2499/2017
Geplante Erweiterung der Biogasanlage Libur der Fa. Biogasanlage Margaretenhof GmbH & Co. KG in Köln Lind/Wahn um ein zusätzliches Gärrestelage, LSG L21 "Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rechtsrheinisch", Bezirk 7
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Anlage 2 Maßnahmenplan neu
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Versickerungs-mulde neu 24Stg 18,4/26 26Stg 19,2/26 24Stg 18,4/26 26Stg 19,2/26 220 kVHochspannungsleitungenM 1M 2 M 4 M 6M 6M 1M 2M 3Schutzwall Schutzwall M 7M 1M 5 M 1M 5 0DQDKPHQSODQ (UZHLWHUXQJ%LRJDVDQODJH.|OQ3RU]/LEXULandschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) *H]HLFKQHW*HSUIWPlan-Nr.Mo/VdV/HeAnlage 2297x420FormatM 1:500SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (UZHLWHUXQJ%LRJDVDQODJH.|OQ3RU]/LEXU 16.08.2017Datum InhaltPlanart Projekt BGA Margarethenhof GmbH & Co. KGBauherr Landschaftspflegerischer Begleitplan0DQDKPHQSODQ /DQGVFKDIWVSIOHJHULVFKH0DQDKPHQAnlage von ExtensivrasenAnlage einer Wallhecke mit lebensraum-typischen Baum-/ und Straucharten$QODJHYRQWHLOYHUVLHJHOWHU)OlFKH6FKRWWHUAnlage einer Wallhecke mit lebensraum-typischen Straucharten Kartenerstellung auf GrundlageGHU|UWOLFKHQ9HUPHVVXQJ9HUPHVVXQJVEUR5XPKDUGW/KULQJ6RQQWDJund Technischen Planung (BioConstruct GmbH) 0 40302010 $QODJHHLQHV*HK|O]VWUHLIHQVPLWOHEHQVraumtypischen Baum-/ und Straucharten *UHQ]HGHU(UZHLWHUXQJVIOlFKH9HUVLHJHOWH)OlFKH9)Neuversiegelung bQGHUXQJHQLPYRUKDQGHQHQ%HWULHEVWHLOZaun Bepflanzung des Zaunes mit Rankpflanzen$QODJHHLQHV*HK|O]VWUHLIHQVPLWOHEHQVraumtypischen Straucharten und einerBaumreihe Schutzstreifen zur 220 kV- Stromleitunghier keine Anpflanzung von Heistern!Anpflanzen von lebensraumtypischen+RFKVWlPPHQ M 3M 2 M 4M 5M 6M 7 M 1 AckerbracheM 8
Anlage 1 Bestand KonfliktPlan neu
1066 Zeichen
Schutzwall 24Stg 18,4/26 220 kV 24Stg 18,4/26 Versickerungs-mulde neu Schutzwall (UZHLWHUXQJ%LRJDVDQODJH.|OQ3RU]/LEXULandschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)9HUVLHJHOWH)OlFKH9) *UHQ]HGHU(UZHLWHUXQJVIOlFKH Acker, intensiv, Wildkrautfluren7HLOYHUVLHJHOWH)OlFKHQ6FKRWWHUZHJ9)*HK|O]EHVWDQGPLWOHEHQVUDXPW\SLVFKHQ*HK|O]HQ< 50 %, mittleres(ta1) bis starkes(ta) Baumholz(BD3 50, ta1, ta) *H]HLFKQHW*HSUIWPlan-Nr.Mo/Re/HeAnlage 1297x420FormatM 1:500SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (UZHLWHUXQJ%LRJDVDQODJH.|OQ3RU]/LEXU 16.08.2017Datum InhaltPlanart Projekt BGA Margarethenhof GmbH & Co. KG 0 105 1520 Bauherr Landschaftspflegerischer BegleitplanBestands- und Konfliktplan weitgehend fehlend (HA0, aci) Kartenerstellung auf GrundlageGHU|UWOLFKHQ9HUPHVVXQJ9HUPHVVXQJVEUR5XPKDUGW/KULQJ6RQQWDJund Technischen Planung (BioConstruct GmbH) )OlFKHQLQDQVSUXFKQDKPHKonflikteSchutzwall (Bestandteil der technischen Planung)Planung )HOGJHK|O]*HK|O]VWUHLIHQPLWOHEHQVUDXPW\SLVFKHQ*HK|O]HQ%'WD6FKRWWHUUDVHQWHLOYHUVLHJHOWH)OlFKH9)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 2499/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Geplante Erweiterung der Biogasanlage Libur der Fa. Biogasanlage Margaretenhof GmbH & Co. KG in Köln Lind/Wahn um ein zusätzliches Gärrestelage, LSG L21 "Freiräume um Zündorf, Wahrn, Libur, Lind und Langel rechtsrheinisch", Bezirk 7, Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Errichtung des zusätzlichen Gär- restelagers und eines zusätzlichen BHKW-Aggregats auf dem Betriebsgelände einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe- stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 04.09.2017 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme: Die Erweiterung der bestehenden Biogas-Anlage in Porz-Libur um ein zusätzliches Gärreste- lager und ein BHKW-Aggregat mit 901 kW wurde durch die Fa. Biogasanlage Magaretenhof GmbH & Co. KG beantragt. Das Erfordernis zur Errichtung des zusätzlichen Gärrestelagers wurde mit den sich abzeichnenden Veränderungen bei der landwirtschaftlichen Düngemittel- aufbringung, speziell u.a. mit der Novellierung des Düngegesetzes und der DüngeVO und der daraus resultierenden Verringerung