Mandari Insight

V/0391/2015

Inklusion als Querschnittsthema der Kinder- und Jugendhilfe in Münster

Vorlagen 05.05.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 10.06.2015, TOP 16

Präsentation: Inklusion als Querschnittsthema der Kinder- und Jugendhilfe in Münster

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Präsentation: Inklusion als Querschnittsthema der Kinder- und Jugendhilfe in Münster

23262 Zeichen

Inklusion als Querschnittsthema der Kinder- 
und Jugendhilfe in Münster 
Perspektiven und Herausforderungen für die Praxis 
2
Jeder weiß, was nicht sein soll! 
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner 
religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. 
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
(Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel3, Absatz 3)

3
Dieser Aussage wird im SGB VIII, § 1 Recht auf Erziehung, 
Elternverantwortung und Jugendhilfe Rechnung getragen 
„(1)Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf 
Erziehung zu einer eigenverantwortlich und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 
(…) 
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 
1. Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und 
dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und 
zu unterstützen, 
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, 
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre 
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder 
zu schaffen.“ 
4
Auch ein Blick in Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskommission 
hilft weiter… 
Die wichtigsten Bestimmungen sind: 
• die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen 
Autonomie einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie 
seiner Unabhängigkeit; 
• die Nichtdiskriminierung; 
• die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die 
Gesellschaft; 
• die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderung und die 
Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit; 
• die Chancengleichheit; 
• die Zugänglichkeit; 
• die Gleichberechtigung; 
• die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung 
und die Achtung ihres Rechts auf die Wahrung ihrer Identität.

5
Was heißt Inklusion für die Kinder- und Jugendhilfe?
Durch die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung 
liegt ein besonderer Blickwinkel auf der Inklusion von Menschen mit Behinderung, ohne 
dass die anderen Facetten von Verschiedenheit außer Acht gelassen werden dürfen, z.B.: 
• Herkunft 
• Geschlecht 
• Alter 
• Behinderung 
Selbstbestimmte Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaftist nur möglich, wenn die 
Verschiedenheit von Menschen wertgeschätzt wird. 
Pädagogen und Pädagoginnen müssen Ideen und Konzepte entwickeln, wie mit 
Verschiedenheit umgegangen werden kann. 
6
Integration versus Inklusion 
Was ist Integration? 
„Integration“ ist die Eingliederung behinderter 
Menschen in die bestehende Gesellschaft. 
Die Förderung jedes Einzelnen erfolgt mit der 
Zielsetzung der normativen Anpassung an 
bewährte Systeme. 
Was ist Inklusion? 
"Inklusion" beinhaltet, dass 
alle Menschen 
das gleiche Recht auf volle Teilhabe an der 
Gesellschaft haben und zwar unabhängig 
davon, ob und wie stark Einzelne dabei 
unterstützt werden müssen. 
Bestehende 
Strukturen und Auffassungen sollen so 
verändert werden 
,dass die Unterschiedlichkeit 
der Menschen zur Normalität wird. 
nach Hinz, Andreas, 2002 
Verständnis von Inklusion

7
Veränderung fängt in den Köpfen an! 
Michael Z. aus Berlin: 
„Ein Rollstuhl ist keine Einschränkung, sondern ein Fortbewegungsmittel. 
Sollten Sie tatsächlich jemanden treffen, der an den Rollstuhl gefesselt ist, 
binden Sie ihn los!“ 
Quelle: 
http://leidmedien.de 
8
Inklusion auf dem Weg! 
Alle Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe müssen dort, wo die Men- 
schen leben, zusammen arbeiten und sich vernetzen. Ziel istes, gelingende Übergänge, 
sowie Selbst- und Mitbestimmung niedrigschwellig umzusetzen und gegenseitiges Lernen 
zu ermöglichen. 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen qualifiziert undweitergebildet werden, um die 
Entwicklung von inklusivem Denken und Wissen zu erweitern und voranzutreiben. 
Eine inklusive Haltung ist nicht in einem Wochenendseminar zu entwickeln! 
Eine fachliche und berufsethische Auseinandersetzung isthierfür unausweichlich und 
beinhaltet Fragen nach dem Umgang mit Behinderung und Benachteiligung, ethnischer 
und kultureller Vielfalt sowie mit Genderfragestellungen.
Inklusion muss als Querschnittsthema stets mitgedacht werden!

