AN/1701/2022
Digitale Veedelsplattform zur Förderung des Einzelhandels in Köln
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Volt)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Digitalisierungsausschusses Herr Manuel Jeschka Die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.09.2022 AN/1701/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Digitalisierungsausschuss 26.09.2022 Wirtschaftsausschuss 24.11.2022 Digitale Veedelsplattform zur Förderung des Einzelhandels in Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit- zung des Digitalisierungsausschuss am 26.09.2022 zu nehmen: Beschluss: 1. Der Fördertopf zur Förderung von Projekten des plattformbasierten Einzelhandels mit 250.000 Euro Fördersumme wird erstmals 2022 zur Verfügung gestellt. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 1501 Wirtschaft und Tourismus – Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen als „Förderung des plattformbasierten Ein- zelhandels (Konzeptionierung)“ zur Verfügung. 2. Unter Federführung des Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales soll ein Förderkonzept erstellt werden, unter Hinzuziehung von KBW und der Stabsstelle Digitalisierung sowie der IHK. Es sollen geeignete Förderkriterien entwickelt und der passende Auswahlprozesses beauftragt werden. Die Förderkrite- rien sind noch in 2022 dem Digitalisierungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. 3. Um Nachhaltigkeit zu gewährleisten, wird die Förderung an das Erreichen klarer Mei- lensteine sowie einen vorgelegten Business Case gekoppelt. 4. Eine Evaluation nach einem Jahr überprüft die Wirksamkeit der geförderten Maß- nahmen. - 2 - 5. Sollte nach einem Jahr noch Budget vorhanden sein, fällt dies der Förderung von Di- gitalisierungsprojekten im Allgemeinen, beispielsweise im Rahmen von „un- box:cologne“ zu. Begründung: Covid-19 wirkte auf die Defizite im stationären Einzelhandel wie ein Brennglas. Bisher ergrif- fene Maßnahmen im Bereich der digitalen Transformation haben nicht ausgereicht, den sta- tionären Einzelhandel nachhaltig zu unterstützen und waren zudem nicht auf die Digitalisie- rungsbemühungen der Stadt ausgerichtet. Die stadtweite Etablierung einer integrierten stationären und digitalen Einzelhandelsstruktur ist noch nicht erfolgt. Um den lokalen und im wesentlichen inhabergeführten Einzelhandel in den Stadtteilen zu erhalten, müssen entsprechende Strategien und Geschäftsmodelle entwi- ckelt und umgesetzt werden. Es liegt im kommunalen Interesse, die Strukturen des Einzel- handels in den Stadtteilen, die sich durch vielfältiges Angebot auszeichnen, im Rahmen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu sichern. Zugleich handelt es sich um eine wichtige Aufgabe der städtischen Wirtschaftsförderung. Nicht zuletzt können solche Modelle durch eine umweltschonende Citylogistik zur Verkehrs- und Klimaentlastung beitragen. Die Siche- rung der Nahversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger ist Teil der Daseinsvorsorge und daher förderwürdig. Beispielsweise hat das während der Corona-Pandemie in der Südstadt erfolgreich pilotierte Projekt „Veedel-Shopping“ eine eingängige Verbindung zwischen stationärem und Online- Einzelhandel implementiert. Begründung der Dringlichkeit: Um das Vorhaben und insbesondere die Vergabe mit genügend Vorlaufzeit planen und or- ganisieren zu können, ist ein schnellstmöglicher Beschluss im Wirtschaftsausschuss erfor- derlich. Die Mittel sollten bis 31.12.2022 verausgabt werden, damit eine Realisierung in 2023 gewährleistet wird und die Förderung des plattfombasierten Einzelhandels wie geplant in 2023 erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer Begründung der Dringlichkeit für den Wirtschaftsausschuss: Der Antrag wurde am 26.09.2022 im Digitalisierungsausschuss beschlossen. Eine Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass die Zuständigkeit in den Bereich des Wirtschaftsaus- schusses fällt. Der Digitalisierungsausschuss hat die Mitteilung der Verwaltung in seiner Sit- zung am 21.11.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Behandlung in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschuss am 24.11.2022 ist zwingend erforderlich, da eine Sonder- - 3 - sitzung aus Termingründen im Jahr 2022 nicht mehr zu realisieren ist und die über den poli- tischen Veränderungsnachweis eingebrachten Haushaltmittel ansonsten nicht übertragen werden können.
Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Volt)_Version Digitalisierungsausschuss
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Digitalisierungsausschusses Herr Manuel Jeschka Die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.09.2022 AN/1701/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Digitalisierungsausschuss 26.09.2022 Digitale Veedelsplattform zur Förderung des Einzelhandels in Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit- zung des Digitalisierungsausschuss am 26.09.2022 zu nehmen: Beschluss: 1. Der Fördertopf zur Förderung von Projekten des plattformbasierten Einzelhandels mit 250.000 Euro Fördersumme wird erstmals 2022 zur Verfügung gestellt. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 1501 Wirtschaft und Tourismus – Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen als „Förderung des plattformbasierten Ein- zelhandels (Konzeptionierung)“ zur Verfügung. 2. Unter Federführung des Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales soll ein Förderkonzept erstellt werden, unter Hinzuziehung von KBW und der Stabsstelle Digitalisierung sowie der IHK. Es sollen geeignete Förderkriterien entwickelt und der passende Auswahlprozesses beauftragt werden. Die Förderkrite- rien sind noch in 2022 dem Digitalisierungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. 3. Um Nachhaltigkeit zu gewährleisten, wird die Förderung an das Erreichen klarer Mei- lensteine sowie einen vorgelegten Business Case gekoppelt. 4. Eine Evaluation nach einem Jahr überprüft die Wirksamkeit der geförderten Maß- nahmen. 5. Sollte nach einem Jahr noch Budget vorhanden sein, fällt dies der Förderung von Di- gitalisierungsprojekten im Allgemeinen, beispielsweise im Rahmen von „un- box:cologne“ zu. - 2 - Begründung: Covid-19 wirkte auf die Defizite im stationären Einzelhandel wie ein Brennglas. Bisher ergrif- fene Maßnahmen im Bereich der digitalen Transformation haben nicht ausgereicht, den sta- tionären Einzelhandel nachhaltig zu unterstützen und waren zudem nicht auf die Digitalisie- rungsbemühungen der Stadt ausgerichtet. Die stadtweite Etablierung einer integrierten stationären und digitalen Einzelhandelsstruktur ist noch nicht erfolgt. Um den lokalen und im wesentlichen inhabergeführten Einzelhandel in den Stadtteilen zu erhalten, müssen entsprechende Strategien und Geschäftsmodelle entwi- ckelt und umgesetzt werden. Es liegt im kommunalen Interesse, die Strukturen des Einzel- handels in den Stadtteilen, die sich durch vielfältiges Angebot auszeichnen, im Rahmen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu sichern. Zugleich handelt es sich um eine wichtige Aufgabe der städtischen Wirtschaftsförderung. Nicht zuletzt können solche Modelle durch eine umweltschonende Citylogistik zur Verkehrs- und Klimaentlastung beitragen. Die Siche- rung der Nahversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger ist Teil der Daseinsvorsorge und daher förderwürdig. Beispielsweise hat das während der Corona-Pandemie in der Südstadt erfolgreich pilotierte Projekt „Veedel-Shopping“ eine eingängige Verbindung zwischen stationärem und Online- Einzelhandel implementiert. Begründung der Dringlichkeit: Um das Vorhaben und insbesondere die Vergabe mit genügend Vorlaufzeit planen und or- ganisieren zu können, ist ein schnellstmöglicher Beschluss im Digitalisierungsausschuss erforderlich. Die Mittel sollten bis 31.12.2022 verausgabt werden, damit eine Realisierung in 2023 gewährleistet wird und die Förderung des plattfombasierten Einzelhandels wie geplant in 2023 erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Vorabauszug vor Eintritt in die TO Digitalisierungsausschuss 2022-11-21
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Geschäftsführung Digitalisierungsausschuss Frau Marusich Telefon: (0221) 221-32851 E-Mail: olga.marusich@stadt-koeln.de Datum: 22.11.2022 (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des Digitalisierungsausschusses vom 21.11.2022 öffentlich Vor Eintritt in die Tagesordnung Herr Beigeordneter Haack nimmt Bezug auf den in der Sitzung am 26.09.2022 beschlosse- nen gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Volt) betreffend Digitale Veedelsplattform zur För- derung des Einzelhandels in Köln (AN/1701/2022). Die zugesagte Prüfung der Zuständigkeit hat ergeben, dass der Wirtschaftsausschuss das zuständige Entscheidungsgremium ist. Der Antrag soll in der nächsten Sitzung des Wirt- schaftsausschusses am 24.11.2022 und damit zur letzten Sitzung des Ausschusses im Jahr 2022 zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Sondersitzung findet nicht statt. Die Dringlichkeit ist damit begründet, dass die Haushaltsmittel ansonsten verfielen. Die Mitglieder des Ausschusses haben die Ausführungen des Herrn Beigeordneten Haack zustimmend zur Kenntnis genommen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1701/2022
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (Volt)
- Datum
- 22.11.2022
- Erstellt
- 26.09.2022 13:50