V/0053/2017
Vorschlag der Kommunalen Seniorenvertretung Münster für einen sachkundigen Einwohner/eine sachkundige Einwohnerin im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
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Beschlussvorlage
2354 Zeichen
V/0053/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Vorschlag der Kommunalen Seniorenvertretung Münster für einen sachkundigen Einwohner/eine sachkundige Einwohnerin im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Beratungsfolge 30.01.2017 Kommunale Seniorenvertretung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) schlägt dem Rat vor, als Nachfolger/in für Herrn Martin Schofer Frau/Herrn als sachkundige/n Einwohner/in in den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung zu entsenden. II. Kosten/Folgekosten Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. Begründung: Der Rat der Stadt Münster entscheidet gemäß § 58 Abs. 4 NRW über die Entsendung sachkundiger Einwohner/-innen in seine Ausschüsse. Auf Vorschlag der KSVM war bislang Herr Martin Schofer durch den Rat in den Ausschuss für Sozia- les, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung als sachkundiger Einwohner entsandt. Mit Schreiben vom 08.12.2016 hat Herr Martin Schofer seinen Rücktritt als sachkundiger Einwohner aus diesem Ausschuss erklärt. Aus diesem Grund ist eine Nachfolgeregelung zu treffen. Für die Beschlussfassung findet § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung, da hier Personen gewählt wer- Vorlagen-Nr.: V/0053/2017 Auskunft erteilt: Frau Heitz Ruf: 492-3362 E-Mail: Heitz@stadt-muenster.de Datum: 17.01.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0053/2017 den, die dem Rat zur Entsendung vorgeschlagen werden. Nach § 50 Abs. 2 GO NRW werden Wah- len, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0053/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37