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1260/2019

Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 10.21

Anlage 2.2 - Übersichtsplan: Verteilerebene

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 02.12.2019

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Anlage 2.3 - Übersichtsplan: Fahrebene 1

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Ansehen

Anlage 2.4 - Übersichtsplan: Fahrebene 2

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Ansehen

Anlage 5 - Auszug BV Innenstadt 05.03.2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

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Ansehen

Anlage 4 - Antwort Fragestellung VA vom 02.12.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Schreiben RPA vom 30.4.2019

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Ansehen

Anlage 2.1 - Übersichtsplan: Überlagerung Oberfläche-Verteilerebene

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2.2 - Übersichtsplan: Verteilerebene

1026 Zeichen

Planverfasser/in :Stadtbahnhaltestelle FriesenplatzBestandsplan mit Aufzugsstandortengepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr.IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:BAFGRVerteilerebene0001V- Bauwerk:
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Phase-- ---
18.01.2017Selbitschka1:250780 x 420 mm
Legende:geplante Aufzugsstandorte
18.01.2017Selbitschka
Pos. 1 - Verbindung VE mit OberflächePos. 2 - Verbindung Bahnsteig FE 1 mit VEPos. 3 - Verbindung Bahnsteig FE 1 mit VEPos. 4 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VEPos. 5 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VE

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 02.12.2019

1876 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 06.12.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 02.12.2019  
öffentlich 
4.8 Erweiterter Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Auf-
zugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive er-
forderlicher technischer Ausrüstung 
1260/2019 
RM Hammer begrüßt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltungs-
vorlage nachdrücklich; es handele sich hier um einen wichtigen Verknüpfungspunkt 
in der Innenstadt. Er möchte jedoch die Frage aufwerfen, ob ein 2. Aufzug von der 
Verteiler- auf die Straßenebene eingeplant/eingebaut werden kann, da die Kapazität 
eines Aufzuges beim gleichzeitigen Eintreffen von vier Bahnen nicht ausreichen wer-
de. Alternativ bittet er zu prüfen, ob andernfalls der Aufzug von der Verteiler- auf die 
Straßenebene vergrößert werden kann, auch wenn er dann nicht baugleich mit den 
anderen Aufzügen sei.  
 
Weiterhin spricht er die Treppenstufen vor den Fahrtreppen im Bereich der Ringlinien 
an. Hier sollte aus Gründen der Barrierefreiheit der Einbau von Rampen geprüft wer-
den.  
 
SE Fahlenbock schließt sich vollumfänglich den Ausführungen seines Vorredners an. 
Bei einer Aufzugsgröße von 2,10 m x 1,10 m – passend für einen Kinderwagen und 
einen Rollstuhlfahrer - halte er schon beim Eintreffen von zwei Bahnen einen 2. Auf-
zug an die Oberfläche für dringend erforderlich und ideal; andernfalls wie von Herrn 
Hammer angeregt einen größeren Aufzug.  
 
BG Blome sagt eine schriftliche Stellungnahme für den weiteren Beratungsgang zu. 
Beschluss 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung 
Innenstadt. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 2.3 - Übersichtsplan: Fahrebene 1

986 Zeichen

Planverfasser/in :Stadtbahnhaltestelle FriesenplatzBestandsplan mit Aufzugsstandortengepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr.IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:BAFGRFahrebene 10002V- Bauwerk:
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Phase-- ---
18.01.2017Selbitschka1:250780 x 420 mm
Legende:geplante Aufzugsstandorte
18.01.2017Selbitschka
Pos. 2 - Verbindung Bahnsteig FE 1 mit VEPos. 3 - Verbindung Bahnsteig FE 1 mit VEPos. 4 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VEPos. 5 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VE

