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0637/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 29.01. betr. "Parkmöglichkeiten in der Innenstadt erhalten" (AN/0177/2026).

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.05.2026

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2589 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0637/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt am 29.01. betr. "Parkmöglichkeiten in der Innenstadt 
erhalten" (AN/0177/2026). 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie viele Parkplätze müssen aufgrund konkreter Hinweise der Kölner Feuerwehr und 
Rettungsdienste entfallen? 
2. Zu welchem Ergebnis kommt die Überprüfung der Maßnahme auf mildere Mittel für die 
gesamte Kölner Innenstadt? 
3. Wie viele der fälschlicherweise angekündigten 453 wegfallenden Parkplätze können 
nun in der Innenstadt erhalten bleiben? 
4. Wie viele zusätzliche Parkplätze wurden im Zusammenhang mit der kurzfristigen Aus-
weitung des „Feierabend-Parken“ in der Innenstadt identifiziert? 
5. Wie ist der Stand bei der kurzfristigen Ausweitung des „Feierabend-Parken“ in der In-
nenstadt? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. 
 
Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um Bereiche, in denen die gesetzlich vorgege-
bene Mindestfahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht eingehalten wird bzw. wurde. Die Einhal-
tung dieser Mindestbreite ist zwingend erforderlich, um die Befahrbarkeit durch Feuerwehr 
und Rettungsdienste jederzeit sicherzustellen. 
 
Ein Ermessensspielraum besteht insoweit nicht. Ein milderes, gleichermaßen geeignetes Mit-
tel ist nicht ersichtlich. Insbesondere sind eine klarere Parkplatzmarkierung und eine stärkere 
Kontrolle durch den Verkehrsdienst keine gleichermaßen geeigneten Mittel. Alle betroffenen 
Bereiche sind daher von parkenden Fahrzeugen freizuhalten, um die gesetzlichen Anforde-
rungen einzuhalten. 
 
Die Annahme, dass Maßnahmen in diesem Zusammenhang „fälschlicherweise“ erfolgt seien, 
trifft vor diesem Hintergrund nicht zu. 
 
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. 
 
Die Stadtverwaltung hat am 1. September 2025 die großen Vertreter des Lebensmitteleinzel-

2 
 
handels zu einem runden Tisch zum Thema „Supermarktparken“ eingeladen. Die teilnehmen-
den Unternehmen stehen einer möglichen Mehrfachnutzung der Flächen grundsätzlich offen 
gegenüber und haben signalisiert, standortbezogen zu prüfen, inwieweit entsprechende Kon-
zepte umsetzbar sind und Flächen für die Mehrfachnutzung zur Verfügung stehen. 
Ein weiterer Austausch mit den Vertretern des Lebensmitteleinzelhandel ist derzeit in der Vor-
bereitung.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0637/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.03.2026
Erstellt
03.03.2026 10:53