1260/2019
Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz
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Anlage 2.2 - Übersichtsplan: Verteilerebene
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Planverfasser/in :Stadtbahnhaltestelle FriesenplatzBestandsplan mit Aufzugsstandortengepr.gez.bearb.DatumName Plan-Nr.IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:BAFGRVerteilerebene0001V- Bauwerk: Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. 6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln Phase-- --- 18.01.2017Selbitschka1:250780 x 420 mm Legende:geplante Aufzugsstandorte 18.01.2017Selbitschka Pos. 1 - Verbindung VE mit OberflächePos. 2 - Verbindung Bahnsteig FE 1 mit VEPos. 3 - Verbindung Bahnsteig FE 1 mit VEPos. 4 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VEPos. 5 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VE
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 02.12.2019
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 06.12.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.12.2019 öffentlich 4.8 Erweiterter Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Auf- zugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive er- forderlicher technischer Ausrüstung 1260/2019 RM Hammer begrüßt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltungs- vorlage nachdrücklich; es handele sich hier um einen wichtigen Verknüpfungspunkt in der Innenstadt. Er möchte jedoch die Frage aufwerfen, ob ein 2. Aufzug von der Verteiler- auf die Straßenebene eingeplant/eingebaut werden kann, da die Kapazität eines Aufzuges beim gleichzeitigen Eintreffen von vier Bahnen nicht ausreichen wer- de. Alternativ bittet er zu prüfen, ob andernfalls der Aufzug von der Verteiler- auf die Straßenebene vergrößert werden kann, auch wenn er dann nicht baugleich mit den anderen Aufzügen sei. Weiterhin spricht er die Treppenstufen vor den Fahrtreppen im Bereich der Ringlinien an. Hier sollte aus Gründen der Barrierefreiheit der Einbau von Rampen geprüft wer- den. SE Fahlenbock schließt sich vollumfänglich den Ausführungen seines Vorredners an. Bei einer Aufzugsgröße von 2,10 m x 1,10 m – passend für einen Kinderwagen und einen Rollstuhlfahrer - halte er schon beim Eintreffen von zwei Bahnen einen 2. Auf- zug an die Oberfläche für dringend erforderlich und ideal; andernfalls wie von Herrn Hammer angeregt einen größeren Aufzug. BG Blome sagt eine schriftliche Stellungnahme für den weiteren Beratungsgang zu. Beschluss Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2.3 - Übersichtsplan: Fahrebene 1
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Planverfasser/in :Stadtbahnhaltestelle FriesenplatzBestandsplan mit Aufzugsstandortengepr.gez.bearb.DatumName Plan-Nr.IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:BAFGRFahrebene 10002V- Bauwerk: Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. 6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln Phase-- --- 18.01.2017Selbitschka1:250780 x 420 mm Legende:geplante Aufzugsstandorte 18.01.2017Selbitschka Pos. 2 - Verbindung Bahnsteig FE 1 mit VEPos. 3 - Verbindung Bahnsteig FE 1 mit VEPos. 4 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VEPos. 5 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VE
Anlage 2.4 - Übersichtsplan: Fahrebene 2
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9.345.929.354.41 9.314.563.75 3.7790.10 10.234.824.605.054.55 4.664.652.812.785.014.755.0015.271.596.329.276.725.007.004.492.751.496.503.7123.248.194.857.17 9.324.865.893.764.564.443.804.56 10.255.08 4.50 4.48 5.025.18 4.254.512.762.764.504.501.511.560.972.704.504.505.192.974.022.432.962.993.742.247.679.976.241.492.7190.0315.77 Planverfasser/in :Stadtbahnhaltestelle FriesenplatzBestandsplan mit Aufzugsstandortengepr.gez.bearb.DatumName Plan-Nr.IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:BAFGRFahrebene 20003V- Bauwerk: Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. 6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln Phase-- --- 18.01.2017Selbitschka1:250780 x 420 mm Legende:geplante Aufzugsstandorte 18.01.2017SelbitschkaPos. 4 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VEPos. 5 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VE
