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AN/1701/2022

Digitale Veedelsplattform zur Förderung des Einzelhandels in Köln

Gem. Dringlichkeitsantrag (Volt) 22.11.2022

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 24.11.2022, TOP 5.2

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Volt)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Volt)_Version Digitalisierungsausschuss

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Vorabauszug vor Eintritt in die TO Digitalisierungsausschuss 2022-11-21

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Volt)

4741 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Digitalisierungsausschusses 
Herr Manuel Jeschka 
Die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.09.2022 
 
AN/1701/2022 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Digitalisierungsausschuss 26.09.2022 
Wirtschaftsausschuss 24.11.2022 
 
Digitale Veedelsplattform zur Förderung des Einzelhandels in Köln 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit-
zung des Digitalisierungsausschuss am 26.09.2022 zu nehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Fördertopf zur Förderung von Projekten des plattformbasierten Einzelhandels mit 
250.000 Euro Fördersumme wird erstmals 2022 zur Verfügung gestellt. Die Mittel 
stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 1501 Wirtschaft und Tourismus – 
Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen als „Förderung des plattformbasierten Ein-
zelhandels (Konzeptionierung)“ zur Verfügung. 
2. Unter Federführung des Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung 
und Regionales soll ein Förderkonzept erstellt werden, unter Hinzuziehung von KBW 
und der Stabsstelle Digitalisierung sowie der IHK. Es sollen geeignete Förderkriterien 
entwickelt und der passende Auswahlprozesses beauftragt werden. Die Förderkrite-
rien sind noch in 2022 dem Digitalisierungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. 
3. Um Nachhaltigkeit zu gewährleisten, wird die Förderung an das Erreichen klarer Mei-
lensteine sowie einen vorgelegten Business Case gekoppelt.  
4. Eine Evaluation nach einem Jahr überprüft die Wirksamkeit der geförderten Maß-
nahmen.

- 2 - 
 
5. Sollte nach einem Jahr noch Budget vorhanden sein, fällt dies der Förderung von Di-
gitalisierungsprojekten im Allgemeinen, beispielsweise im Rahmen von „un-
box:cologne“ zu. 
 
Begründung:  
 
Covid-19 wirkte auf die Defizite im stationären Einzelhandel wie ein Brennglas. Bisher ergrif-
fene Maßnahmen im Bereich der digitalen Transformation haben nicht ausgereicht, den sta-
tionären Einzelhandel nachhaltig zu unterstützen und waren zudem nicht auf die Digitalisie-
rungsbemühungen der Stadt ausgerichtet.  
 
Die stadtweite Etablierung einer integrierten stationären und digitalen Einzelhandelsstruktur 
ist noch nicht erfolgt. Um den lokalen und im wesentlichen inhabergeführten Einzelhandel in 
den Stadtteilen zu erhalten, müssen entsprechende Strategien und Geschäftsmodelle entwi-
ckelt und umgesetzt werden. Es liegt im kommunalen Interesse, die Strukturen des Einzel-
handels in den Stadtteilen, die sich durch vielfältiges Angebot auszeichnen, im Rahmen des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu sichern. Zugleich handelt es sich um eine wichtige 
Aufgabe der städtischen Wirtschaftsförderung. Nicht zuletzt können solche Modelle durch 
eine umweltschonende Citylogistik zur Verkehrs- und Klimaentlastung beitragen. Die Siche-
rung der Nahversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger ist Teil der Daseinsvorsorge und 
daher förderwürdig. 
Beispielsweise hat das während der Corona-Pandemie in der Südstadt erfolgreich pilotierte 
Projekt „Veedel-Shopping“ eine eingängige Verbindung zwischen stationärem und Online-
Einzelhandel implementiert.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Um das Vorhaben und insbesondere die Vergabe mit genügend Vorlaufzeit planen und or-
ganisieren zu können, ist ein schnellstmöglicher Beschluss im Wirtschaftsausschuss erfor-
derlich. Die Mittel sollten bis 31.12.2022 verausgabt werden, damit eine Realisierung in 2023 
gewährleistet wird und die Förderung des plattfombasierten Einzelhandels wie geplant in 
2023 erfolgen kann.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer 
   
   
   
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit für den Wirtschaftsausschuss: 
 
Der Antrag wurde am 26.09.2022 im Digitalisierungsausschuss beschlossen. Eine Prüfung 
der Verwaltung hat ergeben, dass die Zuständigkeit in den Bereich des Wirtschaftsaus-
schusses fällt. Der Digitalisierungsausschuss hat die Mitteilung der Verwaltung in seiner Sit-
zung am 21.11.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Behandlung in der letzten 
Sitzung des Wirtschaftsausschuss am 24.11.2022 ist zwingend erforderlich, da eine Sonder-

- 3 - 
 
sitzung aus Termingründen im Jahr 2022 nicht mehr zu realisieren ist und die über den poli-
tischen Veränderungsnachweis eingebrachten Haushaltmittel ansonsten nicht übertragen 
werden können.

