AN/1778/2017
Bewachungsleistungen am Rheinboulevard durch die KGAB fortsetzen
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SPD Antrag nach § 3
3724 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 29.11.2017 AN/1778/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 Bewachungsleistungen am Rheinboulevard durch die KGAB fortsetzen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Aus- schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 11.12.2017 zu setzen: Beschluss: 1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales stellt den Bedarf zur weiteren Überwachung des Rheinboulevards fest. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Zusammenarbeit mit der inhousefähigen Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) am Rheinboulevard über den 31.12.2017 hinaus fortzusetzen und somit eine durchgängige Bewachung am Rheinboulevard sicherzustellen. 3. Die Maßnahme soll nach Ablauf eines Jahres erneut evaluiert und das Ergebnis den zuständigen Gremien vorgestellt werden. Begründung: Seit der Teilinbetriebnahme des Rheinboulevards übernimmt die KGAB im Auftrag der Stadt Köln Bewachungsleistungen am Rheinboulevard. Was anfangs als Interimslösung zur Siche- rung des noch im Bau befindlichen Areals diente, hatte sich bereits in kürzester Zeit als we- sentlicher ordnender Faktor erwiesen. Folgerichtig hatte die Stadtverwaltung im Dezember - 2 - 2016 vorgeschlagen, die KGAB mit der weiteren Bewachung des Rheinboulevards zu beauf- tragen, nachdem am 19. Dezember 2016 der 3. Bauabschnitt des Rheinboulevards tech- nisch abgenommen und somit die gesamte Anlage mit der Freitreppe einschließlich Pano- ramaweg und dem angrenzenden Boulevardweg der Bevölkerung zur Verfügung gestellt worden ist. Folgende Gründe hatte die Stadtverwaltung dafür seinerzeit angeführt: Aufrechterhaltung des verhältnismäßig geringen Verschmutzungsgrades Gewalt- und Gefahrenprävention (u.a. Vermeiden von Kollisionsunfällen zwischen Fahrradfahren und Fußgängern) Einhaltung der Ordnung auf dem Rheinboulevard (z.B. Grillverbot) Funktion als Ansprechpartner für Besucher Sicherstellung einer schnellen Information der Polizei oder des Amtes für öffentliche Ordnung Die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) geben an, dass durch die Überwachung das Si- cherheitsempfinden der am Rheinboulevard tätigen Mitarbeiter in den Abendstunden wesentlich erhöht wird. Diese Rahmenparameter sind heute so aktuell, wie sie es Ende 2016 waren. Die KGAB übt 365 Tage im Jahr vor Ort eine zentrale ordnende Funktion aus. Nicht zuletzt die soziale Kon- trolle, sondern auch die gute Vernetzung mit den Sicherheitskräften (Polizei und Ordnungs- dienst) sorgt dafür, dass Probleme mit Verunreinigungen (z.B. Graffiti) gar nicht erst entste- hen bzw. Verbote eingehalten und Eskalationen frühzeitig verhindert werden. Die Bewachung des Rheinboulevards ist aus Sicht der Gefahren- und Gewaltprävention wei- terhin erforderlich, damit die Erkenntnis aus der jüngsten Evaluierung zum Reinigungskon- zept Rheinboulevard auch in Zukunft weiter Geltung haben: „Die Atmosphäre am Rheinboulevard ist fantastisch! Der Rheinboulevard wird gut ange- nommen.“ Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1778/2017
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 29.11.2017
- Erstellt
- 29.11.2017 11:20