Anlage 5 - Auszug BV Innenstadt 05.03.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 06.03.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 05.03.2020 öffentlich 3.3 Erweiterter Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Auf- zugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive er- forderlicher technischer Ausrüstung 1260/2019 Beschluss, geändert: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung der Aufzugs- nachrüstung für die Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive erforderlicher techni- scher Ausrüstung und stellt den Bedarf für die zu vergebenden externen Ingenieur- aufträge fest. Die Verwaltung wird die notwendigen Genehmigungen beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorbereiten. Zur Her- stellung der Barrierefreiheit werden fünf Aufzüge nachgerüstet, welche die insgesamt vier Ebenen miteinander verbinden. Parallel zur Aufzugsnachrüstung wird ein brand- schutztechnisches Sanierungskonzept der verschiedenen Ebenen erarbeitet. Zur Sicherung der gestalterischen Qualität der Maßnahme soll neben den tech- nischen Ingenieurbüros auch ein Architekturbüro beteiligt werden. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadt- bahn, ÖPNV – i.H.v. 200.000 Euro bei Finanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz - Einbau von Aufzügen -, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaß- nahmen, Hj. 2019. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 3.3.1 Änderungsantrag FDP zum erweiterten Planungs- und Feststellungs- beschluss zur Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Friesen- platz AN/0163/2020 Beschluss: Zur Sicherung der gestalterischen Qualität der Maßnahme soll neben den techni- schen Ingenieurbüros auch ein Architekturbüro beteiligt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen Linke, bei Enthaltung von Grüne und SPD.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/690/11 Vorlagen-Nummer 1260/2019 Freigabedatum 18.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterter Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive erforderlicher technischer Ausrüstung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung der Aufzugsnachrüstung für die Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive erforderlicher technischer Ausrüstung und stellt den Be- darf für die zu vergebenden externen Ingenieuraufträge fest. Die Verwaltung wird die notwendigen Genehmigungen beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorbe- reiten. Zur Herstellung der Barrierefreiheit werden fünf Aufzüge nachgerüstet, welche die insgesamt vier Ebenen miteinander verbinden. Parallel zur Aufzugsnachrüstung wird ein brandschutztechni- sches Sanierungskonzept der verschiedenen Ebenen erarbeitet. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungs- ermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – i.H.v. 200.000 Euro bei Finanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz - Einbau von Aufzügen -, Teilplan- zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2019. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt un- eingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 02.12.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 03.02.2020 Rat 06.