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V/0415/2023

Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2023 - 2024

Vorlagen 11.07.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 22.08.2023, TOP 5.2

BV_Nord_V_0415_2023_Verkehrs_und_Strassenbaumassnahmenprogramm_2023_2024_Anlage_Liste

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

BV_Nord_V_0415_2023_Verkehrs_und_Strassenbaumassnahmenprogramm_2023_2024_Anlage_Liste

568 Zeichen

Projekte Amt für Mobilität und Tiefbau 2023/2024 BV- und AVM-Liste 11.07.2023 
1(1) 
 
Anlage zu V/0415/2023, bezirkliche Maßnahme 
 
 
Nachmeldung / Beschlussliste 
lfd. 
Nr. Projektbezeichnung Kurzbeschreibung geschätzte 
Kosten in T € 
Teilfinanzplan 
Teilergebnisplan 
KAG 
BauGB Veranlasser Beteiligte verkehrliche 
Auswirkung Beschluss BV AVM 
1 
Brückengeländer und Treppenanla-
gen 2020 - 2023 
Brücke BW0477_Zufahrt Recycling-
hof / Ableiter des Klärwerks 
Geländererneuerung 
Brücke 50 1201-0007 Nein Straßenbau keine gering Liste 
Nachmeldung 
BV 
Nord Nein

Anlage A

1660 Zeichen

Anlage A zur V/0415/2023 
Kurzüberblick 
Brückenbauwerk Nr. BW 0200477, Rieselfelder Zufahrt Recyclinghof / Ableiter Klärwerk; 
Erneuerung des Geländers. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Lebensdauer unter der Berücksich-
tigung einer wirtschaftlichen Bauwerksunterhaltung“. 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2023 vorgesehen. 
Es ist mit einem finanziellen Bedarf von insgesamt rd. 50.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
-

Beschlussvorlage

1685 Zeichen

V/0415/2023 
V/0415/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2023 - 2024 des Amtes für Mobilität und 
Tiefbau für die bezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-Nord 
- Ergänzung zur Vorlage V/0449/2022 - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Das mit der Vorlage V/0449/2022 beschlossene Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 
2023 - 2024 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die bezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk 
Münster-Nord wird entsprechend der Anlage erweitert. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau 
und Erneuerung 
   
Auszahlungen   2023 
 
50.000 
 
Erneuerung Ge-
länder BW 477 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt. 
. 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
11.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Staudinger 
Telefon: 492-6910 
Staudinger@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0415/2023 
Begründung: 
 
Zur Aufstellung des Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2023 - 2024 war die kurzfristige 
Notwendigkeit einer Brückensanierung noch nicht erkennbar. Gründe dafür sind die sich häufenden 
Schäden durch Dritte und die Ergebnisse der letzten Brückenprüfung. 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen 
Anlage A 
Liste

Beratungsverlauf (1)

22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0415/2023
Typ
Vorlagen
Datum
11.07.2023
Erstellt
11.07.2023 11:25