Anlage 2.4 - Übersichtsplan: Fahrebene 2

1233 Zeichen

9.345.929.354.41 9.314.563.75 3.7790.10
10.234.824.605.054.55 4.664.652.812.785.014.755.0015.271.596.329.276.725.007.004.492.751.496.503.7123.248.194.857.17
9.324.865.893.764.564.443.804.56
10.255.08
4.50
4.48
5.025.18
4.254.512.762.764.504.501.511.560.972.704.504.505.192.974.022.432.962.993.742.247.679.976.241.492.7190.0315.77
Planverfasser/in :Stadtbahnhaltestelle FriesenplatzBestandsplan mit Aufzugsstandortengepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr.IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:BAFGRFahrebene 20003V- Bauwerk:
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Phase-- ---
18.01.2017Selbitschka1:250780 x 420 mm
Legende:geplante Aufzugsstandorte
18.01.2017SelbitschkaPos. 4 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VEPos. 5 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VE

Anlage 5 - Auszug BV Innenstadt 05.03.2020

2169 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 06.03.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 05.03.2020  
öffentlich 
3.3 Erweiterter Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Auf-
zugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive er-
forderlicher technischer Ausrüstung 
1260/2019 
Beschluss, geändert: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung der Aufzugs-
nachrüstung für die Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive erforderlicher techni-
scher Ausrüstung und stellt den Bedarf für die zu vergebenden externen Ingenieur-
aufträge fest. Die Verwaltung wird die notwendigen Genehmigungen beantragen und 
die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorbereiten. Zur Her-
stellung der Barrierefreiheit werden fünf Aufzüge nachgerüstet, welche die insgesamt 
vier Ebenen miteinander verbinden. Parallel zur Aufzugsnachrüstung wird ein brand-
schutztechnisches Sanierungskonzept der verschiedenen Ebenen erarbeitet. 
Zur Sicherung der gestalterischen Qualität der Maßnahme soll neben den tech-
nischen Ingenieurbüros auch ein Architekturbüro beteiligt werden. 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadt-
bahn, ÖPNV – i.H.v. 200.000 Euro bei Finanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle 
Friesenplatz - Einbau von Aufzügen -, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, Hj. 2019. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

3.3.1 Änderungsantrag FDP zum erweiterten Planungs- und Feststellungs-
beschluss zur Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Friesen-
platz 
AN/0163/2020 
 
 
Beschluss: 
Zur Sicherung der gestalterischen Qualität der Maßnahme soll neben den techni-
schen Ingenieurbüros auch ein Architekturbüro beteiligt werden. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen Linke, bei Enthaltung von Grüne und SPD.

Beschlussvorlage Rat

12652 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/690/11 
 
Vorlagen-Nummer 
 1260/2019 
Freigabedatum 
18.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterter Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufzugsnachrüstung der 
Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive erforderlicher technischer Ausrüstung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung der Aufzugsnachrüstung für die 
Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive erforderlicher technischer Ausrüstung und stellt den Be-
darf für die zu vergebenden externen Ingenieuraufträge fest. Die Verwaltung wird die notwendigen 
Genehmigungen beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorbe-
reiten. Zur Herstellung der Barrierefreiheit werden fünf Aufzüge nachgerüstet, welche die insgesamt 
vier Ebenen miteinander verbinden. Parallel zur Aufzugsnachrüstung wird ein brandschutztechni-
sches Sanierungskonzept der verschiedenen Ebenen erarbeitet. 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungs-
ermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – i.H.v. 200.000 
Euro bei Finanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz - Einbau von Aufzügen -, Teilplan-
zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2019. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt un-
eingeschränkt zustimmt. 
 
