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V/0094/2016

Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster

Vorlagen 02.02.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 02.03.2016, TOP 5

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage-V-0094-2016-Verfahren vorläufige Inobhutnahme

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Ansehen

Berichtsvorlage

11509 Zeichen

V/0094/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
Bericht: 
 
1. Aktuelle Situation in Münster 
 
Seit dem zum 01.11.2015 in Kraft getretenen Ges etz zur Verbesserung der Unterbringung, Ve r-
sorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wurden in Münster (bis zum 
19.02.2016) insgesamt 176 um A  neu in Münster in Obhut genommen bzw. mit Anschlussma ß-
nahmen versorgt. Die Anzahl der Neuaufnah men für diese Zeit übersteigt die  Summe der Ja h-
reszahl von 2014 um rund 56%. (2012 = 20 umA; 2013 = 68 umA; 2014 = 113 umA ). 
 
Bundesweit liegt die Zahl der umA derzeit bei rund 68.000 Personen, davon sind rund 13.000 
Personen in NRW aufzunehmen, die per Aufnahmeschlüssel und Zuweisung vom LVR verteilt 
werden.  
 
Der aktuelle Aufnahmeschlüssel ergibt sich aus der Bevölkerungszahl und liegt bei 1:1.346 Pe r-
sonen. Für die Stadt Münster errechnet sich damit eine Aufnahmeverpflichtung von 225 umA 
(optional gemäß 5. AG KJHG zzgl. 15% = 258 umA). Der Aufnahmeschlüssel wird wöchentlich 
aktualisiert mit immer noch steigender Tendenz.  
 
Daten für Münster  
umA Aktuell  19.02.2016 
In Obhut 147 
Anschlusshilfen 57 
Gesamt aktuell 204 
Gesamt in 2016 230 
 
Gegenwärtig befinden sich 147 umA in der Inobhutnahme (§ 42 und § 42a SGB VIII), davon sind 
69 Personen in Inobhutnahmeeinrichtungen untergebracht, weitere 78 Personen bei geeigneten 
Personen und anderweitigen Unterbringungen.  
 
Anschlussmaßnahmen  (§§ 13, 33, 34 und 41  SGB VIII) bei den freien Trägern der Jugendhilfe 
sind aktuell für 57 umA umgesetzt.  Aktuell wird für 3 -5 Jugendliche die Vermittlungen in Pfleg e-
familien organisiert. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0094/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Vogt 
Ruf: 
492 51 75 
E-Mail: 
VogtH@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.02.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0094/2016 
 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat mit einer Reihe von freien Trägern de r J u-
gendhilfe Verhandlungen aufgenommen, um die erforderliche Platzzahl für die Unterbringung und 
Versorgung zu schaffen. Neben der Diakonie Münster wurden auch das Vinzenzwerk Handorf 
und das Alexianer Martinistift Appelhülsen beteiligt. In diesen drei Ei nrichtungen befinden sich 
bisher die Mehrzahl der umA, die neben der Inobhutnahme auch in Anschlussmaßnahmen weiter 
betreut werden. Weitere beteiligte Träger sind die Kinder - und Jugendhilfe St. Mauritz für die 
Aufnahme von Kindern, das Mädchenhaus MIA für unbegleitete Mädchen und davon getrennt ein 
dezentrales betreutes Wohnen für Jungen, das Kettelerhaus für Anschlussmaßnahmen gemäß § 
13 III SGB VIII, der VSE e.V.(Pflegefamilien), die Evangelische Jugendhilfe Münsterland und die 
Outlaw gGmbH. Mit weiteren Trägern ergeben sich Einzellösungen.   
 
Mit allen Trägern wurden und werden kurzfristig Konzeptionen zur Betreuung und Versorgung in 
einem engen Austausch entwickelt. Wegen der kurzfristigen Umsetzung entsteht ein dialogischer 
Prozess der Konzeptentwicklung, der noch nicht in allen konzeptionellen Fragen abgeschlossen 
ist. Der Ausbau um weitere Plätze wird vorangetrieben. Dieser Ausbau gestaltet sich münste r-
spezifisch bei der Wohnraumsuche sehr schwierig. Se lbst den etablierten Münsterschen Trägern 
fällt es schwer, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch die Personalsuche g e-
staltet sich mittlerweile kompliziert, da der Fachkräftemarkt aktuell ausgeschöpft ist. 
 
