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AN/1656/2019

Fahrradstraßen – für Fahrräder!?

GUT Anfrage nach § 4 27.11.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 02.12.2019, TOP 5.2.2

GUT Anfrage nach § 4

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GUT Anfrage nach § 4

2614 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.11.2019 
AN/1656/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 02.12.2019 
 
Fahrradstraßen – für Fahrräder!? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 2. Dezember 
2019.  
 
In Köln mehrt sich zum Glück die Anzahl der Fahrradstraßen. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten, 
es sei denn sie werden durch Zusatzzeichen auch für andere Verkehrsteilnehmer wie Kraftfahrzeuge geöffnet. In 
Fahrradstraßen dürfen Radfahrende nebeneinander fahren, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert 
werden. Und: Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. 
So die Rechtslage. Soweit, so gut. – Leider scheint in Köln der weitaus größte Teil der Fahrradstraßen durch Zu-
satzzeichen für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben zu sein. Und ein großer Teil der Autofahrer*innen scheint 
mit den Regeln in Fahrradstraßen nicht vertraut zu sein. So wird unserem Erachtens nach die eigentlich begrü-
ßenswerte Einrichtung von Fahrradstraßen leider oft konterkariert. 
 
 
Vor diesem Hintergrund bittet unsere Ratsgruppe GUT um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Warum sind Kölns Fahrradstraßen nicht grundsätzlich (ohne Zusatzzeichen/Ausnahmen) dem Radverkehr 
vorbehalten? 
 
2. Nach welchen Kriterien wird entschieden ob eine Fahrradstraße ein Zusatzzeichen für Kfz erhält, und ob 
dieses für Kfz allgemein, oder nur für Anlieger gilt? 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Herrn Bürgermeister 
Andreas Wolter 
 
Rathaus, Köln 
 
Tobias Scholz, MdR  
Thor Zimmermann, MdR  
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Karin Preugschat  
Thomas Schmeckpeper  
 
Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 
50667 Köln  
Tel.: 0221/221-22176 
gut@s tadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

- 2 - 
 
3. Bitte stellen Sie tabellarisch dar, welche Fahrradstraßen es in Köln gibt, und welche durch Zusatzzeichen 
auch für andere Verkehrsteilnehmer (Kfz, Anlieger, etc.) geöffnet sind? 
 
4. Wie überprüft die Verwaltung, ob es sich bei Kfz-Nutzer*Innen in Fahrradstraßen um jene mit einem be-
rechtigten Anliegen handelt? 
 
5. Stand und steht die Verwaltung mit Bereitstellern von Navigationssystemen im Austausch, damit diese bei 
Einrichtung einer neuen Fahrradstraße informiert werden und ihre Datensätze entsprechend aktualisie-
ren können, um das Risiko von Durchfahrten von Kfz ohne eine Berechtigung zu minimieren? 
 
 
Mit Dank für die Antwort 
gez. Tobias Scholz

Beratungsverlauf (1)

02.12.2019 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1656/2019
Typ
GUT Anfrage nach § 4
Datum
27.11.2019
Erstellt
27.11.2019 10:21