V/0439/2016
Erweiterung TuS-Zentrum Hiltrup, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn
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Beschlussvorlage
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V/0439/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Erweiterung TuS-Zentrum Hiltrup; hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 02.06.2016 Sportausschuss Entscheidung 09.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 1. Der Sportausschuss genehmigt dem TuS Hiltrup 1930 e. V. nach der Sportfö r- derrichtlinie den am 15.12.2015 beantragten förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn zur Erweiterung des TuS-Zentrums Moränenstraße. 2. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns nach Beschlusspunkt Nr. 1. steht unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die parlamentarische Beratung und Beschlussfa ssung der Stadt Münster über die vom TuS Hiltrup 1930 e. V. am 15.12.2015 beantragte Sportförderung bleibt von der Genehmigung vollständig unbeeinflusst. 2.2 Der TuS Hiltrup 1930 e. V. kümmert sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle mögliche Förderung für die Erweiterung des TuS - Zentrums Moränenstraße zu erhalten. 2.3 Der TuS Hiltrup 1930 e. V. hält bei der Erweiterung des TuS -Zentrums Morä- nenstraße die einschlägigen Standards und V orschriften ein und stimmt sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 2.4 Die Bezirksvertretung Münster -Hiltrup stimmt in ihrer Sitzung am 09.06.2016 dem Sportausschussbeschluss vom 02.06.2016 zu. 3. Die Stadt Münster verbindet dem TuS Hiltrup 1930 e. V. gegenüber mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn keinerlei Hinweis darauf, wie sie seinen Förderantrag bewertet. 4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die vo m TuS Hiltrup 1930 e. V. beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Vorlagen-Nr.: V/0439/2016 Auskunft erteilt: Frau Jany Ruf: 492-5211 E-Mail: Jany@stadt-muenster.de Datum: 19.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0439/2016 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. Begründung: A. Ausgangslage 1. Angebot und Auslastung von TuS Hiltrup 1930 e. V. Der Mehrspartenverein TuS Hiltrup 1930 e. V. hat ca. 4.500 Mitglieder und 1.000 Kursbeteiligte. Er versteht sich al s Anbieter gesundheitsorientierter , sozialverbinden- der Angebote, als Kooperationspartner und Anlaufstelle im Stadtbezirk. Unter anderem betreibt TuS Hiltrup 1930 e. V. für sein Breiten - und Gesundheitssportangebot in E i- genregie das aus dem Sportetat geförderte TuS-Zentrum Möranenstraße. Dort stößt der TuS Hiltrup 1930 e. V. inzwischen unausweichlich an Kapazitätsgrenzen. Die rege Nachfrage von Vereinsmitgliedern bezüglich weiterer Angebote, die Gewinnung neuer Zielgruppen wie Senioren und Menschen mit Migrationshintergrund und eine veränder- te Schullandschaft mit Hallenauslastung am Nachmittag durch den Ganztagsbetrieb und steigendem Förderbedarf der Schulkinder beschäft igen den TuS Hiltrup 1930 e. V.. Um den Anforderungen zu genügen, muss der Verein sein Angebot nachhaltig er- weitern. Dem entgegen steht die Auslastung des TuS -Zentrums Moränenstraße. Dort und in den vom Verein genutzten städtischen Hallen fehlen geeignete freie Zeiten zur Deckung des aktuellen und absehbar steigenden Bedarfs. Die dadurch ausgelöste Auf- nahmeregulierung in der Breiten - bzw. Gesundheitssportabteilung, Beschränkung bei Kursangeboten und Aussetzung neuer Angebote behindern den TuS Hiltrup 1930 e. V. in seiner Vereinsführung und widersprechen dem Vereinsleitbild. 2. Geplantes Bauvorhaben Daher plant der TuS Hiltrup 1930 e. V. die Erweiterung des TuS -Zentrums Moränen- straße. Einen Teil von 1.200.000 € Finanzaufwand für ein 540 m² -Gebäude kann der Verein mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren. Er beantragte zudem am 15.12.2015 richtliniengemäß einen Baukostenzuschuss aus dem Sportetat. Inzwischen belegte der TuS Hiltrup 1930 e. V. die bauaufsichtliche Einschätzung zum Erweiterungsbau. 