künstlerische
Interventionen
(HH-Mittel von 41)
(LED-Display,
Umsetzung eines
weiteren
Rolltreppenkunstwerks
an Stelle von
“Gatecrash”)
25.000 € 100.000 € 100.000 € 225.000 €
Technische
Infrastruktur:
Instandhaltung &
Sauberkeit
35.000 € 50.000 € 35.000 € 120.000 €
Instandhaltung
Kunstaktionen
(sukzessiver Rückbau
der
Rolltreppenkunstwerke)
15.000 € 10.000 € 15.000 € 40.000€
Instandhaltung
Sitzdecks 5.000 € 10.000 € 5.000 € 20.000€
Infrastruktur
(laufende Miet- und
Instandhaltungskosten;
Strom, Wasser,
Toiletten)
15.000 € 30.000 € 15.000 € 60.000€
ANLAGE 1
Brunnen
“Wasserkinetische
Plastik”
(HH-Mittel von 67)
(Betrieb, Strom, Pflege)
28.000 € 28.000 € 28.000 € 84.000 €
Gastronomie-
Container
(Rückbau
Dachkonstruktion,
Umgestaltung)
1.000 € 8.000 € 1.000 € 10.000 €
Entwicklung von
Nutzungsideen und
Trägerstrukturen
(externe Expertise,
Kooperationen,
Testprojekte / -
maßnahmen)
30.000 € 15.000 € 15.000 € 60.000 €
GESAMTSUMME
(Brutto) bei 61
160.000 € 332.000 € 215.000 € 707.000 €
GESAMTSUMME
(Brutto) bei 41
25.000 € 100.000 € 100.000 € 225.000 €
GESAMTSUMME
(Brutto) bei 67
28.000 € 28.000 € 28.000 € 84.000 €
GESAMTSUMME
(Brutto) insgesamt
213.000 € 460.000 € 343.000 € 1.016.000 €
Anlage 2 Schreiben Zwischennutzung
1380 Zeichen
14 16.03.2022 61 Externe Vergabe eines Dienstleistungsauftrages zur zweijährigen Fortführung der Zwi- schennutzung des Ebertplatzes Gesamtkosten = ca. 853.782 € (netto) / ca. 1.016.000 € (brutto); RPA - Nr. 141/12/01/22 hier: Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0744/2022 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage 0744/2022 wurde mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Stellung- nahme übersandt. Die erste Phase der städtisch-koordinierten Zwischennutzung des Ebertplatzes endete im Juni 2021. Aufgrund der positiven Entwicklungstendenzen und der stadträumlichen Bedeutung des Ebertplatzes soll sich, in Umsetzung des Ratsbeschlusses vom Februar 2021, eine zweite Phase mit einer zweijährigen Laufzeit anschließen, um den positiven Wandel in der Nutzung und Wahrnehmung des Platzes langfristig etablieren zu können. Nach Konzeption und Durchführung der ersten Phase durch das städtische Koordinationsteam sollen die zu erbringenden Leistungen in der zweiten Phase an ein externes Platzmanagement vergeben werden. Die Leistungen sind in Anlage 1 mit den jeweiligen Kostenansätzen dargestellt. Der Mittelab- fluss wird sich vermutlich über die zweijährige Laufzeit hinaus bis ins Jahr 2024 erstrecken. Der Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen Genseke
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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ANLAGE 0 Arbeitstitel: Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz - Weiterführung der Zwischennutzung Vorlage 0744/2022 hier: Begründung der Dringlichkeit Im Juni 2021 endete die erste Phase der Zwischennutzung am Ebertplatz, welche im März 2018 vom Rat beschlossen wurde. Mit dem Ratsbeschluss 2156/2020 wurde die Verwaltung beauftragt eine zweite Phase der Zwischennutzung am Ebertplatz durchzuführen. Um dem positiven Wandel in der Nutzung und Wahrnehmung des Platzes langfristig etablieren zu können, ist die Dringlichkeit gegeben den vorliegenden Bedarf noch in der vorgesehenen Bera- tungsfolge den zuständigen Ausschüssen vorzulegen und durch den Rat anerkennen zu lassen, so dass die notwendigen Vergaben zur Umsetzung der zweiten Phase der Zwischennutzung zeitnah begonnen werden können. Aufgrund der vielen beteiligten Dienststellen sowie Projektakteur*innen hat die Abstimmung der Vorlage leider längere Zeit beansprucht.
Anlage 3 - Aktualisierter Beschlussvorschlag - ergänzter Beschlusspunkt Winterbespielung
681 Zeichen
Anlage 3 Vorlagen-Nr. 0744/2022 Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz – Weiterführung der Zwischennutzung Die Verwaltung legt folgenden ergänzenden Beschlusspunkt vor: Der Rat 4. beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund des Klimanotstandes eine ökolo- gisch wertvolle Variante der Winterbespielung am Ebertplatz als Alternative zu einer Eisbahn zu prüfen und dem Rat noch im Sommer 2022 vorzustellen. Auf Basis dieser Prüfung sowie den Erfahrungen der Eisbahnrealisierung seit Winter 2018/2019 wird der Rat zeitgerecht beschließen können, ob und wie eine Winterbespielung des Ebert- platzes in den Saisons 2022/2023 sowie 2023/2024 umgesetzt werden soll.