Verkehrsausschuss 02.12.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   rd. 4,3 Mio.  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Aktuelle Beschlusslage 
 
Am 15. November 2012 hat der Rat die Verwaltung mit der Planung der Aufzugsnachrüstung an der 
Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz beauftragt (Vorlagen-Nr. 2303/2012).  
Am 14.06.2016 hat der Verkehrsausschuss der Stadt Köln die fortgeschriebene Prioritätenliste zu 
Bahnsteiganhebungen und Aufzugsnachrüstungen für Stadtbahnanlagen beschlossen (Vorlagen-Nr. 
0743/2016). Danach ist aufgrund des Fahrgastaufkommens von rund 47.000 Fahrgästen pro Tag der 
Einbau von Aufzügen an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz vorrangig gegenüber anderen Stadt-
bahnhaltestellen eingestuft und befindet sich weit oben in der Prioritätenliste. 
 
 
Derzeitige Situation 
 
Das Haltestellenbauwerk wurde Anfang der 1980er Jahre in Betrieb genommen und besteht aus zwei 
Fahrebenen (FE) mit Seitenbahnsteigen und aus einer Verteilerebene (VE). Zurzeit gibt es vier Zu-
gangsmöglichkeiten, jeweils an den Ecken des Knotenpunktes Hohenzollernring – Friesenplatz - 
Magnusstraße. An jedem Zugang führen zwei Fahrtreppen sowie eine feste Treppe auf die Verteiler-
ebene. Die Bahnsteige der Fahrebene 1 sind aus der Verteilerebene über eine Kombination aus fes-
ter Treppe und Fahrtreppe, die Bahnsteige der Fahrebene 2 lediglich über Fahrtreppen zu erreichen. 
Von der Fahrebene 1 zur tiefer gelegenen Fahrebene 2 führen feste Treppen sowie Fahrtreppen auf 
ein Podest, von dem man über 4 Stufen auf die Bahnsteige der unteren Fahrebene gelangt. Die bei-
den Bahnsteige sind ca. 90 m lang und bis zu 5 m breit. Die Seitenbahnsteige der Fahrebene 1 ( Li-
nien 3, 4 und 5 ) haben im Haltebereich eine Höhe von +90 cm und im restlichen Bereich eine Höhe 
von +35 cm über Schienenoberkante. Ein Angleichen der kompletten Bahnsteighöhe auf +90 cm über

3 
Schienenoberkante soll im Zuge der Aufzugsnachrüstung erfolgen. Die Seitenbahnsteige der Fahr-
ebene 2 ( Linien 12 und 15 ) haben eine konstante Höhe von +35 cm über Schienenoberkante. 
Beide Fahrebenen sind bereits barrierefrei ausgebaut, so dass die Fahrgäste niveaugleich in die 
Bahnen ein- und aussteigen können. 
 