9
Inklusion auf dem Weg! 
Wir müssen leichte Sprache lernen! 
• Inklusion heißt Bewegung. 
• Inklusion soll in allen Einrichtungen selbstverständlich werden. 
• Dafür sollen alle sozialen Organisationen zusammen arbeiten. 
• Sie sollen ihre Mitarbeiter schulen, damit jeder versteht, was Inklusion ist. 
• Inklusion soll immer und überall mitgedacht werden.
• Inklusion ist nicht irgendwann fertig. 
10 
Inklusives Handeln ist in der Praxis brüchig, ambivalent und 
widersprüchlich! 
In der alltäglichen Auseinandersetzung begleiten Fragen,Unsicherheiten, Ängste, aber 
auch Provokationen das Thema. 
• Hat Inklusion Grenzen?! 
• Kann Inklusion auch zur Ausgrenzung führen?! 
• Müssen auch Menschen mit Behinderung etwas für Inklusion tun? 
Inklusion ist ein Thema für alle. Einstellungen, Vorurteile, Moral und Ethik müssen 
überprüft und gegebenenfalls verändert werden. 
Inklusion ist ein Lernprozess, der die pädagogische Arbeitdauerhaft begleiten wird!

11 
Beispiele für diese Ambivalenzen 
Dürfen Kinder entscheiden mit wem sie spielen möchten und demnach andere Kinder 
vom Mitspielen ausschließen? 
Oder sollte die Inklusionsregel: 
„Mitspielen verbieten ist verboten“ aufgestellt werden? 
Sollte es zielgruppenspezifische Angebote geben oder widerspricht das dem 
Inklusionsgedanken? 
nach Schablon, Kai-Uwe 
KatHo NRW 
12 
Praxisbeispiele 
Erste Ebene Gesetzliche Grundlagen der Arbeit 
Zweite Ebene Angebote und Schnittstellen vor Ort 
Dritte Ebene Persönlicher Bereich jedes Einzelnen, Emotionen, Vorurteile und 
Ängste 
Vierte Ebene Teilhabe und Partizipation 
Die folgenden 7 Beispiele sind nach den Entwicklungsstufennull bis drei, vier bis sechs, 
sieben bis zwölf, dreizehn bis achtzehn und neunzehn bis 27 Jahren aufgeteilt (In 
Anlehnung an den 13. Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums für Familien, 
Senioren, Frauen und Jugend) 
Jede Alltagssituation wird in vier Handlungsebenen betrachtet, um die Sachlage ordnen 
und Handlungsschritte planen zu können.

