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V/0070/2014

Burchardstraße (Staufenstraße bis Kaiser-Wilhelm-Ring)

Vorlagen 27.01.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 25.03.2014, TOP 5.13

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1467 Zeichen

Plot 06.02.2014
Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 B118
0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
/DJHSODQPLW/ÅQJVVFKQLWWPlanung
%XUFKDUGVWUDÀHKanalsanierung
Stadtteil MauritzBezirk Mitte
01270
1 : 250+×KHQ1 : 5001 : 5007.2013Dreyer07.2013JaskowiakJaskowiak
FH
Telekomkabel / Unity MediaRWE - KabelDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
StromkabelLichtwellenleiter)HUQZÅUPHNDQDO
GASGASGASGASGASGAS
W DN 300G DN 300 GasleitungWasserleitung
/HLWXQJHQXQG)DOOURKUHDXISULYDWHQ*UXQGVWÝFNHQsind nachrichtlich auf Grundlage der(QWZÅVVHUXQJVDNWHHLQJHWUDJHQDargestellt ist der vermutete Leitungsverlauf.
Anschlussleitungen
v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu     (    R;       S;         M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ
DN 200
12345_0112345_02
12345_01
12345_0112345_0112345_01L.v.
12345_01A.RWSWMW
Fallrohr(QWZÅVVHUXQJVDNWHFallrohr(QWZÅVVHUXQJVDNWHnicht vorhanden
Fallrohr(QWZÅVVHUXQJVDNWHvorhanden
PlanungsnummerHistorische SchachtnummerR1R2R3M1S1S2S3S01270004.00S01270006.00S01270005.00S01270004.00R01270009.00R01270010.00R01270011.00
12/018

Beschlussvorlage

7290 Zeichen

V/0070/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Burchardstraße (Staufenstraße bis Kaiser-Wilhelm-Ring) 
- Baubeschluss Kanalsanierung mit Straßenverbesserung (KAG) - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellte n Entwurf (Lageplan Nr. B118 (1) Blatt 1 vom 
Juli 2013) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 950.000 €  
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 156.800 €.  
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnah-
me 
4122 Kanalsanierung Ostviertel 
 
  
Auszahlungen   2014 
2015 
200.000 
360.000 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0070/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.01.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0070/2014 
Teilfinanzplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
 
  
Auszahlungen   2015 390.000 
Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2017 156.800 
Saldo 793.200  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 2014 bzw. werden im Haus-
haltsplan-Entwurf 2015 bei den o.g. Produktgruppen veranschlagt.  Es wird zur Kenntnis geno m-
men, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Ra hmen der 
Haushaltssatzung 2015 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen 
bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Kanalsanierung in der Burchardstraße ist im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) unter der 
Nr. 1.1.259 aufgeführt.  
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Der Mischwasserkanal aus dem Jahr 1912 muss aus baulichen Gründen dringend erneuert we r-
den. Es wurden u. a. Rohrbrüche, fehlende Rohrteile und Einstürze durch die Untersuchung fes t-
gestellt. Die Kanäle wurden in die beiden schlechtesten Schadensklassen eingestuft. 
Die Grundstücksanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild auf wie der Hauptkanal. 
Aufgrund der festgestellten Schäden und des vorhandenen Rohrquerschnittes (Eiprofil 300/450) ist 
eine Kanalsanierung mittels Linerverfahren o. ä. nicht möglich. 
Die Kanalisation liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III. Das vorhandene Mischsystem wird 
nicht beibehalten. Die Umstellung auf das Trennsystem wird umgesetzt. Ein Regenwa sserkanal 
DN 300 und DN 400 wird verlegt. 
Die Stadtwerke Münster verlegen im Zuge der Maßnahme eine neue Fernwärmeleitung in die 
nördliche Nebenanlage. Die notwendige Erneuerung der Gas - und Wasserleitungen erfolgt in der 
südlichen Nebenanlage.  
Die Burchardstraße ist unter einer dünnen Asphaltdeckschicht gepflastert. Durch die Kanalbaugru-
be wird das statische Pflastergefüge unterbrochen und zerstört. Deshalb muss nach den Kana l-
bauarbeiten die Fahrbahnfläche in gesamter Breite grundhaft aufgebaut und asphaltiert werden. 
Die gepflasterten Gehwege werden vollständig erneuert. 
Die Straße wird im Bestand erneuert. Die Aufteilung der Verkehrsflächen bleibt ebenso wie die 
Bäume erhalten. Wo es möglich ist, werden die vorhanden Baumscheiben vergrößert.

- 3 - 
V/0070/2014 
Die Stadtentwässerung und die Stadtwerke bete iligen sich an den Straßenwiederherstellungsko s-
ten im Bereich der Leitungszonen. Abzüglich dieser Anteile verbleiben Kosten in Höhe von 
390.000 € aus dem Straßenbauetat.  
Die Bemessung und die Planung der Kanalisation und der Straßenwiederherstellung wurden nach 
den Mindestanforderungen der aktuellen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien 
durchgeführt. Reduktionen hiervon sind dementsprechend nicht möglich. 
Eine Reduktionsvariante kann nicht vorgeschlagen werden, da durch die vorhandene Fahrbahnbe-
festigung, den doppelten Kanalbau und die Leitungsarbeiten der Stadtwerke nur eine vollfl ächige 
Erneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlagen möglich ist. 
 
Bauen für Alle: 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abgestimmt. 
Es werden alle Absenkungen gem. des städtischen Standards ausgeführt. 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Arbeiten am Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Die Ausschreibung erfolgt unmit-
telbar nach Baubeschluss. Der Baubeginn ist für Herbst 2014 vorgesehen. Die Bauzeit wird v o-
raussichtlich 10 Monate betragen. 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Nach dem vorliegenden Baugrundgutachten sind sowohl die Gehwege aus auch die Fahrbahn der 
Burchardstraße bisher nicht frostsicher ausgebaut im Sinne der RStO Ausgabe 2012 (Richtlinien 
über die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen). 
Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße nach der erforderlichen Kanalsanierung erhalten 
sowohl die Gehwege als auch die Fahrbahn erstmalig einen frostsicheren Oberbau. Diese gepla n-
ten Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen sind beitragsauslösend im Sinne des Straße n-
baubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW). 
 
Aufgrund der Bestimmungen in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vom 01.01.2013 
beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer E instufung der 
Burchardstraße als Anliegerstraße mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten.  
 
Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ergeben sich für den Ausbau der Gehwege und der 
Fahrbahn beitragsfähige Kosten in i. H. von voraussichtlich 196.000,00 €. Di e umlagefähigen Kos-
ten betragen bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % demnach 156.800,00 €. Der voraussichtliche 
Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt 7,42 €. 
 
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vo n rd. 550 m², dreigescho s-
sig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 6.120,00 € rec h-
nen. Bei einer viergeschossigen Bebauung ist ein Beitrag von ca. 6.500 € zu erwarten. Die Be i-
tragshöhen liegen zwischen 375,00 € (für Wohnungsteileigentum) und 12.300,00 €.

- 4 - 
V/0070/2014 
Im Rahmen des Service -Versprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückseigent ü-
mer/Erbbauberechtigten rechtzeitig vor Baubeginn persönlich angeschrieben und über die vorau s-
sichtlich anfallenden grundstücksbezogenen Beiträge informiert. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Die wasserrechtlichen Genehmigungen nach § 58 LWG  sowie nach § 7 bzw. § 8 WHG sind vor-
handen. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.  
 
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Information s-
schreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme informiert. 
 
 
 
i. V. 
 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Burchardstraße
  • Staufenstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0070/2014
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37