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0434/2026

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Sachstand Flächenbedarf der Feuerwehr auf dem Gelände "Neues Quartier Bickendorf"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 16.03.2026, TOP 6.7.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5050 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 0434/2026 
Freigabedatum 24.02.2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Sachstand Flächenbedarf der 
Feuerwehr auf dem Gelände "Neues Quartier Bickendorf" 
Sachstand: 
In der Sitzung vom 02.02.2026 wurde die Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0191/2026) gestellt. 
 
 
Beantwortung: 
 
1. Wie ist der Sachstand im Dezernat I bezüglich der Planung für den beabsichtigten Ausbil-
dungscampus der Berufsfeuerwehr Köln, bzw. bis wann ist einer abschließenden Entschei-
dung zu rechnen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans 2022-2027 der Stadt Köln (Vorlagen Nr. 
1352/2022) wurde durch die Verwaltung eine Bedarfsermittlung und Wirtschaftlichkeitsanalyse 
für einen zentralen Ausbildungscampus für die Feuerwehr Köln durchgeführt. Die Verwaltung 
ist mit der Eigentümerin des Areals im stetigen Austausch, so dass die Ergebnisse in die Pla-
nungsvorgaben des städtebaulichen Wettbewerbes einfließen. Aktuell laufen die verwaltungs-
internen Abstimmungen zum weiteren Vorgehen sowie Gespräche zu Möglichkeiten der Reali-
sierung, um im Anschluss eine fundierte Entscheidungsfindung innerhalb der Verwaltung und 
ggfls. durch die politischen Gremien zu ermöglichen.  
 
 
2. Wie ist der Sachstand zur Vorbereitung des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens für 
das Neue Quartier Bickendorf? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aktuell wird die Aufgabenstellung auf Grundlage des beschlossenen Leitbildes und der aktuel-
len Eingaben der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB erarbeitet. Es ist geplant, 
das Qualifizierungsverfahren vor Ostern zu starten und vor den Herbstferien abzuschließen. 
Es ist beabsichtigt die Aufgabenstellung als Mitteilung in die Politik zu geben. 
Der Wettbewerb ist als zweiphasiger, nichtoffener, städtebaulicher und freiraumplanerischer 
Einladungswettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt. Die Jury besteht aus den stimmberechtig-
ten Fraktionen des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit und 
dem Bezirksbürgermeister. Die Stellvertretungen werden durch die Fraktionen unter Berück-
sichtigung der jeweiligen Bezirksvertretung(en) bestimmt. Zusätzlich werden in entsprechen-
der Anzahl Fachpreisrichter*innen hinzugezogen. Die Besetzung der Jury und weitere Infor-
mationen sind im Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren (Session 3097/2024) 
erläutert.

2 
 
Zu der ersten Phase des Wettbewerbs werden 12 Planungsteams mit Kompetenz und Erfah-
rung in der städtebaulichen und freiraumplanerischen Rahmenplanung eingeladen. Nach der 
ersten Phase werden durch die Jury bis zu sechs Arbeiten ausgewählt, deren Teams an der 
zweiten Phase des Verfahrens teilnehmen werden. Die nach Abschluss der ersten Phase aus-
gewählten Entwürfe werden im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung anonymisiert durch 
das Wettbewerbsmanagement präsentiert. Die Hinweise und Anregungen der Bürger*innen 
werden im Anschluss von der Jury eingeordnet und gehen als Hinweise für die Planungs-
teams in die zweite Phase ein. 
Im Anschluss an die erste Phase des Wettbewerbs ist eine Informationsveranstaltung geplant, 
in der die von der Jury ausgewählten sechs Entwürfe durch das Wettbewerbsmanagement 
präsentiert werden. Im Anschluss an die Jurysitzung der zweiten Phase beginnt durch die Vor-
stellung des Siegerentwurfs im Rahmen einer Abendveranstaltung die Beteiligung der Öffent-
lichkeit gem. § 3 (1) BauGB. 
 
 
3. Ist eine Durchführung des Qualifizierungsverfahrens sinnvoll, bevor von Seiten des Dezer-
nats I eine finale Entscheidung über den Standort des Ausbildungscampus gefallen ist? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Um die Entwicklung des Areals für Bickendorf voranzutreiben, wird von den Planungsteams 
im Qualifizierungsverfahren eine Variante mit und eine Variante ohne Ausbildungscampus der 
Feuerwehr gefordert. 
 
 
4. Welche Auswirkungen hat es auf das Planungsverfahren, wenn keine zeitnahe Entschei-
dung der Feuerwehr zu diesem Standort erfolgt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Durch die optionalen Entwurfsvarianten der Planungsteams, die im Qualifizierungsverfahren 
erarbeitet werden, kann die Entwicklung des Areals voranschreiten. Im Zuge des weiteren Be-
bauungsplan-Verfahrens wird die Planung weiter konkretisiert; dann wird eine Entscheidung 
erforderlich. 
 
 
5. Welche Möglichkeiten gibt es, das Planungsverfahren voranzutreiben, solange eine ab-
schließende Entscheidung aussteht, z. b. (bau-)rechtliche/vertragliche Sicherung der Fläche, 
für den Gemeinbedarf als Option? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Planungsverfahren wird mit den entsprechenden Flächen für gewerbliche Nutzung voran-
getrieben. Planungsrechtlich kann man im Laufe des Verfahrens klären, ob eine gewerbliche 
Nutzung oder eine Nutzung für Gemeinbedarf zielführend ist. Parallel wird die Entscheidungs-
findung zum Ausbildungscampus der Feuerwehr weiter betrieben.

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0434/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.02.2026
Erstellt
11.02.2026 15:23