der Aufbringung organischer Düngemittel zur Redu- zierung der Nitratbelastung des Grundwassers begründet. Das zusätzliche BHKW-Aggregat zur Stromerzeugung wird mit Erfordernissen der Betriebs- sicherheit und dauerhaften Erzeugung von Energie begründet. Eine Erhöhung der Durchsat- zes und der Energiemenge insgesamt war und ist nicht geplant. In der Vorbesprechung am 10.07.2017 ist das Vorhaben den Beiratsmitgliedern durch die Verwaltung kurz vorgestellt worden. Im darauffolgenden Gespräch thematisierten die Bei- ratsmitglieder folgende Punkte: Es ist zu gewährleisten, dass der Ausgleich ausschließlich innerhalb des Biotopver- bundes und im direkten Zusammenhang zum Betriebsgelände umgesetzt wird. Die Zaunanlage entlang der südwestlichen Grundstückgrenze des vorhandenen Be- triebsgeländes ist soweit wie möglich nach innen zu verschieben. Entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze des vorhandenen Betriebsgeländes ist ein genügend breiter Gehölzstreifen mit u.a. groß werdenden Bäumen anzulegen (Baumreihe mit Pyramideneichen, Gehölzstreifen mit einer gleichmäßigen Aufteilung von Laubbäumen 1. Ordnung, kleinerer Bäume und Gebüsche). Der durch die neue Planung teilweise bis auf ca. 1 m reduzierte Pflanzstreifen wird bei weitem nicht für ausreichend angesehen, um eine ausreichende Einbindung des Betriebsgeländes in die Landschaft zu erzielen. Mehrere Lösungsmöglichkeiten wurden andiskutiert: Zukauf eines Streifens des benachbarten Grundstücks (Gem. Lind, Flur 2, Flurstück 8). Die rechtlich erforderlichen Pflanzabstände zu Nachbargrundstücken von 6 m sind zu beachten. Verlegung des neu geplanten Blockheizkraftwerk und seiner Zuwegung an einen anderen Standort innerhalb des vorhandenen Betriebsgeländes bzw. inner- halb der Erweiterungsfläche. Gleiches gilt für die Gehölzeingrünung entlang der südwestlichen Seite des 3. Gär- restelagers. Auch diese ist so zu verbreitern, dass die Gehölzpflanzung eine Einbin- dung des Gärrestelagers zur freien Landschaft sicherstellt. Standortfindung: Das direkt an die bestehende Biogasanlage angrenzende Grundstück konnte trotz mehrfa- cher Bemühungen des Vorhabenträgers nicht erworben werden und somit ist die Errichtung auf der anderen Seite des Weges (nordwestlich) nach Libur unvermeidbar. Auch die im Wes- ten liegenden städtischen Grundstücke können nicht zur Verfügung gestellt werden, da die Flächen für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem geplanten 6-streifigen Ausbau der A 59 bzw. für die Planung eines Autohofs (Ersatz für die Raststätte in Röttgen) benötigt wer- den. (s. Anlage 3) 3 Eingriff / Kompensation: Ein überarbeiteter LBP ist der UNB erneut am 10.08.2017 vorgelegt worden. Zur Andienung des zusätzlichen BHKW-Aggregats ist eine neue Zuwegung über den Bereich der bisherigen Versickerungsmulde erforderlich. Zu diesem Zweck ist der Muldenbereich zu verfüllen. Nach Verfüllung und Anlage eines Fahrweges in einer Breite von ca. 3,0 m stehen nur noch 4 m statt 7 m als Pflanzstreifen zur Verfügung. W Es bestehen gegenwärtig keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Errichtung des BHKW- Aggregats mit 901 kW und gegen die daraus resultierende Verlagerung des Versickerungs- beckens nördlich des bisherigen Betriebsgeländes in überarbeiteter naturnäherer flacher Form, sofern die mit der vorhandenen Biogasanlage incl. ihrer Nebenanlagen verbundenen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze ausgeglichen werden. Dies ist im vorgelegten LBP entsprechend überarbeitet worden und es erfolgt durch die An- lage einer Wallhecke und die Pflanzung von Baumreihe mit standortgerechten Laubgehölzen eine verbesserte Eingrünung der bestehenden Anlage und des neu zu errichtenden Gär- restelagers. Insgesamt kommt der LBP zu dem Ergebnis, dass die vorgesehene Erweiterung auf dem bestehenden Betriebsgelände bzw. der Erweiterungsfläche ausgeglichen werden kann. Einzelheiten zur Eingriffssituation und den festgesetzten Kompensationsmaßnahmen werden im Rahmen der Sitzung durch den Gutachter