Folgender Sachstand ergibt sich: 
 
Einrichtung Platzzahl  
SOLL 
Platzzahl  
IST 
Bemerkung 
Diakonie Münster 
Blaukreuzwäldchen 
- Jiobi (Inobhut) 
- Sleep-in 
- Anschlussmaßnahme 
 
 
10 
4 
31 
 
 
10 
0 
31 
Perspektivisch:  
 
BIMA – Gebäude in Planung für 9 
Plätze 
Vinzenzwerk Handorf 
- Inobhut 
- Anschlussmaßnahme 
 
 
8 
6 
 
8 
6 
Eröffnung ehem. Wichtelgruppe 
jetzt „DieWerse“ am 22.02. mit 9 
Plätzen. 
 
Perspektivisch: 
18 Plätze ab April am 
Wersebeckmannweg 
Alexianer – Martinistift 
- Inobhut 
- Anschlussmaßnahme 
 
12 
7 
 
12 
7 
Gruppen im Martinistift und Haus 
Heithorn  
Mädchenhaus MIA 
- Inobhut 
- Anschlussmaßnahme 
 
3 
2 
 
3 
2 
  
Nur Mädchen 
Nur Jungen 
Kinder- und Jugendhilfe St. Ma u-
ritz 
- Inobhut 
- Anschlussmaßnahme  
 
 
1 
1 
 
 
1 
1 
 
Nur Kinder bis 14 Jahre 
 
Perspektivisch:Neue Gruppe mit 
8 Plätzen am Josef-Haydn-Str. 
LER Wartburg 2 2  
ASB Yorkkaserne 
- Inobhut 
- Verwandte 
 
15 
24 
 
13 
24 
Perspektivisch: 
Ausbau möglich 
Oxfordkaserne 
- Inobhut 
- Verwandte 
 
15 
9 
 
15 
9 
Ausbau möglich 
Johanniter Gästehaus 18 13

3 
V/0094/2016 
 
Einrichtung Platzzahl  
SOLL 
Platzzahl  
IST 
Bemerkung 
VSE 
- Anschlussmaßnahme 
- Pflegeeltern § 33 II 
 
2 
15 
 
2 
0 
Perspektivisch: 
Wohnungssuche für dezentrales 
stationäres Wohnen  
Pflegeeltern § 33 I 2 2  
Evang.Jugendhilfe Münsterland 
- Anschlussmaßnahme 
 
1 
 
1 
 
Diakonissenmutterhaus 2 2  
Gegen I strom 4 2  
Wohngruppe Ostbevern 
Erziehungshilfe St. Klara 
1 1  
Kettelerhaus 10 10 Hilfen gem. § 13 III 
Verwandte/Bekannte Unterbri n-
gung 
23 
 
23  
Zuweisung LVR  4  
Summe 228 204 in Planung: weitere 44 Plätze 
 
Mit allen Trägern und dem Landesjugendamt wurden Absprachen bezüglich Taschengeld, B e-
kleidungsgeld und Gesundheitsfürsorge getroffen. 
 
Mit Stand vom 19.02.2016 wurden dem BVA folgende Zahlen aus Münster gemeldet: 
 
Anzahl  Jugendhilferechtliche Zuständigkeit 
60                        für uM (Altverfahren nach 89d) 
9                          für junge Volljährige  (ehem. uM - Altverfahren nach 89d) 
21                        für umA - Vorläufige Inobhutnahme 
103                      für umA - Inobhutnahme 
7                          für umA - Anschlussmaßnahmen (HzE und sonstige) 
4                          für umA - durch Landesstelle zugewiesene Verteilung 
 
Summe 204 
 
 
2. Verfahren bei der vorläufigen Inobhutnahme gem. § 42a SGB VIII 
 
Die notwendigen Arbeitsschritte im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme (§ 42a SGB VIII) e r-
geben sich aus den bundes - und landesgesetzlichen Vorgaben. In Münster ist die Umsetzung 
wie in der Anlage 1 dargestellt organ isiert und hat sich an Hand der praktischen Erfahrungen in 
der Umsetzung in sehr kurzer Zeit entwickelt.  
 
Der Gesetzgeber gibt verschiedene Einschätzungskriterien und Meldefristen vor, die in den A b-
läufen vor Ort organisatorisch umzusetzen sind. Diese beziehen sich au f das Erstscreening und 
auch die unterschiedlichen Verfahren beim Verbleib des umA in Münster und später bei einer 
Verteilung des umA, wenn die Aufnahmequote in Münster erfüllt ist. 
 
