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V/0439/2016

Erweiterung TuS-Zentrum Hiltrup, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn

Vorlagen 19.05.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 09.06.2016, TOP 2.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8113 Zeichen

V/0439/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Erweiterung TuS-Zentrum Hiltrup;  
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
Beratungsfolge  
02.06.2016 Sportausschuss Entscheidung 
09.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
 
 
1. Der Sportausschuss genehmigt dem TuS Hiltrup 1930 e. V. nach der Sportfö r-
derrichtlinie den am 15.12.2015 beantragten förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginn zur Erweiterung des TuS-Zentrums Moränenstraße. 
 
2. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns nach 
Beschlusspunkt Nr. 1. steht unter den folgenden Vorbehalten: 
2.1  Die parlamentarische Beratung und Beschlussfa ssung der Stadt Münster über 
die vom TuS Hiltrup 1930 e. V. am 15.12.2015 beantragte Sportförderung 
bleibt von der Genehmigung vollständig unbeeinflusst.  
2.2  Der TuS Hiltrup 1930 e. V. kümmert sich eigenverantwortlich und sachbezogen 
darum, die an anderer Stelle mögliche Förderung für die Erweiterung des TuS -
Zentrums Moränenstraße zu erhalten. 
 
2.3  Der TuS Hiltrup 1930 e. V. hält bei der Erweiterung des TuS -Zentrums Morä-
nenstraße die einschlägigen Standards und V orschriften ein und stimmt sich 
über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
 
2.4 Die Bezirksvertretung Münster -Hiltrup stimmt in ihrer Sitzung am 09.06.2016 
dem Sportausschussbeschluss vom 02.06.2016 zu. 
 
3. Die Stadt Münster verbindet dem TuS Hiltrup 1930 e. V. gegenüber mit ihrer 
Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn keinerlei 
Hinweis darauf, wie sie seinen Förderantrag bewertet.  
 
4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die vo m TuS Hiltrup 
1930 e. V. beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der 
Entscheidung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0439/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Jany 
Ruf: 
492-5211 
E-Mail: 
Jany@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0439/2016 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss 
zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch 
mittelbare Kosten entstehen. 
 
Begründung:  
 
A. Ausgangslage 
 
1. Angebot und Auslastung von TuS Hiltrup 1930 e. V. 
Der Mehrspartenverein TuS Hiltrup 1930 e. V. hat ca. 4.500 Mitglieder und 1.000 
Kursbeteiligte. Er versteht sich al s Anbieter gesundheitsorientierter , sozialverbinden-
der Angebote, als Kooperationspartner und Anlaufstelle im Stadtbezirk. Unter anderem 
betreibt TuS Hiltrup 1930 e. V. für sein Breiten - und Gesundheitssportangebot in E i-
genregie das aus dem Sportetat geförderte TuS-Zentrum Möranenstraße. Dort stößt 
der TuS Hiltrup 1930 e. V. inzwischen unausweichlich an Kapazitätsgrenzen. Die rege 
Nachfrage von Vereinsmitgliedern bezüglich weiterer Angebote, die Gewinnung neuer 
Zielgruppen wie Senioren und Menschen mit Migrationshintergrund und eine veränder-
te Schullandschaft mit Hallenauslastung am Nachmittag durch den Ganztagsbetrieb  
und steigendem Förderbedarf der Schulkinder beschäft igen den TuS Hiltrup 1930 e. 
V.. Um den Anforderungen zu genügen, muss der Verein sein Angebot nachhaltig er-
weitern. Dem entgegen steht die Auslastung des TuS -Zentrums Moränenstraße. Dort 
und in den vom Verein genutzten städtischen Hallen fehlen geeignete freie Zeiten zur 
Deckung des aktuellen und absehbar steigenden Bedarfs. Die dadurch ausgelöste Auf-
nahmeregulierung in der Breiten - bzw. Gesundheitssportabteilung, Beschränkung bei 
Kursangeboten und Aussetzung neuer Angebote behindern den TuS Hiltrup 1930 e. V. 
in seiner Vereinsführung und widersprechen dem Vereinsleitbild.  
 
2. Geplantes Bauvorhaben  
Daher plant der TuS Hiltrup 1930 e. V. die Erweiterung des TuS -Zentrums Moränen-
straße. Einen Teil von 1.200.000 € Finanzaufwand für ein 540 m² -Gebäude kann der 
Verein mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren. Er beantragte zudem am 15.12.2015 
richtliniengemäß einen Baukostenzuschuss aus dem Sportetat. Inzwischen belegte der 
TuS Hiltrup 1930 e. V. die bauaufsichtliche Einschätzung zum Erweiterungsbau. 
 