vorgestellt. Artenschutz: Die erstellte Artenschutzprüfung (ASP) kommt im Zuge der überschlägigen Prognose zu dem Ergebnis, dass für die hier planungs- und vorhabenrelevanten Arten des Anhang IV der FFH- Richtlinie und die europäischen Vogelarten Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Realisierung des Vorhabens nicht eintreten, insoweit die zu beachtenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen beachtet und umgesetzt werden Befreiungsvoraussetzungen: Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans nach § 67 BNatSchG wurde mit Schreiben vom 05.04.2017 gestellt. Aufgrund der konzentrierenden Wirkung der erforderlichen Genehmigung nach dem Bundes- Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG) werden seitens der UNB nur die materiellen Voraus- setzungen für eine Befreiung nach § 67 BNatSchG geprüft. Der genehmigenden Behörde, hier die Abteilung für Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft im Umwelt- und Ver- braucherschutzamt der Stadt Köln, geht nach der Beteiligung des Beirats eine abschließende Stellungnahme zu. Die seitens der UNB als erforderlich betrachteten Nebenbestimmungen werden im Falle der positiven Bescheidung dann in der BImSch-Genehmigung festgesetzt. Im hier vorliegenden Fall kann einer Befreiung zugestimmt werden, wenn die Voraussetzun- gen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfüllt sind. Dies bedeutet, dass die Durchführung der Vorschriften für den Antragsteller eine unzumutbare Belastung darstellen würde und die Ab- weichung die Abweichung mit den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz vereinbar sind. 4 Da angrenzende Grundstücke nicht zur Verfügung stehen bzw. angekauft werden können (s. Anlage 3) und die Notwendigkeit des zusätzlichen Gärrestelager und des BHKW für den Be- triebsablauf und die Zwischenlagerung der Gärreste durch die Genehmigungsbehörde be- scheinigt wird, würde die Verwehrung der Genehmigung zu einer nicht zumutbaren Belas- tung in diesem Einzelfall führen. Durch die Konkretisierung der Anpflanzungen und die qualitative Ausgestaltung der Eingrü- nung sowie die naturnähere Ausgestaltung des Regenwasserversickerungsbeckens wird diese Abweichung aus Sicht der UNB als mit den Belangen von Natur und Landschaft ver- einbar bewertet. Somit liegen die Befreiungsvoraussetzungen des § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG zur Erweiterung des Gärrestelagers und zur Errichtung eines zusätzlichen BHKW-Generators auf dem Be- triebsgelände aus Sicht der UNB vor. Anlagen 1. Bestands- und Konfliktplan zur Erweiterung der Biogasanlage Libur 2. Maßnahmenplan Erweiterung der Biogasanlage Libur 3. Negativerklärung zu den Grundstücksanfragen
Anlage 3 Negativerrklärungen zu Grundstücksanfragen
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% ‚Der Oberbürgermeister | 2 EN GE ß AN 6 EN Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 19 Akt. All) Liegenschaftsabteilung Stadthaus Deutz - Wesigebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50579 Köln Auskunft Herr Wirnseer. Zimmer 11 E 61 Telefon 0221:221-23019, Telefax 0221 221-24500 230 | SERTKBKE- Ara Dr Liegenschaften, Vermessungund E-Mail liegenschaften@stadt-koeln.de ! Willy-Brandi-Platz 2, 50878 Köln Internet www.stadt-koeln.de Freiherr von Eltz’sche Verwaltung Sprechzeiten Frankfurter Str. 249 Mo, u, Do. 08.00 - 16.00 Uhr Herrn Klocke Di. 08.00 - 18.00 Uhr 54147 Köln Mi. u. Fr. 08.00 - 12.00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4,9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, 811. 