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AN/0893/2017

Quartiersparkhäuser in Nippes

Antrag nach § 3 BV5 (FDP) 13.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 29.06.2017, TOP 8.1.5

Antrag nach § 3 (FDP BV5)

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Antrag nach § 3 (FDP BV5)

3709 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister: 12.06.2017 
AN/0893/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Quartiersparkhäuser in Nippes 
- Antrag der FDP - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
Die FDP in der Bezirksvertretung Nippes bittet Sie, den folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
In Gebieten mit „erheblichem Parkraumdruck" sollen Quartiersparkhäuser errichtet und die 
Stellplätze zu marktgängigen Mieten angeboten werden. Die Verwaltung möge prüfen, an 
welchen Orten im Bezirk Nippes Quartiersparkhäuser in Stahlkonstruktion errichtet werden 
können.  
 
Bei der Prüfung sollen Car-Sharing-Angebote, E-Mobil-Ladestationen sowie 
Fahrradparkplätze und Fahrradgaragen mit E-Lademöglichkeiten berücksichtigt werden. 
 
Als erste Maßnahme soll der öffentliche Parkplatz im Nippeser Tälchen, südlich des Niehler 
Kirchwegs (nicht der gegenüber liegende Festplatz), einer eingehenden Prüfung unterzogen 
werden. 
 
Begründung: 
Im öffentlichen Straßenraum benötigen wir mehr Platz für Radfahrer, mehr Platz für 
Fußgänger, mehr Lebensqualität. Das bedeutet, dass die Prioritäten neu gesetzt werden 
müssen – genauer, dass der dem Individualverkehr zur Verfügung stehende Platz, 
insbesondere Parkflächen für Pkw, reduziert wird. Damit die Neuordnung nicht einseitig zu 
Lasten der motorisierten Verkehrsteilnehmer geht, müssen diesem Kreis Ausweichangebote 
zur Verfügung gestellt werden.  
 
Denn Autos lösen sich nicht in Luft auf, nur weil wir sie verdrängen: Das Stellplatzproblem 
wird verlagert und an anderer Stelle dramatischer. Und auf 1.000 Einwohner über 18 Jahre 
in der Bezirksvertretung Nippes 
 
Biber Happe 
Slabystr. 26 
50735 Köln 
Tel.:  0221 9726747 
Fax:  0221 9746746  
biber.happe@fdp-koeln.de 
e 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Bernd Schößler Henriette Reker 
Neusser Str.450 Hist. Rathaus 
50733 Köln 50667 Köln

kommen im Stadtbezirk Nippes immerhin 402 Privat-PKW. Das sind insgesamt fast 39.000 
Fahrzeuge. [Das sind die Daten für den Gesamt-Stadtbezirk Nippes. Stadtteil Nippes alleine: 
352 Privat-Pkw auf 1.000 Einwohner > 18 Jahre, absoluter Bestand: 10.488] (Quelle: 
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/statistische-daten-thematische-
karte) 
 
In den dicht bebauten Stadtteilen sind Parkplätze jedoch heute schon Mangelware. 
Quartiersparkhäuser können hier Abhilfe schaffen. Sie sammeln die Fahrzeuge auf einem 
relativ kleinen Raum und ermöglichen so mehr Platz für Radfahrer, mehr Platz für 
Fußgänger und damit mehr Lebensqualität an anderer Stelle.  
 
Mit moderner Stahlbauweise lassen sich schnell und relativ kostengünstig Parkhäuser 
errichten, die einen wirtschaftlichen Betrieb zulassen. Laut Herstellerangaben belaufen sich 
die Kosten für ein mehrgeschossiges Parkhaus in Stahlkonstruktion auf ca. 5.000 € je 
Stellplatz. 
 
Eine Fassadenbegrünung dieser Parkhäuser würde sich dazu auch positiv auf das 
innerstädtische Klima auswirken und eine biologische Artenvielfalt für Flora und Fauna 
unterstützen, indem Lebensräume geschaffen werden. In etlichen anderen deutschen 
Städten funktioniert das bereits.  
 
Die so geschaffenen Stellplätze können zum Teil fest vermietet oder auch an private Nutzer 
verkauft werden, damit sich die Investitionen möglichst schnell rechnen. Die privat genutzten 
Stellplätze könnten über eine ParkApp, wie zum Beispiel Ampido, für die Zeit des Leerstands 
zur weiteren Nutzung angeboten werden. Damit würde der Parkraum optimal ausgenutzt. 
 
 
 
gez. Biber Happe

Anlage

36 Zeichen

Anlage Quartiersparkhäuser in Nippes

Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0893/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (FDP)
Datum
13.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27