3. Städtische Sportförderung Im Münsteraner Sportförderverfahren bestehen Beziehungen zwischen der Anerke n- nung der Förderfähigkeit eines geplanten Bauvorhabens und dem Baubeginn. Grun d- sätzlich dürfen die geplanten Bauvorhaben erst begonnen werden, nachdem die Stadt Münster über die beantragte Sportförderung entschied en hat . D er Antrag vo m TuS Hiltrup 1930 e. V. ging rechtzeitig zum 29.02.2016 ein; der Sportausschuss könnte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2017 darüber entscheiden. Der TuS Hiltrup 1930 e. V. möchte den Bau wegen des Bedarfsdrucks deutlich früher durchführen. Er beantragte deswegen die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Diese Genehmigung spricht der Sportausschuss nach Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup aus, sofern es unabweisbare Gründe für die kurzfristige Bauausführung gibt. Parallel dazu verläuft in der Sportverwaltung das För- derverfahren bis zur parlamentarischen Zuschussentscheidung. B. Bewertung und Folgen Die Sportverwaltung teilt die Vereinsauffassung, das TuS -Zentrum Moränenstraße mit Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn so schnell als mög- - 3 - V/0439/2016 lich zu erweitern. Die Genehmigung versetzt den TuS Hiltrup 1930 e. V. in die Lage, den Bau ohne Einfluss auf die Zuschussentscheidung vor dem Sommer 2017 zu errich- ten. Sobald das Gebäude bezugsfertig ist, kann er sein Angebot wie erforderlich aus- bauen, seiner Sozialfunktion für verschiedene Gruppen gerecht werden. Für die Stadt Münster ist mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeit i- gen Baubeginn dem TuS Hiltrup 1930 e. V. gegenüber keine Verpflichtung ve rbunden. Sie wird den Vereinsantrag bezüglich der Förderung bis 2017 prüfen und den zustä n- digen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und der Entscheidung zur beantragten städtischen Sportförderung. Dies erklärte die Sportverwaltung dem TuS Hiltrup 1930 e. V. mit umfassenden Hin- weisen zum Förderverfahren. TuS Hiltrup 1930 e. V. weiß, dass über seinen Zuschuss- antrag ab 2017 entschieden wird und er seinen Finanzaufwand zuvor allein finanzieren muss. Der Verein weiß, dass die Stadt Münster den geplanten Erweiterungsbau nur eventuell fördern wird. Wegen der Dringlichkeit will der TuS Hiltrup 1930 e. V. den- noch mit den einschlägigen Genehmigungen den Bau kurzfristig angehen. Hat sich der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn ausgesprochen, muss TuS Hiltrup 1930 e. V. schriftlich bestätigen, dass er die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenn tnis nimmt. C. Parlamentarische Beratung Der von der Sportverwaltung entwickelte Entscheidungsvorschlag zum förderungsu n- schädlichen vorzeitigen Baubeginn wird zunächst in der Bezirksvertretung Mün ster- Hiltrup angehört. Anschließend entscheidet der Sportausschuss darüber. Beide Gremi- en tagen im Juni, am 09.06.2016 die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, der Sportaus- schuss (davor) am 02.06.2016. Die nächste Sportausschusssitzung nach der Juni - Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup ist am 08.09.2016. De mnach müsste der TuS Hiltrup 1930 e. V. nach der Anhörung im Bezirksparlament ein Vierteljahr auf die Ausschussentscheidung warten. Wegen der zeitlichen Nähe der Sitzungstermine zueinander schlägt die Sportverwal- tung eine Entscheidung des Sportausschusses vor der Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vor. Der Entscheidungsvorschlag steht unter dem Vorb ehalt, dass die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup in ihrer Junisitzung den Sportausschus sbeschluss bestätigt. F olgen beide politischen Gremien dem Entscheidungsvorschlag der Spor t- verwaltung, erhält der TuS Hiltrup 1930 e. V. ohne Zeitverzug Planungssicherheit für sein Bauvorhaben. I. V. Gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Moränenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0439/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37