512, S13, S19 sowie RE-IRB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 230/3-Wi 13.10.15 Grundstücksangelegenheit Auf dem Lindholz in Köln-Porz-Libur hier: Gemarkung Lind, Flur 2, Teilfläche aus Flurstück Nr. 761 Sehr geehrter Herr Klocke, wie:ich bereits mit Nachricht vom 09.10.2015 mitteilte, wurde der Landesbetrieb NRW von mir in o.a. Angelegenheit angeschrieben, ob unter Berücksichtigung der Erweiterungsmaß- nahme „westlich Linder Kreuz“ Bedenken gegen eine Grundstücksveräußerung bestehen. Mit Schreiben vom 07.10.2015 teilte der Landesbetrieb mit, dass die Fläche nach derzeiti- gem Sachstand für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem geplanten 6-spurigen Aus- bau der A 59 benötigt wird. Ich bedaure, dass aus o.a. Grund die von Ihnen gewünschte Teilfläche leider nicht zur Ver- äußerung zur Verfügung steht. i Mit freundlichen Grüßen Im. Auftrag Frank Wirnseer Konten der Stadtkasse: Sparkasse KölnBonn:(BLZ’370 501 98) Konto Nr. 6245 2974 . I EIBAN-Nr.: DE98370501980062452974, SWIFT-BIG: COLSDE3IXXX EINGEBANGER 62 23 Mei 2017 Die Oberbürgermeisterin Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Verwaltung unbebauter Fiskalbesitz (Pachtstelle) Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2,:50679.Köln ® - Auskunft Herr’ Schingen, Zimmer 13.E61 | 23 Stadt Köln - Amt für Liegenschaften; Vemessung une Tajafon 0221 221-23201, Telefax 0221 221-26627 | Vally-Brandt-Platz 2, 50679 Köln E-Mail boris.schingen@stadt-koeln.de Pe Internet wınw.stadt-koeln.de ndie N Freiherr von Eltz’sche Verwaltung Sprechzeiten z.Hd. Herrn Klocke Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr . Frankfurter Str. 249 Di. 08.00 - 18.00 Uhr Mi. u..Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 51147 Köln sowie nach Terminvereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3,4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 3 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und . Fernverkehr Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 230/51 15.05.2017 Grundstück Gemarkung Lind, Flur 2, Flurstück 761 in Köln- Porz/Lind Bezug: Ihre Mail vom 11.05.2017 Sehr geehrter Herr Klocke, unter Bezugnahme auf Ihre 0.g. Mail muss:ich Ihnen leider mitteilen, dass ich Ihrem Wunsch auf Anpachtung einer Teilfläche aus dem städt. Grundstück Gemarkung Lind, Flur 2, Flur- stück 761 leider nicht nachkommen kann, weil dieses Grundstück bereits von hier aus zur landwirtschaftlichen Nutzung an einen ortsansässigen Landwirt verpachlet ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Konto der Stadikasse: Sparkasse KölnBonn IBAN: DEB9 3705 0198 0093 1329 75 Grundstückserweiterung BGA zur Herstellung eines zusätzlichen Endlagers 1. Die südliche Erweiterung auf das im städtischen Eigentum stehende Flurstück 761 (hier eine Teilfläche von ca. 3.000 m?) kommt nach Aussagen des Liegenschaftsamtes nicht in Betracht, da die gesamte Fläche durch das Landesstraßenamt NRW mit der Planung eines Autohofes (Ersatz für die Raststätte Röttgen) belegt ist. Eine Anfrage nach Veräußerung der genannten Fläche wurde bereits im Oktober 2015 negativ beschieden. Vor dem Hintergrund einer etwaigen befristeten Nutzung durch die BGA wurde die Möglichkeit einer pachtweisen Überlassung des Grundstückes, verbunden mit einer betreiberseitige Rückbauverpflichtung, in Betracht gezogen. Diese Möglichkeit wurde vom Liegenschaftsamt mit Schreiben vom 15.05.2017 zurückgewiesen. Anlagen: = Schreiben der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften vom 13.10.2015 » Schreiben der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften vom 15.05.2017 2. Zahlreiche Gespräche mit dem Eigentümer der westlich anschließenden Flurstück 1 bis 8, Herrn Hermann-Josef Bücher, sind hinsichtlich der Frage einer pachtweisen Überlassung von mindestens 10 Jahren ergebnislos verlaufen. Herr Bücher ist lediglich bereit, die Parzellen im Wege des Kauf-Tausches herauszugeben. Die Mindestforderung für das Tauschverhältnis für sämtliche Flurstücke mit einer Gesamtgröße von rund 17.000 m? liegt bei 1:3,5. Dieses Tauschverhältnis ist- insbesondere vor dem Hintergrund einer benötigten Fläche von unter 3.000 m? für die Errichtung des Endlagers - nicht wirtschaftlich darstellbar. Herr Bücher war zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme nicht bereit. Y 9 Köln, 17. Mai 2017 V N \
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2499/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.08.2017
- Erstellt
- 11.08.2017 12:00