Regionalrat Köln

V/0999/2008

Gewährung städtischer Zuschüsse für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten

Vorlagen 13.11.2008

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 03.12.2008, TOP 3.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3312 Zeichen

V/0999/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung städtischer Zuschüsse für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten 
hier: Anträge - Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V.; Anschaffung Rasenmäher 
                     - 1. FC Gievenbeck 1949 e. V.;  Anschaffung Hallenbodenreiniger 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.11.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
27.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
03.12.2008 Sportausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Den Sportvereinen Schwimmvereinigung Münster v on 1891 e. V. (SV 91) und 1. FC Gievenbeck 
1949 e. V. (FCG) wird für die Anschaffung von folgenden Sportstättenpflegegeräten jeweils ein 50 
%iger städtischer Zuschuss gewährt: 
 
SV 91; Anschaffung Rasenmäher; städt. Zuschuss = 5.035,49 € 
FCG; Anschaffung Hallenbodenreiniger; städt. Zuschuss = 2.722,84 € 
 
II. Kosten/Mittelbereitstellung 
 
Der Gesamtzuschussbetrag von 7.758,33 € steht im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801 
„Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten“ unter Zeile 15 „Transferaufwendungen“ zur Verfü-
gung. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereinsei-
genen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50 %) zu den Erstbeschaffungskosten von Gerä-
ten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden. 
 
Zu den Vereinsanträgen
 
 
Die SV 91 beantragt mit Schreiben vom 24.09.2008 die Gewährung eines städtischen Zuschusses 
für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers zur ordnungsgemäßen Pflege der vereinseigenen 
Sportstätte „Sudmühle“, Dyckburgstraße. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0999/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0999/2008 
 
Der vorhandene 21 Jahre alte Mäher ist so defekt, dass eine erneute Reparatur aus wirtschaftli-
chen Gründen nicht vertretbar ist. Der Vereinsvorstand hat sich daher zu einer notwendigen Er-
satzbeschaffung entschlossen. 
 
Auch der FCG bittet mit Antrag vom 12.11.2008 um einen städtischen Zuschuss zur Ersatzbe-
schaffung eines Sportstättenpflegegerätes. Die Reparatur des 12 Jahre alten Hallenbodenreini-
gers, der zur ordnungsgemäßen Pflege der vereinseigenen „Peter-Demling-Ballspielhalle“ im 
Sportpark Gievenbeck eingesetzt war, ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. 
 
Beide Vereine bitten, die Möglichkeit der Ersatzbeschaffung nach Ziffer I, 5.5.3 der Sportförder-
richtlinie heranzuziehen, weil die alten Pflegegeräte ihre normale Betriebsdauer erheblich über-
schritten haben. 
 
Zur Zuschussberechnung wurden folgende preisgünstigsten Angebote herangezogen: 
 
SV 91; Fa. Kortenbrede; Gesamtkosten = 5.445,68 € 
FCG; Fa. Agravis; Gesamtkosten = 10.070,97 € 
 
Hinweise
 
 
Ein Zuschuss vom Landessportbund NW e. V. wird für die Beschaffung von Sport- und Pflegegerä-
ten nicht mehr gewährt. 
 
Beide Antrag stellenden Sportvereine erfüllen die Förderungsvoraussetzungen der „Allgemeinen 
Grundsätze“ der städtischen Sportförderrichtlinie. 
 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge und empfiehlt, die städtischen 50 %igen Zuschüsse 
für SV 91 von 5.035,49 € und FCG von 2.722,84 € zu gewähren. 
 
I. V. 
 
gez. Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

25.11.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 2.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2008 Sportausschuss
TOP 3.7 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Dyckburgstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0999/2008
Typ
Vorlagen
Datum
13.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37