Mit dem abgestuften Verfahren und der Einbeziehung unterschiedlicher Akte ure (Ersterfa s-
sungsteam, Clearingteam, Heimfachdienst und KSD Bezirke) soll durch eine intensive Prüfung 
des jeweiligen jugendhilferechtlichen Bedarfes einer adäquaten Förderung des  Einzelnen Rec h-
nung getragen werden.

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V/0094/2016 
 
3. Überbrückungs- und Notmaßnahmen bei der Unterbringung und Betreuung von        
umA in Münster 
 
Der Leitfaden des BMFSFJ zur Umsetzung des vorläufigen Verfahrens zur Verteilung von unbe-
gleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW (Stand 16.12.2015)  weist unter dem Punkt 2.11 
auf folgende Überbrückungs- und Notmaßnahmen hin: 
 
„Die aktuelle Situation mit sehr hohen Zahlen von Einreisen unbegleiteter minderjähriger Flüch t-
linge stellt Jugendämter vor erhebliche Herausforderungen. Insbesondere für die Spitzen dieser 
Zugänge sind die Standards des Jugendhilferechts nicht mehrdurchgängig zu jedem Zeitpunkt zu 
realisieren. Den Jugendämtern obliegt uneingeschränkt die Pflicht, Kinder und Jugendliche vor 
Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Auf dieser Pflicht beruhen schließlich auch die Vorschrifte n 
zur Inobhutnahme. Maßnahmen, die Jugendämter zur Vermeidung von Obdachlosigkeit unb e-
gleiteter Minderjähriger ergreifen, sind somit mit dem Schutzauftrag der Jugendhilfe vereinbar, 
auch wenn sie nicht den Standards des SGB VIII entsprechen. Damit ist eine  Unterbringung und 
Betreuung auch unterhalb der Betriebserlaubnispflichtvorübergehend zulässig. Die Unterbringung 
unterliegt in diesen Fällen der Verantwortung des örtlichen öffentlichen Trägers. Dabei ist in j e-
dem Fall und zu jedem Zeitpunkt ein pädagogis ches Setting unabdingbar. Die Jugendämter sind 
zudem verpflichtet, diese Maßnahmen schnellstmöglich durch jugendhilferechtlich vorgesehene 
Angebote zu e rsetzen. Die Unterbringung und Betreuung im Rahmen von Überbrückungs - und 
Notmaßnahmen ist kostenerstatt ungsfähig. Dazu sind entsprechende Maßnahmen aber inne r-
halb von zwei Werktagen dem jeweiligen Landesjugendamt (nicht der Landesstelle NRW) zu 
melden Für institutionalisierte, dauerhafte und vom Einzelfall unabhängige Settings gilt auch we i-
terhin die Betriebserlaubnispflicht.“ 
 
Mit der Aufnahmeeinrichtung in der York -Kaserne (seit 01.11.2015), die vom ASB Münster b e-
trieben wird und der Aufnahmeeinrichtung in der Oxfordkaserne (seit 01.01.2016), die von der 
Johanniter Unfall Hilfe  betrieben wird, sind Verein barungen für ein Regelangebot im Rahmen 
von jeweils 15 Plätzen abgesprochen. Diese Maßnahme ist notwendig, da die Zuweisungszahlen 
wöchentlich ansteigen und die Münsterschen  Träger nicht in diesem Tempo ihre Plätze im B e-
reich Inobhutnahme bzw. Anschlussmaß nahmen erweitern können. Diese Überbrückungsplätze 
sind in den jeweil igen Aufnahmeeinrichtungen in eigenständigen Wohneinheiten untergebracht, 
die nur für die Minderjährigen zugänglich sind. Der Standard ist als Regelangebot in einer J u-
gendhilfeeinrichtung konzipiert. Dies ist aber nur als vorübergehende Maßnahme geplant und 
wird täglich auf freie Platzkapazitäten bei den Trägern und einer Umverlegung der Jugendlichen 
überprüft. Dieses Vorge hen ist auch mit den Münsterschen  Trägern abgestimmt und findet dor t 
unter den aktuell gegebenen Umständen seine Zustimmung. 
 
Gleiches gilt für die kurzfristigen Hotelbelegungen in Zwei -- bis Vierbettzimmern im Johanniter -
Gästehaus, das zur Vermeidung von Obdachlosigkeit die Arbeit des Jugendamtes unterstützt. 
Die hier untergebrachten Jugendlichen werden tagsüber vom Lorenz -Süd und dem CVJM durch 
eine tagesstrukturierende Maßnahme und einem darin enthaltenen gemeinsamen Mittagstisch 
betreut.  
 