13 
Theorie und Praxis im Kindergartenalltag 
0 - 3 Jahre 
Die 2,5 Jahre alte, von Behinderung bedrohte Lisa wird wohnortnah in einer 
integrativen Regeleinrichtung betreut. 
Die Eltern anderer Kinder sind eher kritisch und befürchten, dass Lisa den 
Erziehern/innen zu viel Aufmerksamkeit abverlangt und fürihre Kinder zu wenig Zeit 
bleibt. 
14 
Gesetzlichen Grundlagen der Arbeit: 
• Betreuung soll nach §§ 4, 56 SGB IX sowie § 22 SGB VIII und § 8 KiBiz sowie den 
entsprechenden Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen – Lippe LWL wohnortnah und 
möglichst gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung erfolgen.
• kombinierte Maßnahme der Eingliederungs- sowie der Kinder- und Jugendhilfe. 
• die einzelfallorientierte Bewilligungspraxis wirkt sich auf die Arbeitsplatzsicherheit der 
Integrationsfachkraft aus und führt zu Wechseln im Team mitEinarbeitungsaufwand. 
Angebote und Schnittstellen vor Ort: 
• Eine wohnortnahe, integrative Kitaplatz – Versorgung behinderter und von Behinderung bedrohter 
Kinder ist strukturell gewährleistet. 
• Individuelle Förderung des Kindes und die Beratung der Eltern ist wesentlicher Baustein der 
integrativen Arbeit. 
• Die Kooperation mit u.a. niedergelassenen Ärzten/innen,Therapeuten/innen und der 
Beratungsstelle Frühe Hilfen (53) ist wichtiger Bestandteil der Förderung. 
Persönlicher Bereich jedes Einzelnen, Emotionen, Ängste: 
• Eltern anderer Kinder äußern die Sorge, dass Lisa sehr vielAufmerksamkeit benötigt und ihre 
Kinder dadurch weniger gefördert werden. 
Teilhabe/Partizipation: 
• Durch die wohnortnahe Versorgung mit Kita-Plätzen in Regeleinrichtungen sind zentrale Aspekte 
von Teilhabe und Partizipation gewährleistet. 
• Soziale Ressourcen wie Freundeskreis, Sportverein und wohnortnahe Schuloptionen 
im bestehenden Freundeskreis bleiben den Kindern und Eltern erhalten. 
Theorie und Praxis im Kindergartenalltag 
0 - 3 Jahre

15 
Theorie und Praxis im Kindergartenalltag 
4 - 6 Jahre 
Bei dem 5-jährigen Lars liegt laut ärztlicher Diagnose eineEntwicklungsverzögerung im 
Sprachbereich und in Teilbereichen der kognitiven Leistungsfähigkeit vor. Die Kombi- 
nation aus motorischer Unruhe und verminderter Körperwahrnehmung führt zudem zu 
körperlich übergriffigem Verhalten gegenüber anderen Kindern in der Kindertagesstätte. 
Vor dem Hintergrund dieser Diagnose und einer entsprechenden Stellungnahme der 
Kita wird das Kind vom LWL dem Personenkreis der §§ 53 ff SGB XII zugeordnet und 
eine Zuwendung bewilligt, die für den Einsatz einer Integrationsfachkraft in einer Ein- 
richtung mit einem Integrationskonzept verwendet werden kann. 
In den zwei Jahren bis zum Schuleintritt erreicht Lars durchdie Unterstützung der Inte- 
grationsfachkraft deutliche Fortschritte. Zudem bietet die positive Hilfebeziehung Lars 
notwendige Sicherheit im Alltag. 
Mit dem Schuleintritt verliert Lars die gewohnte Integrationskraft. 
16 
Gesetzlichen Grundlagen der Arbeit: 
• Betreuung soll nach §§ 4, 56 SGB IX sowie § 22 SGB VIII und § 8 KiBiz sowie den 
entsprechenden Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen – Lippe LWL wohnortnah und 
möglichst gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung erfolgen.
• kombinierte Maßnahme der Eingliederungs- sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Finanzierung 
durch den LWL. 
Angebote und Schnittstellen vor Ort: 
• Frühzeitige und bedarfsbezogene Kooperationen von Kitasund Grundschulen zur Sicherstellung 
möglichst gut gelingender Übergänge. 
• Empathische und unterstützende Elternberatung durch dieKitas. 
• Mit dem Schuleintritt verliert Lars dennoch die gewohnte Integrationsfachkraft. Aufgrund seiner 
Behinderung kann er die Gleichzeitigkeit der neuen Herausforderungen (Einschulung) und den 
Wegfall der Integrationsfachkraft (stabile Helferbeziehung) schlecht kompensieren. 
Persönlicher Bereich jedes Einzelnen, Emotionen, Ängste: 
• Die Eltern eines Kindes äußern die Sorge, dass die Erzieherinnen ihr Kind nicht ausreichend vor 
dem übergriffigen Lars beschützen können. 
• Die Eltern von Lars sind in Sorge wegen des Verlustes der stabilen Helferbeziehung und der 
erheblichen Veränderungen mit dem Schuleintritt. 
Teilhabe/Partizipation: 
• Bei wohnortnaher integrativer und inklusiver Förderung und Bildung in Kita und Grundschule 
bleiben für Lars die sozialraumspezifischen Ressourcen erhalten. 
• Gleichzeitig profitiert sein soziales Umfeld von der Kontinuität der Beziehung zu Lars. 
Theorie und Praxis im Kindergartenalltag 
4 - 6 Jahre

