V/0094/2016
Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster
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Berichtsvorlage
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V/0094/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster Beratungsfolge 02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: 1. Aktuelle Situation in Münster Seit dem zum 01.11.2015 in Kraft getretenen Ges etz zur Verbesserung der Unterbringung, Ve r- sorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wurden in Münster (bis zum 19.02.2016) insgesamt 176 um A neu in Münster in Obhut genommen bzw. mit Anschlussma ß- nahmen versorgt. Die Anzahl der Neuaufnah men für diese Zeit übersteigt die Summe der Ja h- reszahl von 2014 um rund 56%. (2012 = 20 umA; 2013 = 68 umA; 2014 = 113 umA ). Bundesweit liegt die Zahl der umA derzeit bei rund 68.000 Personen, davon sind rund 13.000 Personen in NRW aufzunehmen, die per Aufnahmeschlüssel und Zuweisung vom LVR verteilt werden. Der aktuelle Aufnahmeschlüssel ergibt sich aus der Bevölkerungszahl und liegt bei 1:1.346 Pe r- sonen. Für die Stadt Münster errechnet sich damit eine Aufnahmeverpflichtung von 225 umA (optional gemäß 5. AG KJHG zzgl. 15% = 258 umA). Der Aufnahmeschlüssel wird wöchentlich aktualisiert mit immer noch steigender Tendenz. Daten für Münster umA Aktuell 19.02.2016 In Obhut 147 Anschlusshilfen 57 Gesamt aktuell 204 Gesamt in 2016 230 Gegenwärtig befinden sich 147 umA in der Inobhutnahme (§ 42 und § 42a SGB VIII), davon sind 69 Personen in Inobhutnahmeeinrichtungen untergebracht, weitere 78 Personen bei geeigneten Personen und anderweitigen Unterbringungen. Anschlussmaßnahmen (§§ 13, 33, 34 und 41 SGB VIII) bei den freien Trägern der Jugendhilfe sind aktuell für 57 umA umgesetzt. Aktuell wird für 3 -5 Jugendliche die Vermittlungen in Pfleg e- familien organisiert. Vorlagen-Nr.: V/0094/2016 Auskunft erteilt: Herr Vogt Ruf: 492 51 75 E-Mail: VogtH@stadt-muenster.de Datum: 19.02.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0094/2016 Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat mit einer Reihe von freien Trägern de r J u- gendhilfe Verhandlungen aufgenommen, um die erforderliche Platzzahl für die Unterbringung und Versorgung zu schaffen. Neben der Diakonie Münster wurden auch das Vinzenzwerk Handorf und das Alexianer Martinistift Appelhülsen beteiligt. In diesen drei Ei nrichtungen befinden sich bisher die Mehrzahl der umA, die neben der Inobhutnahme auch in Anschlussmaßnahmen weiter betreut werden. Weitere beteiligte Träger sind die Kinder - und Jugendhilfe St. Mauritz für die Aufnahme von Kindern, das Mädchenhaus MIA für unbegleitete Mädchen und davon getrennt ein dezentrales betreutes Wohnen für Jungen, das Kettelerhaus für Anschlussmaßnahmen gemäß § 13 III SGB VIII, der VSE e.V.(Pflegefamilien), die Evangelische Jugendhilfe Münsterland und die Outlaw gGmbH. Mit weiteren Trägern ergeben sich Einzellösungen. Mit allen Trägern wurden und werden kurzfristig Konzeptionen zur Betreuung und Versorgung in einem engen Austausch entwickelt. Wegen der kurzfristigen Umsetzung entsteht ein dialogischer Prozess der Konzeptentwicklung, der noch nicht in allen konzeptionellen Fragen abgeschlossen ist. Der Ausbau um weitere Plätze wird vorangetrieben. Dieser Ausbau gestaltet sich münste r- spezifisch bei der Wohnraumsuche sehr schwierig. Se lbst den etablierten Münsterschen