V/0354/2015
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Südost für das 1. Halbjahr 2015
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V_0354_2015_Anlage_2
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Anlage 2
Bezirksvertretung Münster-Südost
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen de r allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen un d Bürger
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-Südost
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Instit utionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch di e
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadtt eil
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu förd ern
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen,
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind
• für besondere Einzelveranstaltungen
• für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktiv itäten
• für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertre tung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver -
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stell en erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Ak tivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nich t den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden .
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltung en gemäß Ziffer 6 gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der auch im Internet unter
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2008 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0354/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Südost Betrifft Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Südost für das 1. Halbjahr 2015 Beratungsfolge 12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutio- nen mit Ausnahme der unter den Beschlusspunkten 2. und 3. aufgeführten Anträge, erhalten die aufgeführten Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten oder für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaßnahmen. 2. Folgende Anträge werden abgelehnt: 2.1 Antrag der Karnevalsgesellschaft Paohlbürger e.V. Münster (laufende Nr. 16 laut Anlage 1) 2.2 Antrag der ZWAR Gruppe Wolbeck (laufende Nr. 25 laut Anlage 1) 3. Folgende Anträge werden zurück gestellt: 3.1 Antrag der Kleiderkammer Südost (laufende Nr. 20 laut Anlage 1) 3.2 Antrag des Heimatverein Wolbeck e.V. (laufende Nr. 23 laut Anlage 1) 3.3 Antrag des Bürgerforum Wolbeck e.V. (laufende Nr. 24 laut Anlage 1) Vorlagen-Nr.: V/0354/2015 Auskunft erteilt: Herr Stracke Ruf: 02506/9319167 u. 0251/21097-15 E-Mail: StrackeF@stadt-muenster.de Datum: 29.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0354/2015 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2015 Zeile 15 Transferaufwendungen 9.686 Begründung: Termingerecht gingen insgesamt 25 Anträge in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie sind in der Tabelle (Anlage 1) zusammengefasst. Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksve r- tretung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Z u- schüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stad tbezirk Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. Zu 1. Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. Zu 2. Die Antragsinhalte entsprechen nicht den Richtlinien. Zu 3. Bis zur endgültigen Klärung noch offener Fragen zu den Projektinhalten wird die Entscheidung zurückgestellt. Im Auftrag gez. Groh Anlagen: Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Südost
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Anlage 1 Nr. Verein Mit- glieder Jubiläum Einzel- veranstaltung Besondere gesellschaft- liche Anlässe und Aktivitä- ten Pflege des Ortsbildes und Umwelt- schutzmaß- nahmen Zuschuss € 1 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Seniorengemeinschaft X 300 2 Gewerbeverein Gremmendorf- Angelmodde e.V. X 400 3 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis Nikolaus Wolbeck e.V. X 300 4 Aktive Senioren der Pfarrgemeinde St. Nikolaus Münster, Kirchort St. Bernhard 102 X 320 5 Rassegeflügelzuchtverein Phönix Münster X 200 6 Schützenverein Hubertus Angel- modde 1951 e.V. 236 X 300 7 Förderkreis Haus Heidhorn Wolbeck St. Achatius e.V. 255 X X 500 8 Gartenbauverein Wolbeck e.V. 198 X 600 9 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Seniorengemeinschaft St. Ida X 300 10 St. Antonius Kapelle Wolbeck e.V. 55 X 500 11 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 424 X 1.800 12 Förderverein Denkmallok e.V. KG Pängelanton X 1.000 13 Rassekaninchenzuchtverein W467 Wolbeck 15 X 250 14 Freiwillige Feuerwehr Angelmodde 70 X 500 15 Knubbenschützen Münster- Gremmendorf e.V. 96 X X 400 16 Karnevalsgesellschaft Paohlbürger e.V. Münster 154 X ./. 17 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 140 X 500 18 KAB St. Ida Gremmendorf X 120 19 Seniorengemeinschaft St. Bernhard X 300 20 Kleiderkammer Südost 20 X zurückge- stellt 21 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 66 X 680 22 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 66 X 416 23 Heimatverein Wolbeck e.V. 400 X zurückge- stellt - 2 - 24 Bürgerforum Wolbeck e.V. X zurückge- stellt 25 ZWAR Gruppe Wolbeck X ./.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0354/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37