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AN/0785/2018

Änderungsantrag zu StEA TOP 10.4, Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven

Gem. Änderungsantrag (SPD) 17.05.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.05.2018

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

2686 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz  
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.05.2018 
 
AN/0785/2018 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 
 
Änderungsantrag zu StEA TOP 10.4, Beschluss über die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zur o.g. Vorlage in die 
Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 17.05.2018 aufzuneh-
men: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt 3 ergänzt: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
… 
 
3. stellt klar, dass sich der 30 %-Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, der 
gemäß Kooperativen Baulandmodell vorgesehen ist, durch Einbeziehung sämtlicher 
Geschossflächen Wohnen zu berechnen ist, also nicht nur durch Einbeziehung der 
Geschossflächen des sog. „Geschosswohnungsbaus“, sondern insbesondere auch 
durch Einbeziehung der Geschossflächen der Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften 
und Reihenhäuser. Die Verwaltung wird beauftragt, dies im weiteren Verfahren um-
zusetzen.

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Der Begründung zur o.g. Verwaltungsvorlage ist zu entnehmen, dass nur der Geschosswoh-
nungsbau mit einem Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau entsprechend den 
Vorgaben des kooperativen Baulandmodells errichtet werden soll. Unklar bleibt dabei, ob 
auch die 40 bis 50 Einfamilien- und Doppelhäuser und die ca. 90 Wohneinheiten in Reihen-
häusern als Berechnungsgrundlage für den  v.g. 30%-Anteil dienen. 
 
Dem Ratsbeschluss über die Fortschreibung des Kooperative Baulandmodells vom 
04.04.2017 ist diese Einschränkung jedenfalls nicht zu entnehmen. Berechnungsgrundlage 
für die Errichtung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau ist die komplette Ge-
schossfläche Wohnen im Plangebiet, ohne Beschränkung auf den „Geschosswohnungsbau“ 
(vgl. Richtlinie KoopBLM 2017, Ziff. 3 Abs. 1 Buchst. a). Dies stellt der Stadtentwicklungs-
ausschuss klar. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin 
gez. Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Jörg Frank 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0785/2018
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
17.05.2018
Erstellt
17.05.2018 13:25