2214/2017
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2017
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Anlage 1_Förderung Frauenvereine 2017
1139 Zeichen
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2017
Verein Zuschuss
2016 (€)
Bean-
tragter
Zuschuss
2017 (€)
Haushalts-
ansatz 2017
(€)
Fördervor-
schlag 2017
(€)*
Bisherige
Abschläge
2017 (€)
(Stand:30.06.2017)
Restzahlung
2017 (€)
Hagazussa e.V. 44.524,68 49.085,65
95.600,00
44.524,68 33.393,51 11.131,17
Agisra e.V. 41.408,06 58.387,97 41.408,06 31.056,03 10.352,03
FrauenLeben e.V. 4.600,36 4.600,36 4.600,36 3.566,91 1.033,45
Frauen gegen
Erwerbslosigkeit e.V.
5.066,90
5.331,90 5.066,90 3.683,55 1.383,35
95.600,00 117.405,88 95.600,00 95.600,00 71.700,00 23.900,00
* 1. FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit erhalten zusätzlich je 40.000 € Förderung aus städtischen
Mitteln, die als „kommunale Eingliederungsleistungen“ nach § 16a Nr. 3 SGB II durch das Jobcenter Köln
bewirtschaftet werden.
2. Die Verteilung der Mittel 2017 auf die vier Vereine erfolgt analog der Verteilung 2016. Die Berechnung der
Abschläge 2017 erfolgte auf Basis der Ansätze 2016, die identisch mit den Ansätzen 2017 waren.
Anlage 1
Beschlussvorlage Ausschuss
2333 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 2214/2017 Freigabedatum 08.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2017 Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Frauenvereine - Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V., - Agisra e.V., - FrauenLeben e.V. und - Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. im Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern. Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 95.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Zur Förderung der Frauenvereine im Sozialbereich sind gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnis- plan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) für 2017 Mittel für „Z für Frauenprojekte“ in Höhe von 95.600,00 € veranschlagt. Die vier Vereine, die historisch ihre Wurzeln in der Frauen(projekte)bewegung haben, verstehen sich als spezialisierte Frauenberatungsstellen für wichtige Themenbereiche, die Frauen betreffen, d.h. Gesundheit, Arbeit, Familie und Migration. Aus dem Selbsthilfeansatz haben sie sich zu Frauenbera- tungszentren entwickelt, die heute bei unterschiedlichen Zielsetzungen ein frauenspezifisches Unter- stützungsangebot realisieren, das fachlich ausdifferenziert ist. Die vier Arbeitsfelder sind Beratungs- stelle, Selbsthilfebereich, Maßnahmen und Projekte. Anlage 1 gibt eine tabellarische Übersicht über Haushaltsansatz, Fördervorschläge und bereits ge- leistete Abschläge.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2214/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27