AN/1656/2019
Fahrradstraßen – für Fahrräder!?
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GUT Anfrage nach § 4
2614 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.11.2019 AN/1656/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 02.12.2019 Fahrradstraßen – für Fahrräder!? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 2. Dezember 2019. In Köln mehrt sich zum Glück die Anzahl der Fahrradstraßen. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten, es sei denn sie werden durch Zusatzzeichen auch für andere Verkehrsteilnehmer wie Kraftfahrzeuge geöffnet. In Fahrradstraßen dürfen Radfahrende nebeneinander fahren, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Und: Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. So die Rechtslage. Soweit, so gut. – Leider scheint in Köln der weitaus größte Teil der Fahrradstraßen durch Zu- satzzeichen für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben zu sein. Und ein großer Teil der Autofahrer*innen scheint mit den Regeln in Fahrradstraßen nicht vertraut zu sein. So wird unserem Erachtens nach die eigentlich begrü- ßenswerte Einrichtung von Fahrradstraßen leider oft konterkariert. Vor diesem Hintergrund bittet unsere Ratsgruppe GUT um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum sind Kölns Fahrradstraßen nicht grundsätzlich (ohne Zusatzzeichen/Ausnahmen) dem Radverkehr vorbehalten? 2. Nach welchen Kriterien wird entschieden ob eine Fahrradstraße ein Zusatzzeichen für Kfz erhält, und ob dieses für Kfz allgemein, oder nur für Anlieger gilt? Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bürgermeister Andreas Wolter Rathaus, Köln Tobias Scholz, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Karin Preugschat Thomas Schmeckpeper Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 gut@s tadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - 3. Bitte stellen Sie tabellarisch dar, welche Fahrradstraßen es in Köln gibt, und welche durch Zusatzzeichen auch für andere Verkehrsteilnehmer (Kfz, Anlieger, etc.) geöffnet sind? 4. Wie überprüft die Verwaltung, ob es sich bei Kfz-Nutzer*Innen in Fahrradstraßen um jene mit einem be- rechtigten Anliegen handelt? 5. Stand und steht die Verwaltung mit Bereitstellern von Navigationssystemen im Austausch, damit diese bei Einrichtung einer neuen Fahrradstraße informiert werden und ihre Datensätze entsprechend aktualisie- ren können, um das Risiko von Durchfahrten von Kfz ohne eine Berechtigung zu minimieren? Mit Dank für die Antwort gez. Tobias Scholz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1656/2019
- Typ
- GUT Anfrage nach § 4
- Datum
- 27.11.2019
- Erstellt
- 27.11.2019 10:21