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AN/0721/2017

Einzug der Elternentgelte für die Kinderbetreuung

SPD Anfrage nach § 4 03.05.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.05.2017, TOP 3.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3724 Zeichen

An den Vorsitzenden des Finanzausschusses  
Herrn Martin Börschel 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.05.2017 
 
AN/0721/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 15.05.2017 
 
Einzug der Elternentgelte für die Kinderbetreuung 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Verwaltung hat in einer Anschreibewelle an betroffene Eltern erstmalig mitgeteilt, dass es 
aufgrund einer Systemumstellung (Kassenverfahren) zu Schwierigkeiten beim Einzug der 
Elternentgelte für die Kindertagesbetreuung gekommen ist. Die betroffenen Eltern werden 
weiter darüber informiert, dass für den Zeitraum von Januar bis einschließlich Mai 2017 kei-
ne Abbuchungen der Elternentgelte getätigt wurden und die Gesamtsumme für diese Monate 
nunmehr im Mai abgebucht werden solle. Die Betroffenen werden aufgefordert für eine aus-
reichende Kontodeckung Sorge zu tragen oder innenhalb eines Zeitfensters von ca. einer 
Woche eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Stadt zu treffen.  
 
Das ist seit 2016 bereits das zweite Mal innerhalb kurzer Zeit, dass dieser Personenkreis von 
Problemen bei der Einziehung von Elternentgelten für die Kinderbetreuung durch die Stadt 
betroffen ist. Gerade im Bereich der Lastschriftverfahren ist das besonders brisant, da dieses 
Verfahren regelmäßig deshalb gewählt wird, damit die laufenden Kontobewegungen nicht 
ständig nachgehalten werden müssen. Viele Betroffene wird das Anschreiben der Verwal-
tung deshalb unvorbereitet getroffen haben.   
 
Der Vorgang lässt hinsichtlich der Ansprache und des Verfahrens die angemessene Kunden- 
und Serviceorientierung vermissen, insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass der Fehler 
erneut aus der Sphäre Stadt stammt und die Eltern mit dem Aufwand der Korrektur belastet. 
 
Die SPD-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Warum hat die Finanzverwaltung die betroffenen Eltern nicht bereits im Vorfeld auf 
die Probleme bei der Abbuchung von Lastschrifteinzügen hingewiesen, immerhin 
sind die Schwierigkeiten hinsichtlich der Lastschrift-Abbuchungen beim neuen Kas-
senverfahren offensichtlich schon länger bekannt? Dann hätten die Betroffenen ent-
sprechende Vorkehrungen bezüglich ihrer Finanzplanungen treffen können (z.B.

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Rücklagen in Höhe der Beiträge bilden). 
 
2. Die Betroffenen müssen sich jetzt an zwei unterschiedliche Stellen bei der Stadtver-
waltung wenden, um mühsam die erforderlichen Informationen zusammenzutragen 
und das Ganze noch in einem sehr engen Zeitfenster. Warum wurde den Betroffenen 
in der Zahlungsaufforderung nicht bereits mitgeteilt, wie hoch der aufgelaufene Be-
trag ist und z.B. ein Mustervordruck für eine Ratenzahlungsvereinbarung mitge-
schickt? Warum wurde für den Betroffenen nicht eine zentrale Stelle bei der Stadt-
verwaltung genannt, die für Fragen und die Abwicklung verantwortlich ist? Warum 
wird den Betroffenen eine so enge Frist gesetzt, obwohl die Verwaltung es über Mo-
nate nicht für nötig gehalten hat, über die bestehenden Schwierigkeiten zu informie-
ren? 
 
3. Wie gedenkt die Verwaltung sicherzustellen, dass es ab dem 15.06.2017 nicht zu 
weiteren Störungen bei der Abwicklung des Einzugs der Elternentgelte kommt? 
 
4. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zu treffen, um in solchen Fällen zukünftig 
die Kundenorientierung zu verbessern?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/0721/2017
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
03.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27