V/0070/2014
Burchardstraße (Staufenstraße bis Kaiser-Wilhelm-Ring)
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Lageplan_Vorlage
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Plot 06.02.2014 Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 B118 0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt /DJHSODQPLW/ÅQJVVFKQLWWPlanung %XUFKDUGVWUDÀHKanalsanierung Stadtteil MauritzBezirk Mitte 01270 1 : 250+×KHQ1 : 5001 : 5007.2013Dreyer07.2013JaskowiakJaskowiak FH Telekomkabel / Unity MediaRWE - KabelDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal StromkabelLichtwellenleiter)HUQZÅUPHNDQDO GASGASGASGASGASGAS W DN 300G DN 300 GasleitungWasserleitung /HLWXQJHQXQG)DOOURKUHDXISULYDWHQ*UXQGVWÝFNHQsind nachrichtlich auf Grundlage der(QWZÅVVHUXQJVDNWHHLQJHWUDJHQDargestellt ist der vermutete Leitungsverlauf. Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu ( R; S; M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ DN 200 12345_0112345_02 12345_01 12345_0112345_0112345_01L.v. 12345_01A.RWSWMW Fallrohr(QWZÅVVHUXQJVDNWHFallrohr(QWZÅVVHUXQJVDNWHnicht vorhanden Fallrohr(QWZÅVVHUXQJVDNWHvorhanden PlanungsnummerHistorische SchachtnummerR1R2R3M1S1S2S3S01270004.00S01270006.00S01270005.00S01270004.00R01270009.00R01270010.00R01270011.00 12/018
Beschlussvorlage
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V/0070/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Burchardstraße (Staufenstraße bis Kaiser-Wilhelm-Ring) - Baubeschluss Kanalsanierung mit Straßenverbesserung (KAG) - Beratungsfolge 25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellte n Entwurf (Lageplan Nr. B118 (1) Blatt 1 vom Juli 2013) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 950.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 156.800 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnah- me 4122 Kanalsanierung Ostviertel Auszahlungen 2014 2015 200.000 360.000 Vorlagen-Nr.: V/0070/2014 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 27.01.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0070/2014 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2015 390.000 Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2017 156.800 Saldo 793.200 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 2014 bzw. werden im Haus- haltsplan-Entwurf 2015 bei den o.g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis geno m- men, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Ra hmen der Haushaltssatzung 2015 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen Die Kanalsanierung in der Burchardstraße ist im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) unter der Nr. 1.1.259 aufgeführt. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Der Mischwasserkanal aus dem Jahr 1912 muss aus baulichen Gründen dringend erneuert we r- den. Es wurden u. a. Rohrbrüche, fehlende Rohrteile und Einstürze durch die Untersuchung fes t- gestellt. Die Kanäle wurden in die beiden schlechtesten Schadensklassen eingestuft. Die Grundstücksanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild auf wie der Hauptkanal. Aufgrund der festgestellten Schäden und des vorhandenen Rohrquerschnittes (Eiprofil 300/450) ist eine Kanalsanierung mittels Linerverfahren o. ä. nicht möglich. Die Kanalisation liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III. Das vorhandene Mischsystem wird nicht beibehalten. Die Umstellung auf das Trennsystem wird umgesetzt. Ein Regenwa sserkanal DN 300 und DN 400 wird verlegt. Die Stadtwerke Münster verlegen im Zuge der Maßnahme eine neue Fernwärmeleitung in die nördliche Nebenanlage. Die notwendige Erneuerung der Gas - und Wasserleitungen erfolgt in der südlichen Nebenanlage. Die Burchardstraße ist unter einer dünnen Asphaltdeckschicht gepflastert. Durch die Kanalbaugru- be wird das statische Pflastergefüge unterbrochen und zerstört. Deshalb muss nach den Kana l- bauarbeiten die Fahrbahnfläche in gesamter Breite grundhaft aufgebaut und asphaltiert werden. Die gepflasterten Gehwege werden vollständig erneuert. Die Straße wird im Bestand erneuert. Die Aufteilung der Verkehrsflächen bleibt ebenso wie die Bäume erhalten. Wo es möglich ist, werden die vorhanden Baumscheiben vergrößert. - 3 - V/0070/2014 Die Stadtentwässerung und die Stadtwerke bete iligen sich an den Straßenwiederherstellungsko s- ten im Bereich der Leitungszonen. Abzüglich dieser Anteile verbleiben Kosten in Höhe von 390.000 € aus dem Straßenbauetat. Die Bemessung und die Planung der Kanalisation und der Straßenwiederherstellung wurden nach den Mindestanforderungen der aktuellen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien durchgeführt. Reduktionen hiervon sind dementsprechend nicht möglich. Eine Reduktionsvariante kann nicht vorgeschlagen werden, da durch die vorhandene Fahrbahnbe- festigung, den doppelten Kanalbau und die Leitungsarbeiten der Stadtwerke nur eine vollfl ächige Erneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlagen möglich ist. Bauen für Alle: Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abgestimmt. Es werden alle Absenkungen gem. des städtischen Standards ausgeführt. 3. Ausschreibung und Bau Die Arbeiten am Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Die Ausschreibung erfolgt unmit- telbar nach Baubeschluss. Der Baubeginn ist für Herbst 2014 vorgesehen. Die Bauzeit wird v o- raussichtlich 10 Monate betragen. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Nach dem vorliegenden Baugrundgutachten sind sowohl die Gehwege aus auch die Fahrbahn der Burchardstraße bisher nicht frostsicher ausgebaut im Sinne der RStO Ausgabe 2012 (Richtlinien über die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen). Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße nach der erforderlichen Kanalsanierung erhalten sowohl die Gehwege als auch die Fahrbahn erstmalig einen frostsicheren Oberbau. Diese gepla n- ten Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen sind beitragsauslösend im Sinne des Straße n- baubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW). Aufgrund der Bestimmungen in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vom 01.01.2013 beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer E instufung der Burchardstraße als Anliegerstraße mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten. Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ergeben sich für den Ausbau der Gehwege und der Fahrbahn beitragsfähige Kosten in i. H. von voraussichtlich 196.000,00 €. Di e umlagefähigen Kos- ten betragen bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % demnach 156.800,00 €. Der voraussichtliche Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt 7,42 €. Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vo n rd. 550 m², dreigescho s- sig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 6.120,00 € rec h- nen. Bei einer viergeschossigen Bebauung ist ein Beitrag von ca. 6.500 € zu erwarten. Die Be i- tragshöhen liegen zwischen 375,00 € (für Wohnungsteileigentum) und 12.300,00 €. - 4 - V/0070/2014 Im Rahmen des Service -Versprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückseigent ü- mer/Erbbauberechtigten rechtzeitig vor Baubeginn persönlich angeschrieben und über die vorau s- sichtlich anfallenden grundstücksbezogenen Beiträge informiert. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Die wasserrechtlichen Genehmigungen nach § 58 LWG sowie nach § 7 bzw. § 8 WHG sind vor- handen. 6. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Information s- schreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme informiert. i. V. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Burchardstraße
- Staufenstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0070/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37