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Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2017

Beschlussvorlage Ausschuss 2214/2017 vom 08.08.2017

Stand: Am 07.09.2017 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 2214/2017 Freigabedatum 08.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2017 Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Frauenvereine - Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V., - Agisra e.V., - FrauenLeben e.V. und - Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. im Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern. Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 95.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Zur Förderung der Frauenvereine im Sozialbereich sind gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnis- plan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) für 2017 Mittel für „Z für Frauenprojekte“ in Höhe von 95.600,00 € veranschlagt. Die vier Vereine, die historisch ihre Wurzeln in der Frauen(projekte)bewegung haben, verstehen sich als spezialisierte Frauenberatungsstellen für wichtige Themenbereiche, die Frauen betreffen, d.h. Gesundheit, Arbeit, Familie und Migration. Aus dem Selbsthilfeansatz haben sie sich zu Frauenbera- tungszentren entwickelt, die heute bei unterschiedlichen Zielsetzungen ein frauenspezifisches Unter- stützungsangebot realisieren, das fachlich ausdifferenziert ist. Die vier Arbeitsfelder sind Beratungs- stelle, Selbsthilfebereich, Maßnahmen und Projekte. Anlage 1 gibt eine tabellarische Übersicht über Haushaltsansatz, Fördervorschläge und bereits ge- leistete Abschläge.
  • Anlage 1_Förderung Frauenvereine 2017

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    Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2017 Verein Zuschuss 2016 (€) Bean- tragter Zuschuss 2017 (€) Haushalts- ansatz 2017 (€) Fördervor- schlag 2017 (€)* Bisherige Abschläge 2017 (€) (Stand:30.06.2017) Restzahlung 2017 (€) Hagazussa e.V. 44.524,68 49.085,65 95.600,00 44.524,68 33.393,51 11.131,17 Agisra e.V. 41.408,06 58.387,97 41.408,06 31.056,03 10.352,03 FrauenLeben e.V. 4.600,36 4.600,36 4.600,36 3.566,91 1.033,45 Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 5.066,90 5.331,90 5.066,90 3.683,55 1.383,35 95.600,00 117.405,88 95.600,00 95.600,00 71.700,00 23.900,00 * 1. FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit erhalten zusätzlich je 40.000 € Förderung aus städtischen Mitteln, die als „kommunale Eingliederungsleistungen“ nach § 16a Nr. 3 SGB II durch das Jobcenter Köln bewirtschaftet werden. 2. Die Verteilung der Mittel 2017 auf die vier Vereine erfolgt analog der Verteilung 2016. Die Berechnung der Abschläge 2017 erfolgte auf Basis der Ansätze 2016, die identisch mit den Ansätzen 2017 waren. Anlage 1

Beratungsverlauf

  1. 07.09.2017

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 3.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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