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen rd. 4,3 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Aktuelle Beschlusslage Am 15. November 2012 hat der Rat die Verwaltung mit der Planung der Aufzugsnachrüstung an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz beauftragt (Vorlagen-Nr. 2303/2012). Am 14.06.2016 hat der Verkehrsausschuss der Stadt Köln die fortgeschriebene Prioritätenliste zu Bahnsteiganhebungen und Aufzugsnachrüstungen für Stadtbahnanlagen beschlossen (Vorlagen-Nr. 0743/2016). Danach ist aufgrund des Fahrgastaufkommens von rund 47.000 Fahrgästen pro Tag der Einbau von Aufzügen an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz vorrangig gegenüber anderen Stadt- bahnhaltestellen eingestuft und befindet sich weit oben in der Prioritätenliste. Derzeitige Situation Das Haltestellenbauwerk wurde Anfang der 1980er Jahre in Betrieb genommen und besteht aus zwei Fahrebenen (FE) mit Seitenbahnsteigen und aus einer Verteilerebene (VE). Zurzeit gibt es vier Zu- gangsmöglichkeiten, jeweils an den Ecken des Knotenpunktes Hohenzollernring – Friesenplatz - Magnusstraße. An jedem Zugang führen zwei Fahrtreppen sowie eine feste Treppe auf die Verteiler- ebene. Die Bahnsteige der Fahrebene 1 sind aus der Verteilerebene über eine Kombination aus fes- ter Treppe und Fahrtreppe, die Bahnsteige der Fahrebene 2 lediglich über Fahrtreppen zu erreichen. Von der Fahrebene 1 zur tiefer gelegenen Fahrebene 2 führen feste Treppen sowie Fahrtreppen auf ein Podest, von dem man über 4 Stufen auf die Bahnsteige der unteren Fahrebene gelangt. Die bei- den Bahnsteige sind ca. 90 m lang und bis zu 5 m breit. Die Seitenbahnsteige der Fahrebene 1 ( Li- nien 3, 4 und 5 ) haben im Haltebereich eine Höhe von +90 cm und im restlichen Bereich eine Höhe von +35 cm über Schienenoberkante. Ein Angleichen der kompletten Bahnsteighöhe auf +90 cm über 3 Schienenoberkante soll im Zuge der Aufzugsnachrüstung erfolgen. Die Seitenbahnsteige der Fahr- ebene 2 ( Linien 12 und 15 ) haben eine konstante Höhe von +35 cm über Schienenoberkante. Beide Fahrebenen sind bereits barrierefrei ausgebaut, so dass die Fahrgäste niveaugleich in die Bahnen ein- und aussteigen können. Planung Um einen barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen zu ermöglichen, ist der Einbau von fünf Aufzü- gen notwendig, wobei jeder Bahnsteig über einen Aufzug mit der Verteilerebene und die Verteiler- ebene über einen Aufzug mit der Oberfläche verbunden wird. Im Planungsprozess wird der Aufzug von der Verteilerebene zur Oberfläche mit Nummer 1 beziffert, die Aufzüge von der Fahrebene 1 zur Verteilerebene mit Nummer 2 und 3 und die Aufzüge von Fahrebene 2 zur Verteilerebene mit Num- mer 4 und 5 (siehe Anlage 2). Im Zuge der Aufzugsnachrüstung wird auf der bestehenden Verkehrs- fläche die freie Rechtsabbiegespur von der Venloer Straße Richtung Hohenzollernring entfallen, um die erforderliche Fläche für den Aufzugsstandort an der Oberfläche zu schaffen. Die baulichen Ände- rungen an den Verkehrsanlagen auf der Oberfläche werden in der weiteren Planung konkretisiert. Hierbei werden schon bestehende Planungen, wie zum Beispiel das Radverkehrskonzept Innenstadt, berücksichtigt. Im Rahmen von umfangreichen Vorstudien und Machbarkeitsuntersuchungen wurde aufgezeigt, dass mit anfangs drei geplanten Aufzugstandorten aufgrund der statischen Komplexität der Stadtbahnhaltestelle eine Verbindung zwischen den Fahrebenen mit der Verteilerebene sowie zwischen der Verteilerebene und der Straßenebene nicht umsetzbar ist. Mit der Planung von fünf Aufzugstandorten wurde dieses statische Problem gelöst und des Weiteren die soziale Sicherheit im Aufzugsbereich durch Vermeidung von nicht einsehbaren Nischen verbessert. Zusätzlich werden auf der Bahnsteig- und Verteilerebene sowie an der Straßenoberfläche Bodenindi- katoren in Abstimmung mit den Behindertenverbänden nachgerüstet. Des Weiteren wird im Rahmen der Aufzugsnachrüstung die Stadtbahnhaltestelle inklusive Kiosk, Ladenlokal und öffentlichem WC-Bereich technisch ertüchtigt und der WC-Bereich zusätzlich barrie- refrei ausgebaut werden. In einem nächsten Arbeitsschritt wird die Planung im Detail ausgearbeitet und mit den beteiligten Äm- tern und der KVB AG abgestimmt. Hierbei werden auch die Positionen der fünf Aufzüge nochmals überprüft und optimiert bzw., wenn nötig, angepasst. Des Weiteren wird zur Erhöhung der Sicherheit der Fahrgäste eine Verlegung der