17 
Theorie und Praxis für Grundschüler 
7 - 12 Jahre 
Lea-Marie, 9 Jahre alt und hochgradig verhaltenskreativ, besucht eine Regelschule und 
hat einen Schulbegleiter. Lea-Marie ist nicht in der Lage, ihre Freizeit alleine zu 
gestalten. Sie langweilt sich aber zu Hause. Die Therapeutin meint, sie braucht dringend 
Sozialkontakte, auch um zu lernen, wie man sich gegenüber anderen verhält. Die Eltern 
überlegen, ob Lea-Marie in den Offenen Ganztag ihrer Grundschule gehen kann, weil 
die Mutter wieder arbeiten möchte. 
Alternativ soll Lea-Marie Freizeit- und Ferienangebote imbenachbarten Kindertreff 
wahrnehmen. In beiden Fällen schafft sie dies nicht ohne Integrationsfachkraft. Die 
Integrationsfachkraft steht aber nur am Vormittag zur Verfügung, da 
Integrationsfachkräfte am Nachmittag nur bei finanzieller Beteiligung der Eltern (nach 
Leistungsfähigkeit) vorgesehen sind. 
18 
Gesetzlichen Grundlagen der Arbeit: 
• SGB VIII, SGB IX, SGB XI 
• Die Teilhabeleistungen von Kindern verteilen sich auf mehrere Gesetzbücher mit 
unterschiedlichen Einkommensgrenzen. Die Abgrenzung vonnormaler und zusätzlicher 
Betreuung, Pflege, Verhinderungspflege und Teilhabeleistung ist nicht einfach. Die 
Beantragungen brauchen Zeit, Bewilligungen gelten nur befristet. 
Angebote und Schnittstellen vor Ort: 
• Die Kinder- und Jugendeinrichtungen vor Ort sind unterschiedlich barrierefrei. 
• Es fehlen Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten. 
Persönlicher Bereich jedes Einzelnen, Emotionen und Ängste: 
• Eltern von Kindern mit Behinderungen haben den Eindruck, dass sie mehr als andere begründen 
müssen, warum ihre Kinder an den Freizeitangeboten vor Ort teilnehmen sollen. 
• Mitarbeiter in Einrichtungen sind verunsichert, da sie sich nicht gut genug informiert fühlen über 
das Thema „Behinderung“. 
• Der hohe Bürokratieaufwand bereitet Sorgen. 
Teilhabe/Partizipation: 
• Wer fragt Lea-Marie, was sie möchte? Wenn sie weiß, was sie will, darf/kann sie das dann auch 
machen oder scheitert ihr Wunsch an den Rahmenbedingungen?
Theorie und Praxis für Grundschüler 
7 - 12 Jahre

