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V/0354/2015

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Südost für das 1. Halbjahr 2015

Vorlagen 30.04.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 12.05.2015, TOP 5.5

V_0354_2015_Anlage_2

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Beschlussvorlage

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V_0354_2015_Anlage_1

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V_0354_2015_Anlage_2

3259 Zeichen

Anlage 2 
 
Bezirksvertretung Münster-Südost               
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen de r allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen un d Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Instit utionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch di e 
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadtt eil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu förd ern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in  
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
•   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
•   für besondere Einzelveranstaltungen 
•   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktiv itäten 
•   für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen 
 
      Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertre tung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver - 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stell en erfolgt 
 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Ak tivitäten werden nur dann gefördert,  wenn sie nich t den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltung en gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. 
 
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der  auch im Internet unter 
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm   abgerufen werden kann. 
 
10.  Die Richtlinien treten mit Wirkung vom  01.07.2008 in Kraft.

Beschlussvorlage

2761 Zeichen

V/0354/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Südost für das 1. Halbjahr 2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutio-
nen mit Ausnahme der unter den Beschlusspunkten 2. und 3. aufgeführten Anträge, erhalten 
die aufgeführten Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche 
Anlässe und Aktivitäten oder für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaßnahmen. 
2. Folgende Anträge werden abgelehnt:  
2.1 Antrag der Karnevalsgesellschaft Paohlbürger e.V. Münster  
(laufende Nr. 16 laut Anlage 1) 
 
2.2 Antrag der ZWAR Gruppe Wolbeck (laufende Nr. 25 laut Anlage 1) 
 
3. Folgende Anträge werden zurück gestellt: 
 
3.1 Antrag der Kleiderkammer Südost (laufende Nr. 20 laut Anlage 1)  
 
3.2 Antrag des Heimatverein Wolbeck e.V. (laufende Nr. 23 laut Anlage 1) 
 
3.3 Antrag des  Bürgerforum Wolbeck e.V. (laufende Nr. 24 laut Anlage 1) 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0354/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Stracke 
Ruf: 
02506/9319167 u. 0251/21097-15 
E-Mail: 
StrackeF@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0354/2015 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2015   
Zeile 15 Transferaufwendungen  9.686  
 
 
 
Begründung: 
 
Termingerecht gingen insgesamt 25 Anträge in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie sind in der 
Tabelle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksve r-
tretung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Z u-
schüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stad tbezirk 
Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. 
 
Zu 1. 
 
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, 
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
Zu 2. 
 
Die Antragsinhalte entsprechen nicht den Richtlinien. 
 
Zu 3. 
 
Bis zur endgültigen Klärung noch offener Fragen zu den Projektinhalten wird die Entscheidung 
zurückgestellt.  
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Groh 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Südost

V_0354_2015_Anlage_1

1646 Zeichen

Anlage 1 
 
Nr. Verein Mit-
glieder 
Jubiläum Einzel- 
veranstaltung 
Besondere 
gesellschaft-
liche Anlässe 
und Aktivitä-
ten 
Pflege des 
Ortsbildes 
und Umwelt-
schutzmaß-
nahmen 
Zuschuss € 
1 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus 
Seniorengemeinschaft  
   
 
X  300 
2 Gewerbeverein Gremmendorf-
Angelmodde e.V.     X 400 
3 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis  
Nikolaus Wolbeck e.V.    
 
X  300 
4 
Aktive Senioren der Pfarrgemeinde 
St. Nikolaus Münster,  
Kirchort St. Bernhard 
102  X 
 
 320 
5 Rassegeflügelzuchtverein Phönix  
Münster   X   200 
6 Schützenverein Hubertus Angel-
modde 1951 e.V. 236 X    300 
7 Förderkreis Haus Heidhorn Wolbeck 
St. Achatius e.V. 255  X 
 
X  500 
8 Gartenbauverein Wolbeck e.V. 198    X 600 
9 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus 
Seniorengemeinschaft St. Ida    
 
X  300 
10 St. Antonius Kapelle Wolbeck e.V. 55   
 
 X 500 
11 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 424   
 
X  1.800 
12 Förderverein Denkmallok e.V.  
KG Pängelanton     
 X 1.000 
13 Rassekaninchenzuchtverein W467 
Wolbeck 15  X   250 
14 Freiwillige Feuerwehr Angelmodde 70 X    500 
15 Knubbenschützen Münster-
Gremmendorf e.V. 96 X  
 
X  400 
16 Karnevalsgesellschaft  
Paohlbürger e.V. Münster 154 X    ./. 
17 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 140    X 500 
18 KAB St. Ida Gremmendorf    
 
 X 120 
19 Seniorengemeinschaft St. Bernhard    
 
X  300 
20 Kleiderkammer Südost 20   
 
X  zurückge-
stellt 
21 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 66    X 680 
22 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 66   
 
X  416 
23 Heimatverein Wolbeck e.V. 400    X zurückge-
stellt

- 2 - 
24 Bürgerforum Wolbeck e.V.   X 
 
  zurückge-
stellt 
25 ZWAR Gruppe Wolbeck     
X  ./.

Beratungsverlauf (1)

12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0354/2015
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37