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Volt)_Version Digitalisierungsausschuss

3986 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Digitalisierungsausschusses 
Herr Manuel Jeschka 
Die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.09.2022 
 
AN/1701/2022 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Digitalisierungsausschuss 26.09.2022 
 
Digitale Veedelsplattform zur Förderung des Einzelhandels in Köln 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit-
zung des Digitalisierungsausschuss am 26.09.2022 zu nehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Fördertopf zur Förderung von Projekten des plattformbasierten Einzelhandels mit 
250.000 Euro Fördersumme wird erstmals 2022 zur Verfügung gestellt. Die Mittel 
stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 1501 Wirtschaft und Tourismus – 
Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen als „Förderung des plattformbasierten Ein-
zelhandels (Konzeptionierung)“ zur Verfügung. 
2. Unter Federführung des Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung 
und Regionales soll ein Förderkonzept erstellt werden, unter Hinzuziehung von KBW 
und der Stabsstelle Digitalisierung sowie der IHK. Es sollen geeignete Förderkriterien 
entwickelt und der passende Auswahlprozesses beauftragt werden. Die Förderkrite-
rien sind noch in 2022 dem Digitalisierungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. 
3. Um Nachhaltigkeit zu gewährleisten, wird die Förderung an das Erreichen klarer Mei-
lensteine sowie einen vorgelegten Business Case gekoppelt.  
4. Eine Evaluation nach einem Jahr überprüft die Wirksamkeit der geförderten Maß-
nahmen.  
5. Sollte nach einem Jahr noch Budget vorhanden sein, fällt dies der Förderung von Di-
gitalisierungsprojekten im Allgemeinen, beispielsweise im Rahmen von „un-
box:cologne“ zu.

- 2 - 
 
 
Begründung:  
 
Covid-19 wirkte auf die Defizite im stationären Einzelhandel wie ein Brennglas. Bisher ergrif-
fene Maßnahmen im Bereich der digitalen Transformation haben nicht ausgereicht, den sta-
tionären Einzelhandel nachhaltig zu unterstützen und waren zudem nicht auf die Digitalisie-
rungsbemühungen der Stadt ausgerichtet.  
 
Die stadtweite Etablierung einer integrierten stationären und digitalen Einzelhandelsstruktur 
ist noch nicht erfolgt. Um den lokalen und im wesentlichen inhabergeführten Einzelhandel in 
den Stadtteilen zu erhalten, müssen entsprechende Strategien und Geschäftsmodelle entwi-
ckelt und umgesetzt werden. Es liegt im kommunalen Interesse, die Strukturen des Einzel-
handels in den Stadtteilen, die sich durch vielfältiges Angebot auszeichnen, im Rahmen des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu sichern. Zugleich handelt es sich um eine wichtige 
Aufgabe der städtischen Wirtschaftsförderung. Nicht zuletzt können solche Modelle durch 
eine umweltschonende Citylogistik zur Verkehrs- und Klimaentlastung beitragen. Die Siche-
rung der Nahversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger ist Teil der Daseinsvorsorge und 
daher förderwürdig. 
Beispielsweise hat das während der Corona-Pandemie in der Südstadt erfolgreich pilotierte 
Projekt „Veedel-Shopping“ eine eingängige Verbindung zwischen stationärem und Online-
Einzelhandel implementiert.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Um das Vorhaben und insbesondere die Vergabe mit genügend Vorlaufzeit planen und or-
ganisieren zu können, ist ein schnellstmöglicher Beschluss im Digitalisierungsausschuss 
erforderlich. Die Mittel sollten bis 31.12.2022 verausgabt werden, damit eine Realisierung in 
2023 gewährleistet wird und die Förderung des plattfombasierten Einzelhandels wie geplant 
in 2023 erfolgen kann.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Vorabauszug vor Eintritt in die TO Digitalisierungsausschuss 2022-11-21

1095 Zeichen

Geschäftsführung 
Digitalisierungsausschuss 
Frau Marusich 
Telefon:  (0221) 221-32851 
E-Mail: olga.marusich@stadt-koeln.de 
Datum: 22.11.2022 
(Vorab-)Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des 
Digitalisierungsausschusses  vom 21.11.2022 
öffentlich 
 
Vor Eintritt in die Tagesordnung 
 
Herr Beigeordneter Haack nimmt Bezug auf den in der Sitzung am 26.09.2022 beschlosse-
nen gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Volt) betreffend Digitale Veedelsplattform zur För-
derung des Einzelhandels in Köln (AN/1701/2022). 
 
Die zugesagte Prüfung der Zuständigkeit hat ergeben, dass der Wirtschaftsausschuss das 
zuständige Entscheidungsgremium ist. Der Antrag soll in der nächsten Sitzung des Wirt-
schaftsausschusses am 24.11.2022 und damit zur letzten Sitzung des Ausschusses im Jahr 
2022 zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Sondersitzung findet nicht statt.  
Die Dringlichkeit ist damit begründet, dass die Haushaltsmittel ansonsten verfielen.  
 
 
Die Mitglieder des Ausschusses haben die Ausführungen des Herrn Beigeordneten Haack 
zustimmend zur Kenntnis genommen.

Beratungsverlauf (2)

26.09.2022 Digitalisierungsausschuss
TOP 6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.11.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 5.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1701/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (Volt)
Datum
22.11.2022
Erstellt
26.09.2022 13:50