19 
Der 9-jährige geistig behinderte Aaron hat erhebliche Verhaltensprobleme, die sich nicht 
nur in der Schule zeigen, sondern auch zu Hause kommen die Eltern immer deutlicher an 
ihre Grenzen im Bezug auf das Verhalten von Aaron. Auch Gespräche in einer 
Beratungsstelle halfen den Eltern wenig in der aktuellen Familiensituation, so dass in der 
Beratungsstelle vorgeschlagen wurde, dass die Eltern Kontakt mit dem Jugendamt 
aufnehmen sollen, um eine „Hilfe zur Erziehung“ zu beantragen. 
So hofft Aarons Mutter mit Hilfe einer sozial- / heilpädagogischen Fachkraft die 
bestehenden Probleme in der Familie angehen zu können und Lösungen zu finden. 
Im Jugendamt erfährt sie dann von der Mitarbeiterin, dass das Jugendamt für Aaron 
aufgrund seiner geistigen Behinderung gar nicht zuständigist und Aarons Mutter wendet 
sich an das Sozialamt. Nach entsprechender Antragsstellung beginnt dann die 
notwendige Hilfe. 
Theorie und Praxis für Grundschüler 
7 - 12 Jahre 
20 
Gesetzlichen Grundlagen der Arbeit: 
• §§ 27ff. SGB VIII Hilfe zur Erziehung (sozialpädagogischeFamilienhilfe) 
• § 53 SGB XII Eingliederungshilfe 
• § 45 b SGB XI Pflegekasse, Besondere Betreuungsleistung 
Angebote und Schnittstellen vor Ort: 
• Jugendamt Sozialamt 
• Freie Träger vor Ort, insbesondere die Lebenshilfe mit ihrem Angebot der Heilpädagogischen 
Familienhilfe. 
• Unterstützung durch den familienunterstützenden Dienst.
• Verschiedene Freizeitangebote 
Persönlicher Bereich jedes Einzelnen, Emotionen und Ängste: 
• Zunächst Verunsicherung der Mutter aufgrund der Überleitung zum Sozialamt. 
Teilhabe/Partizipation: 
• Kein inklusives Verfahren, da es Sonderregelungen für Kinder mit Behinderung umfasst. 
• Erreichen des gleichen Ziels mit anderem Kostenträger undanderem Antragsverfahren. 
Theorie und Praxis für Grundschüler 
7 - 12 Jahre

21 
Theorie und Praxis für Jugendliche 
13 - 18 Jahre 
Max, 14 Jahre alt geworden hat das Down-Syndrom und besucht seit einigen Jahren 
regelmäßig eine wöchentlich stattfindende integrative Freizeitkindergruppe. 
Von seiner geistigen Entwicklung passt er sehr gut in die Kindergruppe und fühlt sich dort 
auch sehr wohl. Allerdings ist er nun zu alt, da die Kindergruppe nur bis zum Ende des 
12. Lebensjahres besucht werden kann. Außerdem hat Max Bartwuchs und auch sonst 
passt er äußerlich eher in die Jugendgruppe der Einrichtung. Da auch seine Eltern für 
das bisherige Entlastungsangebot sehr dankbar waren, wurde geschaut, ob Max nicht 
die Jugendgruppe besuchen kann. Dort geht es jedoch um Themen, die Max nicht 
interessieren und er sich einfach unwohl dort fühlt. 
Nun hat Max kein angemessenes Alternativprogramm und verbringt den Nachmittag 
wieder mit seiner Mutter zu Hause. 
22 
Gesetzliche Grundlagen der Arbeit: 
• UN Konvention, Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport 
• (…) b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen 
kulturellen Aktivitäten (…) 
Angebote und Schnittstellen vor Ort: 
• Vor Ort gibt es kein passendes Alternativangebot für Max. 
• Es sollten gegebenenfalls die Rahmenbedingungen (z.B. Altersbegrenzung) der Einrichtung für 
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung geändert werden. 
Persönlicher Bereich jedes Einzelnen, Emotionen und Ängste :
• Max fühlt sich in der Jugendgruppe fehl am Platz. 
• Max fühlt sich bei Eintritt ins Jugendalter von der Gesellschaft ausgeschlossen. 
• Die Eltern der Kinder ohne Behinderung haben Angst, dass sich die Kinder unwohl fühlen, 
wenn ein Kind in Max Alter die Kindergruppe besucht 
Teilhabe/Partizipation: 
• Wenn Max wählen könnte, würde er weiterhin die Kindergruppe besuchen 
Theorie und Praxis für Jugendliche 
13 - 18 Jahre