Anlage 4, Auszug BV 1 (Innenstadt) vom 07.04.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 11.04.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung der Bezirksvertret ung Innenstadt vom 07.04.2022 öffentlich 3.9 Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz – Weiterführung der Zwischennutzung 0744/2022 Herr Geyer, Stadtplanungsamt, führt aus, dass das Zwischennutzungskonzept in ähnlicher Form wie bisher fortgeführt werden soll. Mit den ehrenamtlich Engagierten soll in Arbeitsgruppen gearbeitet werden. Weiterhin bestehe die Möglichkeit im Rah- men von Ideenwettbewerben Projekte am Platz umzusetzen. In diesem Zusammen- hang sollen auch Themen erarbeitet und Funktionen getestet werden, die auch in die Umbauplanung einfließen. Bei den Themen und Budgetierungen habe sich die Ver- waltung stark an die Themen in der ersten Phase orientiert. Das Platzmanagement soll mit einer externen Kraft unterstützt werden. Herr Vinçon, Grüne, erläutert zum Änderungsantrag, dass die Beteiligten nicht die Ausschreibung beeinflussen möchten, sondern sich aktiv beteiligen möchten. Die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, doch halte man den Änderungsantrag auf- recht. Frau Dr. Börschel, SPD, weist darauf hin, dass viele der Zwischennutzungen auf Ini- tiative der SPD zustande gekommen seien. Für drei Jahre koste die Zwischennut- zung 1 Million Euro. Sie halte diese für notwendig, doch müsse möglichst schnell ei- ne dauerhafte Umgestaltung des Ebertplatzes erfolgen. Auf Nachfrage von Herrn Nüsser, FDP, weist Herr Geyer auf die soeben eingestellte Anlage 3 mit der Ergänzung des Beschlusstextes unter Nr. 4 zur Eisfläche hin. Herr Leitner, CDU, spricht sich für eine Winterbespielung des Ebertplatzes in 2022 mit einer Eisbahn aus und bittet um getrennte Abstimmung hierzu. Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, erinnert, dass die Bezirksvertretung Innenstadt Deutz sich immer als erstes für eine Verbesserung des Ebertplatzes eingesetzt habe, doch nicht so gehört worden sei, wie es die Umstände geboten hätten. Er spricht sich aus ökologischen Gründen gegen eine Eisbahn aus. I. s. Änderungsantrag 3.9.1 II. getrennte Abstimmung zu Nr. 4 des Beschlussentwurfs: 4. beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund des Klimanotstandes eine ökolo- gisch wertvolle Variante der Winterbespielung am Ebertplatz als Alternative zu einer Eisbahn zu prüfen und dem Rat noch im Sommer 2022 vorzustellen. Auf Basis die- ser Prüfung sowie den Erfahrungen der Eisbahnrealisierung seit Winter 2018/2019 wird der Rat zeitgerecht beschließen können, ob und wie eine Winterbespielung des Ebert-platzes in den Saisons 2022/2023 sowie 2023/2024 umgesetzt werden soll. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, Die Linke, Die Partei und Klimafreunde gegen die Stimmen von CDU, SPD und FDP abgelehnt III. Geänderter/Ergänzter Beschluss: Der Rat 1. beauftragt die Verwaltung, die Weiterführung der Zwischennutzung des Ebertplat- zes an ein externes Platzmanagement zu vergeben. Aufgabe des Platzmanage- ments ist es, das Platzprogramm gemeinsam mit den Zwischennutzer*innen in- klusive der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit fortzuführen. 2. erkennt den Gesamtbedarf i. H. v. 1.016.000 Euro für eine Projektlaufzeit von zwei Jahren (III/IV/22 und III/24) zur Umsetzung des Punktes 1 an. 3. beschließt für die Umsetzung von künstlerischen Interventionen am Ebertplatz die Freigabe für die Maßnahme „Ebertplatz – Weiterentwicklung Interimskonzept“ in Höhe von 25.000 Euro sowie die haushaltsneutrale Umschichtung von 25.000 Eu- ro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2022. 4. beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund des Klimanotstandes eine ökolo- gisch wertvolle Variante der Winterbespielung am Ebertplatz als Alternative zu ei- ner Eisbahn zu prüfen und dem Rat noch im Sommer 2022 vorzustellen. Auf Ba- sis dieser Prüfung sowie den Erfahrungen der Eisbahnrealisierung seit Winter 2018/2019 wird der Rat zeitgerecht beschließen können, ob und wie eine Winter- bespielung des Ebert-platzes in den Saisons 2022/2023 sowie 2023/2024 umge- setzt werden soll. 5. Die Akteur*innen der Zwischennutzung sollen in die Entwicklung von Krite- rien für das Platzraummanagement und die inhaltliche Beurteilung der Be- werbungen im Auswahlverfahren einbezogen werden. 6. Es soll geprüft werden, wie der Lagerraum der Stadt Köln (Projektraum) wie- der langfristig für eine Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 3.9.1 Ergänzungen zur Vorlage 0744/2022 Ebertplatz, Änderungsantrag Grüne AN/0773/2022 Beschluss: 1 Die Akteur*innen der Zwischennutzung sollen in die Entwicklung von Kriterien für das Platzraummanagement und die inhaltliche Beurteilung der Bewerbungen im Auswahlverfahren einbezogen werden. 2 Es soll geprüft werden, wie der Lagerraum der Stadt Köln (Projektraum) wieder langfristig für eine Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von Grüne, SPD, Die Linke, FDP, Die Partei und Klima- Freunde gegen die Stimmen der CDU zugestimmt. Anmerkung: Frau Dr. Börschel gibt zu Protokoll, das Sie gegen den Änderungsan- trag stimmen w ollte.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0744/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.03.2022
- Erstellt
- 01.03.2022 14:14