V/0239/2018
Zielvereinbarung 2018 Jobcenter Münster
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Berichtsvorlage
3427 Zeichen
V/0239/2018
V/0239/2018
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Zielvereinbarung 2018 Jobcenter Münster
Beratungsfolge
09.05.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
Mit Vorlage V/0732/2017 hat der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz
und Arbeitsförderung die Verwaltung der Stadt Münster beauftragt, mit dem Ministerium für Ministeri-
um für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) eine Zielvereinbarung
abzuschließen.
Zu den Zielen „Verbesserung der Integrationsquote“, „Reduzierung der Langzeitleistungsbeziehen-
den“ und „Verbesserung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden“ wurde ein Zielwert-
rahmen festgelegt, innerhalb dessen das Jobcenter die Zielvereinbarungsgespräche mit dem MAGS
NRW vereinbaren konnte. Das Zielvereinbarungsgespräch mit dem MAGS NRW fand am 01. De-
zember 2017 statt. Die vom Land unterzeichnete Zielvereinbarung ist Anfang des Monats März 2018
eingegangen.
Es wurden folgende Ziele mit dem MAGS NRW vereinbart, die sich im Rahmen des vorgegebenen
Zielwertrahmens bewegen:
1. Verbesserung der Integrationsquote
Das Ziel ist im Jahr 2018 erreicht, wenn sich die absolute Zahl der Integrationen um 6,5 % gegen-
über dem Vorjahr erhöht.
In Zahlen bedeutet das, dass 3.496 Integrationen (Vorjahr1: 3.283 Integrationen) zu erzielen sind, um
das Ziel zu erreichen.
Das Ziel zur Integrationsquote (K2) ist erreicht, wenn die Integrationsquote 2018 gegenüber dem
Vorjahr2 um 4,8 % steigt (K2 = + 4,8 %), das entspricht einer Integrationsquote von 22,1 %.
1 Vgl. Vorlage V/0121/2018 (Zielerreichung Dezember 2017).
2 Vorjahr: 21,1 %, vgl. Vorlage V/0121/2018 (Zielerreichung Dezember 2017).
Jobcenter
26.04.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Reckfort
Telefon: 492-9002
ReckfortS@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0239/2018
2. Reduzierung der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) / Verbesserung der Integrationsquote der
LZB
Mit diesem Ziel soll ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten gelegt werden,
die bereits länger im Leistungsbezug sind bzw. ein entsprechendes Risiko aufweisen.
Das Ziel ist im Jahr 2018 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbezie-
henden um nicht mehr als 6,3 % (K3 = + 6,3 %) über dem Vorjahresergebnis liegt.
Das bedeutet in Zahlen, dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden 2018
nicht auf einen höheren Wert, als 9.816 Personen (Vorjahr3: 9.234 Personen) ansteigen soll.
Bezogen auf den Jahresendbestand an Langzeitleistungsbeziehenden ist das Ziel 2018 erreicht,
wenn er um nicht mehr als 9,7 % über dem Wert des Vorjahres (9.195 Personen4) liegt.
In Zahlen bedeutet das, dass der Jahresendbestand der Langzeitleistungsbeziehenden im Dezember
2018 einen Wert von 10.087 Personen nicht überschreiten darf.
Gleichzeitig soll die Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden der des Vorjahres entspre-
chen (K3E1 = 0,0 %). Das entspricht einer Integrationsquote von 15,6 % und einem Wert von rd.
1.531 Integrationen.
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
3 Vgl. Vorlage V/0121/2018 (Zielerreichung Dezember 2017).
4 Eigene Prognose/Hochrechnung
Anlage A
1370 Zeichen
Anlage A zur V/0239/2018 Kurzüberblick Die Vorlage, die jährlich erscheint, dient der Berichterstattung an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu den mit dem Land NRW ver- einbarten Zielen „Verbesserung der Integrationsquote“, „Reduzierung der Langzeitleistungsbezie- henden“ und „Verbesserung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden“ Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Auftrag des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung aus dem jeweiligen Vorjahr zu erfüllen, mit dem Land NRW eine Zielvereinbarung abzuschließen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Nein.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0239/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37