AnM/0002/2020
Parkplatz- und Verkehrssituation am Alten Steinweg prüfen und optimieren
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Stellungnahme_zur_Anregung_AnM-0002-2020 (nicht barrierefrei)
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08.07.2020 32 83 32 23 0010/A Herr Gudorf An die Bezirksvertretung | Münster-Mitte | über Herrn Stadtrat Heuer über 33.2 - Herrn Lembeck Parkplatz- und Verkehrssituation am Alten Steinweg prüfen und optimieren e Anregung Nr. AnM/0002/2020 der CDU-Fraktion in.der Bezirksvertretung Müns- ter-Mitte vom 28.04.2020 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Mitte bittet die Verwaltung darum, die Parkplatz- und Verkehrssituation in der Straße Alter Steinweg zu prüfen und nach Möglich- keit zu optimieren. Insbesondere wird Bezug genommen auf die im Jahr 2017 erfolgte Ver- lagerung der Parkmöglichkeiten auf die linke Fahrbahnseite zwischen den Einmündungen Arztkarrengasse und Mauritztor. Hier wird angeregt, die vorherige Parkregelung wieder her- zustellen. Bei der Verlagerung der Parkstände auf die linke Fahrbahnhälfte handelte es sich um eine Maßnahme des Amtes für Mobilität und Tiefbau. Die Maßnahme war erforderlich, da die linke Fahrbahnseite, über die bisher der Fahrverkehr geführt wurde, erhebliche Schäden aufwies. Mit der Verlagerung der Parkstände wurde der Fahrverkehr auf die rechte Fahr- bahnhälfte verlegt. Damit konnte zunächst eine aufwendige Erneuerung der Fahrbahn ver- mieden werden. In einer Stellungnahme zum Antrag der Bezirksvertretung Münster-Mitte teilt das Amt für Mobilität und Tiefbau mit, dass der Zustand der Fahrbahn eine Rückverlagerung des Verkehrs aktuell ausschließt. Zudem wird berichtet, dass die in der Zwischenzeit erfolgte Straßenbaumaßnahme lediglich eine Fugensanierung beinhaltete, bei der die Fugen des Natursteinpflasters mit Kunststoffmörtel aufgefüllt wurden. Eine Rücknahme der oben ge- nannten Verkehrsregelung kommt nach Mitteilung des Amtes für Mobilität und Tiefbau aktu- ell nicht in Betracht. Weiterhin weist die Bezirksvertretung darauf hin, dass die bestehenden Haltverbote regel- mäßig missachtet würden. Auf der Straße Alter Steinweg besteht ab der Einmündung Salz- straße/ Bunter Vogel rechtseitig ein absolutes Haltverbot. Linksseitig besteht das absolute Haltverbot von der Einmündung Asche bis zum Beginn des Bewohnerparkens. Die Beschil- derung entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und ist auch für nur durch- schnittlich aufmerksame Autofahrerinnen und Autofahrer erkennbar. Das widerrechtliche Parken ist somit auf eine bewusste Missachtung der Parkregelung zurückzuführen. Eine Verlegung der Parkmöglichkeiten auf die andere Straßenseite würde an diesem widerrecht- lichen Verhalten nichts ändern. Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes hat den vor- genannten Bereich im Fokus. Die Überwachung erfolgt hier im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen. ARM
Anregung AnM_0002_2020
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Anregung AnM/0002/2020
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Alter Steinweg
- Arztkarrengasse
- Mauritztor
- Asche
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Details
- Aktenzeichen
- AnM/0002/2020
- Typ
- Anregung in der BV Mitte
- Datum
- 28.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37