 
Planung 
 
Um einen barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen zu ermöglichen, ist der Einbau von fünf Aufzü-
gen notwendig, wobei jeder Bahnsteig über einen Aufzug mit der Verteilerebene und die Verteiler-
ebene über einen Aufzug mit der Oberfläche verbunden wird. Im Planungsprozess wird der Aufzug 
von der Verteilerebene zur Oberfläche mit Nummer 1 beziffert, die Aufzüge von der Fahrebene 1 zur 
Verteilerebene mit Nummer 2 und 3 und die Aufzüge von Fahrebene 2 zur Verteilerebene mit Num-
mer 4 und 5 (siehe Anlage 2). Im Zuge der Aufzugsnachrüstung wird auf der bestehenden Verkehrs-
fläche die freie Rechtsabbiegespur von der Venloer Straße Richtung Hohenzollernring entfallen, um 
die erforderliche Fläche für den Aufzugsstandort an der Oberfläche zu schaffen. Die baulichen Ände-
rungen an den Verkehrsanlagen auf der Oberfläche werden in der weiteren Planung konkretisiert. 
Hierbei werden schon bestehende Planungen, wie zum Beispiel das Radverkehrskonzept Innenstadt, 
berücksichtigt. Im Rahmen von umfangreichen Vorstudien und Machbarkeitsuntersuchungen wurde 
aufgezeigt, dass mit anfangs drei geplanten Aufzugstandorten aufgrund der statischen Komplexität 
der Stadtbahnhaltestelle eine Verbindung zwischen den Fahrebenen mit der Verteilerebene sowie 
zwischen der Verteilerebene und der Straßenebene nicht umsetzbar ist. Mit der Planung von fünf 
Aufzugstandorten wurde dieses statische Problem gelöst und des Weiteren die soziale Sicherheit im 
Aufzugsbereich durch Vermeidung von nicht einsehbaren Nischen verbessert. 
Zusätzlich werden auf der Bahnsteig- und Verteilerebene sowie an der Straßenoberfläche Bodenindi-
katoren in Abstimmung mit den Behindertenverbänden nachgerüstet. 
Des Weiteren wird im Rahmen der Aufzugsnachrüstung die Stadtbahnhaltestelle inklusive Kiosk, 
Ladenlokal und öffentlichem WC-Bereich technisch ertüchtigt und der WC-Bereich zusätzlich barrie-
refrei ausgebaut werden. 
In einem nächsten Arbeitsschritt wird die Planung im Detail ausgearbeitet und mit den beteiligten Äm-
tern und der KVB AG abgestimmt. Hierbei werden auch die Positionen der fünf Aufzüge nochmals 
überprüft und optimiert bzw., wenn nötig, angepasst. Des Weiteren wird zur Erhöhung der Sicherheit 
der Fahrgäste eine Verlegung der Haltepunkte der Stadtbahn auf der Fahrebene 1 in die Planung mit 
einbezogen, da sich die Aufzugspositionen 2 und 3 im Kupplungsbereich der Bahnen befinden. 
Mit der weiteren Planung soll in 2020/2021, nachdem eine europaweite Ausschreibung erfolgt ist, 
begonnen werden, sodass ein Baubeginn ab 2023 möglich wäre. 
 
 
Brandschutz 
 
Im Rahmen der Aufzugsnachrüstung muss wegen der baulichen Veränderungen zusätzlich eine 
brandschutztechnische Sanierung der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz durchgeführt werden. 
 
 
Aufzugstechnik 
 
Die Aufzüge werden als maschinenraumlose Seilaufzüge mit einer Kabinengröße von 1,10 m x 
2,10 m geplant. Die Rohbaumaße des Aufzugschachts betragen 2,00 m x 2,70 m. Der Roh-
bauschacht wird als senkrechte Verbindung zwischen Bahnsteigebenen und Verteilerebene bzw. zwi-
schen Verteilerebene und Straßenebene hergestellt. In diesen Schacht werden das Traggerüst und 
der Aufzug inklusive der kompletten Maschinentechnik eingebracht. 
Geplant werden transparente Aufzüge mit Glasscheiben in den Kabinenseitenwänden und dem 
Schachtgerüst. Die Öffnungsbreite der Tür beträgt 90 cm. Die Detailausstattung der Aufzüge wird mit

4 
den Behindertenverbänden im Rahmen der Anhörung nach Behindertengleichstellungsgesetz abge-
stimmt. 
 
 
Verknüpfungsfunktion 
 
Die Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz ist eine bedeutende Verknüpfungshaltestelle zwischen den 
Stadtbahnlinien 3, 4 und 5 mit 12 und 15 innerhalb des Kölner ÖPNV-Netzes. Die Stadtbahnlinien der 
Fahrebene 1 (Linien 3, 4 und 5) verbinden den Nord-Westen (Haltestellen Bocklemünd, Görlinger 
Zentrum und Am Butzweiler Hof) mit dem Nord-Osten der Stadt (Haltestellen Schlebusch und Thie-
lenbruch). Die Linien 12 und 15 der Fahrebene 2 verkehren zwischen den Haltestellen Ubierring so-
wie Zollstock Südfriedhof im Süden und den Haltestellen Chorweiler sowie Merkenich im Norden von 
Köln.  
 
