Mandari Insight

0185/2021

Doppelhaushalt 2020/2021 - Rücknahme Konsolidierungsmaßnahmen in den Bereichen Jugend, Sport und Weiterbildung

Mitteilung Ausschuss 28.01.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 01.02.2021, TOP 2.10

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1957 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV 
 
Vorlagen-Nummer  28.01.2021 
 0185/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 01.02.2021 
 
 Doppelhaushalt 2020/2021 - Rücknahme Konsolidierungsmaßnahmen in den Bereichen 
Jugend, Sport und Weiterbildung 
In seiner Sondersitzung zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes beauftragte der Rat am 
07.11.2019 die Verwaltung, „die im Hpl-Entwurf 2020/2021 aufgrund von Kürzungen entstandenen 
Aufwandsminderungen in Teilergebnisplänen betreffend der Teilplanzeilen 13, 15 und 16, die auf 
rechtlichen Verpflichtungen aus Verträgen, gesetzlichen Bestimmungen, Ratsbeschlüssen oder politi-
schen Haushaltsbeschlüssen beruhen, zurückzunehmen.“ Die Verwaltung wurde gebeten dazu im 
Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung, z.B. durch über- und außerplanmäßige Aufwendungen, 
seitens der Verwaltung eine geeignete Deckung sicherzustellen. Dies betrifft z.B. die Volkshochschu-
le (0414), die Kulturförderung (0416), Integrationsmaßnahmen (0504), Kinder- und Jugendarbeit 
(0604), wie z.B. Hausaufgabenhilfe und Übermittagsbetreuung, Hilfe für junge Menschen und ihre 
Familien (0606) und die Sportförderung (0801). 
 
Der Verwaltung ist der Ratsauftrag bewusst und sie wird, wie bereits in den Vermerken zum Haushalt 
dokumentiert, die zulässigen Instrumentarien des Haushaltsrechts nutzen, um eine Finanzierung der 
benannten Maßnahmen im Rahmen der Mittelbewirtschaftung im Haushaltsjahr 2021 sicherzustellen. 
Für den Bereich Jugend, Sport und Weiterbildung geschieht dies im Rahmen der dezernatsinternen 
Ressourcen- und Budget-Verantwortung des Dezernates IV. Somit kann eine Rücknahme der Konso-
lidierung in den „sensiblen“ Bereichen der freiwilligen Leistungen und Angebote vor allem im vorge-
nannten Bereich erfolgen.  
 
Die Verwaltung wird den Finanzausschuss sowie die jeweiligen Fachausschüsse weiterhin über den 
aktuellen Sachstand informieren. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

01.02.2021 Finanzausschuss
TOP 2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0185/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.01.2021
Erstellt
19.01.2021 11:06