Haltepunkte der Stadtbahn auf der Fahrebene 1 in die Planung mit einbezogen, da sich die Aufzugspositionen 2 und 3 im Kupplungsbereich der Bahnen befinden. Mit der weiteren Planung soll in 2020/2021, nachdem eine europaweite Ausschreibung erfolgt ist, begonnen werden, sodass ein Baubeginn ab 2023 möglich wäre. Brandschutz Im Rahmen der Aufzugsnachrüstung muss wegen der baulichen Veränderungen zusätzlich eine brandschutztechnische Sanierung der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz durchgeführt werden. Aufzugstechnik Die Aufzüge werden als maschinenraumlose Seilaufzüge mit einer Kabinengröße von 1,10 m x 2,10 m geplant. Die Rohbaumaße des Aufzugschachts betragen 2,00 m x 2,70 m. Der Roh- bauschacht wird als senkrechte Verbindung zwischen Bahnsteigebenen und Verteilerebene bzw. zwi- schen Verteilerebene und Straßenebene hergestellt. In diesen Schacht werden das Traggerüst und der Aufzug inklusive der kompletten Maschinentechnik eingebracht. Geplant werden transparente Aufzüge mit Glasscheiben in den Kabinenseitenwänden und dem Schachtgerüst. Die Öffnungsbreite der Tür beträgt 90 cm. Die Detailausstattung der Aufzüge wird mit 4 den Behindertenverbänden im Rahmen der Anhörung nach Behindertengleichstellungsgesetz abge- stimmt. Verknüpfungsfunktion Die Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz ist eine bedeutende Verknüpfungshaltestelle zwischen den Stadtbahnlinien 3, 4 und 5 mit 12 und 15 innerhalb des Kölner ÖPNV-Netzes. Die Stadtbahnlinien der Fahrebene 1 (Linien 3, 4 und 5) verbinden den Nord-Westen (Haltestellen Bocklemünd, Görlinger Zentrum und Am Butzweiler Hof) mit dem Nord-Osten der Stadt (Haltestellen Schlebusch und Thie- lenbruch). Die Linien 12 und 15 der Fahrebene 2 verkehren zwischen den Haltestellen Ubierring so- wie Zollstock Südfriedhof im Süden und den Haltestellen Chorweiler sowie Merkenich im Norden von Köln. Externe Vergaben Die Verwaltung beabsichtigt Planungs- und Baunebenleistungen, unter Berücksichtigung der städti- schen Vergaberichtlinien, stufenweise zu vergeben. Die genannten Planungskosten wurden auf Grundlage eines prognostizierten Kostenorientierungswertes für die anrechenbaren Kosten ermittelt. Das Fachamt behält sich vor Projektphasen der Maßnahme mit Hilfe von BIM (Building Information Modeling) umzusetzen. BIM ist ein intelligenter, auf einem 3D-Modell basierender Prozess, der Infor- mationen und Werkzeuge für effiziente Planung, Entwurf, Konstruktion und Verwaltung von Gebäu- den und Infrastruktur bereitstellt. Bei den extern zu vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Gewerke/Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke Objektplanung Verkehrsanlagen Fachplanung Tragwerksplanung Fachplanung Technische Ausrüstung Bauüberwachung Projektsteuerung Prüfstatiker Ökologische Bauüberwachung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Baugrundgutachter Brandschutzgutachter Erdungsgutachter Beweissicherung Sonstige notwendige Gutachter BIM-Manager RPA Die Bedarfsprüfung zur externen Vergabe von freiberuflichen Leistungen, Liefer- und Gutachterleis- tungen im Rahmen der Planung in Höhe von ca. 4,3 Mio. Euro brutto wurde beim Rechnungsprü- fungsamt eingereicht. Unter der RPA-Nr. 2019/0776 hat das RPA am 30.04.2019 gegen die Fortfüh- rung der Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken geäußert (siehe Anlage 1). Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Rahmen der weiteren Planung berück- sichtigt. 5 Kosten Die Planungs- und Bauleistungen werden nach der Kölner Vergabeordnung (KVO) in der aktuell gül- tigen Fassung vergeben. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für das Gesamtprojekt beläuft sich nach heutigem Stand auf ca. 18 Mio. Euro brutto. Hierin enthalten sind Planungs- und sonstige Baunebenkosten in Höhe von ca. 4,3 Mio. Euro brutto. Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzurechnen. Finanzierung Das geschätzte Gesamtvolumen der externen Vergaben für die Planungsleistungen beträgt ca. 4,3 Mio. Euro. Im Hpl. 2019 stehen dafür investive Auszahlungsermächtigungen i.H.v. 200.000 Euro im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen bei Finanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz – Einbau von Aufzügen zur Verfügung. Von den darüber hinaus benötigten investiven Planungsmitteln von 4,1 Mio. Euro wurden im Hpl- Entwurf 2020/2021 inkl. der Mittelfristplanung an gleicher Stelle folgende Veranschlagungen berück- sichtigt: Jahr Veranschlagung 2020 200.000 2021 200.000 2022 200.000 2023 100.000 Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 3,4 Mio. Euro werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren ab Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tun- nel, Stadtbahn, ÖPNV - entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsgerecht berücksichtigt. Sollten in der Planungsphase entgegen der dargestellten Erwartung unterjährig Mehrbedarfe entste- hen, werden diese vorrangig im Dezernatsbudget gedeckt. Förderung Die Maßnahme wurde in 2017 nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) für eine Förderung angemeldet. Eine Aufnahme durch den Zuwendungsgeber in das Förder- programm erfolgte aufgrund anderer prioritärer Maßnahmen bisher nicht. Um eine Programmaufnah- me zu erwirken, wird die Maßnahme zum 31.03.2020 erneut beim Zuschussgeber angemeldet. Der derzeit gültige Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten. Anlagen - Anlage 1: Schreiben RPA vom 30.04.2019 6 - Anlage 2: Übersichtsplan: Überlagerung Oberfläche - Verteilerebene Übersichtsplan: Verteilerebene Übersichtsplan: Fahrebene 1 Übersichtsplan: Fahrebene 2
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025
2669 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/690/11
Vorlagen-Nummer
1260/2019
Stand: 30.07.2025
Sachstandsbericht
Erweiterter Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufzugsnachrüstung der
Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive erforderlicher technischer Ausrüstung
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung der Aufzugsnachrüstung
für die Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive erforderlicher technischer Ausrüstung und
stellt den Bedarf für die zu vergebenden externen Ingenieuraufträge fest. Die Verwaltung wird
die notwendigen Genehmigungen beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leis-
tungsphase 6 HOAI) vorbereiten. Zur Herstellung der Barrierefreiheit werden fünf Aufzüge
nachgerüstet, welche die insgesamt vier Ebenen miteinander verbinden. Parallel zur Aufzugs-
nachrüstung wird ein brandschutztechnisches Sanierungskonzept der verschiedenen Ebenen
erarbeitet.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe von investiven Auszah-
lungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – i.H.v.
200.000 Euro bei Finanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz - Einbau von Aufzü-
gen -, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2019.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Projekt befindet sich aktuell am Ende der Leistungsphase 3. Die Vorentwurfsplanung
wurde entsprechend vertieft. Die Demontage der schadstoffbelasteten Abhangdecken als Vor-
abmaßnahme hat begonnen.
Stand Juli 2023
Das Projekt befindet sich aktuell am Ende der Leistungsphase 2. Unter anderem wurde die
Generalplanung, die Projektsteuerung sowie ein BIM-Management extern beauftragt. Die Po-
sitionen der 5 Aufzugsstandorte wurden endgültig festgelegt. 2 Aufzüge werden von der Ver-
teilerebene an die Oberfläche geführt. Die Bahnsteige werden jeweils mit einem Aufzug ange-
fahren. Auf Grundlage einer erfolgten Evakuierungssimulation werden 2 neue Ausgänge von
der Fahrebene 1 zur Oberfläche errichtet. Ein entsprechendes Brandschutzkonzept liegt als
Vorabzug vor.
2
Nächste Schritte:
Nach Freigabe der Leistungsphase 3 wird in der Leistungsphase 4 die entsprechende Geneh-
migung bei der Bezirksregierung eingeholt. Parallel dazu wird der Baubeschluss vorbereitet.