 
Externe Vergaben 
 
Die Verwaltung beabsichtigt Planungs- und Baunebenleistungen, unter Berücksichtigung der städti-
schen Vergaberichtlinien, stufenweise zu vergeben. Die genannten Planungskosten wurden auf 
Grundlage eines prognostizierten Kostenorientierungswertes für die anrechenbaren Kosten ermittelt. 
Das Fachamt behält sich vor Projektphasen der Maßnahme mit Hilfe von BIM (Building Information 
Modeling) umzusetzen. BIM ist ein intelligenter, auf einem 3D-Modell basierender Prozess, der Infor-
mationen und Werkzeuge für effiziente Planung, Entwurf, Konstruktion und Verwaltung von Gebäu-
den und Infrastruktur bereitstellt. 
Bei den extern zu vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Gewerke/Leistungen: 
 Objektplanung Ingenieurbauwerke 
 Objektplanung Verkehrsanlagen 
 Fachplanung Tragwerksplanung 
 Fachplanung Technische Ausrüstung 
 Bauüberwachung 
 Projektsteuerung 
 Prüfstatiker 
 Ökologische Bauüberwachung 
 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 
 Baugrundgutachter 
 Brandschutzgutachter 
 Erdungsgutachter 
 Beweissicherung 
 Sonstige notwendige Gutachter 
 BIM-Manager 
 
 
RPA 
 
Die Bedarfsprüfung zur externen Vergabe von freiberuflichen Leistungen, Liefer- und Gutachterleis-
tungen im Rahmen der Planung in Höhe von ca. 4,3 Mio. Euro brutto wurde beim Rechnungsprü-
fungsamt eingereicht. Unter der RPA-Nr. 2019/0776 hat das RPA am 30.04.2019 gegen die Fortfüh-
rung der Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken geäußert (siehe Anlage 1). 
Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Rahmen der weiteren Planung berück-
sichtigt.

5 
 
 
Kosten 
 
Die Planungs- und Bauleistungen werden nach der Kölner Vergabeordnung (KVO) in der aktuell gül-
tigen Fassung vergeben.  
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für das Gesamtprojekt beläuft sich nach heutigem Stand 
auf ca. 18 Mio. Euro brutto. Hierin enthalten sind Planungs- und sonstige Baunebenkosten in Höhe 
von ca. 4,3 Mio. Euro brutto. 
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen 
der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung 
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzurechnen. 
 
 
Finanzierung 
Das geschätzte Gesamtvolumen der externen Vergaben für die Planungsleistungen beträgt ca. 4,3 
Mio. Euro. Im Hpl. 2019 stehen dafür investive Auszahlungsermächtigungen i.H.v. 200.000 Euro im 
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei Finanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz – Einbau von Aufzügen zur 
Verfügung. 
Von den darüber hinaus benötigten investiven Planungsmitteln von 4,1 Mio. Euro wurden im Hpl-
Entwurf 2020/2021 inkl. der Mittelfristplanung an gleicher Stelle folgende Veranschlagungen berück-
sichtigt:  
Jahr Veranschlagung 
2020 200.000 
2021 200.000 
2022 200.000 
2023 100.000 
 
Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 3,4 Mio. Euro werden im Rahmen zukünftiger 
Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren ab Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV - entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsgerecht berücksichtigt. 
Sollten in der Planungsphase entgegen der dargestellten Erwartung unterjährig Mehrbedarfe entste-
hen, werden diese vorrangig im Dezernatsbudget gedeckt. 
Förderung 
Die Maßnahme wurde in 2017 nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG 
NRW) für eine Förderung angemeldet. Eine Aufnahme durch den Zuwendungsgeber in das Förder-
programm erfolgte aufgrund anderer prioritärer Maßnahmen bisher nicht. Um eine Programmaufnah-
me zu erwirken, wird die Maßnahme zum 31.03.2020 erneut beim Zuschussgeber angemeldet.  
Der derzeit gültige Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten. 
 