Trägern fällt es schwer, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch die Personalsuche g e- staltet sich mittlerweile kompliziert, da der Fachkräftemarkt aktuell ausgeschöpft ist. Folgender Sachstand ergibt sich: Einrichtung Platzzahl SOLL Platzzahl IST Bemerkung Diakonie Münster Blaukreuzwäldchen - Jiobi (Inobhut) - Sleep-in - Anschlussmaßnahme 10 4 31 10 0 31 Perspektivisch: BIMA – Gebäude in Planung für 9 Plätze Vinzenzwerk Handorf - Inobhut - Anschlussmaßnahme 8 6 8 6 Eröffnung ehem. Wichtelgruppe jetzt „DieWerse“ am 22.02. mit 9 Plätzen. Perspektivisch: 18 Plätze ab April am Wersebeckmannweg Alexianer – Martinistift - Inobhut - Anschlussmaßnahme 12 7 12 7 Gruppen im Martinistift und Haus Heithorn Mädchenhaus MIA - Inobhut - Anschlussmaßnahme 3 2 3 2 Nur Mädchen Nur Jungen Kinder- und Jugendhilfe St. Ma u- ritz - Inobhut - Anschlussmaßnahme 1 1 1 1 Nur Kinder bis 14 Jahre Perspektivisch:Neue Gruppe mit 8 Plätzen am Josef-Haydn-Str. LER Wartburg 2 2 ASB Yorkkaserne - Inobhut - Verwandte 15 24 13 24 Perspektivisch: Ausbau möglich Oxfordkaserne - Inobhut - Verwandte 15 9 15 9 Ausbau möglich Johanniter Gästehaus 18 13 3 V/0094/2016 Einrichtung Platzzahl SOLL Platzzahl IST Bemerkung VSE - Anschlussmaßnahme - Pflegeeltern § 33 II 2 15 2 0 Perspektivisch: Wohnungssuche für dezentrales stationäres Wohnen Pflegeeltern § 33 I 2 2 Evang.Jugendhilfe Münsterland - Anschlussmaßnahme 1 1 Diakonissenmutterhaus 2 2 Gegen I strom 4 2 Wohngruppe Ostbevern Erziehungshilfe St. Klara 1 1 Kettelerhaus 10 10 Hilfen gem. § 13 III Verwandte/Bekannte Unterbri n- gung 23 23 Zuweisung LVR 4 Summe 228 204 in Planung: weitere 44 Plätze Mit allen Trägern und dem Landesjugendamt wurden Absprachen bezüglich Taschengeld, B e- kleidungsgeld und Gesundheitsfürsorge getroffen. Mit Stand vom 19.02.2016 wurden dem BVA folgende Zahlen aus Münster gemeldet: Anzahl Jugendhilferechtliche Zuständigkeit 60 für uM (Altverfahren nach 89d) 9 für junge Volljährige (ehem. uM - Altverfahren nach 89d) 21 für umA - Vorläufige Inobhutnahme 103 für umA - Inobhutnahme 7 für umA - Anschlussmaßnahmen (HzE und sonstige) 4 für umA - durch Landesstelle zugewiesene Verteilung Summe 204 2. Verfahren bei der vorläufigen Inobhutnahme gem. § 42a SGB VIII Die notwendigen Arbeitsschritte im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme (§ 42a SGB VIII) e r- geben sich aus den bundes - und landesgesetzlichen Vorgaben. In Münster ist die Umsetzung wie in der Anlage 1 dargestellt organ isiert und hat sich an Hand der praktischen Erfahrungen in der Umsetzung in sehr kurzer Zeit entwickelt. Der Gesetzgeber gibt verschiedene Einschätzungskriterien und Meldefristen vor, die in den A b- läufen vor Ort organisatorisch umzusetzen sind. Diese beziehen sich au f das Erstscreening und auch die unterschiedlichen Verfahren beim Verbleib des umA in Münster und später bei einer Verteilung des umA, wenn die Aufnahmequote in Münster erfüllt ist. Mit dem abgestuften Verfahren und der Einbeziehung unterschiedlicher Akte ure (Ersterfa s- sungsteam, Clearingteam, Heimfachdienst und KSD Bezirke) soll durch eine intensive Prüfung des jeweiligen jugendhilferechtlichen Bedarfes einer adäquaten Förderung des Einzelnen Rec h- nung getragen werden. 