3. Städtische Sportförderung 
Im Münsteraner Sportförderverfahren bestehen Beziehungen zwischen der Anerke n-
nung der Förderfähigkeit eines geplanten Bauvorhabens und dem Baubeginn. Grun d-
sätzlich dürfen die geplanten Bauvorhaben erst begonnen werden, nachdem die Stadt 
Münster über die beantragte Sportförderung entschied en hat . D er Antrag vo m TuS 
Hiltrup 1930 e. V. ging rechtzeitig zum 29.02.2016 ein; der Sportausschuss könnte in 
seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2017 darüber entscheiden. 
 
Der TuS Hiltrup 1930 e. V. möchte den Bau wegen des Bedarfsdrucks deutlich früher 
durchführen. Er beantragte deswegen die Genehmigung zum förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn. Diese Genehmigung spricht der Sportausschuss nach Anhörung 
der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup aus, sofern es unabweisbare Gründe für die 
kurzfristige Bauausführung gibt. Parallel dazu verläuft in der Sportverwaltung das För-
derverfahren bis zur parlamentarischen Zuschussentscheidung. 
 
 
B. Bewertung und Folgen 
Die Sportverwaltung teilt die Vereinsauffassung, das TuS -Zentrum Moränenstraße mit 
Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn so schnell als mög-

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V/0439/2016 
lich zu erweitern. Die Genehmigung versetzt den TuS Hiltrup 1930 e. V. in die Lage, 
den Bau ohne Einfluss auf die Zuschussentscheidung vor dem Sommer 2017 zu errich-
ten. Sobald das Gebäude bezugsfertig ist, kann er sein Angebot wie erforderlich aus-
bauen, seiner Sozialfunktion für verschiedene Gruppen gerecht werden.  
 
Für die Stadt Münster ist mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeit i-
gen Baubeginn dem TuS Hiltrup 1930 e. V. gegenüber keine Verpflichtung ve rbunden. 
Sie wird den Vereinsantrag bezüglich der Förderung bis 2017 prüfen und den zustä n-
digen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und der Entscheidung zur beantragten 
städtischen Sportförderung.  
 
Dies erklärte die Sportverwaltung dem TuS Hiltrup 1930 e. V. mit umfassenden Hin-
weisen zum Förderverfahren. TuS Hiltrup 1930 e. V. weiß, dass über seinen Zuschuss-
antrag ab 2017 entschieden wird und er seinen Finanzaufwand zuvor allein finanzieren 
muss. Der Verein weiß, dass die Stadt Münster den geplanten Erweiterungsbau nur 
eventuell fördern wird. Wegen der Dringlichkeit will  der TuS Hiltrup 1930 e. V. den-
noch mit den einschlägigen Genehmigungen den Bau kurzfristig angehen. 
 
Hat sich der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn 
ausgesprochen, muss TuS Hiltrup 1930 e. V. schriftlich bestätigen, dass er die v. g. 
Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenn tnis 
nimmt. 
 
C. Parlamentarische Beratung  
Der von der Sportverwaltung entwickelte Entscheidungsvorschlag zum förderungsu n-
schädlichen vorzeitigen Baubeginn wird zunächst in der Bezirksvertretung Mün ster-
Hiltrup angehört. Anschließend entscheidet der Sportausschuss  darüber. Beide Gremi-
en tagen im Juni, am 09.06.2016 die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, der Sportaus-
schuss (davor) am 02.06.2016. Die nächste Sportausschusssitzung nach der Juni -
Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup ist am 08.09.2016. De mnach müsste 
der TuS Hiltrup 1930 e. V. nach der Anhörung im Bezirksparlament ein Vierteljahr auf 
die Ausschussentscheidung warten.  
 
Wegen der zeitlichen Nähe der Sitzungstermine zueinander schlägt die Sportverwal-
tung eine Entscheidung des Sportausschusses vor der Anhörung der Bezirksvertretung 
Münster-Hiltrup vor. Der Entscheidungsvorschlag steht unter dem Vorb ehalt, dass die 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup in ihrer Junisitzung den Sportausschus sbeschluss 
bestätigt. F olgen beide politischen Gremien dem Entscheidungsvorschlag der Spor t-
verwaltung, erhält der TuS Hiltrup 1930 e. V. ohne Zeitverzug Planungssicherheit für 
sein Bauvorhaben.  
 
 
I. V. 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

02.06.2016 Sportausschuss
TOP 3.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 2.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Moränenstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0439/2016
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37