23 
Theorie und Praxis für Jugendliche und junge Erwachsene 
im Übergang von der Schule in den Beruf 
14 - 27 Jahre 
Celine, 15 Jahre alt, besucht die 9. Klasse einer Hauptschule. 
Sie hat den Förderschwerpunkt „Lernen“ und/oder „emotionale und soziale Entwicklung“ 
und wird integrativ/inklusiv beschult. Körperlich und psychisch ist Celine nicht sehr 
belastbar. Ihr Betriebspraktikum hat sie nicht durchgehalten. Der Betrieb kann sich nicht 
vorstellen, es ohne Unterstützung einer Praktikantin mit solchen Schwierigkeiten 
aufzunehmen. 
Celine wird durch Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und die Agentur für Arbeit beraten. Im 
Moment erscheint es unklar, ob die berufsvorbereitenden Maßnahmen der Agentur für 
Arbeit ausreichen. 
24 
Gesetzliche Grundlagen der Arbeit: 
• SGB III, Schulgesetz NRW, SGB VIII, evtl. SB-Gesetz
Angebote und Schnittstellen vor Ort: 
• Schule kooperiert mit Betrieben. Schulsozialarbeit kooperieren mit der Agentur für Arbeit. Würden 
sich die Unterstützungsmöglichkeiten für Celine durch denSB-Ausweis verändern? 
Persönlicher Bereich jedes Einzelnen, Emotionen und Ängste: 
• Sind Celine und ihre Familie ggf. bereit, einen Schwerbehinderten-Ausweis zu beantragen? 
• Der Betrieb kommt an die Grenzen seiner Belastbarkeit, Widerstände werden geäußert. 
• Die vorhandenen schulischen Angebote sind nicht ausreichend. 
• Celine ist überfordert. 
• Der Schule sind die Unterstützungsmöglichkeiten, die sich vielleicht durch den SB-Ausweis 
ergeben, nicht umfänglich bekannt. 
Teilhabe/Partizipation: 
• Im Fall von Celine besteht höherer Beratungs- und Begleitungsbedarf, um Anschluss an 
Ausbildung und Arbeit zu finden. 
• Begleitete/geschützte Praktika sind nötig um eine Berufswahlentscheidung anzubahnen. 
• Informationen und Qualifizierungen für alle am Übergang beteiligten Personen sind nötig. 
Theorie und Praxis für Jugendliche und junge Erwachsene 
im Übergang von der Schule in den Beruf 
14 – 27 Jahre