4 V/0094/2016 3. Überbrückungs- und Notmaßnahmen bei der Unterbringung und Betreuung von umA in Münster Der Leitfaden des BMFSFJ zur Umsetzung des vorläufigen Verfahrens zur Verteilung von unbe- gleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW (Stand 16.12.2015) weist unter dem Punkt 2.11 auf folgende Überbrückungs- und Notmaßnahmen hin: „Die aktuelle Situation mit sehr hohen Zahlen von Einreisen unbegleiteter minderjähriger Flüch t- linge stellt Jugendämter vor erhebliche Herausforderungen. Insbesondere für die Spitzen dieser Zugänge sind die Standards des Jugendhilferechts nicht mehrdurchgängig zu jedem Zeitpunkt zu realisieren. Den Jugendämtern obliegt uneingeschränkt die Pflicht, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Auf dieser Pflicht beruhen schließlich auch die Vorschrifte n zur Inobhutnahme. Maßnahmen, die Jugendämter zur Vermeidung von Obdachlosigkeit unb e- gleiteter Minderjähriger ergreifen, sind somit mit dem Schutzauftrag der Jugendhilfe vereinbar, auch wenn sie nicht den Standards des SGB VIII entsprechen. Damit ist eine Unterbringung und Betreuung auch unterhalb der Betriebserlaubnispflichtvorübergehend zulässig. Die Unterbringung unterliegt in diesen Fällen der Verantwortung des örtlichen öffentlichen Trägers. Dabei ist in j e- dem Fall und zu jedem Zeitpunkt ein pädagogis ches Setting unabdingbar. Die Jugendämter sind zudem verpflichtet, diese Maßnahmen schnellstmöglich durch jugendhilferechtlich vorgesehene Angebote zu e rsetzen. Die Unterbringung und Betreuung im Rahmen von Überbrückungs - und Notmaßnahmen ist kostenerstatt ungsfähig. Dazu sind entsprechende Maßnahmen aber inne r- halb von zwei Werktagen dem jeweiligen Landesjugendamt (nicht der Landesstelle NRW) zu melden Für institutionalisierte, dauerhafte und vom Einzelfall unabhängige Settings gilt auch we i- terhin die Betriebserlaubnispflicht.“ Mit der Aufnahmeeinrichtung in der York -Kaserne (seit 01.11.2015), die vom ASB Münster b e- trieben wird und der Aufnahmeeinrichtung in der Oxfordkaserne (seit 01.01.2016), die von der Johanniter Unfall Hilfe betrieben wird, sind Verein barungen für ein Regelangebot im Rahmen von jeweils 15 Plätzen abgesprochen. Diese Maßnahme ist notwendig, da die Zuweisungszahlen wöchentlich ansteigen und die Münsterschen Träger nicht in diesem Tempo ihre Plätze im B e- reich Inobhutnahme bzw. Anschlussmaß nahmen erweitern können. Diese Überbrückungsplätze sind in den jeweil igen Aufnahmeeinrichtungen in eigenständigen Wohneinheiten untergebracht, die nur für die Minderjährigen zugänglich sind. Der Standard ist als Regelangebot in einer J u- gendhilfeeinrichtung konzipiert. Dies ist aber nur als vorübergehende Maßnahme geplant und wird täglich auf freie Platzkapazitäten bei den Trägern und einer Umverlegung der Jugendlichen überprüft. Dieses Vorge hen ist auch mit den Münsterschen Trägern abgestimmt und findet dor t unter den aktuell gegebenen Umständen seine Zustimmung. Gleiches gilt für die kurzfristigen Hotelbelegungen in Zwei -- bis Vierbettzimmern im Johanniter - Gästehaus, das zur Vermeidung von Obdachlosigkeit die Arbeit des Jugendamtes unterstützt. Die hier untergebrachten Jugendlichen werden tagsüber vom Lorenz -Süd und dem CVJM durch eine tagesstrukturierende Maßnahme und einem darin enthaltenen gemeinsamen Mittagstisch betreut. 4. Personalmaßnahmen Die Betreuung der in Münster aufgenommenen umA erfordert zusätzliches Personal in erhebli- chem Umfang, insbesondere im Kommunalen Sozialdienst. Die Verwaltung wird dazu im Rah- men der Gesamtmaßnahmen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen berichten. 