Stand Juli 2023
Vertiefen der Entwurfsplanung sowie Fortschreiben des Brandschutzkonzeptes. Konkretisie-
rung der Aufzugsspezifikationen. Demontage der schadstoffbelasteten Abhangdecken in allen
öffentlichen Bereichen sowie in den Nebenbereichen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
4. Quartal 2026
Anlage 4 - Antwort Fragestellung VA vom 02.12.2019
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Anlage 4 Session-Vorlage 1260/2019 Beantwortung der mündlichen Frage aus der 51. Sitzung des Verkehrsausschuss vom 02.12.2019 Ist es möglich einen 2. Aufzug von der Verteiler- auf die Straßenebene einzuplanen/einzubauen, da die Kapazität eines Aufzuges beim gleichzeitigen Eintreffen von vier Bahnen nicht ausreichen werde. Alternativ ist zu prüfen, ob der Aufzug vergrößert werden kann um die Kapazität zu erhöhen. Des Weiteren ist der Einbau einer Rampe im Bereich der Ringlinien zur Herstellung der Barrierefreiheit zu prüfen. Beantwortung: Die Verwaltung prüft im Rahmen der Planung, ob die Möglichkeit besteht, einen zweiten Aufzug zwischen der Straßenoberfläche und der Verteilereben zu errichten. Dabei müssen die verkehrlichen und stadtgestalterischen Auswirkungen auf dem intensiv genutzten Friesenplatz berücksichtigt werden. Weiterhin wird parallel eine mögliche Vergrößerung des mit Position 1 gekennzeichneten Aufzuges untersucht. Durch den Bau der neuen Aufzüge wird die Barrierefreiheit der Haltestelle vollständig hergestellt, so dass keine Rampen auf den Bahnsteigen im Bereich der Treppenpodeste erforderlich sind.
Anlage 1 - Schreiben RPA vom 30.4.2019
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14 30.04.2019 143 Herr Jünger 22105 69 Unterirdische Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz Bedarfsprüfung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen, Liefer- und Gutachterleis- tungen RPA-Nr. 2019/0776 Kosten eingereicht: 3.633.000,00 € (Netto) 4.323.270,00€ (Brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 15.04.2019, letztmalig ergänzt am 18.04.2019, legt 69 — Amt für Brücken, Tun- nel und Stadtbahnbau die Bedarfsprüfung für freiberufliche Leistungen, Liefer- und Gut- achterleistungen zum barrierefreien Umbau und zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz dem Rechnungsprüfungsamt zur Prü- fung vor, um einen Bedarfsfeststellungsbeschluss herbeizuführen. Der Entwurf der Be- schlussvorlage liegt noch nicht vor. Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Leistungen außerhalb des geltenden Preisrechts bitte ich dem Wettbewerb zu unterstellen. Dies betrifft unter anderen folgenden Leistungen: - Besondere Leistungen nach HOAI, z. B. die örtliche Bauüberwachung. - Stundensätze, Umbauzuschläge und Nebenkosten. - Leistungen der Projektsteuerung, der ökologischen Bauüberwachung, des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators, Leistungen des BIM-Managers diversen Gutachter usw. Für das BIM' bestehen derzeit keine gesetzlichen Verpflichtungen. Unklar ist, wie 69 beabsichtigt seine Bauherrenaufgabe gegenüber den zu beauftragenden Gutachtern, insbesondere bezüglich den Belangen des Brandschutzes wahrnehmen möchte. Eine fachliche Qualifizierung des vorhandenen Personals sowie eine ggf. weitere Zusetzung von fachlich qualifiziertem Personal werden dringend angeraten. Dies auch vor dem Hinter- grund der zahlreichen brandschutztechnisch zu ertüchtigenden unterirdischen Stadtbahnhal- testellen im Gebiet der Stadt Köln. Wesentliche Punkte aus einem am 06.03.2019 geführten Erörterungsgespräch sind in die Unterlagen eingeflossen. Die übersichtlich aufbereiteten Unterlagen konnten die Prüfdauer erheblich verkürzen. Dies begrüße ich ausdrücklich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Hemsing ! BIM: Building Information Modeling bzw. Bauwerksdatenmodellierung 12
Anlage 2.1 - Übersichtsplan: Überlagerung Oberfläche-Verteilerebene
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LA Planverfasser/in :Stadtbahnhaltestelle FriesenplatzBestandsplan mit Aufzugsstandortengepr.gez.bearb.DatumName Plan-Nr.IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:BAFGROberfläche -Verteilerebene0001AV- Bauwerk: Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. 6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln Phase-- --- 18.01.2017Selbitschka1:250780 x 420 mm Legende:geplante Aufzugsstandorte 18.01.2017Selbitschka Pos. 1 - Verbindung VE mit OberflächePos. 2 - Verbindung Bahnsteig FE 1 mit VEPos. 3 - Verbindung Bahnsteig FE 1 mit VEPos. 4 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VEPos. 5 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VE
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1260/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.11.2019
- Erstellt
- 04.04.2019 08:15