25 
Theorie und Praxis für junge Eltern 
bis  27 Jahre 
„Eine allein lebende, blinde und berufstätige Frau wird Mutter“ 
Das Krankenhaus hatte Zweifel, ob eine allein lebende, berufstätige, blinde Mutter, die 
gerade entbunden hatte, den Anforderungen der Versorgung des Säuglings gewachsen 
sei und wandte sich daher an den Kommunalen Sozialdienst. 
In den ersten Tagen nach der Kontaktaufnahme im Krankenhausstellte sich heraus, 
dass die Mutter viele, von Sehenden nicht vermutete Ressourcen hat, um eine ausreich- 
ende Sicherheit und altersentsprechende Versorgung des Kindes zu leisten. 
Nach Aufklärung über Unterstützungsmöglichkeiten durch das SGB VIII wurde neben der 
Familienhebamme eine sozialpädagogische Familienhilfe für 2 Jahre eingesetzt. In dieser 
Zeit wurde weitere Unterstützung aus dem privaten und sozialen Umfeld gefunden, sowie 
ein Umzug in eine angemessenere Wohnung organisiert. 
26 
Gesetzliche Grundlagen der Arbeit: 
• Anspruchsgrundlage §§ 27 ff in Verbindung mit  § 31 
Angebote und Schnittstellen vor Ort: 
• Krankenhaus (erste Erprobung des Umgangs Mutter / Säugling und Rückmeldung an KSD) 
• Familienhebamme (Beratung der Mutter in den ersten Monaten nach der Geburt – Sicherheit 
bezüglich der Versorgung des Säuglings) 
• SPFH Fachkraft (Hilfestellung bei den Herausforderungenals blinde Mutter – Rückmeldung an 
alle Beteiligten bezüglich der Versorgung des Kindes) 
Persönlicher Bereich jedes Einzelnen, Emotionen und Ängste: 
Von den Fachkräften: 
• Kann die blinde Mutter dem Kind genügend Sicherheit bieten? Wie kann ich die Ressourcen der 
blinden Mutter entdecken? Braucht die Mutter Hilfe / Unterstützung, wenn ja welche? 
Von der Mutter aus: 
• Traut das JA mir die Erziehung nicht zu? Was soll ich denen „beweisen“? 
Teilhabe/Partizipation: 
• Heute leben Mutter und Tochter ohne besondere Unterstützung. Die Mutter geht wieder einer 
Berufstätigkeit nach, das Kind hat sich gut entwickelt und wird als sehr aufmerksames, 
aufgewecktes Kind beschrieben. 
Theorie und Praxis für junge Eltern 
bis 27 Jahre

27 
Fazit: 
Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe braucht unterstützende 
Strukturen und Bedingungen! 
Die fortwährende Schulung und Sensibilisierung der Fachkräfte und Entscheidungsträger 
/innen auf allen vier Handlungsebenen muss der erste Schritt sein. 
Inklusion ist kein Konzept, sondern eine Haltung! 
Daneben muss auf allen politischen Handlungsebene erkanntwerden, dass… 
• ohne eine Vereinfachung der Bürokratie, 
• ein Abbau der Versäulung von SGB VIII und SGB XII und 
• eine passende finanzielle Ausstattung von Angeboten im Personal- und Sachbereich 
…Inklusion ein Schattenthema bleiben wird! 
28 
Inklusion als Haltung 
Inklusion heißt im pädagogischen Zusammenhang und als Handlungsempfehlung 
für die freien Träger in Münster: 
• Wir setzen uns aktiv dafür ein, die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und 
Jugendlichen mit und ohne Behinderung an allen Angeboten zufördern und zu 
ermöglichen. 
• Wir wollen die Anerkennung, Akzeptanz und den Respekt vor der Vielfalt des 
menschlichen Daseins als Basis jeder pädagogischen Begegnung in den Teams und 
Einrichtungen fördern. 
• Unsere Konzepte sollen in Theorie und Praxis überprüft undweiterentwickelt werden. 
• Wir wollen Qualitätsmaßstäbe für die pädagogischen Einrichtungen entwickeln und in 
unsere Leistungsbeschreibungen integrieren. 
• Die inklusive Praxis soll ein dauerhafter Tagesordnungspunkt in allen 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII werden! Wir wollendarin Stolpersteine 
auf dem Weg zur Inklusion benennen und den Verzicht auf aussondernde Praxis 
aktiv anstreben.

29 
Das Glück besteht darin, zu leben wie alle Welt und doch wie kein 
anderer zu sein. 
Simone de Beauvoir 
Es gibt viel zu tun! 
30 
AG 2 Kinder- und Jugendarbeit Frau Reiners 
AG 6 Erziehungshilfen Herr Röttgering 
AG 1 Mädchen und Jungen/Gender Frau Papenkort 
AG 3 Jugendsozialarbeit Frau Leifheit 
AG 4 Familienförderung  Herr Wiltschut 
AG 5 Kindertagesbetreuung Frau Koch 
Frau Weinlich, Herr Kentrup, Herr Kauling 
Herr Wildemann