5 V/0094/2016 5. Weiteres Verfahren Gemeinsam mit den zustä ndigen Trägern der Jugendhilfe werden die jeweiligen Konzeptionen für die Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer sowie die weiterführenden Hilfen weiterentwickelt und neue Anschlusshilfen geplant. Diese Planungen korrelieren allerdin gs mit dem Wohn- und Immobilienmarkt in Münster, der mehr als angespannt ist. Hier wird gemei n- sam nach Lösungen gesucht. Mit den Trägern der Regeleinrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit werden die bereits vorhandenen integrativ- freizeitpädagogischen Maßnahmen sozialräumlich weiterentwickelt. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Verfahren vorläufige Inobhutnahme (INO) § 42a „unbegleitete minderjährige Ausländer“
Anlage-V-0094-2016-Verfahren vorläufige Inobhutnahme
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Fachcontrolling / Stand 05.01.2016 Verfahren vorläufige Inobhutnahme (INO) § 42a „ unbegleitete minderjährige Ausländer“ vorläufige Inobhutnahme § 42a SGB VIII bei Minderjährigkeit / bzw. Ablehnungsbe- scheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung bei Volljährigkeit Erstprüfung und Alterfstestellung geeignete Unterbringung und Versorgung vorläufige Inobhutnahme § 42a SGB VIII bei Minderjährigkeit und Prüfung der Familienzusammenführung (Sorgeberechtigten) Durchführung Erst-Screening Gefährdet die Durchführung des Verteilverfahrens das Kindeswohl? Ist eine kurzfristige Familienzusammenführung (volljährige/r Onkel/Tante, Großeltern/Eltern) möglich und entspricht das dem Kindeswohl? Lässt der Gesundheitszustand eine Verteilung zu? Ist eine gemeinsame Verteilung mit Geschwisternund/oder Flüchtgemeinsachaft erforderlich? Soll eine Verteilung mit erwachsender Begleitperson erfolgen? wenn Aufnahmepflicht erfüllt JA meldet an LVR (2 Tage nach § 42a SGB VIII ) Erstmeldung § 42 a in allen Fällen ohne Familienzusammenführung JA meldet innerhalb von 7 Werktage nach § 42a SGB VIII Ergebnisse Erst-Screening an LVR Beendigung der Fallzuständigkeit Mitteilung an den LVR innerhalb von 3 Werktagen Anschluß- maßnahmen • § 13 SGB VIII Anschluß- maßnahmen • § 33 SGB VIII Anschluß- maßnahmen • § 34 SGB VIII Verfahren INO § 42 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien , Münster Verfahren bei Verteilung Clearingverfahren Zugang Bildung/Ausbildung ggf. Familienzusammführung Ausländerrechtliche Fragen geeignete Unterbringung unverzugliche Bestellung Vormund/Pfleger nach 3 Werktagen medizinische Versorgung persönliche Begleitung des umA zum Zuweisungs- jugendamt für Leistungen gem. § 42 SGB VIII und Fallübergabe Inobhutnahme durch Zuweisungsjugendamt Ersterfassungsteam /EAT) Clearingteam Clearingteam/Heimfachdienst KSD - Bezirk Verfahren ENDE § 42b Abs. 4 Satz 4 SGB VIII Die Durchführung des Verteilungsverfahrens (Aufnahme von anderen Jugendämtern/Abgabe an andere Jugendämter) gem. Zuweisungsbescheid des LVR muss innerhalb von einem Monat nach dem Beginn der vorläufigen INO § 42a erfolgt sein ! Familienzusammenfüh- rung mit Sorgeberichtigten prüfen, wenn möglich dann endet (§ 42a SGB VIII) das Verfahren und keine Meldung an LVR
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Wersebeckmannweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0094/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37