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Doppelhaushalt 2020/2021 - Rücknahme Konsolidierungsmaßnahmen in den Bereichen Jugend, Sport und Weiterbildung

Mitteilung Ausschuss 0185/2021 vom 28.01.2021

Stand: Am 01.02.2021 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV Vorlagen-Nummer 28.01.2021 0185/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 01.02.2021 Doppelhaushalt 2020/2021 - Rücknahme Konsolidierungsmaßnahmen in den Bereichen Jugend, Sport und Weiterbildung In seiner Sondersitzung zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes beauftragte der Rat am 07.11.2019 die Verwaltung, „die im Hpl-Entwurf 2020/2021 aufgrund von Kürzungen entstandenen Aufwandsminderungen in Teilergebnisplänen betreffend der Teilplanzeilen 13, 15 und 16, die auf rechtlichen Verpflichtungen aus Verträgen, gesetzlichen Bestimmungen, Ratsbeschlüssen oder politi- schen Haushaltsbeschlüssen beruhen, zurückzunehmen.“ Die Verwaltung wurde gebeten dazu im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung, z.B. durch über- und außerplanmäßige Aufwendungen, seitens der Verwaltung eine geeignete Deckung sicherzustellen. Dies betrifft z.B. die Volkshochschu- le (0414), die Kulturförderung (0416), Integrationsmaßnahmen (0504), Kinder- und Jugendarbeit (0604), wie z.B. Hausaufgabenhilfe und Übermittagsbetreuung, Hilfe für junge Menschen und ihre Familien (0606) und die Sportförderung (0801). Der Verwaltung ist der Ratsauftrag bewusst und sie wird, wie bereits in den Vermerken zum Haushalt dokumentiert, die zulässigen Instrumentarien des Haushaltsrechts nutzen, um eine Finanzierung der benannten Maßnahmen im Rahmen der Mittelbewirtschaftung im Haushaltsjahr 2021 sicherzustellen. Für den Bereich Jugend, Sport und Weiterbildung geschieht dies im Rahmen der dezernatsinternen Ressourcen- und Budget-Verantwortung des Dezernates IV. Somit kann eine Rücknahme der Konso- lidierung in den „sensiblen“ Bereichen der freiwilligen Leistungen und Angebote vor allem im vorge- nannten Bereich erfolgen. Die Verwaltung wird den Finanzausschuss sowie die jeweiligen Fachausschüsse weiterhin über den aktuellen Sachstand informieren. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 01.02.2021

    Finanzausschuss

    TOP 2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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