31 
Bildverzeichnis 
Folie 10: Aktion Mensch.de vom 31.07.2013. Kampagne Inklusion 
Folie 11: verbraucherzentralehamburg.de. Ernährung von Kindern. 10.09.2013 
Folie 17: wdr.westpol. Sendung vom 15.09.2013. Wer soll für die Inklusion zahlen 
Folie 23: baby und familie.de. Reise und Baby. So klappt es ohneStress 
Folie 26: aktion mensch.de. Inklusion. Inklusion erfahren. Was ist Inklusion 
Folie 27: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.de. Pressemitteilung für Inklusion

Berichtsvorlage

2993 Zeichen

V/0391/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Inklusion als Querschnittsthema der Kinder- und Jugendhilfe in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
In Zusammenarbeit mit den 6 Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII ist das Thema „Inklus i-
on in der Kinder- und Jugendhilfe Münster“ seit 2012 als fortlaufendes Querschnittsthema in den 
Arbeitsgemeinschaften benannt worden. Jede Arbeitsgemeinschaft hat das Thema aus ihrer Per-
spektive beleuchtet und eine erste Stellungnahme dazu abgegeben.  
 
In einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung von Verwaltung und den Sprecherinnen und Spr e-
chern der Arbeitsgemeinschaften wurde im März 2013 ein Fachgespräch durchgeführt. Gast di e-
ses Fachgespräches war Prof. Dr. Greving von der Katholischen Hochschule NRW in Mü nster, 
der in seinem Fachvortrag „Inklusion in der Jugendhilfe – ein Überblick über unterschiedliche 
Perspektiven im wissenschaftlichen Feld“ eine Problematisierung vornahm und Handlungsrel e-
vanzen beleuchtete. 
 
Im Anschluss an dieses Fachgespräch bildete sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und Vertreterinnen und Vertretern aus allen Arbeitsg e-
meinschaften mit dem Ziel, die vorliegenden Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaften zu einer 
gemeinsamen Verständnis-, Arbeits- und Handlungsempfehlung zusammen zu führen. 
 
Ein erstes Treffen konnte im Juli 2013 realisiert werden. Insgesamt tagte die Arbeitsgruppe an 
sechs Terminen bis März 2014 und erarbeitete eine Präsentation, in der die gemeinsamen Ve r-
ständnis- und Handlungsempfehlungen engagiert diskutiert wurden, um sie dann mit praktischen 
Fallkonstellationen aus den jeweiligen Handlungsfeldern zu unterfüttern. Das Besondere an di e-
ser Arbeitsgruppe war die gemeinsame Diskussion aus dem Blickwinkel von Ki nder-, Ju gend- 
und Behindertenhilfe, die sich auch in den gesetzlichen Grundlagen zwischen dem Grundgesetz, 
dem SGB VIII und der UN-Behindertenrechtskommission manifestiert. 
 
Diese Präsentation wurde in der Leitungskonferenz des Amtes, sowie in allen Arbeitsgemei n-
schaften nach § 78 SGB VIII vorgestellt, diskutiert, ergänzt und abgestimmt. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0391/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Weinlich 
Ruf: 
492 -5157 
E-Mail: 
Weinlich@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.05.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0391/2015 
 
Die vorliegende Berichtsvorlage soll nun dem Ausschuss für Kinder - Jugendliche und Familien 
zur Kenntnis gegeben werden. Die Arbeitsgemeinschaften wollen in einem noch abzustimm en-
den Zeitraum das Thema erneut aufgreifen, um eine Überprüfung der Sachlage vorzunehmen, 
positive wie negative Entwicklungen festzustellen und die Handlungsempfehlungen anzupassen.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
 
Präsentation: Inklusion als Querschnittsthema in der Kinder- und Jugendhilfe Münster

Beratungsverlauf (1)

10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0391/2015
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37