 
 
Anlagen 
- Anlage 1: Schreiben RPA vom 30.04.2019

6 
- Anlage 2: Übersichtsplan: Überlagerung Oberfläche - Verteilerebene 
Übersichtsplan: Verteilerebene 
Übersichtsplan: Fahrebene 1 
Übersichtsplan: Fahrebene 2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

2669 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/690/11 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1260/2019
Stand: 30.07.2025 
Sachstandsbericht  
Erweiterter Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufzugsnachrüstung der 
Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive erforderlicher technischer Ausrüstung 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung der Aufzugsnachrüstung 
für die Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive erforderlicher technischer Ausrüstung und 
stellt den Bedarf für die zu vergebenden externen Ingenieuraufträge fest. Die Verwaltung wird 
die notwendigen Genehmigungen beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leis-
tungsphase 6 HOAI) vorbereiten. Zur Herstellung der Barrierefreiheit werden fünf Aufzüge 
nachgerüstet, welche die insgesamt vier Ebenen miteinander verbinden. Parallel zur Aufzugs-
nachrüstung wird ein brandschutztechnisches Sanierungskonzept der verschiedenen Ebenen 
erarbeitet. 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe von investiven Auszah-
lungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – i.H.v. 
200.000 Euro bei Finanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz - Einbau von Aufzü-
gen -, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2019. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Projekt befindet sich aktuell am Ende der Leistungsphase 3. Die Vorentwurfsplanung 
wurde entsprechend vertieft. Die Demontage der schadstoffbelasteten Abhangdecken als Vor-
abmaßnahme hat begonnen. 
Stand Juli 2023 
Das Projekt befindet sich aktuell am Ende der Leistungsphase 2. Unter anderem wurde die 
Generalplanung, die Projektsteuerung sowie ein BIM-Management extern beauftragt. Die Po-
sitionen der 5 Aufzugsstandorte wurden endgültig festgelegt. 2 Aufzüge werden von der Ver-
teilerebene an die Oberfläche geführt. Die Bahnsteige werden jeweils mit einem Aufzug ange-
fahren. Auf Grundlage einer erfolgten Evakuierungssimulation werden 2 neue Ausgänge von 
der Fahrebene 1 zur Oberfläche errichtet. Ein entsprechendes Brandschutzkonzept liegt als 
Vorabzug vor.

2 
 
 
Nächste Schritte: 
Nach Freigabe der Leistungsphase 3 wird in der Leistungsphase 4 die entsprechende Geneh-
migung bei der Bezirksregierung eingeholt. Parallel dazu wird der Baubeschluss vorbereitet. 
Stand Juli 2023 
Vertiefen der Entwurfsplanung sowie Fortschreiben des Brandschutzkonzeptes. Konkretisie-
rung der Aufzugsspezifikationen. Demontage der schadstoffbelasteten Abhangdecken in allen 
öffentlichen Bereichen sowie in den Nebenbereichen. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
4. Quartal 2026

Anlage 4 - Antwort Fragestellung VA vom 02.12.2019

1168 Zeichen

Anlage 4  
 
 
Session-Vorlage 1260/2019  
 
 
Beantwortung der mündlichen Frage aus der 51. Sitzung des Verkehrsausschuss vom 
02.12.2019  
 
Ist es möglich einen 2. Aufzug von der Verteiler- auf die Straßenebene 
einzuplanen/einzubauen, da die Kapazität eines Aufzuges beim gleichzeitigen Eintreffen von 
vier Bahnen nicht ausreichen werde. Alternativ ist zu prüfen, ob der Aufzug vergrößert 
werden kann um die Kapazität zu erhöhen. 
Des Weiteren ist der Einbau einer Rampe im Bereich der Ringlinien zur Herstellung der 
Barrierefreiheit zu prüfen. 
 