4. Personalmaßnahmen 
 
Die Betreuung der in Münster aufgenommenen umA erfordert zusätzliches Personal in erhebli-
chem Umfang, insbesondere im Kommunalen Sozialdienst. Die Verwaltung wird dazu im Rah-
men der Gesamtmaßnahmen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen berichten.

5 
V/0094/2016 
 
 
5. Weiteres Verfahren 
 
Gemeinsam mit den zustä ndigen Trägern der Jugendhilfe werden die jeweiligen Konzeptionen 
für die Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer sowie die weiterführenden 
Hilfen weiterentwickelt und neue Anschlusshilfen geplant. Diese Planungen korrelieren allerdin gs 
mit dem Wohn- und Immobilienmarkt in Münster, der mehr als angespannt ist. Hier wird gemei n-
sam nach Lösungen gesucht. Mit den Trägern der Regeleinrichtungen der offenen Kinder - und 
Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit werden die bereits vorhandenen  integrativ-
freizeitpädagogischen Maßnahmen sozialräumlich weiterentwickelt.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage:  
Verfahren vorläufige Inobhutnahme (INO) § 42a „unbegleitete minderjährige Ausländer“

Anlage-V-0094-2016-Verfahren vorläufige Inobhutnahme

2391 Zeichen

Fachcontrolling / Stand 05.01.2016 
 
Verfahren vorläufige Inobhutnahme (INO) § 42a „ unbegleitete 
minderjährige Ausländer“  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
vorläufige Inobhutnahme § 42a SGB VIII bei Minderjährigkeit / bzw. Ablehnungsbe-
scheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung bei Volljährigkeit 
Erstprüfung und Alterfstestellung 
geeignete Unterbringung und Versorgung vorläufige Inobhutnahme § 42a SGB VIII bei 
Minderjährigkeit und Prüfung der Familienzusammenführung (Sorgeberechtigten) 
Durchführung Erst-Screening 
 Gefährdet die Durchführung des Verteilverfahrens das Kindeswohl? 
 Ist eine kurzfristige Familienzusammenführung (volljährige/r Onkel/Tante, Großeltern/Eltern)  
möglich und entspricht das dem Kindeswohl? 
 Lässt der Gesundheitszustand eine Verteilung zu? 
 Ist eine gemeinsame Verteilung mit Geschwisternund/oder Flüchtgemeinsachaft erforderlich? 
 Soll eine Verteilung mit erwachsender Begleitperson erfolgen? 
wenn Aufnahmepflicht erfüllt 
JA meldet an LVR (2 Tage 
nach § 42a SGB VIII ) 
Erstmeldung § 42 a 
in allen Fällen ohne 
Familienzusammenführung 
JA meldet innerhalb von 7 Werktage 
nach § 42a SGB VIII Ergebnisse 
Erst-Screening  an LVR  
Beendigung der Fallzuständigkeit 
Mitteilung an den LVR innerhalb 
von 3 Werktagen 
Anschluß-
maßnahmen 
• § 13 SGB VIII 
Anschluß-
maßnahmen 
• § 33 SGB VIII 
Anschluß-
maßnahmen 
• § 34 SGB VIII 
Verfahren INO § 42 Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien , Münster 
 
Verfahren bei Verteilung 
 
 
 
 
 
 
 
Clearingverfahren 
Zugang Bildung/Ausbildung 
ggf. Familienzusammführung 
Ausländerrechtliche Fragen 
geeignete Unterbringung 
unverzugliche Bestellung 
Vormund/Pfleger nach 3 Werktagen 
medizinische Versorgung 
persönliche Begleitung des umA zum Zuweisungs-
jugendamt für Leistungen gem. § 42 SGB VIII und 
Fallübergabe 
Inobhutnahme durch Zuweisungsjugendamt 
Ersterfassungsteam /EAT) Clearingteam Clearingteam/Heimfachdienst KSD  - Bezirk 
Verfahren  
ENDE  
§ 42b Abs. 4 Satz 4  SGB VIII  
Die Durchführung des Verteilungsverfahrens (Aufnahme von anderen Jugendämtern/Abgabe an andere Jugendämter) gem. Zuweisungsbescheid des 
LVR muss innerhalb von einem Monat nach dem Beginn der vorläufigen INO § 42a erfolgt sein !  
Familienzusammenfüh- 
rung mit Sorgeberichtigten  
prüfen, wenn möglich 
dann endet (§ 42a SGB 
VIII) das Verfahren und 
keine Meldung an LVR

Beratungsverlauf (1)

02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wersebeckmannweg

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Details

Aktenzeichen
V/0094/2016
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37