3037/2022
Generalsanierung und Verkehrsberuhigung der Eupener Straße/Eschweilerstraße/Max-Wallraf-Straße in Köln-Braunsfeld
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665 Vorlagen-Nummer 26.10.2022 3037/2022 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022 Verkehrsausschuss 22.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Rat 08.12.2022 Generalsanierung und Verkehrsberuhigung der Eupener Straße/Eschweilerstraße/Max-Wallraf- Straße in Köln-Braunsfeld hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 23.09.2019 den Bedarf für die Generalsanie- rung sowie für die Verkehrsberuhigung der Eupener Straße/Eschweilerstraße/Max-Wallraf-Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr.: 0626/2019) festgestellt und die Verwaltung mit dem Straßenendausbau be- auftragt. Gemäß Beschluss belaufen sich die Gesamtkosten der Straßensanierungsmaßnahme auf 1.980.000 € brutto. Dabei entfallen auf den Teilbereich der verkehrsberuhigenden Elemente 154.000 € und auf die Generalsanierung 1.826.000 €. Darin sind 36.600 € konsumtive Kosten für die Beleuchtung enthalten. Abweichend zum Beschluss soll im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf der Eupener Straße, im Abschnitt Eschweiler Straße bis Aachener Straße, vor dem Hintergrund der zahlreichen großen Hochbaumaßnahmen, die im direkten Umfeld in Köln-Braunsfeld derzeit begonnen und umgesetzt werden, zunächst nur die Asphaltdeckschicht erneuert werden. Die geplante, vollumfängliche Gene- ralsanierung der Eupener Straße im genannten Abschnitt soll erst nach dem Anschluss der Stolber- ger Straße an die Militärringstraße und damit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden neben den Generalinstandsetzungen der Eschweiler Straße und der Max-Wallraf-Straße auch die geplanten Fußgängerüberwege und der Kreisverkehr auf der Eupener Straße erstellt. Nach der Submission am 04.04.2022 und einer Anpassung der Kosten liegen die Gesamtkosten nun- mehr bei rd. 2.579.508 €. Diese setzen sich zusammen aus investiven Straßenbaukosten in Höhe von 2.160.480 € und konsumtiv zu finanzierenden Kosten in Höhe von rd. 419.028 € (davon rd. 377.890 € für die Deckensanierung der Eupener Straße und rd. 41.138 € für die Beleuchtung). Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 1.943.400 € um 217.080 € auf 2.160.480 € sowie der konsumtiven Aufwendungen von 36.600 € um 382.428 € auf 419.028 €. Diese Kostenerhöhung ist durch folgende Ursachen begründet: Die Maßnahme ist 2019 beschlossen 2 worden. Pandemiebedingt sind die Baupreise bereits bis Dezember 2021 angestiegen; auf dieser Preisbasis ist der bisherige Kostenanschlag für die Baumaßnahme gebildet worden. Der vorherr- schende Ukraine-Konflikt, mit Beginn am 24.02.2022 hat abermals zu Preissteigerung geführt, die sich im Submissionsergebnis vom 04.04.2022 in Form einer Kostensteigerung widerspiegelt. § 8 KAG NRW – Straßenausbaubeiträge Die Erneuerung der Verkehrsflächen sowie der Straßenbeleuchtung in der Eschweilerstraße und Max-Wallraf-Straße löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Nach der neuen Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land Nordrhein-Westfalen die Kos- ten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln zu 100 %. Die entstehenden Mehr- kosten für den Straßenausbau führen somit nicht zu einer Mehrbelastung der Anlieger*innen. Für die Deckensanierung auf der Eupener Straße können keine Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) abgerechnet werden. In Kürze wird eine Beschlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann genaue Angaben über die Höhe der voraussichtlich beitragsfähigen Kosten und der Landesför- derung enthalten wird. Finanzierung Die Ausführung der Maßnahme hat im September 2022 begonnen. Von den Investitionsauszahlun- gen in Höhe von rd. 2.160.480 € entfallen auf das aktuelle Haushaltsjahr rd. 400.000 € und auf das Haushaltsjahr 2023 rd. 1.760.480 €. Die im Haushaltsjahr 2022 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 400.000 € stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Gene- ralinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Die in 2023 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.760.480 € sind im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 entsprechend berücksichtigt. Die darüber hinaus zur Realisierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 benötigten Aufwandser- mächtigungen von rd. 419.028 € wurden im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 im Teilergebnisplan, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechend eingeplant. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Aufwendun- gen für Abschreibungen. Die in den Jahren 2023 und 2024 erforderlichen bilanziellen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 43.210 € jährlich sind im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 im gleichen Teiler- gebnisplan in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen berücksichtigt. Die ab 2025 anfallen- den Abschreibungsaufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstel- lungsprozesse 2025 ff ebenfalls im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Eupener Straße
- Aachener Straße
- Militärringstraße
- Max-Wallraf-Straße
- Eschweilerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3037/2022
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 26.10.2022
- Erstellt
- 13.09.2022 18:14