AN/0785/2018
Änderungsantrag zu StEA TOP 10.4, Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
2686 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.05.2018 AN/0785/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 Änderungsantrag zu StEA TOP 10.4, Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zur o.g. Vorlage in die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 17.05.2018 aufzuneh- men: Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt 3 ergänzt: Der Stadtentwicklungsausschuss … 3. stellt klar, dass sich der 30 %-Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, der gemäß Kooperativen Baulandmodell vorgesehen ist, durch Einbeziehung sämtlicher Geschossflächen Wohnen zu berechnen ist, also nicht nur durch Einbeziehung der Geschossflächen des sog. „Geschosswohnungsbaus“, sondern insbesondere auch durch Einbeziehung der Geschossflächen der Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Die Verwaltung wird beauftragt, dies im weiteren Verfahren um- zusetzen. - 2 - Begründung: Der Begründung zur o.g. Verwaltungsvorlage ist zu entnehmen, dass nur der Geschosswoh- nungsbau mit einem Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau entsprechend den Vorgaben des kooperativen Baulandmodells errichtet werden soll. Unklar bleibt dabei, ob auch die 40 bis 50 Einfamilien- und Doppelhäuser und die ca. 90 Wohneinheiten in Reihen- häusern als Berechnungsgrundlage für den v.g. 30%-Anteil dienen. Dem Ratsbeschluss über die Fortschreibung des Kooperative Baulandmodells vom 04.04.2017 ist diese Einschränkung jedenfalls nicht zu entnehmen. Berechnungsgrundlage für die Errichtung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau ist die komplette Ge- schossfläche Wohnen im Plangebiet, ohne Beschränkung auf den „Geschosswohnungsbau“ (vgl. Richtlinie KoopBLM 2017, Ziff. 3 Abs. 1 Buchst. a). Dies stellt der Stadtentwicklungs- ausschuss klar. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Jörg Frank GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0785/2018
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (SPD)
- Datum
- 17.05.2018
- Erstellt
- 17.05.2018 13:25