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AN/1778/2017

Bewachungsleistungen am Rheinboulevard durch die KGAB fortsetzen

SPD Antrag nach § 3 29.11.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 11.12.2017, TOP 8.2

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

3724 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses  
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 29.11.2017 
 
AN/1778/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 11.12.2017 
 
Bewachungsleistungen am Rheinboulevard durch die KGAB fortsetzen 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 11.12.2017 zu 
setzen: 
 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales 
stellt den Bedarf zur weiteren Überwachung des Rheinboulevards fest.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Zusammenarbeit mit der inhousefähigen Kölner 
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) am Rheinboulevard über 
den 31.12.2017 hinaus fortzusetzen und somit eine durchgängige Bewachung am 
Rheinboulevard sicherzustellen. 
3. Die Maßnahme soll nach Ablauf eines Jahres erneut evaluiert und das Ergebnis den 
zuständigen Gremien vorgestellt werden. 
  
 
Begründung: 
Seit der Teilinbetriebnahme des Rheinboulevards übernimmt die KGAB im Auftrag der Stadt 
Köln Bewachungsleistungen am Rheinboulevard. Was anfangs als Interimslösung zur Siche-
rung des noch im Bau befindlichen Areals diente, hatte sich bereits in kürzester Zeit als we-
sentlicher ordnender Faktor erwiesen. Folgerichtig hatte die Stadtverwaltung im Dezember

- 2 - 
 
2016 vorgeschlagen, die KGAB mit der weiteren Bewachung des Rheinboulevards zu beauf-
tragen, nachdem am 19. Dezember 2016 der 3. Bauabschnitt des Rheinboulevards tech-
nisch abgenommen und somit die gesamte Anlage mit der Freitreppe einschließlich Pano-
ramaweg und dem angrenzenden Boulevardweg der Bevölkerung zur Verfügung gestellt 
worden ist. 
Folgende Gründe hatte die Stadtverwaltung dafür seinerzeit angeführt: 
 Aufrechterhaltung des verhältnismäßig geringen Verschmutzungsgrades 
 Gewalt- und Gefahrenprävention (u.a. Vermeiden von Kollisionsunfällen zwischen 
Fahrradfahren und Fußgängern) 
 Einhaltung der Ordnung auf dem Rheinboulevard (z.B. Grillverbot) 
 Funktion als Ansprechpartner für Besucher 
 Sicherstellung einer schnellen Information der Polizei oder des Amtes für öffentliche 
Ordnung 
 Die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) geben an, dass durch die Überwachung das Si-
cherheitsempfinden der am Rheinboulevard tätigen Mitarbeiter in den Abendstunden 
wesentlich erhöht wird. 
 
Diese Rahmenparameter sind heute so aktuell, wie sie es Ende 2016 waren. Die KGAB übt 
365 Tage im Jahr vor Ort eine zentrale ordnende Funktion aus. Nicht zuletzt die soziale Kon-
trolle, sondern auch die gute Vernetzung mit den Sicherheitskräften (Polizei und Ordnungs-
dienst) sorgt dafür, dass Probleme mit Verunreinigungen (z.B. Graffiti) gar nicht erst entste-
hen bzw. Verbote eingehalten und Eskalationen frühzeitig verhindert werden. 
 
Die Bewachung des Rheinboulevards ist aus Sicht der Gefahren- und Gewaltprävention wei-
terhin erforderlich, damit die Erkenntnis aus der jüngsten Evaluierung zum Reinigungskon-
zept Rheinboulevard auch in Zukunft weiter Geltung haben:  
„Die Atmosphäre am Rheinboulevard ist fantastisch! Der Rheinboulevard wird gut ange-
nommen.“  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1778/2017
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
29.11.2017
Erstellt
29.11.2017 11:20