 
Beantwortung: 
 
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Planung, ob die Möglichkeit besteht, einen zweiten 
Aufzug zwischen der Straßenoberfläche und der Verteilereben zu errichten. Dabei müssen 
die verkehrlichen und stadtgestalterischen Auswirkungen auf dem intensiv genutzten 
Friesenplatz berücksichtigt werden. Weiterhin wird parallel eine mögliche Vergrößerung des 
mit Position 1 gekennzeichneten Aufzuges untersucht. Durch den Bau der neuen Aufzüge 
wird die Barrierefreiheit der Haltestelle vollständig hergestellt, so dass keine Rampen auf den 
Bahnsteigen im Bereich der Treppenpodeste erforderlich sind.

Anlage 1 - Schreiben RPA vom 30.4.2019

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14 30.04.2019
143 Herr Jünger
22105

69

Unterirdische Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz
Bedarfsprüfung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen, Liefer- und Gutachterleis-

tungen
RPA-Nr. 2019/0776
Kosten eingereicht: 3.633.000,00 € (Netto) 4.323.270,00€ (Brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Eingang 15.04.2019, letztmalig ergänzt am 18.04.2019, legt 69 — Amt für Brücken, Tun-
nel und Stadtbahnbau die Bedarfsprüfung für freiberufliche Leistungen, Liefer- und Gut-
achterleistungen zum barrierefreien Umbau und zur brandschutztechnischen Ertüchtigung
der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz dem Rechnungsprüfungsamt zur Prü-
fung vor, um einen Bedarfsfeststellungsbeschluss herbeizuführen. Der Entwurf der Be-
schlussvorlage liegt noch nicht vor.

Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Leistungen außerhalb des geltenden Preisrechts bitte ich dem Wettbewerb zu unterstellen.
Dies betrifft unter anderen folgenden Leistungen:

- Besondere Leistungen nach HOAI, z. B. die örtliche Bauüberwachung.
- Stundensätze, Umbauzuschläge und Nebenkosten.

- Leistungen der Projektsteuerung, der ökologischen Bauüberwachung, des Sicherheits-
und Gesundheitskoordinators, Leistungen des BIM-Managers diversen Gutachter usw.

Für das BIM' bestehen derzeit keine gesetzlichen Verpflichtungen.

Unklar ist, wie 69 beabsichtigt seine Bauherrenaufgabe gegenüber den zu beauftragenden
Gutachtern, insbesondere bezüglich den Belangen des Brandschutzes wahrnehmen möchte.
Eine fachliche Qualifizierung des vorhandenen Personals sowie eine ggf. weitere Zusetzung
von fachlich qualifiziertem Personal werden dringend angeraten. Dies auch vor dem Hinter-
grund der zahlreichen brandschutztechnisch zu ertüchtigenden unterirdischen Stadtbahnhal-
testellen im Gebiet der Stadt Köln.

Wesentliche Punkte aus einem am 06.03.2019 geführten Erörterungsgespräch sind in die
Unterlagen eingeflossen. Die übersichtlich aufbereiteten Unterlagen konnten die Prüfdauer
erheblich verkürzen. Dies begrüße ich ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Hemsing

! BIM: Building Information Modeling bzw. Bauwerksdatenmodellierung

12

Anlage 2.1 - Übersichtsplan: Überlagerung Oberfläche-Verteilerebene

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LA
Planverfasser/in :Stadtbahnhaltestelle FriesenplatzBestandsplan mit Aufzugsstandortengepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr.IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:BAFGROberfläche -Verteilerebene0001AV- Bauwerk:
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Phase-- ---
18.01.2017Selbitschka1:250780 x 420 mm
Legende:geplante Aufzugsstandorte
18.01.2017Selbitschka
Pos. 1 - Verbindung VE mit OberflächePos. 2 - Verbindung Bahnsteig FE 1 mit VEPos. 3 - Verbindung Bahnsteig FE 1 mit VEPos. 4 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VEPos. 5 - Verbindung Bahnsteig FE 2 mit VE

Beratungsverlauf (5)

02.12.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1260/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.11.2019
Erstellt
04.04.2019 08:15