V/0999/2008
Gewährung städtischer Zuschüsse für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3312 Zeichen
V/0999/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sportamt
Betrifft
Gewährung städtischer Zuschüsse für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
hier: Anträge - Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V.; Anschaffung Rasenmäher
- 1. FC Gievenbeck 1949 e. V.; Anschaffung Hallenbodenreiniger
Beratungsfolge
25.11.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
27.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
03.12.2008 Sportausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Den Sportvereinen Schwimmvereinigung Münster v on 1891 e. V. (SV 91) und 1. FC Gievenbeck
1949 e. V. (FCG) wird für die Anschaffung von folgenden Sportstättenpflegegeräten jeweils ein 50
%iger städtischer Zuschuss gewährt:
SV 91; Anschaffung Rasenmäher; städt. Zuschuss = 5.035,49 €
FCG; Anschaffung Hallenbodenreiniger; städt. Zuschuss = 2.722,84 €
II. Kosten/Mittelbereitstellung
Der Gesamtzuschussbetrag von 7.758,33 € steht im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801
„Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten“ unter Zeile 15 „Transferaufwendungen“ zur Verfü-
gung.
Begründung:
Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereinsei-
genen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50 %) zu den Erstbeschaffungskosten von Gerä-
ten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden.
Zu den Vereinsanträgen
Die SV 91 beantragt mit Schreiben vom 24.09.2008 die Gewährung eines städtischen Zuschusses
für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers zur ordnungsgemäßen Pflege der vereinseigenen
Sportstätte „Sudmühle“, Dyckburgstraße.
Vorlagen-Nr.:
V/0999/2008
Auskunft erteilt:
Herr Schunke
Ruf:
492 52 13
E-Mail:
SchunkeErnst@stadt-muenster.de
Datum:
18.11.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0999/2008
Der vorhandene 21 Jahre alte Mäher ist so defekt, dass eine erneute Reparatur aus wirtschaftli-
chen Gründen nicht vertretbar ist. Der Vereinsvorstand hat sich daher zu einer notwendigen Er-
satzbeschaffung entschlossen.
Auch der FCG bittet mit Antrag vom 12.11.2008 um einen städtischen Zuschuss zur Ersatzbe-
schaffung eines Sportstättenpflegegerätes. Die Reparatur des 12 Jahre alten Hallenbodenreini-
gers, der zur ordnungsgemäßen Pflege der vereinseigenen „Peter-Demling-Ballspielhalle“ im
Sportpark Gievenbeck eingesetzt war, ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar.
Beide Vereine bitten, die Möglichkeit der Ersatzbeschaffung nach Ziffer I, 5.5.3 der Sportförder-
richtlinie heranzuziehen, weil die alten Pflegegeräte ihre normale Betriebsdauer erheblich über-
schritten haben.
Zur Zuschussberechnung wurden folgende preisgünstigsten Angebote herangezogen:
SV 91; Fa. Kortenbrede; Gesamtkosten = 5.445,68 €
FCG; Fa. Agravis; Gesamtkosten = 10.070,97 €
Hinweise
Ein Zuschuss vom Landessportbund NW e. V. wird für die Beschaffung von Sport- und Pflegegerä-
ten nicht mehr gewährt.
Beide Antrag stellenden Sportvereine erfüllen die Förderungsvoraussetzungen der „Allgemeinen
Grundsätze“ der städtischen Sportförderrichtlinie.
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge und empfiehlt, die städtischen 50 %igen Zuschüsse
für SV 91 von 5.035,49 € und FCG von 2.722,84 € zu gewähren.
I. V.
gez. Dr. Andrea Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Dyckburgstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0999/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37